Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 04.04.2012

Rechtsprechung
   BVerwG, 18.07.2013 - 5 C 8.12   

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https://dejure.org/2013,23846
BVerwG, 18.07.2013 - 5 C 8.12 (https://dejure.org/2013,23846)
BVerwG, Entscheidung vom 18.07.2013 - 5 C 8.12 (https://dejure.org/2013,23846)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juli 2013 - 5 C 8.12 (https://dejure.org/2013,23846)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Bemessungsgrundlage; Begrenzung der Revision; Berechtigter; Bescheidungsklage; Degression; Anteilsdegression; Gesamtdegression; Entschädigung; entschädigungslose Enteignung; unmittelbar Geschädigter; Berechtigter; Enteignung; Entziehung eines Unternehmens; ...

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 113 Abs 5 S 2 VwGO, § 6 Abs 1a VermG, § 6 Abs 6a VermG, § 6 Abs 7 VermG, § 7 Abs 1 EntschG
    Entschädigung für enteignetes Unternehmen; Berechnung der Degression; Begrenzung der Revision

  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Degression i.R.d. Entschädigung für ein 1952 in der DDR enteignetes Unternehmen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bemessungsgrundlage; Begrenzung der Revision; Berechtigter; Bescheidungsklage; Degression; Anteilsdegression; Gesamtdegression; Entschädigung; entschädigungslose Enteignung; unmittelbar Geschädigter

  • rewis.io

    Entschädigung für enteignetes Unternehmen; Berechnung der Degression; Begrenzung der Revision

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EntschG § 7 Abs. 1; EntschG § 7 Abs. 2 S. 3
    Berechnung der Degression i.R.d. Entschädigung für ein 1952 in der DDR enteignetes Unternehmen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Personengesellschaft im Entschädigungsgesetz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsmittel gegen ein Bescheidungsurteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 147, 216
  • NVwZ 2013, 1552
  • DÖV 2013, 951
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 32.03

    Höhe des Anspruchs; Kürzung der Bemessungsgrundlage; Kürzungsbetrag;

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 5 C 8.12
    Berechtigter im Sinne von § 7 EntschG ist derjenige, der durch die Maßnahme, die den Entschädigungsanspruch ausgelöst hat, unmittelbar geschädigt wurde (Bestätigung der im Urteil vom 16. September 2004 - BVerwG 3 C 32.03 - begründeten Rechtsprechung).

    Die Anteilsdegression nach dieser Vorschrift setzt nicht voraus, dass der unmittelbar Geschädigte als "Stichtagsberechtigter" auch noch zum Zeitpunkt des Inkafttretens des Vermögensgesetzes gelebt bzw. existiert hat (grundlegend: Urteil vom 16. September 2004 - BVerwG 3 C 32.03 - Buchholz 428.41 § 7 EntschG Nr. 1; bestätigt durch Urteile vom 19. Mai 2005 - BVerwG 3 C 19.04 - Buchholz 428.41 § 7 EntschG Nr. 2 und - BVerwG 3 C 35.04 - Buchholz 428.41 § 7 EntschG Nr. 3).

    Hieran hält der Senat insbesondere unter Verweis auf die im Urteil vom 16. September 2004 (a.a.O.) angeführten Gründe fest.

    (b) Im Ergebnis ebenfalls nicht durchgreifend bezieht sich das Verwaltungsgericht (UA S. 10) zur Begründung seiner Ansicht, dass hier die drei ehemaligen Gesellschafter der OHG unmittelbar Geschädigte und damit als Berechtigte im Sinne des § 7 Abs. 2 Satz 3 EntschG anzusehen seien, auf eine Passage im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. September 2004 (a.a.O.).

    Mit der in Bezug genommenen Aussage in dem vorgenannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. September 2004 (a.a.O.) wurde jedoch nicht die Konnexität zwischen Vermögensrecht und Entschädigungsrecht in Frage gestellt.

  • BVerwG, 07.05.2007 - 5 B 92.07

    Klärungsbedürftigkeit der Frage des maßgeblichen Schädigungszeitpunktes bei der

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 5 C 8.12
    a) Zeitpunkt der Entziehung im Sinne von § 7 Abs. 2 Satz 3 EntschG ist der Zeitpunkt des vollständigen und endgültigen Verlustes des Eigentums an dem Vermögensgegenstand (Beschluss vom 7. Mai 2007 - BVerwG 5 B 92.07 - juris Rn. 4).

