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VGH Bayern, 20.04.2010 - 5 CE 10.710 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Einstweilige Anordnung; Akteneinsicht; laufendes Verwaltungsverfahren bei Unklarheit über dessen Abschluss; berechtigtes Interesse an Akteneinsicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2015 - 1 B 1260/14
Akteneinsichtsrecht eines Beamten in eine E-Mail der Vorgesetzten an das …
vgl. zum Interesse einer Behörde an der Nichtgewährung einer Akteneinsicht Bay. VGH, Beschluss vom 20. April 2010 - 5 CE 10.710 -, juris, Rn. 17: "Das schlichte 'nicht wollen' der Behörde reicht nicht, um eine ablehnende Entscheidung zu begründen.". - VGH Bayern, 15.11.2010 - 3 CE 10.2390
Dienstaufsichtsbeschwerde; Recht auf Akteneinsicht - verneint
Zudem werde auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. April 2010 (Az. 5 CE 10.710) und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 2010 (Az. 1 BvR 3515/08) verwiesen.Bei der Gewährung der Akteneinsicht außerhalb eines Verwaltungsverfahrens handelt es sich grundsätzlich um eine Ermessensentscheidung (vgl. BayVGH Beschluss vom 20.4.2010 Az. 5 CE 10.710).