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   BVerwG, 17.08.1988 - 5 C 78.84   

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BVerwG, 17.08.1988 - 5 C 78.84 (https://dejure.org/1988,3103)
BVerwG, Entscheidung vom 17.08.1988 - 5 C 78.84 (https://dejure.org/1988,3103)
BVerwG, Entscheidung vom 17. August 1988 - 5 C 78.84 (https://dejure.org/1988,3103)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • ArgeLandentwicklung

    Bekanntgabe der Feldeinteilung; Blockteilsverzeichnis; Nachweise, endgültige; Voraussetzungen; Vorläufige Besitzeinweisung

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  • Wolters Kluwer

    Flurbereinigungsrecht - Vorläufige Besitzeinweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 04.07.1985 - 5 C 7.82

    Flurbereinigung - Veränderung - Wesentliche Veränderung - Geschlossene Waldfläche

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1988 - 5 C 78.84
    Ziel des gestellten Antrages ist es, im Wege der Anfechtungsklage (§ 140 Satz 1 des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 <BGBl. I S. 546> - FlurbG -) den mit der vorläufigen Besitzeinweisung nach § 65 Abs. 1 Satz 1 und § 66 FlurbG verbundenen Übergang von Besitz, Verwaltung und Nutzung an den Einlagegrundstücken der Kläger und an den für sie als Abfindung vorgesehenen neuen Grundstücken rückgängig zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1985 - BVerwG 5 C 7.82 - RdL 1987, 130>).

    Doch schließt dies nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht aus, auch die vorläufige Besitzeinweisung selbst mit der Begründung anzufechten, daß zwischen Einlage und Abfindung entgegen § 44 Abs. 1 FlurbG offensichtlich ein grobes Mißverhältnis bestehe oder die vorläufige Einweisung entgegen § 44 Abs. 4 FlurbG offensichtlich zu einem unzumutbaren Eingriff in die bisherige Struktur des betroffenen Betriebes führe (BVerwGE 71, 369 mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 30.10.1979 - 5 C 40.79

    Ausgleichszahlung auf Grund einer Flurbereinigung - Ermächtigung einer

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1988 - 5 C 78.84
    Zwar wird bei der Prüfung der besonderen Voraussetzungen für die im Ermessen der Flurbereinigungsbehörde liegende vorläufige Besitzeinweisung grundsätzlich nicht näher untersucht, ob die zugedachten Abfindungen wertgleich sind, weil insoweit dem Verfahren über Planwidersprüche nicht vorgegriffen werden darf (vgl. BVerwGE 59, 79 ).

    Meßungenauigkeiten dieser Größenordnung sind gegebenenfalls den Teilnehmern im Rahmen einer bloß vorläufigen Besitzeinweisung als vorübergehender Nachteil zuzumuten, darauf beruhende Nutzungsbeeinträchtigungen allerdings, wie - insoweit wieder zutreffend - auch das Flurbereinigungsgericht angenommen hat, nach § 51 Abs. 1 FlurbG auszugleichen (zu letzterem s. auch BVerwGE 59, 79 ; 66, 47 ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.1969 - 3 D 9/69
    Auszug aus BVerwG, 17.08.1988 - 5 C 78.84
    Erforderlich ist allein, daß die insoweit vorhandenen Unterlagen als Bestandteil des den Beteiligten vorzulegenden Flurbereinigungsplanes verwertet werden können (zutreffend OVG Lüneburg, Beschluß vom 25. März 1960 - F 3/60 - RdL 1960, 248>; OVG Koblenz. Beschluß vom 10. Dezember 1969 - 3 D 9/69 - ; Steuer, Flurbereinigungsgesetz, 2. Aufl. 1967, § 65 Anm. 1).
  • BVerwG, 24.06.1982 - 5 C 20.80

    Gleichwertigkeit von Einlage und Abfindung im Rahmen eines

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1988 - 5 C 78.84
    Meßungenauigkeiten dieser Größenordnung sind gegebenenfalls den Teilnehmern im Rahmen einer bloß vorläufigen Besitzeinweisung als vorübergehender Nachteil zuzumuten, darauf beruhende Nutzungsbeeinträchtigungen allerdings, wie - insoweit wieder zutreffend - auch das Flurbereinigungsgericht angenommen hat, nach § 51 Abs. 1 FlurbG auszugleichen (zu letzterem s. auch BVerwGE 59, 79 ; 66, 47 ).
  • BVerwG, 25.11.1970 - IV C 80.66

