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   BVerwG, 29.04.1976 - V C 83.74   

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https://dejure.org/1976,3307
BVerwG, 29.04.1976 - V C 83.74 (https://dejure.org/1976,3307)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1976 - V C 83.74 (https://dejure.org/1976,3307)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1976 - V C 83.74 (https://dejure.org/1976,3307)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ArgeLandentwicklung

    Prozess; Prozesszinsen

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schätzwertfeststellung - Abfindungsanspruch - Verzögerte Erfüllung - Prozeßzinsen

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.04.1971 - V C 45.69

    Kriegsschadenrente wegen Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1976 - V C 83.74
    Zwar besteht, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat (vgl. das Urteil des Senats BVerwGE 38, 49 (50) mit weiteren Nachweisen) auch im öffentlichen Recht in sinngemäßer Anwendung des § 291 BGB ein Anspruch auf Prozeßzinsen; das gilt auch für das flurbereinigungsgerichtliche Verfahren, wenn beispielsweise die Flurbereinigungsbehörde unanfechtbaren Leistungsansprüchen auf Geldabfindung nicht nachkommt und wegen dieser Leistungsverweigerung Klage erhoben werden muß.
  • BVerwG, 07.05.1965 - IV C 9.65

    Vorverfahren als Voraussetzung der Zulässigkeit einer Leistungsklage -

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1976 - V C 83.74
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß das fehlende Vorverfahren eine Sachentscheidung nicht hindert, wenn das Verhalten der Verwaltungsbehörde vor und während des gerichtlichen Verfahrens mit Sicherheit erwarten läßt, daß die Beschwerde keinen Erfolg haben wird (vgl. für das Flurbereinigungsverfahren Urteil vom 7.5.1965 - BVerwG IV C 9.65 - (RdL 1965, 242)).
  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 28.97

    Prozeßzinsen für rückständige Versorgungsbezüge;; - , bei eindeutig bestimmter

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist § 291 Satz 1 BGB im öffentlichen Recht entsprechend anwendbar, wenn das einschlägige Fachgesetz keine gegenteilige Regelung enthält (BVerwGE 7, 95 ; 11, 314 ; 14, 1 ; 15, 78 ; Urteil vom 18. Mai 1973 - BVerwG 7 C 21.72 - ; Urteil vom 29. April 1976 - BVerwG 5 C 83.74 - ; BVerwGE 51, 287 ; 58, 316 ; u.a. Urteile vom 24. September 1987 - BVerwG 2 C 58.84 , BVerwG 2 C 27.84 und BVerwG 2 C 3.84 ; Urteil vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 33.87 - ; Beschluß vom 4. Mai 1994 - BVerwG 1 B 26.94 - ; Urteil vom 18. Mai 1994 - BVerwG 11 A 1.92 - ; BVerwGE 99, 53 ).
  • OVG Thüringen, 27.03.2007 - 2 KO 112/06

    Besoldung und Versorgung; Besoldung und Versorgung;

    In der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass ein Anspruch auf Rechtshängigkeitszinsen entsprechend § 291 BGB auch hinsichtlich öffentlich-rechtlicher Geldforderungen bestehen kann, wenn das einschlägige Fachgesetz keine abweichende Regelung enthält (vgl.: BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1973 - 7 C 21/72 - Juris = Buchholz 451.80 Nr. 19; Urteil vom 29. April 1976 - 5 C 83/74 - Juris = Buchholz 424.01 § 134 Nr. 10; Urteil vom 24. September 1987 - 2 C 27/84 -, Juris = NJW 1988, 1682; Urteil vom 24. September 1987 - 2 C 58/84 -Juris = Buchholz 232 § 78 Nr. 32; Urteil vom 22. März 1990 - 2 C 33/87 - Juris = Buchholz 271 Nr. 7; Beschluss vom 4. Mai 1994 - 1 B 26/94 - Juris = Buchholz 437.1 Nr. 9; Urteil vom 28. Juni 1995 - 11 C 22/94 - Juris = BVerwGE 99, 53 ff.; Urteil vom 28. Mai 1998 - 2 C 28/97 - Juris = NJW 1998, 3368 f.; BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2006 - 2 B 36/05 -, Juris = NVwZ 2006, 605 f.).
  • BVerwG, 21.12.2015 - 9 B 45.15

    Bodenordnung; Wertbemessung; Verkehrsflächen; Halbteilungsgrundsatz; Nutzung;

