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   ArbG Neuruppin, 10.04.2019 - 5 Ca 1217/18   

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https://dejure.org/2019,61555
ArbG Neuruppin, 10.04.2019 - 5 Ca 1217/18 (https://dejure.org/2019,61555)
ArbG Neuruppin, Entscheidung vom 10.04.2019 - 5 Ca 1217/18 (https://dejure.org/2019,61555)
ArbG Neuruppin, Entscheidung vom 10. April 2019 - 5 Ca 1217/18 (https://dejure.org/2019,61555)
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Wird zitiert von ... (7)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2020 - 15 Sa 1260/19

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Gerichts -

    Insofern kann der Ansicht einzelner Arbeitsgerichte (Arbeitsgericht Neuruppin 10.04.2019 - 5 Ca 1217/18 - unveröffentlicht; jetzt LAG Berlin-Brandenburg - 21 Sa 1109/19; Arbeitsgericht Mannheim 23.1.2020 - 8 Ca 226/19 - juris Rn 29) nicht zugestimmt werden, wenn es dort heißt:.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2020 - 15 Sa 1261/19

    Eingruppierung - Heraushebungsmerkmal der schwierigen Tätigkeit - Wille der

    Insofern kann der Ansicht einzelner Arbeitsgerichte (Arbeitsgericht Neuruppin 10.04.2019 - 5 Ca 1217/18 - unveröffentlicht; jetzt LAG Berlin-Brandenburg - 21 Sa 1109/19; Arbeitsgericht Mannheim 23.1.2020 - 8 Ca 226/19 - juris Rn 29) nicht zugestimmt werden, wenn es dort heißt:.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.09.2020 - 21 Sa 1109/19

    Eingruppierung - Servicegeschäftsstelle - schwierige Tätigkeit

    Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Neuruppin vom 10. April 2019 - 5 Ca 1217/18 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    Zur Klarstellung wird der Tenor 1. des Urteils des Arbeitsgerichts Neuruppin vom 10. April 2019 - 5 Ca 1217/18 - wie folgt neu gefasst:.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Neuruppin vom 10. April 2019 - 5 Ca 1217/18 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2020 - 8 Sa 317/20

    Eingruppierung - Geschäftsstelle - Serviceeinheit - einheitlicher Arbeitsvorgang

    Insofern kann der Ansicht einzelner Arbeitsgerichte (Arbeitsgericht Neuruppin 10.04.2019 - 5 Ca 1217/18 - unveröffentlicht; jetzt LAG Berlin-Brandenburg - 21 Sa 1109/19; Arbeitsgericht Mannheim 23.1.2020 - 8 Ca 226/19 - juris Rn 29) nicht zugestimmt werden, wenn es dort heißt:.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2020 - 8 Sa 330/20

    Eingruppierung - Geschäftsstelle - Serviceeinheit - einheitlicher Arbeitsvorgang

    Insofern kann der Ansicht einzelner Arbeitsgerichte (Arbeitsgericht Neuruppin 10.04.2019 - 5 Ca 1217/18 - unveröffentlicht; jetzt LAG Berlin-Brandenburg - 21 Sa 1109/19; Arbeitsgericht Mannheim 23.01.2020 - 8 Ca 226/19 - juris Rn 29) nicht zugestimmt werden, wenn es dort heißt:.
  • ArbG Mannheim, 23.01.2020 - 8 Ca 226/19

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Arbeitsvorgang - schwierige

    Nichts anderes kann - wie vorliegend - für die Tätigkeit von Geschäftsstellenverwalter*innen an einem (Fach-)Gericht eines Landes gelten (im Ergebnis so auch ArbG Karlsruhe a.a.O.; ArbG Hamm, 10.07.2019 - 3 Ca 141/19 und 14.06.2019 - 3 Ca 1508/18 juris; ArbG Neuruppin, 10.04.2019 - 5 Ca 1217/18 n.v.; ArbG Frankfurt/Oder, 12.06.2019 - 1 Ca 176/19 n.v.; Natter ZTR 2018, 623ff; Natter/Sänger ZTR 2019, 475ff.; a.A. ArbG Berlin, 05.06.2019 - 60 Ca 15473/18 und 08.05.2019 - 56 Ca 12834/18 n.v.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2020 - 8 Sa 332/20

    Eingruppierung - Mitarbeiterin Serviceeinheit - Geschäftsstelle Arbeitsgericht

    Insofern kann der Ansicht einzelner Arbeitsgerichte (Arbeitsgericht Neuruppin 10.04.2019 - 5 Ca 1217/18 - unveröffentlicht; jetzt LAG Berlin-Brandenburg - 21 Sa 1109/19; Arbeitsgericht Mannheim 23.01.2020 - 8 Ca 226/19 - juris Rn 29) nicht zugestimmt werden, wenn es dort heißt:.
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