    Neuverteilung von Flurstücken zur Flurbereinigung - Einordnung eines

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1988 - 5 C 78.84
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bedarf es keiner erneuten Widerspruchsentscheidung, wenn die inhaltliche Änderung eines Verwaltungsaktes im Wege der zugelassenen Klageänderung in den Rechtsstreit einbezogen wird, dessen Gegenstand der Verwaltungsakt in seiner ursprünglichen Gestalt ist (BVerwGE 32, 243 ; Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG 4 C 80.66 - <RdL 1971, 97/98> und 23. März 1982 - BVerwG 1 C 157.79 - <NJW 1982, 2513/2514>).
  • BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 36.69

    Anfechtung von Musterungsbescheid und Einberufungsbescheid - Zurückstellung vom

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1988 - 5 C 78.84
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bedarf es keiner erneuten Widerspruchsentscheidung, wenn die inhaltliche Änderung eines Verwaltungsaktes im Wege der zugelassenen Klageänderung in den Rechtsstreit einbezogen wird, dessen Gegenstand der Verwaltungsakt in seiner ursprünglichen Gestalt ist (BVerwGE 32, 243 ; Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG 4 C 80.66 - <RdL 1971, 97/98> und 23. März 1982 - BVerwG 1 C 157.79 - <NJW 1982, 2513/2514>).
  • BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 36.84

    Klageerweiterung im Berufungsverfahren - wesentliche körperliche Behinderung -

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1988 - 5 C 78.84
    Dies gilt allerdings nur, wenn das geänderte Klagebegehren im wesentlichen denselben Streitstoff betrifft wie das ursprünglich durchgeführte Vorverfahren (Urteil vom 23. März 1982 mit weiteren Nachweisen) und wenn Sonderregelungen wie § 114 Abs. 2 des Bundessozialhilfegesetzes - BSHG -, der in den dort genannten Fällen den Erlaß von Widerspruchsbescheiden im Recht der Sozialhilfe an die vorherige beratende Beteiligung von sozial erfahrenen Personen bindet (s. dazu Senatsurteil vom 16. Januar 1986 - BVerwG 5 C 36.84 - ), nicht entgegenstehen.
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1988 - 5 C 78.84
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bedarf es keiner erneuten Widerspruchsentscheidung, wenn die inhaltliche Änderung eines Verwaltungsaktes im Wege der zugelassenen Klageänderung in den Rechtsstreit einbezogen wird, dessen Gegenstand der Verwaltungsakt in seiner ursprünglichen Gestalt ist (BVerwGE 32, 243 ; Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG 4 C 80.66 - <RdL 1971, 97/98> und 23. März 1982 - BVerwG 1 C 157.79 - <NJW 1982, 2513/2514>).
  • BVerwG, 04.07.1985 - 5 C 7.82 E 71
    Auszug aus BVerwG, 17.08.1988 - 5 C 78.84
    Ziel des gestellten Antrages ist es, im Wege der Anfechtungsklage (§ 140 Satz 1 des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 <BGBl. I S. 546> - FlurbG -) den mit der vorläufigen Besitzeinweisung nach § 65 Abs. 1 Satz 1 und § 66 FlurbG verbundenen Übergang von Besitz, Verwaltung und Nutzung an den Einlagegrundstücken der Kläger und an den für sie als Abfindung vorgesehenen neuen Grundstücken rückgängig zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1985 - BVerwG 5 C 7.82 - RdL 1987, 130>).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.03.1960 - F 3/60
    Auszug aus BVerwG, 17.08.1988 - 5 C 78.84
    Erforderlich ist allein, daß die insoweit vorhandenen Unterlagen als Bestandteil des den Beteiligten vorzulegenden Flurbereinigungsplanes verwertet werden können (zutreffend OVG Lüneburg, Beschluß vom 25. März 1960 - F 3/60 - RdL 1960, 248>; OVG Koblenz. Beschluß vom 10. Dezember 1969 - 3 D 9/69 - ; Steuer, Flurbereinigungsgesetz, 2. Aufl. 1967, § 65 Anm. 1).
  • BVerwG, 15.09.2010 - 8 C 21.09

