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   ArbG Ulm, 04.11.2014 - 5 Ca 186/14   

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https://dejure.org/2014,60718
ArbG Ulm, 04.11.2014 - 5 Ca 186/14 (https://dejure.org/2014,60718)
ArbG Ulm, Entscheidung vom 04.11.2014 - 5 Ca 186/14 (https://dejure.org/2014,60718)
ArbG Ulm, Entscheidung vom 04. November 2014 - 5 Ca 186/14 (https://dejure.org/2014,60718)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Darlegungs- und Beweislast - Rekonstruktion aus dem Gedächtnis - Vortrag ins Blaue hinein - zeitnahe Aufzeichnungen - Überstunden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der ohne konkrete Anhaltspunkte oder zeitnahe Aufzeichnungen aus dem Gedächtnis rekonstruierten Aufstellung der geleisteten Überstunden; Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung von Entgelt für geleistete Überstunden sowie auf Urlaubsabgeltung

  • ra.de

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überstundenaufstellung "aus dem Gedächtnis"

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Köln, 19.01.2007 - 4 Sa 740/06

    Überstunden; unzulässiger Vortrag

    Auszug aus ArbG Ulm, 04.11.2014 - 5 Ca 186/14
    Die von einem Arbeitnehmer für einen mindestens sechs Monate zurückliegenden Zeitraum vom einem Jahr ohne konkrete Anhaltspunkte oder zeitnahe Aufzeichnungen aus dem Gedächtnis rekonstruierte Aufstellung der geleisteten, von Tag zu Tag differierenden Überstunden ist als willkürlicher Vortrag "ins Blaue hinein" unzulässig (vgl. LAG Köln 19.01.2007 - 4 Sa 740/06, juris).

    Die von dem Kläger im August 2014 für den Zeitraum vom 02.04.2013 bis einschließlich zum 28.03.2014 ohne konkrete Anhaltspunkte oder zeitnahe Aufzeichnungen aus dem Gedächtnis rekonstruierte Aufstellung der geleisteten, von Tag zu Tag differierenden Überstunden ist als willkürlicher Vortrag "ins Blaue hinein" unzulässig (vgl. LAG Köln 19.01.2007 - 4 Sa 740/06, juris).

  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 370/01

    Betriebliche Übung - Pauschale Überstundenvergütung

    Auszug aus ArbG Ulm, 04.11.2014 - 5 Ca 186/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (s. nur 29.05.2002 - 5 AZR 370/01, ZTR 2002, 544 ff; 29.05.2002 - 5 AZR 680/00, AP BGB § 812 Nr. 27; 25.05.2005 - 5 AZR 319/04) muss der Arbeitnehmer, der die Vergütung von Überstunden fordert, im Einzelnen darlegen, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er über die übliche Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat.

    Ist streitig, ob in dem Zeitraum Arbeitsleistungen erbracht wurden, muss der Arbeitnehmer darlegen, welche geschuldete Tätigkeit er ausgeführt hat (BAG 29.05.2002 - 5 AZR 370/01) Das Risiko, eine dergestalt exakte Darlegung nachträglich nicht erbringen zu können, ist Risiko dessen, der Überstunden rückwirkend geltend macht (BAG 29.05.2002 - 5 AZR 680/00).

  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 680/00

    Rückabwicklung nach einem Statusurteil

    Auszug aus ArbG Ulm, 04.11.2014 - 5 Ca 186/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (s. nur 29.05.2002 - 5 AZR 370/01, ZTR 2002, 544 ff; 29.05.2002 - 5 AZR 680/00, AP BGB § 812 Nr. 27; 25.05.2005 - 5 AZR 319/04) muss der Arbeitnehmer, der die Vergütung von Überstunden fordert, im Einzelnen darlegen, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er über die übliche Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat.

    Ist streitig, ob in dem Zeitraum Arbeitsleistungen erbracht wurden, muss der Arbeitnehmer darlegen, welche geschuldete Tätigkeit er ausgeführt hat (BAG 29.05.2002 - 5 AZR 370/01) Das Risiko, eine dergestalt exakte Darlegung nachträglich nicht erbringen zu können, ist Risiko dessen, der Überstunden rückwirkend geltend macht (BAG 29.05.2002 - 5 AZR 680/00).

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 319/04

    Überstundenvergütung - tarifliche Erschwerniszulage

    Auszug aus ArbG Ulm, 04.11.2014 - 5 Ca 186/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (s. nur 29.05.2002 - 5 AZR 370/01, ZTR 2002, 544 ff; 29.05.2002 - 5 AZR 680/00, AP BGB § 812 Nr. 27; 25.05.2005 - 5 AZR 319/04) muss der Arbeitnehmer, der die Vergütung von Überstunden fordert, im Einzelnen darlegen, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er über die übliche Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat.
  • BGH, 20.09.2002 - V ZR 170/01

    Vortrag "ins Blaue hinein" durch Vorlage eines Privatgutachtens

    Auszug aus ArbG Ulm, 04.11.2014 - 5 Ca 186/14
    In der Regel wird nur das Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte den Vorwurf einer Behauptung ins Blaue hinein rechtfertigen können (vgl. BGH 20.09.2002 - V ZR 170/01, NJW-RR 2003, 69, 70 m. w. N.).
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Auszug aus ArbG Ulm, 04.11.2014 - 5 Ca 186/14
    Im Rahmen der gestuften Darlegungslast ist es dann Sache des Arbeitgebers, unter Auswertung der Aufzeichnungen nach § 21a Abs. 7 Satz 1 ArbZG substantiiert darzulegen, an welchen Tagen der Arbeitnehmer aus welchen Gründen in geringerem zeitlichen Umfang als von ihm behauptet gearbeitet haben muss (BAG 16.05.2012 - 5 AZR 347/11, NZA 2012, 939, 941).
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