Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 11.06.1990

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,97
BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90 (https://dejure.org/1993,97)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1993 - 5 C 8.90 (https://dejure.org/1993,97)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1993 - 5 C 8.90 (https://dejure.org/1993,97)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,97) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung von Kindergeld als Einkommen im Rahmen der Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) - Festsetzung der Regelsätze für den notwendigen Lebensbedarf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 94, 326
  • NVwZ 1994, 1214
  • FamRZ 1994, 1175 (Ls.)
  • DÖV 1994, 876
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (143)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66

    Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90
    Dies entspricht - unbeschadet des Beschlusses des Senats vom 25. Januar 1988 - BVerwG 5 B 96.87 - (Buchholz 436.0 § 22 BSHG Nr. 5 = NDV 1988, 284), wonach ein Verwaltungsgericht einen Träger der Sozialhilfe nicht außerhalb des Anwendungsbereichs des § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG zu einer Hilfeleistung verpflichten könnte, die regelmäßig die Regelsatzhilfe übersteigt - der ständigen Rechtsprechung des Senats (s. bereits BVerwGE 25, 307 [BVerwG 30.11.1966 - V C 29/66] sowie Beschlüsse vom 23. Dezember 1975 - BVerwG 5 ER 228.75 - und vom 17. März 1986 - BVerwG 5 B 126.85 - <ZfS 1986, 277 = ZfSH/SGB 1986, 507>).

    Dem Gesetzgeber erschien es zweckmäßig, da "der Bedarf an laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt außerhalb von Anstalten, Heimen oder ähnlichen Einrichtungen im allgemeinen gleich ist, ... von dem Prinzip der individuellen Bemessung der Hilfe in gewissem Umfang abzuweichen und feste Sätze hierfür zu bestimmen" (Begründung zu § 20 des Regierungsentwurfs eines BSHG, BT-Drs. III/1799 S. 41; vgl. auch BVerwGE 25, 307 [BVerwG 30.11.1966 - V C 29/66]).

    Diese gesetzlichen Regelungen ermächtigen die Verwaltung bei der Bemessung der laufenden Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt für den Regelfall zur Generalisierung, Typisierung und Pauschalierung (vgl. BVerwGE 25, 307 [BVerwG 30.11.1966 - V C 29/66] und allgemein zur Ausgestaltung von Gesetzen BVerfGE 78, 214 [BVerfG 31.05.1988 - 1 BvR 520/83]), die ihrerseits aus tatsächlichen Annahmen und wertenden Beurteilungen hervorgehen.

    Nach der Rechtsprechung des Senats zur gerichtlichen Kontrolle der Regelsatzfestsetzung ist mit Rücksicht darauf, daß nicht alle den Bedarf bestimmenden Faktoren genau feststellbar, sondern mit dem Begriff des notwendigen Lebensunterhalts gewisse "Toleranzen" verbunden sind, von den Verwaltungsgerichten insoweit lediglich zu prüfen, ob mit der gebotenen Sorgfalt verfahren worden ist (BVerwGE 25, 307 [BVerwG 30.11.1966 - V C 29/66]; 35, 178 [BVerwG 22.04.1970 - V C 98/69]).

  • BVerwG, 22.04.1970 - V C 98.69

    Aufstockung einer im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90
    Nach der Rechtsprechung des Senats zur gerichtlichen Kontrolle der Regelsatzfestsetzung ist mit Rücksicht darauf, daß nicht alle den Bedarf bestimmenden Faktoren genau feststellbar, sondern mit dem Begriff des notwendigen Lebensunterhalts gewisse "Toleranzen" verbunden sind, von den Verwaltungsgerichten insoweit lediglich zu prüfen, ob mit der gebotenen Sorgfalt verfahren worden ist (BVerwGE 25, 307 [BVerwG 30.11.1966 - V C 29/66]; 35, 178 [BVerwG 22.04.1970 - V C 98/69]).

    Dies hat der Senat bereits für einmalige Leistungen für den notwendigen Lebensunterhalt entschieden, soweit diese nach pauschalierenden Merkmalen bemessen werden (s. BVerwGE 35, 178 [BVerwG 22.04.1970 - V C 98/69] zur Feuerungsbeihilfe und BVerwGE 69, 146 zur Weihnachtsbeihilfe; vgl. auch Urteil des Senats vom 1. Oktober 1992 - BVerwG 5 C 28.89 - zur typisierenden Ermittlung des Flächenbedarfs einer Person im Rahmen der Anwendung des § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG F. 1983).