    Widerspruchsverfahren; Entbehrlichkeit des Widerspruchsverfahrens; Zulässigkeit

    Wenn allerdings die genannten Zweck(e) eines Vorverfahrens schon auf andere Weise erreicht worden sind oder nicht mehr erreicht werden können, wäre ein Widerspruchsverfahren funktionslos und überflüssig (stRspr, vgl. u.a. Urteile vom 9. Juni 1967 - BVerwG 7 C 18.66 - BVerwGE 27, 181 , insoweit nicht vollständig abgedruckt = Buchholz 442.15 § 4 StVO Nr. 4, vom 23. März 1982 - BVerwG 1 C 157.79 - Buchholz 451.25 LadschlG Nr. 20 S. 1 , vom 24. Juni 1982 - BVerwG 2 C 91.81 - BVerwGE 66, 39 = Buchholz 232 § 61 BBG Nr. 4 und § 62 BBG Nr. 2, vom 2. September 1983 - BVerwG 7 C 97.81 - Buchholz 442.03 § 9 GüKG Nr. 13 = juris Rn. 8 ff., vom 17. August 1988 - BVerwG 5 C 78.84 - Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 5 S. 7 , vom 27. September 1988 - BVerwG 1 C 3.85 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 10 S. 37 , vom 21. September 1989 - BVerwG 2 C 68.86 - Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 15 S. 8 , vom 18. Mai 1990 - BVerwG 8 C 48.88 - BVerwGE 85, 163 = DVBl 1990, 1350, vom 4. August 1993 - BVerwG 11 C 15.92 - Buchholz 436.36 § 46 BAföG Nr. 16 = NVwZ 1995, 76 und vom 20. April 1994 - BVerwG 11 C 2.93 - BVerwGE 95, 321 = Buchholz 436.36 § 18 BAföG Nr. 13 = juris Rn. 18).
  • BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 48.88

    Wohnungsbindungsverstoß - Ergänzende Ermessensentscheidung - Geldleistungen -

    Eines erneuten Vorverfahrens bedarf es auch nach der Änderung einer Ermessensentscheidung durch die mit der Widerspruchsbehörde nicht identische Ausgangsbehörde dann nicht, wenn dem Zweck des Vorverfahrens bereits genügt worden ist oder sich sein Zweck ohnehin nicht (mehr) erreichen läßt, die Durchführung eines neuerlichen Vorverfahrens sich mithin als leere Förmelei erweisen würde (vgl. Urteil vom 27. September 1988 - BVerwG 1 C 3.85 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 10 S. 37 ; s. auch Urteile vom 23. März 1982 - BVerwG 1 C 157.79 - Buchholz 451.25 LadschlG Nr. 20 S. 1 , vom 17. August 1988 - BVerwG 5 C 78.84 - Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 5 S. 7 und vom 21. September 1989 - BVerwG 2 C 68.86 - Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 15 S. 8 ).
  • VGH Bayern, 23.06.2017 - 13 AS 16.2546

    Ausreichende Erschließung des Abfindungsflurstücks

    Dadurch werde das Grundstück im Wert erheblich gemindert, was sowohl zu einem Missverhältnis zwischen Einlage und Abfindung entgegen § 44 Abs. 1 FlurbG als auch zu einem offensichtlichen unzumutbaren Eingriff in die Betriebsstruktur entgegen § 44 Abs. 4 FlurbG führe, womit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die vorläufige Besitzeinweisung selbst angefochten werden könne (BVerwG, U.v. 17.8.1988 - 5 C 78.84 - RzF 86 zu § 44 Abs. 1 m.w.N.).

    Der vorläufigen Besitzeinweisung könnten Einwände, die die Neugestaltung betreffen, somit grundsätzlich nicht entgegengehalten werden (BVerwG, U.v. 17.8.1988 - 5 C 78.84 - RzF 86 zu § 44 Abs. 1).

    Dies wäre nur der Fall, wenn entweder ein grobes Missverhältnis zwischen Einlage und Abfindung besteht oder unzumutbar in die Struktur des Betriebes eingegriffen worden ist (BVerwG, U.v. 17.8.1988 - 5 C 78.84 - RzF 86 zu § 44 Abs. 1; Mayr in Wingerter/Mayr, FlurbG, 9. Aufl. 2013, § 65 Rn. 20).

  • BVerwG, 12.11.2010 - 9 B 41.10

    Flurbereinigung; vorläufige Besitzeinweisung; Mängel der Abfindung

    Mit dem Erfordernis der Wertnachweise bezieht sich die Vorschrift auf die Ergebnisse der Bodenwertermittlung (Urteil vom 15. Dezember 1983 - BVerwG 5 C 120.81 - Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 3 S. 2); mit dem weiteren Erfordernis, dass das Verhältnis der Abfindung zur Einlage feststehen muss, wird zusätzlich zur Wertermittlung der Einlage- und Abfindungsflächen der Landabzug nach § 47 FlurbG berücksichtigt (vgl. Urteil vom 17. August 1988 - BVerwG 5 C 78.84 - RzF - 86 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG).

