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   BVerwG, 17.12.2015 - 5 C 8.15   

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BVerwG, 17.12.2015 - 5 C 8.15 (https://dejure.org/2015,38455)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.2015 - 5 C 8.15 (https://dejure.org/2015,38455)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - 5 C 8.15 (https://dejure.org/2015,38455)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    GG Art. 1 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art... . 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 Satz 1, Art. 103 Abs. 1; BAföG 2008 § 17 Abs. 2 Satz 1, § 18 Abs. 1 Satz 4, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, Abs. 5b Satz 2, § 18a Abs. 1, § 18b Abs. 2, Abs. 2a, Abs. 3; SGB II 2011 § 7 Abs. 5, § 11 Abs. 1 Satz 1 und 2; SGB VIII 2008 § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1; SGB XII 2008 § 2 Abs. 1, § 22 Abs. 1 Satz 1, § 82 Abs. 1 Satz 1, §§ 83, 87 Abs. 1 Satz 1 und 2; VwGO § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 2, § 137 Abs. 1 und 2, § 139 Abs. 3 Satz 3 und 4, § 173 Satz 1; ZPO § 560
    Betreuung; Kindertagesstätte; Teilnahmegebühr; BAföG; Ausbildungsförderung; Darlehen, öffentlich-rechtliches; Belastungen, besondere; Einkommen; Einkunft; Geld; Geldeswert; Kreditverpflichtung; Umschuldung; Dispositionskredit; Hardware; Computer; Monitor; Gemeinsame ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 1 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 Satz 1, Art. 103 Abs. 1
    Angemessenheit; Anschaffung; Anwendung; Aufklärungsrüge; Aufstockung; Ausbildung; Ausbildungsanteil; Ausbildungsförderung; Auslegung; BAföG; Belastungen, besondere; Betreuung; Beurteilungsspielraum; Beweisaufnahme; Bindung; Bindungswirkung; Bundesgesetzgeber; Computer; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 12 vom 16.07.2009, § 82 Abs 1 S 1 SGB 12 vom 16.07.2009, § 90 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 8 vom 10.12.2008, § 90 Abs 4 S 1 SGB 8 vom 10.12.2008, § 17 Abs 2 S 1 BAföG vom 20.12.2008
    Anrechnung von BAföG-Darlehen als Einkommen

  • Wolters Kluwer

    Sozialrechtliche Einordnung des als öffentlich-rechtliches Darlehen bewilligten Teils der Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög); Bestimmung der Höhe der Gebühren für die ganztägige Betreuung eines Kindes in einer ...

  • doev.de PDF

    BAföG-Darlehen als Einkommen

  • rewis.io

    Anrechnung von BAföG-Darlehen als Einkommen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialrechtliche Einordnung des als öffentlich-rechtliches Darlehen bewilligten Teils der Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög); Bestimmung der Höhe der Gebühren für die ganztägige Betreuung eines Kindes in einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    BAföG-Darlehen als Einkommen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kita-Gebühren - und das BAföG-Darlehen als Einkommen

  • lto.de (Kurzinformation)

    BAföG-Darlehen als Einkommen bewertet - Wer zukünftig mehr verdient, kann jetzt schon mehr zahlen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    BAföG-Darlehen als Einkommen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    BAföG-Darlehen als Einkommen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Gebühren für Kindertagesstätte - BAföG -Darlehen als Einkommen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Höhere Kita-Gebühren bei Bafög-Zahlungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berechnung von Kindergartengebühren - Zählt BAföG als Einkommen?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Höhere Kita-Gebühren bei Bafög-Zahlungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 153, 386
  • NJW 2016, 1602
  • FamRZ 2016, 635
  • DÖV 2016, 535
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BVerwG, 20.05.2021 - 5 C 11.18