    Dieser Abschichtungseffekt bestandskräftiger Teilentscheidungen bringt es mit sich, dass die Ergebnisse der auf den Feststellungszeitpunkt bezogenen Wertermittlung - nach Eintritt der Unanfechtbarkeit - der Abfindung zu Grunde zu legen sind (BVerwG, Urteil vom 29. April 1976 - 5 C 83.74 - Buchholz 424.01 § 134 FlurbG Nr. 10 S. 2 f.; Beschlüsse vom 31. Januar 1979 - 5 B 72.77, 5 B 76.77 - Buchholz 424.01 § 60 FlurbG Nr. 3 S. 4 und vom 10. Mai 1996 - 11 B 33.96 - juris Rn. 3; OVG Bautzen, Urteil vom 27. Juli 2006 - 7 D 27/04.F. - juris Rn. 23; OVG Weimar, Urteile vom 18. Oktober 2006 - 7 F 465/04 - RzF - 60 - zu § 64 LwAnpG S. 1 f. und vom 28. November 2007 - 7 F 784/06 - RzF - 63 - zu § 64 LwAnpG S. 3; Wingerter/Mayr, FlurbG, 9. Aufl. 2013, § 27 Rn. 10).
  • VGH Bayern, 01.12.2022 - 13 A 21.777

    Sperrung von Ansprüchen nach der Ausführungsanordnung des Flurbereinigungsplans

    Die Erfüllung in Form einer Geldzahlung oder in anderer Art und Weise liegt dabei im Ermessen der Behörde (vgl. BVerwG, U.v. 29.4.1976 - V C 83.74 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 18.09.1986 - 5 B 141.84

    Beanstandung der zugewiesenen Abfindung im Rahmen eines

    Im angeführten Urteil des beschließenden Senats vom 29. April 1976 - BVerwG 5 C 83.74 - (RdL 1977, 69 = Buchholz 424.01 § 134 FlurbG Nr. 10) ist ausgeführt, daß das Flurbereinigungsgericht bei der Ermittlung des Abfindungsanspruchs eines Teilnehmers die im Bewertungsverfahren festgestellten Schätzwerte zugrunde zu legen hat (§ 44 Abs. 1 Satz 2 FlurbG).
  • BVerwG, 20.03.1978 - 5 CB 29.76

    Voraussetzungen des Rechtsmittels der Nichtzulassungsbeschwerde im Zusammenhang

    Im Rahmen des § 51 Abs. 1 FlurbG sind auch solche Nachteile berücksichtigungsfähig, die durch eine verzögerte Erfüllung von Abfindungsansprüchen entstanden sind (vgl. Beschluß vom 19. Dezember 1973 - BVerwG 5 B 34.72 - [Buchholz 424.01] § 51 Nr. 13; Urteil vom 29. April 1976 - BVerwG 5 C 83.74 - [RdL 1977, 69]).
  • BVerwG, 18.10.1976 - 5 B 2.75

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Feststellung der

    Danach kommt es grundsätzlich darauf an, ob für Grundstücke gleicher oder ähnlicher Art über den landwirtschaftlichen Nutzungswert hinausgehende Kaufpreise allgemein gezahlt werden (so zuletzt Urteil vom 29. April 1976 - BVerwG V C 83.74 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 08.12.1987 - 5 B 111.87

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen ein

    Die Annahme der Vorinstanz, daߧ 291 BGB auch im flurbereinigungsgerichtlichen Verfahren sinngemäß angewandt werden kann, entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 29. April 1976 - BVerwG 5 C 83.74 - ).
  • VGH Bayern, 10.11.1977 - 139 XIII 76
    Der Ausschluß der Gewährung von Prozeßzinsen durch § 51 FlurbG für Nachteile, die etwa durch eine "verzögerte Erfüllung" des Abfindungsanspruchs eintreten (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29.4.1976, RdL 1977, 69), betrifft nicht den vorliegenden Fall, in welchem die Flurbereinigungsbehörde beschlossen hat, den Ausgleich nach § 51 Abs. 1 FlurbG in Geld zu gewähren, und es um die Gewährung von Prozeßzinsen für den von der Behörde zu Unrecht vorenthaltenen Teilbetrag geht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.1992 - 9 G 14/90
    Nach § 51 Abs. 1 FlurbG sollen alle ein näher beschriebenes Maß übersteigenden Nachteile ausgeglichen werden, die unmittelbar durch Flurbereinigungsmaßnahmen verursacht werden, nur vorübergehender Art sind und nur dadurch eintreten, daß der mit der Flurbereinigung erstrebte Dauerzustand nicht sofort erreicht wird (BVerwG, Urteil vom 29.04.1976, Recht der Landwirtschaft/Rdl 1977, 69, 71).
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