    Dementsprechend geht das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die vorläufige Besitzeinweisung grundsätzlich nicht mit der Begründung angefochten werden kann, sie verletze die Bestimmung des § 44 FlurbG (Beschluss vom 24. Januar 1959 - BVerwG 1 B 167.58 - Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 1; Urteil vom 15. Dezember 1983 a.a.O. S. 3 f.); Abfindungsmängel können vielmehr nur ausnahmsweise zur Rechtswidrigkeit einer vorläufigen Besitzeinweisung führen, wenn zwischen Einlage und Abfindung entgegen § 44 Abs. 1 FlurbG offensichtlich ein grobes Missverhältnis besteht oder die vorläufige Einweisung entgegen § 44 Abs. 4 FlurbG offensichtlich zu einem unzumutbaren Eingriff in die bisherige Struktur des betroffenen Betriebes führt (Urteile vom 4. Juli 1985 - BVerwG 5 C 7.82 - BVerwGE 71, 369 und vom 17. August 1988 - BVerwG 5 C 78.84 - Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 5 S. 10 f.).

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2007 - 15 KF 14/06

    Rechtmäßigkeit einer vorläufigen Besitzeinweisung in Flurbereinigungsverfahren;

    Endgültig sind die Nachweise dann, wenn sie als Bestandteile des Flurbereinigungsplans verwendbar sind (BVerwG, Urteil vom 17. August 1988 - 5 C 78.84 -, Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 5).

    Die Rechtmäßigkeit der vorläufigen Besitzeinweisung wird nur durch ein offensichtliches grobes Missverhältnis zwischen Alt- und Neubesitz oder einen offensichtlich unzumutbaren Eingriff in die bisherige Struktur des Betriebes eines Teilnehmers in Frage gestellt (BVerwG, Beschluss vom 31. Oktober 1966, a.a.O.; Beschluss vom 30. August 1968, a.a.O.; Urteil vom 17. August 1988, a.a.O.; Urteil vom 4. Juli 1985, a.a.O., BVerwGE 71, 369 [372]; Urteil des Senats vom 28. November 1994 - 15 K 447/94 - Beschluss des Senats vom 5. Dezember 1996, a.a.O.; Schwantag, a.a.O, § 65 Rdnr. 20).

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2022 - 15 KF 17/18

    Abmarkung; Flurbereinigung, vereinfachte; Grenzkoordinaten;

    Zu keiner anderen Einschätzung führt der Umstand, dass im Rahmen der vorläufigen Besitzeinweisung für die Bekanntgabe der neuen Feldeinteilung gemäß § 65 Abs. 1 Satz 2 FlurbG bei neu zugewiesenen Grundstücken, die - wie hier - mit den Einlagegrundstücken identisch sind, die bloße Mitteilung der alten katastermäßigen Grundstücksbezeichnungen genügt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.8.1988 - 5 C 78.84 - juris Rn. 22).

    In diesen Fällen wird davon ausgegangen, dass durch die bloße Mitteilung der alten katastermäßigen Grundstücksbezeichnungen die Zuordnung der neuen Grundstücke zu ihren Empfängern erreicht werden kann und die Teilnehmer ausreichende Kenntnis von der sie betreffenden neuen Feldeinteilung erhalten können (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.8.1988, a. a. O., Rn. 22; s. a. BVerwG, Beschluss vom 29.12.1997 - 11 B 43.97 - juris Rn. 3).

  • OVG Niedersachsen, 15.03.2011 - 15 KF 24/09

    Anforderungen an eine vorläufige Besitzeinweisung in der Flurbereinigung;

    Deshalb kann die vorläufige Besitzeinweisung grundsätzlich nicht mit der Begründung angefochten werden, die zugedachte Abfindung sei nicht wertgleich und verletzte deshalb die Bestimmung des § 44 FlurbG; insoweit darf dem Verfahren über Planwidersprüche nicht vorgegriffen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Oktober 1966 - BVerwG IV B 2.66 -, RdL 1967, 219; Beschluss vom 30. August 1968 - BVerwG IV B 78.68 -, Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 2; Urteil vom 30. Oktober 1979 - BVerwG 5 C 40.79 -, BVerwGE 59, 79 [85]; Urteil vom 17. August 1988 - BVerwG 5 C 78.84 -, Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 5; Beschluss vom 12. November 2010 - BVerwG 9 B 41.10 -, juris; Urteile des Senats vom 27. Juni 2007 - 15 KF 14/06 -, RdL 2008, 16 und vom 16. März 2010 - 15 KF 14/07 - n.v.; Schwantag, in: Schwantag/Wingerter, Flurbereinigungsgesetz, 8. Auflage 2008, § 65 Rdnr. 20).