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit des

    Auch hinsichtlich der Anschaffung ausbildungsbezogener Gegenstände, deren Kosten nicht durch Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder Rücklagen des Auszubildenden gedeckt sind, hat der Senat eine Finanzierung durch Aufstockung des Einkommens des Auszubildenden durch gelegentliche - insbesondere in die vorlesungsfreie Zeit fallende und mit der Ausbildung nicht unvereinbare - Nebentätigkeiten für zumutbar gehalten (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 5 C 8.15 - BVerwGE 153, 386 Rn. 25).
  • BVerwG, 14.11.2016 - 5 C 10.15

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer;

    Außerdem ist darzulegen, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis diese Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und inwiefern das angefochtene Urteil auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 5 C 8.15 - NJW 2016, 1602 Rn. 33 und Beschluss vom 26. September 2016 - 5 B 2.16 D - juris Rn. 9, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 28.04.2016 - 8 AZB 65/15

    Prozesskostenhilfe - Begriff des Einkommens iSv. § 115 Abs. 1 Satz 2 ZPO -

    Insoweit gilt nichts anderes als für den als öffentlich-rechtliches Darlehen bewilligten Teil der Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (vgl. hierzu BVerwG 17. Dezember 2015 - 5 C 8.15 -) .

    Allerdings ist diese Rechtsfolge nach dem Wortlaut des § 82 Abs. 1 Satz 1 SGB XII nicht in jedem Fall zwingend (vgl. BVerwG 17. Dezember 2015 - 5 C 8.15 - Rn. 14) .

    Bei lediglich vorübergehend zur Verfügung stehenden Leistungen - wie dies bei einem Darlehen der Fall ist - fehlt es deshalb regelmäßig an der erforderlichen Vermögensvermehrung (vgl. etwa BVerwG 17. Dezember 2015 - 5 C 8.15 - Rn. 19 mwN; 25. Mai 1984 -  8 C 96.82  - BVerwGE 69, 247 ; 19. Oktober 1977 - VIII C 20.77 - zu II der Gründe, BVerwGE 54, 358 ) .

    Insoweit stellen sich der KfW-Studienkredit als eine Art Vorfinanzierung dieses in der Zukunft eintretenden "Mehrwertes" (vgl. hierzu etwa BVerwG 17. Dezember 2015 - 5 C 8.15 - Rn. 19 mwN; 10. Mai 1967 - 5 C 150.66  - zu 3 der Gründe, BVerwGE 27, 58; BSG 16. Februar 2012 -  B 4 AS 94/11 R  - Rn. 20) und die Darlehensrückzahlung als Gegenleistung für diesen Vorteil dar.

  • OVG Saarland, 04.07.2019 - 2 A 225/18

    Zumutbarkeit eines Kostenbeitrages für Kindertagespflege

    Dies ergebe sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 5 C 8/15 -, BVerwGE 153, 386.) aus dem eine solche Deutung nicht ausschließenden Wortlaut und aus dem systematischen Zusammenhang mit § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB XII, § 11 Abs. 1 S. 2 SGB II sowie insbesondere aus Sinn und Zweck des § 82 Abs. 1 Satz 1 SGB XII. In der nach § 90 Abs. 4 Satz 1 SGB VIII gebotenen entsprechenden, also auf die Leistung nach § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII bezogenen Anwendung seien jedoch nach § 83 Abs. 1 SGB XII Leistungen, die auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden, nur so weit als Einkommen zu berücksichtigen, als der Erlass des Kostenbeitrags nach § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII für die Inanspruchnahme von Kindestagespflege demselben Zweck diene.

    Auf den am 17.7.2017 seitens des Beklagten gestellten Antrag hat der Senat mit Beschluss vom 6.7.2018 - 2 A 503/17 - die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 12.5.2017 - 3 K 369/16 - wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und wegen der geltend gemachten Abweichung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.12.2015 - 5 C 8/15 - (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) insoweit zugelassen, als in dem Urteil der Kostenbeitragsbescheid des Jugendamtes des Beklagten vom 7.7.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.2.2016 aufgehoben wurde, soweit der darin festgesetzte Kostenbeitrag für die Inanspruchnahme von Tagespflegeleistungen durch den Sohn A...der Kläger von Mai 2015 bis einschließlich September 2015 monatlich 261, 33 EUR übersteigt.