    (1) Das Entschädigungsgesetz knüpft an das Vermögensgesetz an (Beschluss vom 7. Mai 2007 - BVerwG 5 B 92.07 - juris Rn. 4).

  • VG Leipzig, 06.12.2002 - 1 K 2442/01

    Ermittlung der Höhe der gekürzten Bemessungsgrundlage für die Entschädigung nach

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 5 C 8.12
    Eine Entschädigung nach dem Entschädigungsgesetz stellt das Surrogat für den Ausschluss der Rückübertragung des Vermögenswertes - hier des Unternehmens - bzw. für den Verzicht auf die Rückgabe dar (vgl. Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 36.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 19 = juris Rn. 9; VG Leipzig, Urteil vom 29. August 2007 - 1 K 391/05 - juris Rn. 26 und Urteil vom 6. Dezember 2002 - 1 K 2442/01 - juris; VG Gera, Urteil vom 17. Juni 2003 - 3 K 43/00 GE - juris).
  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 36.96

    Unternehmensrestitution - Anteilsrestitution - Einzelrestitution - Mittelbare

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 5 C 8.12
    Eine Entschädigung nach dem Entschädigungsgesetz stellt das Surrogat für den Ausschluss der Rückübertragung des Vermögenswertes - hier des Unternehmens - bzw. für den Verzicht auf die Rückgabe dar (vgl. Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 36.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 19 = juris Rn. 9; VG Leipzig, Urteil vom 29. August 2007 - 1 K 391/05 - juris Rn. 26 und Urteil vom 6. Dezember 2002 - 1 K 2442/01 - juris; VG Gera, Urteil vom 17. Juni 2003 - 3 K 43/00 GE - juris).
  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 5 C 8.12
    Ist Rückgabe im Einzelfall aus den in § 1 Abs. 1 Satz 1 EntschG genannten Gründen nicht möglich oder nicht gewollt, sollen beide Gruppen stattdessen Entschädigung nach dem Entschädigungsgesetz verlangen können, also auch hinsichtlich ihrer Sekundäransprüche gleich behandelt werden (BVerfG, Urteil vom 22. November 2000 - 1 BvR 2307/94 u.a. - BVerfGE 102, 254 = juris Rn. 275).
  • BVerwG, 17.04.1997 - 7 C 15.96

    Unternehmensrestitution - Besatzungshoheitliche Enteignung -

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 5 C 8.12
    Rückgabeberechtigter ist in derartigen Fällen allein der wiederbelebte Rechtsträger des entzogenen Unternehmens (Urteil vom 17. April 1997 - BVerwG 7 C 15.96 - BVerwGE 104, 279 = juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.08.2004 - 8 B 34.04

    Zulässigkeit einer isolierten Anfechtungsklage unter dem Aspekt der

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 5 C 8.12
    In diesen Fällen ist die begehrte Singularrestitution notwendigerweise mit dem Wiederaufleben des Unternehmensträgers als Merkmal einer Unternehmensrestitution verknüpft, weil allein der seinerzeitige Unternehmensträger Berechtigter ist (Urteil vom 19. September 2002 - BVerwG 7 C 21.01 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 51; Beschluss vom 30. August 2004 - BVerwG 8 B 34.04 - juris Rn. 22).
  • VG Gera, 17.06.2003 - 3 K 43/00
    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 5 C 8.12
    Eine Entschädigung nach dem Entschädigungsgesetz stellt das Surrogat für den Ausschluss der Rückübertragung des Vermögenswertes - hier des Unternehmens - bzw. für den Verzicht auf die Rückgabe dar (vgl. Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 36.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 19 = juris Rn. 9; VG Leipzig, Urteil vom 29. August 2007 - 1 K 391/05 - juris Rn. 26 und Urteil vom 6. Dezember 2002 - 1 K 2442/01 - juris; VG Gera, Urteil vom 17. Juni 2003 - 3 K 43/00 GE - juris).
  • VG Leipzig, 29.08.2007 - 1 K 391/05
    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 5 C 8.12
    Eine Entschädigung nach dem Entschädigungsgesetz stellt das Surrogat für den Ausschluss der Rückübertragung des Vermögenswertes - hier des Unternehmens - bzw. für den Verzicht auf die Rückgabe dar (vgl. Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 36.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 19 = juris Rn. 9; VG Leipzig, Urteil vom 29. August 2007 - 1 K 391/05 - juris Rn. 26 und Urteil vom 6. Dezember 2002 - 1 K 2442/01 - juris; VG Gera, Urteil vom 17. Juni 2003 - 3 K 43/00 GE - juris).
  • BVerwG, 19.09.2002 - 7 C 21.01

    Singularrestitution; ehemaliger Unternehmensträger als Berechtigter;

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 5 C 8.12
    In diesen Fällen ist die begehrte Singularrestitution notwendigerweise mit dem Wiederaufleben des Unternehmensträgers als Merkmal einer Unternehmensrestitution verknüpft, weil allein der seinerzeitige Unternehmensträger Berechtigter ist (Urteil vom 19. September 2002 - BVerwG 7 C 21.01 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 51; Beschluss vom 30. August 2004 - BVerwG 8 B 34.04 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 19.05.2005 - 3 C 19.04

    Anspruch; Höhe des Anspruchs; Kürzung; Kürzungsbetrag; Kürzungsbeträge;

  • BVerwG, 03.12.1981 - 7 C 30.80

    Neubewertung schriftlicher Prüfungsleistungen - Beschwer des Rechtsmittelführers

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 47.06

    Streitgegenstand der Bescheidungsklage; bei der Neubescheidung zugrunde zu

  • BVerwG, 28.02.1979 - 8 C 39.78
  • BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 8.93

    Bewilligung eines erhöhten Wohngeldes - Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt -

  • BVerwG, 05.07.2011 - 5 B 35.11

    Beschränkung der Revisionszulassung durch das Verwaltungsgericht

  • BVerwG, 02.05.1984 - 8 C 94.82

    Wohngeld - Antrag - Verwaltungsgerichtsverfahren - Weiterer Antrag -

  • BVerwG, 19.05.2005 - 3 C 35.04

    Höhe des Anspruchs; Anspruch; Kürzung; Kürzungsbetrag; Kürzungsbeträge;

  • BVerwG, 01.03.2012 - 5 C 11.11

    NS-Schädigung; Unternehmensschädigung; später angeschafftes Betriebsgrundstück;

  • BVerwG, 31.03.2004 - 6 C 11.03

    Telekommunikation; Zusammenschaltungsanordnung; Bedingungen der

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 27.16

    Aufenthaltsbeendigung; Aufhebung; Ausweisung; Befristung; Bescheidungsurteil;

    In diesem Fall hat das Rechtsmittelgericht das angefochtene Urteil aufzuheben und ggf. selbst ein Bescheidungsurteil zu erlassen, in dem es seine eigene bei der Neubescheidung zu beachtende Rechtsauffassung zum Ausdruck bringt (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Januar 1995 - 8 C 8.93 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 70 = juris Rn. 13 und vom 18. Juli 2013 - 5 C 8.12 - BVerwGE 147, 216 Rn. 15 f., jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 23.12

    Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsanspruch; Entschädigungsanspruch bei

    Allgemein kann ein Rechtsmittel auf einen von mehreren selbstständigen Streitgegenständen einer Klage oder auf einen Teil des Streitgegenstandes beschränkt werden, wenn dieser Teil vom Gesamtstreitstoff abteilbar ist und materiell-rechtliche Gründe einer gesonderten Entscheidung darüber nicht entgegenstehen (vgl. Beschluss vom 5. Juli 2011 - BVerwG 5 B 35.11 - juris Rn. 1, Urteile vom 1. März 2012 - BVerwG 5 C 11.11 - Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 10 Rn. 15 und vom 18. Juli 2013 - BVerwG 5 C 8.12 - zur Veröffentlichung in der amtlichen Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2016 - 2 L 64/14

    Abschaltzeiten für Windenergieanlagen - Artenschutz

    Bei Bescheidungsklagen erwächst - im Gegensatz zu sonstigen Klagearten - auch die Rechtsauffassung des Gerichts in Rechtskraft, die der ausstehenden behördlichen Entscheidung vorgegeben wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.07.2013 - BVerwG 5 C 8.12 -, BVerwGE 147, 216 [219], RdNr. 15, m.w.N.).
  • BVerwG, 24.11.2022 - 5 C 1.21

    Kein Beurteilungsspielraum der Verwaltung bei der Festlegung der

    Gegenstand des Verfahrens sind die durch den endgültigen Widerspruchsbescheid der Beklagten vom 9. Februar 2018 neu festgesetzten Geldleistungen nach § 23 SGB VIII für den Zeitraum November 2013 bis August 2015 für die Betreuung des Kindes J. Der Kläger macht insoweit allein einen Neubescheidungsanspruch (§ 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO) gegenüber der Beklagten geltend, was auch dann prozessual zulässig ist, wenn kein Ermessens- oder Beurteilungsspielraum in Rede steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 5 C 8.12 - BVerwGE 147, 216 Rn. 13 m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2020 - 5 LB 6/19

    Moratorium zur Sicherung der Windkraftplanung des Landes hat Bestand

    Die Berufung kann grundsätzlich nur auf einen von mehreren selbstständigen Streitgegenständen einer Klage (objektive Klagehäufung nach § 44 VwGO) oder auf einen abtrennbaren Teil des Streitgegenstandes beschränkt werden, nicht aber auf einzelne Rechtsgründe (vgl. zur Revision: BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 5 C 8.12 -, Rn. 12, juris).

    Bei einem Rechtsmittel gegen ein Bescheidungsurteil (§ 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO) kann sich der Rechtsmittelführer jedoch auch darauf beschränken, die Abänderung des Urteils in dem Sinne zu begehren, dass einer der Gründe, die nach der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts bei der Neubescheidung zu beachten sind, entfällt bzw. geändert wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 5 C 8.12 -, Rn. 12, juris).

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2020 - 12 LA 150/19

    Ausnahmegenehmigung, artenschutzrechtliche; Ersatzzahlung; richterliche

    Für die insoweit im Ansatz vergleichbare Fallgestaltung eines "Teilangriffs" gegen die Verpflichtung zur Neubescheidung ist diese Begrenzung - jedenfalls auf einen ausdrücklichen Antrag des Rechtsmittelführers - anerkannt (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.7.2013 - 5 C 8/12 -, Leitsatz 1, wonach "sich der Rechtsmittelführer bei einem Rechtsmittel gegen ein Bescheidungsurteil [§ 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO] darauf beschränken kann, einen der Gründe, die nach der Rechtsauffassung der Vorinstanz bei der Neubescheidung zu beachten sind, anzugreifen, wenn dieser Rechtsgrund vom Gesamtstreitstoff abteilbar ist und materiell-rechtliche Gründe einer gesonderten Entscheidung darüber nicht entgegen stehen.").
  • BVerwG, 24.11.2022 - 5 C 3.21

    Kein Beurteilungsspielraum der Verwaltung bei der Festlegung der

    Eine Beschränkung auf einen Neubescheidungsanspruch ist im Übrigen auch dann prozessual zulässig, wenn kein Ermessens- oder Beurteilungsspielraum in Rede steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 5 C 8.12 - BVerwGE 147, 216 Rn. 13 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2020 - 4 A 3314/18

    Wochenmarkt Marktfestsetzung Bescheidungsurteil Rechtsauffassung des Gerichts

    vgl. BVerwG, Urteile vom 27.1.1995 - 8 C 8.93 -, NJW 1996, 737 = juris, Rn. 13, m. w. N., und vom 18.7.2013 - 5 C 8.12 -, BVerwGE 147, 216 = juris, Rn. 16, m. w. N.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18.7.2013 - 5 C 8.12 -, BVerwGE 147, 216 = juris, Rn. 15, Beschluss vom 22.1.2004 - 1 WB 38.03 -, NZWehrr 2004, 126 = juris, Rn. 6, Urteile vom 19.6.1968 - V C 85.67 -, DVBl. 1970, 281 = juris, Rn. 14, und vom 21.12.1967 - VIII C 2.67 -, BVerwGE 29, 1 = juris, Rn. 5; Nds. OVG, Beschluss vom 27.9.2018 - 13 OB 257/16 -, DÖV 2019, 80 (Leitsatz) = juris, Rn. 5, jeweils m. w. N.