    Abfindungsmängel können nur ausnahmsweise zur Rechtswidrigkeit einer vorläufigen Besitzeinweisung führen, wenn zwischen der Einlage und der Abfindung entgegen § 44 Abs. 1 FlurbG offensichtlich ein grobes Missverhältnis besteht oder die vorläufige Einweisung entgegen § 44 Abs. 4 FlurbG offensichtlich zu einem unzumutbaren Eingriff in die bisherige Struktur des betroffenen Betriebs eines Teilnehmers führt, die eine auch nur vorübergehende Nutzung der zugewiesenen Flächen als unzumutbar erscheinen lassen (BVerwG, Beschluss vom 31. Oktober 1966, a.a.O.; Beschluss vom 30. August 1968, a.a.O.; Urteil vom 4. Juli 1985, a.a.O., BVerwGE 71, 369 [372]; Urteil vom 17. August 1988, a.a.O., Beschluss vom 12. November 2010, a.a.O.; Urteil des Senats vom 27. Juni 2007, a.a.O. mit weiteren Nachweisen).

  • VGH Bayern, 24.06.2014 - 13 AS 14.717

    Die Wegnahme von geschützten Flächen im Sinn von § 45 FlurbG kann ein grobes

    Allerdings ist dies nur dann der Fall, wenn entweder ein grobes Missverhältnis zwischen Einlage und Abfindung besteht oder unzumutbar in die Struktur des Betriebes eingegriffen worden ist (st. Rspr., siehe BVerwG, U.v. 17.8.1988 - 5 C 78.84 - RzF 86 zu § 44 I; BayVGH, B.v. 23.12.2009 - 13 AS 09.2659 - juris; B.v. 8.6.2011 - 13 AS 11.1027 - juris; siehe hierzu Mayr in Wingerter/Mayr, a.a.O., § 65 Rn. 20).

    Ein grobes Missverhältnis zwischen Einlage und Abfindung ergibt sich dem Bundesverwaltungsgericht zufolge (U.v. 17.8.1988 a.a.O.) aus einem schwerwiegenden Abfindungsmangel.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2011 - 7 S 2337/10

    Klagebefugnis von Mitinhabern eines landwirtschaftlichen Betriebes bei Mitbesitz

    Auch das Verhältnis der Abfindung zu dem von jedem Beteiligten Eingebrachten, das sich aus den Abzügen nach § 47 (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.08.1988 - 5 C 78.84 -, Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 5) und § 88 Nr. 4 FlurbG (vgl. Schwantag/Wingerter, FlurbG, § 65 Rdnr. 8) ergibt, steht hier fest.
  • OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 15 MF 19/17

    Auslegung; Bekanntgabe; Bekanntgabewille; vorläufige Besitzeinweisung; Eingriff

    Die Bekanntmachung der Feldeinteilung nach § 65 Abs. 1 Satz 2 FlurbG ist vielmehr eine materielle Voraussetzung für die Anordnung einer (Änderung einer) vorläufigen Besitzeinweisung (vgl. BVerwG, Urteil v. 17.8.1988 - 5 C 78.84 - juris Rn. 15 und 22).
  • OVG Niedersachsen, 11.12.2008 - 15 MF 19/08

    Anforderungen an die Änderung einer vorläufigen Besitzeinweisung in einem

  • OVG Niedersachsen, 26.08.2008 - 15 MF 15/08

    Anforderungen an die Änderung einer vorläufigen Besitzeinweisung in einem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2021 - 9a D 108/19

    Rechtmäßige Einleitung eines Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens

  • VGH Bayern, 05.09.2019 - 13 AS 19.820

    Kein Erfordernis einer Bekanntgabe der Feststellung der Wertermittlung

  • BVerwG, 29.09.1989 - 5 B 89.89

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als Zulassungsgrund der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2018 - 70 S 2.18

    Verteilung im Flurbereinigungsverfahren; Wertgleichheit der Abfindung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2018 - 70 S 2.18

    Vorläufige BesitzeinweisungWertgleichheit von Einlage und AbfindungBefürchtung

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2017 - 15 KF 13/16

    Auslegung; vorläufige Besitzeinweisung; Erläuterungsanspruch; Flurbereinigung;

  • BVerwG, 14.12.1994 - 3 B 68.94

    Bescheid über die zu bescheinigende Referenzmenge - Begründung eines

  • VGH Bayern, 02.12.2021 - 13 A 19.1702

    Vorläufige Besitzeinweisung, Rüge der fehlenden Wertgleichheit, grobes

  • OVG Sachsen, 20.11.2020 - 7 C 27/18

    Rechtsschutzinteresse; Abfindung; Besitzeinweisung

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