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 17.12.2015 - 5 C 8/15 - klargestellt, dass der als öffentlich-rechtliches Darlehen bewilligte Teil der Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesaufbildungsförderungsgesetz Einkommen im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 1 SGB XII sei.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 17.12.2015 klargestellt, dass der als öffentlich-rechtliches Darlehen bewilligte Teil der Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz Einkommen im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 1 SGB XII ist.(BVerwG, Urteil vom 17.12.2015 - 5 C 8/15 -, BVerwGE 153, 386-397) Zur Begründung hat das Bundesverwaltungsgericht maßgeblich auf den Sinn und Zweck des § 82 Abs. 1 Satz 1 SGB XII abgestellt, der es gebietet, den als Darlehen gewährten Teil der Ausbildungsförderung als Einkommen in Ansatz zu bringen:.

  • VG Saarlouis, 12.05.2017 - 3 K 369/16

    Erlass des Kostenbeitrags für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege;

    Zuwendungen Dritter, die im Bezugszeitraum ausgezahlt werden, aber nicht endgültig behalten werden können, sondern zurückzuzahlen sind (Darlehen), sind zwar grundsätzlich nicht als Einkommen zu berücksichtigen, weil keine echte Vermögensmehrung stattfindet und es sich um Mittel handelt, die die Leistungsberechtigten nicht endgültig behalten dürfen.(BVerwG, U. v. 17.12.2015 - 5 C 8/15, juris; Schmidt in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 82 SGB XII, Rn. 52.) Der als Darlehen gewährte hälftige Teil der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (vgl. § 17 Abs. 2 S. 1 BAföG) ist ausnahmsweise gleichwohl als Einkommen im Sinne des § 90 Abs. 4 S. 1 SGB VIII i. V. mit § 82 Abs. 1 Satz 1 SGB XII anzusehen.(BVerwG, U. v. 17.12.2015 - 5 C 8/15, juris; vorgehend schon OVG für das Land Schleswig-Holstein 3. Senat, U. v. 27. November 2014, Az: 3 LB 1/12, juris; vgl. auch schon BVerwG, U. v. 19.10.1977 - 8 C 20.77 - und v. 25.05.1984 - 8 C 96.82 - juris; BSG, U. v. 16.02.2012 - B 4 AS 94/11 R -, v. 20.09.2012 - B 8 SO 15/11 R - und v. 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R - juris.) Dies ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 5 C 8/15 -, BVerwGE 153, 386.) aus dem eine solche Deutung nicht ausschließenden Wortlaut und aus dem systematischen Zusammenhang mit § 22 Abs. 1 S. 1 SGB XII, § 11 Abs. 1 S. 2 SGB II sowie insbesondere aus Sinn und Zweck des § 82 Abs. 1 S. 1 SGB XII. Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu ausgeführt:.

    Die in § 87 Abs. 1 S. 1 und 2 SGB XII enthaltenen Merkmale "in angemessenem Umfang" und "besondere Belastung" unterliegen der uneingeschränkten richterlichen Kontrolle.(BVerwG, U. v. 17.12.2015, 5 C 8/15, juris.) Bei der Prüfung, welcher Umfang angemessen ist, sind u.a. insbesondere die Art des Bedarfs, die Dauer und Höhe der erforderlichen Aufwendungen sowie besondere Belastungen der nachfragenden Person und ihrer unterhaltsberechtigten Angehörigen zu berücksichtigen (§ 87 Abs. 1 S. 2 SGB XII).