  • BVerwG, 11.11.1970 - V C 32.70

    Zur Versorgung von Behinderten mit Kraftfahrzeugen

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90
    Er muß vielmehr, um in der Umgebung von Nichthilfeempfängern ähnlich wie diese leben zu können (vgl. BVerwGE 36, 256 [BVerwG 11.11.1970 - V C 32/70]), lediglich mit denjenigen finanziellen Mitteln ausgestattet werden, die er zu einer bescheidenen, am Lebensstandard wirtschaftlich schwächerer Bevölkerungskreise orientierten Lebensführung benötigt.
  • BVerwG, 01.10.1992 - 5 C 28.89

    Sozialhilfe - Schonvermögen - Hausgrundstück

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90
    Dies hat der Senat bereits für einmalige Leistungen für den notwendigen Lebensunterhalt entschieden, soweit diese nach pauschalierenden Merkmalen bemessen werden (s. BVerwGE 35, 178 [BVerwG 22.04.1970 - V C 98/69] zur Feuerungsbeihilfe und BVerwGE 69, 146 zur Weihnachtsbeihilfe; vgl. auch Urteil des Senats vom 1. Oktober 1992 - BVerwG 5 C 28.89 - zur typisierenden Ermittlung des Flächenbedarfs einer Person im Rahmen der Anwendung des § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG F. 1983).
  • BVerwG, 27.01.1965 - V C 32.64

    Klage auf Gewährung von Sozialhilfe ohne Anrechnung des Zweitkindergeldes

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90
    Er hat dabei auch klargestellt, daß es sich beim Kindergeld um eine mit der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz zweckidentische Leistung im Sinne von § 77 BSHG handelt (s. BVerwGE 20, 188 [BVerwG 27.01.1965 - V C 32/64]; Urteil vom 25. Januar 1967 - BVerwG 5 C 112.66 - ; BVerwGE 39, 314 [BVerwG 16.02.1972 - V C 6/71]; Beschluß vom 11. Oktober 1985 - BVerwG 5 B 80.85 - <FEVS 35, 1>; Beschluß vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 5 ER 617.90 - ).
  • BVerwG, 17.03.1986 - 5 B 126.85

    Bemessung laufender Leistungen zum Lebensunterhalt - Grundlage für die Bestimmung

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90
    Dies entspricht - unbeschadet des Beschlusses des Senats vom 25. Januar 1988 - BVerwG 5 B 96.87 - (Buchholz 436.0 § 22 BSHG Nr. 5 = NDV 1988, 284), wonach ein Verwaltungsgericht einen Träger der Sozialhilfe nicht außerhalb des Anwendungsbereichs des § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG zu einer Hilfeleistung verpflichten könnte, die regelmäßig die Regelsatzhilfe übersteigt - der ständigen Rechtsprechung des Senats (s. bereits BVerwGE 25, 307 [BVerwG 30.11.1966 - V C 29/66] sowie Beschlüsse vom 23. Dezember 1975 - BVerwG 5 ER 228.75 - und vom 17. März 1986 - BVerwG 5 B 126.85 - <ZfS 1986, 277 = ZfSH/SGB 1986, 507>).
  • BVerwG, 08.02.1980 - 5 C 61.78

    Kinderzuschuß - Vater eines Auszubildenden - Sozialversicherungsrente -

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90
    Dementsprechend hat der Senat schon in seiner bisherigen Rechtsprechung an der Anrechenbarkeit keinen Zweifel gelassen (s. z.B. BVerwGE 60, 18 [BVerwG 08.02.1980 - 5 C 61/78]).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90
    Diese gesetzlichen Regelungen ermächtigen die Verwaltung bei der Bemessung der laufenden Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt für den Regelfall zur Generalisierung, Typisierung und Pauschalierung (vgl. BVerwGE 25, 307 [BVerwG 30.11.1966 - V C 29/66] und allgemein zur Ausgestaltung von Gesetzen BVerfGE 78, 214 [BVerfG 31.05.1988 - 1 BvR 520/83]), die ihrerseits aus tatsächlichen Annahmen und wertenden Beurteilungen hervorgehen.
  • BVerwG, 11.10.1985 - 5 B 80.85