  • BVerwG, 07.10.2020 - 2 C 18.19

    Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens bei bestandskräftig gewordenen

    Die für die Zulässigkeit der Revision des Klägers erforderliche Beschwer ist gegeben, weil sich die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts nicht mit der des Klägers deckt und für ihn insoweit ungünstig ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Dezember 1981 - 7 C 30.80 u.a. - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 157 S. 51 f., vom 30. Mai 1984 - 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 und vom 18. Juli 2013 - 5 C 8.12 - BVerwGE 147, 216 Rn. 11 ff.).
  • OVG Hamburg, 03.02.2020 - 5 Bf 228/18

    Zur präjudiziellen Bindungswirkung eines Urteils, mit dem die Rechtswidrigkeit

    Anders als bei einem Bescheidungsurteil erstreckt sich bei einem Urteil, mit dem die Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes festgestellt wird, die Rechtskraft nicht auf die Entscheidungsgründe (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 18.7.2013, 5 C 8/12, juris Rn. 15).

    Zwar ist mit der Beklagten davon auszugehen, dass sich die Rechtskraft von Bescheidungsurteilen auf die Entscheidungsgründe des Urteils erstreckt, so dass dort bei Erschütterung nur eines selbständig tragenden Grundes die vollständige oder jedenfalls teilweise Zulassung der Berufung in Betracht kommt um zu verhindern, dass die möglicherweise fehlerhaften Ausführungen des erstinstanzlichen Gerichts in Rechtskraft erwachsen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.7.2013, 5 C 8/12, juris; Beschl. v. 24.10.2006, 6 B 47/06, juris 14 ff.; OVG Münster, Beschl. v. 17.10.2013, 1 E 799/13, juris Rn. 3 ff.).

    Nur bei Bescheidungsurteilen erwächst jedoch auch die Rechtsauffassung des Gerichts in Rechtskraft; für andere Urteile gilt dies nicht (so ausdrücklich BVerwG, Urt. v. 18.7.2013, a.a.O. Rn. 15).

  • BVerwG, 24.11.2022 - 5 C 9.21

    Bundesstadt Bonn muss erneut über die Sachkostenerstattung in der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2016 - 2 L 112/14

    Abschaltzeiten für Windenergieanlagen - Artenschutz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2016 - 1 A 1236/15

    Vergabe einer Leistungsprämie für freigestellte Beamte als Ermessensentscheidung

  • OVG Hamburg, 27.07.2017 - 3 Bf 128/15

    Unbeschränkte Statthaftigkeit einer Berufung trotz nur teilweiser

  • BVerwG, 21.06.2021 - 8 B 44.20

    Höhe der Entschädigung für Personenhandelsgesellschaften wegen Entziehung eines

  • VGH Bayern, 05.01.2023 - 10 CE 22.2618

    Kein Anspruch auf Rückholung eines abgeschobenen Ausländers

  • BVerwG, 27.11.2019 - 8 B 32.19

    Prozessrechtswidrige Klageabweisung als unzulässig und "zudem" unbegründet

  • BVerwG, 07.10.2020 - 2 C 5.20

    Ruhen eines Teils des Ruhegehalts eines Soldaten wegen Versorgungsleistungen aus

  • BVerwG, 07.10.2020 - 2 C 7.20

    Ruhen eines Teils des Ruhegehalts eines Soldaten wegen Versorgungsleistungen aus

  • VG Mainz, 06.05.2019 - 3 N 338/19

    Luftreinhalteplan - keine Zwangsgeldandrohung gegen Stadt Mainz

  • BVerwG, 18.09.2023 - 7 B 6.23
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2018 - 13 OB 257/16

    Umfang der Bindungswirkung eines rechtskräftigen Bescheidungsurteils; Erkennbar

  • VG Mainz, 03.12.2019 - 3 N 1070/19

    Luftreinhalteplan - Vollstreckungsantrag gegen Stadt Mainz erneut erfolglos

  • VG Gera, 08.05.2018 - 6 K 1139/16
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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.04.2012 - 5 C 8.12   

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BVerwG, Entscheidung vom 04.04.2012 - 5 C 8.12 (https://dejure.org/2012,40993)
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