  • BVerwG, 28.03.2019 - 5 CN 1.18

    Angelegenheit der Jugendhilfe; Angemessenheit; Antragsbefugnis;

    § 188 Satz 2 Halbs. 1 VwGO erfasst auch Streitigkeiten über Elternbeiträge für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege im Sinne des § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII (Bestätigung der Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 5 C 8.15 - juris Rn. 34 und Beschluss vom 31. Januar 2017 - 5 B 2.17 -).

    Die Regelung erfasst auch Streitigkeiten über Elternbeiträge für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege im Sinne des § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 5 C 8.15 - juris Rn. 34; Beschluss vom 31. Januar 2017 - 5 B 2.17 - s.a. OVG Magdeburg, Beschluss vom 23. Juni 2004 - 3 M 269/03 - LKV 2005, 456 ; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 19. August 2013 - 6 K 627/13 - juris Rn. 4 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juni 2015 - 3 K 32.14 - NVwZ-RR 2015, 800; OVG Münster, Beschlüsse vom 21. Februar 2017 - 12 A 931/16 - juris Rn. 7 und vom 5. September 2018 - 12 A 840/17 - juris Rn. 133; a.A. noch OVG Münster, Beschluss vom 16. Oktober 2015 - 12 E 157/15 - juris Rn. 5 ff. m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2016 - 12 A 2400/15

    Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in

    vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 5 C 8.15 -, juris Rn. 10 ff.
  • BVerwG, 25.08.2016 - 5 C 54.15

    Leistungen; üblich; Ausbildungsverlauf; Verlauf; geordnet; Fachsemester;

    Hinzu kommen muss, dass die Gerichte die Aufgabe, die entscheidungsrelevanten tatsächlichen Umstände festzustellen und rechtlich zu bewerten, selbst dann nicht bewältigen können, wenn sie im gebotenen Umfang auf die Sachkunde der Verwaltung zurückgreifen oder sich auf andere Weise sachverständiger Hilfe bedienen (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 5 C 8.15 - NJW 2016, 1602 Rn. 28 m.w.N.).
  • VG Aachen, 14.06.2017 - 8 K 1427/14

    Elternbeitrag ; Kindertagespflege; Vorschulkinder; beitragsfrei;

    Gerichtskosten werden gemäß § 188 Satz 2 VwGO nicht erhoben, die Kammer folgt insoweit der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl.              Urteil vom 17. Dezember 2015 - 5 C 8/15 -, zitiert nach juris, das in Streitigkeiten betreffend die Heranziehung zu Elternbeiträgen für öffentlich geförderte Kinderbetreuungseinrichtungen nunmehr von der Gerichtsgebührenfreiheit nach § 188 Satz 2 VwGO ausgeht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2021 - L 12 SO 330/20

    Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB XII als Sachleistung für

    Insofern ist zu berücksichtigen, dass nur der als Darlehen gewährte Teil der Ausbildungsförderung als Einkommen im Sinne des § 82 Abs. 1 S. 1 SGB XII einzustufen ist (BVerwG Urteil vom 17.12.2015, 5 C 8/15, Rn. 12 ff. juris).
  • OVG Niedersachsen, 27.11.2018 - 4 LC 392/16

    § 13 Abs. 1 Nr. 2 BAföG in der Fassung des 23. BAföGÄndG, der einen monatlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2019 - 6 A 1228/16

    Stehen der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr zur

  • BVerwG, 21.04.2017 - 5 B 19.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • VG München, 19.01.2017 - M 17 K 16.2392

    Fachkraftanwesenheit zur Nachtzeit in Betreuungseinrichtungen

  • VG Würzburg, 08.02.2018 - W 3 K 17.608

    Anordnung über den Einsatz einer zweiten Fachkraft im Nachtdienst eines

  • BVerwG, 31.01.2017 - 5 B 2.17
  • VG Würzburg, 15.03.2018 - W 3 K 16.869

    Empfehlung zur Kriegsopferfürsorge

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