    Kindergeld als Einkommen i.S.d. § 76 Abs. 1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) -

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90
    Er hat dabei auch klargestellt, daß es sich beim Kindergeld um eine mit der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz zweckidentische Leistung im Sinne von § 77 BSHG handelt (s. BVerwGE 20, 188 [BVerwG 27.01.1965 - V C 32/64]; Urteil vom 25. Januar 1967 - BVerwG 5 C 112.66 - ; BVerwGE 39, 314 [BVerwG 16.02.1972 - V C 6/71]; Beschluß vom 11. Oktober 1985 - BVerwG 5 B 80.85 - <FEVS 35, 1>; Beschluß vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 5 ER 617.90 - ).
  • Drs-Bund, 20.04.1960 - BT-Drs III/1799
    Auszug aus BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90
    Dem Gesetzgeber erschien es zweckmäßig, da "der Bedarf an laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt außerhalb von Anstalten, Heimen oder ähnlichen Einrichtungen im allgemeinen gleich ist, ... von dem Prinzip der individuellen Bemessung der Hilfe in gewissem Umfang abzuweichen und feste Sätze hierfür zu bestimmen" (Begründung zu § 20 des Regierungsentwurfs eines BSHG, BT-Drs. III/1799 S. 41; vgl. auch BVerwGE 25, 307 [BVerwG 30.11.1966 - V C 29/66]).
  • BVerfG, 24.10.1991 - 1 BvR 1159/91

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung des Zuschlags zum Kindergeld nach § 11a BKKG

  • BVerwG, 14.12.1990 - 5 ER 617.90

    Sozialhilferecht: Anrechnung des Kindergeldzuschlages nach § 11a BKKG auf den

  • BVerwG, 25.01.1988 - 5 B 96.87

    Revisionsrechtliche Bedeutsamkeit der Frage der Statthaftigkeit einer typisierten

  • BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 16.02.1972 - V C 6.71

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 95.80

    Zur Erstattungspflicht des Bundes hinsichtlich der Aufwendungen für die

  • BVerwG, 23.12.1975 - 5 ER 228.75

    Rechtsmittel

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Allerdings ist in der Rechtsprechung des BVerwG zur Sozialhilfe anerkannt, dass die staatliche Gewährleistungspflicht nicht nur auf die bloße Sicherung der körperlichen Existenz beschränkt ist, sondern auch die Gewährleistung eines "soziokulturellen Existenzminimums" sowie einen Schutz vor Stigmatisierung und sozialer Ausgrenzung umfasst (vgl BVerwGE 87, 212 = NJW 1991, 2304; BVerwGE 94, 326 = NVwZ 1994, 1214).

    Bereits die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zur Sozialhilfe hat die Kontrolle für die Regelsatzfestsetzung durch Rechtsverordnung unter der Geltung des § 22 Abs. 2 Satz 1 BSHG auf die Prüfung beschränkt, ob die den Bedarf bestimmenden Faktoren auf ausreichenden Erfahrungswerten beruhen und ob die der Festsetzung zu Grunde liegenden Wertungen vertretbar sind (vgl BVerwGE 94, 326 = NVwZ 1994, 1214; BVerwGE 102, 366 = NVwZ 1998, 285).

  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 5/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -Einkommenseinsatz

    Kindergeld ist seiner Natur nach Einkommen (so bereits zu den Vorgängerbestimmungen BVerwGE 114, 339, 340 f; 94, 326, 328; jeweils mwN), und zwar dessen, an den es ausgezahlt wird (BVerwGE 122, 128 f mwN; BVerwG NJW 2004, 2541; zur Anrechnung des Kindergeldes auf Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende vgl BSG, Urteile vom 7.11.2006 - B 7b AS 18/06 R - Rz 25, und vom 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R - Rz 33 f, jeweils zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist Kindergeld sozialhilferechtlich anrechenbares Einkommen (vgl. BVerwGE 94, 326 ) und vorrangig zur Bedarfsdeckung einzusetzen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.06.1990 - 5 C 8.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,13974
BVerwG, 11.06.1990 - 5 C 8.90 (https://dejure.org/1990,13974)
BVerwG, Entscheidung vom 11.06.1990 - 5 C 8.90 (https://dejure.org/1990,13974)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juni 1990 - 5 C 8.90 (https://dejure.org/1990,13974)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,13974) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwaltes

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht