Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 06.06.2007

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   BVerwG, 13.12.2007 - 5 C 9.07   

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https://dejure.org/2007,4823
BVerwG, 13.12.2007 - 5 C 9.07 (https://dejure.org/2007,4823)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.2007 - 5 C 9.07 (https://dejure.org/2007,4823)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 2007 - 5 C 9.07 (https://dejure.org/2007,4823)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    NS-VEntschG § 2 Satz 5 Teilsätze 1 und 3; EntschG § 3 Abs. 4, § 4 Abs. 2 und 3
    Bemessungsgrundlage; Reinvermögensermittlung; Schätzung; Verbindlichkeiten, langfristige, dinglich gesicherte -; Entschädigung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    NS-VEntschG § 2 Satz 5 Teilsätze 1 und 3
    Bemessungsgrundlage; Entschädigung; Reinvermögensermittlung; Schätzung; Verbindlichkeiten, langfristige, dinglich gesicherte -

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Schätzung der Bemessungsgrundlage für eine Entschädigung nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz (NS-VEntschG) - Festsetzung einer Entschädigung nach dem NS-VEntschG wegen des Verlustes eines Unternehmens

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bemessungsgrundlage; Reinvermögensermittlung; Schätzung; langfristige, dinglich gesicherte Verbindlichkeiten; Entschädigung

  • Judicialis

    NS-VEntschG § 2 Satz 5 Teilsatz 1; ; NS-VEntschG § 2 Satz 5 Teilsatz 3; ; EntschG § 3 Abs. 4; ; EntschG § 4 Abs. 2; ; EntschG § 4 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NS-Verfolgtenentschädigungsrecht: Schätzung der Bemessungsgrundlage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2008, 329
  • DVBl 2008, 870 (Ls.)
  • DÖV 2008, 784
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.02.1999 - 3 C 8.98

    Zwangsverkauf; Entschädigungswert; langfristige Verbindlichkeiten;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2007 - 5 C 9.07
    Liegen wie im Streitfall weiter hinreichende Erkenntnisse über die Entstehungszeit dieser grundbuchlich gesicherten Verbindlichkeiten vor, ist es geboten, den entsprechend geltenden § 3 Abs. 4 EntschG mit der Maßgabe nach § 2 Satz 5 Teilsatz 3 NS-VEntschG anzuwenden, weil auch insoweit die innere Rechtfertigung für diese Maßgaberegelung in § 2 Satz 5 NS-VEntschG zutrifft (vgl. im Einzelnen: Urteil vom 18. Februar 1999 - BVerwG 3 C 8.98 - VIZ 1999, 476, 477).
  • BVerwG, 13.12.2007 - 5 C 11.07

    Unternehmensschädigung; Entschädigung für Grundvermögen; Entschädigung für

    Aus diesem Grunde ist die Revision der Beklagten unbegründet; sie wäre im Übrigen auch dann unbegründet, wenn - mit dem angefochtenen verwaltungsgerichtlichen Urteil - die Entschädigungsberechnung nach den Grundsätzen über die Entschädigung für Unternehmen durchzuführen wäre, weil auch dann - mit dem Verwaltungsgericht - die langfristigen Verbindlichkeiten gemäß § 2 Satz 5, Teilsatz 3 NS-VEntschG i.V.m. § 3 Abs. 4 EntschG nicht oder nur eingeschränkt angerechnet werden dürften (insoweit wird auf die Gründe des gleichzeitig ergangenen Urteils des erkennenden Senats vom 13. Dezember 2007 - BVerwG 5 C 9.07 - verwiesen).
  • BVerwG, 01.03.2012 - 5 C 11.11

    NS-Schädigung; Unternehmensschädigung; später angeschafftes Betriebsgrundstück;

    Dass die Einzelgegenstandsrestitution bzw. Einzelgegenstandsentschädigung nur als Folge einer Unternehmensschädigung gewährt wird, ändert daran nichts (Urteil vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 5 C 3.08 - BVerwGE 132, 330 Rn. 22; s.a. Urteile vom 13. Dezember 2007 - BVerwG 5 C 11.07 - a.a.O. jeweils Rn. 9 f. und - BVerwG 5 C 9.07 - Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 5 Rn. 15).
  • BVerwG, 18.08.2008 - 5 B 46.08

    Entschädigung und insbesondere deren Berechnung als Folge eines in der NS-Zeit

    2 Die aufgeworfenen Fragestellungen und Angriffe gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil betreffen im Kern die Frage, ob als Folge eines in der NS-Zeit erfolgten schädigenden Zugriffs auf ein Unternehmen die Entschädigungsberechnung (§§ 1, 2 NS-VEntschG i.V.m. § 4 EntschG), namentlich die Berechnung aufgrund einer Schätzung (§ 4 Abs. 3 EntschG), für den Fall, dass ein mit dem Unternehmen entzogenes Betriebsgrundstück mit langfristigen Verbindlichkeiten belastet war (entsprechende Anwendung von § 3 Abs. 4 EntschG; vgl. Urteil vom 13. Dezember 2007 BVerwG 5 C 9.07 NJ 2008, 329), dergestalt vorzunehmen ist, dass die Verbindlichkeiten nach der Vervierfachung des Einheitswerts abzuziehen sind, oder vielmehr so, dass die Vervierfachung erst dann erfolgt, wenn die Verbindlichkeiten vom Einheitswert abgezogen worden sind.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.06.2007 - 5 C 9.07   

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https://dejure.org/2007,35660
BVerwG, 06.06.2007 - 5 C 9.07 (https://dejure.org/2007,35660)
BVerwG, Entscheidung vom 06.06.2007 - 5 C 9.07 (https://dejure.org/2007,35660)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juni 2007 - 5 C 9.07 (https://dejure.org/2007,35660)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren

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Verfahrensgang

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