Rechtsprechung
BVerwG, 13.12.2007 - 5 C 9.07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
NS-VEntschG § 2 Satz 5 Teilsätze 1 und 3; EntschG § 3 Abs. 4, § 4 Abs. 2 und 3
Bemessungsgrundlage; Reinvermögensermittlung; Schätzung; Verbindlichkeiten, langfristige, dinglich gesicherte -; Entschädigung. - Bundesverwaltungsgericht
NS-VEntschG § 2 Satz 5 Teilsätze 1 und 3
Bemessungsgrundlage; Entschädigung; Reinvermögensermittlung; Schätzung; Verbindlichkeiten, langfristige, dinglich gesicherte - - Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer Schätzung der Bemessungsgrundlage für eine Entschädigung nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz (NS-VEntschG) - Festsetzung einer Entschädigung nach dem NS-VEntschG wegen des Verlustes eines Unternehmens
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Bemessungsgrundlage; Reinvermögensermittlung; Schätzung; langfristige, dinglich gesicherte Verbindlichkeiten; Entschädigung
- Judicialis
NS-VEntschG § 2 Satz 5 Teilsatz 1; ; NS-VEntschG § 2 Satz 5 Teilsatz 3; ; EntschG § 3 Abs. 4; ; EntschG § 4 Abs. 2; ; EntschG § 4 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
NS-Verfolgtenentschädigungsrecht: Schätzung der Bemessungsgrundlage
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 14.12.2006 - 22 A 226.02
- BVerwG, 06.06.2007 - 5 C 9.07
- BVerwG, 13.12.2007 - 5 C 9.07
Papierfundstellen
- NJ 2008, 329
- DVBl 2008, 870 (Ls.)
- DÖV 2008, 784
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 18.02.1999 - 3 C 8.98
Zwangsverkauf; Entschädigungswert; langfristige Verbindlichkeiten; …
Auszug aus BVerwG, 13.12.2007 - 5 C 9.07
Liegen wie im Streitfall weiter hinreichende Erkenntnisse über die Entstehungszeit dieser grundbuchlich gesicherten Verbindlichkeiten vor, ist es geboten, den entsprechend geltenden § 3 Abs. 4 EntschG mit der Maßgabe nach § 2 Satz 5 Teilsatz 3 NS-VEntschG anzuwenden, weil auch insoweit die innere Rechtfertigung für diese Maßgaberegelung in § 2 Satz 5 NS-VEntschG zutrifft (vgl. im Einzelnen: Urteil vom 18. Februar 1999 - BVerwG 3 C 8.98 - VIZ 1999, 476, 477).
- BVerwG, 13.12.2007 - 5 C 11.07
Unternehmensschädigung; Entschädigung für Grundvermögen; Entschädigung für …
Aus diesem Grunde ist die Revision der Beklagten unbegründet; sie wäre im Übrigen auch dann unbegründet, wenn - mit dem angefochtenen verwaltungsgerichtlichen Urteil - die Entschädigungsberechnung nach den Grundsätzen über die Entschädigung für Unternehmen durchzuführen wäre, weil auch dann - mit dem Verwaltungsgericht - die langfristigen Verbindlichkeiten gemäß § 2 Satz 5, Teilsatz 3 NS-VEntschG i.V.m. § 3 Abs. 4 EntschG nicht oder nur eingeschränkt angerechnet werden dürften (insoweit wird auf die Gründe des gleichzeitig ergangenen Urteils des erkennenden Senats vom 13. Dezember 2007 - BVerwG 5 C 9.07 - verwiesen). - BVerwG, 01.03.2012 - 5 C 11.11
NS-Schädigung; Unternehmensschädigung; später angeschafftes Betriebsgrundstück; …
Dass die Einzelgegenstandsrestitution bzw. Einzelgegenstandsentschädigung nur als Folge einer Unternehmensschädigung gewährt wird, ändert daran nichts (…Urteil vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 5 C 3.08 - BVerwGE 132, 330 Rn. 22; s.a. Urteile vom 13. Dezember 2007 - BVerwG 5 C 11.07 - a.a.O. jeweils Rn. 9 f. und - BVerwG 5 C 9.07 - Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 5 Rn. 15). - BVerwG, 18.08.2008 - 5 B 46.08
Entschädigung und insbesondere deren Berechnung als Folge eines in der NS-Zeit …
2 Die aufgeworfenen Fragestellungen und Angriffe gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil betreffen im Kern die Frage, ob als Folge eines in der NS-Zeit erfolgten schädigenden Zugriffs auf ein Unternehmen die Entschädigungsberechnung (§§ 1, 2 NS-VEntschG i.V.m. § 4 EntschG), namentlich die Berechnung aufgrund einer Schätzung (§ 4 Abs. 3 EntschG), für den Fall, dass ein mit dem Unternehmen entzogenes Betriebsgrundstück mit langfristigen Verbindlichkeiten belastet war (entsprechende Anwendung von § 3 Abs. 4 EntschG; vgl. Urteil vom 13. Dezember 2007 BVerwG 5 C 9.07 NJ 2008, 329), dergestalt vorzunehmen ist, dass die Verbindlichkeiten nach der Vervierfachung des Einheitswerts abzuziehen sind, oder vielmehr so, dass die Vervierfachung erst dann erfolgt, wenn die Verbindlichkeiten vom Einheitswert abgezogen worden sind.
Rechtsprechung
BVerwG, 06.06.2007 - 5 C 9.07 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- VG Berlin, 14.12.2006 - 22 A 226.02
- BVerwG, 06.06.2007 - 5 C 9.07
- BVerwG, 13.12.2007 - 5 C 9.07