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   ArbG Bonn, 28.11.2012 - 5 Ca 1834/12 EU   

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https://dejure.org/2012,39283
ArbG Bonn, 28.11.2012 - 5 Ca 1834/12 EU (https://dejure.org/2012,39283)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 28.11.2012 - 5 Ca 1834/12 EU (https://dejure.org/2012,39283)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 28. November 2012 - 5 Ca 1834/12 EU (https://dejure.org/2012,39283)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuordnung der Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber zu den wegen einer gesetzwidrigen Maßregelung nichtigen Maßnahmen; Indizierung eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der Kündigung durch den Arbeitgeber und einer vorangehenden zulässigen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Maßregelungsverbot - Kündigung durch Arbeitgeber

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Maßregelungsverbot für Arbeitgeber

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Kündigung im Kleinbetrieb - Maßregelungsverbot

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Kündigung im Kleinbetrieb - Maßregelungsverbot

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Maßregelungskündigung: Keine Kündigung von lästigen Mitarbeitern die ihre Rechte durchsetzen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Maßregelungsverbot

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Arzt kündigt Arzthelferin - Verbotener Denkzettel durch den Arzt

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Kündigung außerhalb des Anwendungsbereichs des KSchG - Maßregelungskündigung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Eine Maßregelungskündigung ist auch dann unwirksam, wenn dem Arbeitnehmer auch sonst hätte gekündigt werden können

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen das Maßregelungsverbot führt zur Unwirksamkeit der Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eine Maßregelungskündigung ist unwirksam, selbst wenn auch sonst hätte gekündigt werden können

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen rechtmäßigen Verhaltens?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Maßregelungsverbot - Verstoß führt zur Unwirksamkeit der Kündigung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Bonn, 28.11.2012 - 5 Ca 1834/12
    Insoweit kann auf die Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichtes zum allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch vom 27.02.1985 - GS 1/84 - (= BAGE 48, 122, 129) verwiesen werden.
  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 227/86

    Kündigung als Verstoß gegen Benachteiligungsverbot

    Auszug aus ArbG Bonn, 28.11.2012 - 5 Ca 1834/12
    Bei § 612a BGB handelt es sich um ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB (std. Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit BAG v. 02.04.1987 - 2 AZR 227/86, juris, dort Rdnr. 25).
  • BAG, 14.02.2007 - 7 AZR 95/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vorbehalt - Maßregelung

    Auszug aus ArbG Bonn, 28.11.2012 - 5 Ca 1834/12
    In einem solchen Fall ist das in § 612a BGB zum Ausdruck kommende Unwerturteil nicht gerechtfertigt, auch wenn sich aus dem Verhalten des Arbeitgebers Nachteile für den Arbeitnehmer ergeben (vgl. BAG v. 14.02.2007 - 7 AZR 95/06, juris, dort Rdnr. 22) , weil es nicht Schutzzweck des Maßregelungsverbots ist, den Arbeitsvertragsparteien die rechtlich zulässigen Möglichkeiten zur Gestaltung der Arbeits- und Ausscheidensbedingungen zu nehmen.
  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 189/08

    Wartezeitkündigung - Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus ArbG Bonn, 28.11.2012 - 5 Ca 1834/12
    Den klagenden Arbeitnehmer trifft die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er wegen seiner Rechtsausübung von dem verklagten Arbeitgeber durch den Ausspruch der Kündigung benachteiligt worden ist (vgl. BAG v. 23.04.2009 - 6 AZR 189/08, juris, dort Rdnr. 13) .
  • BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 150/10

    Befristung und Maßregelungsverbot

    Auszug aus ArbG Bonn, 28.11.2012 - 5 Ca 1834/12
    In einem solchen Fall handelt es sich um eine verbotene Maßregelung, da der Arbeitgeber nicht lediglich in zulässiger Weise seine Kündigungsfreiheit ausübt (vgl. auch BAG v. 21.09.2011 - 7 AZR 150/10, juris, dort Rdnr. 42, zur Nichtverlängerung eines befristeten Vertrags).
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