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   ArbG Cottbus, 09.09.2009 - 5 Ca 1952/08   

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ArbG Cottbus, 09.09.2009 - 5 Ca 1952/08 (https://dejure.org/2009,38500)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 09.09.2009 - 5 Ca 1952/08 (https://dejure.org/2009,38500)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 09. September 2009 - 5 Ca 1952/08 (https://dejure.org/2009,38500)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ArbG Cottbus PDF

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall mit Kfz des Arbeitgebers bei Arbeitsausführung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber für Schäden aus einem Verkehrsunfall bei Vorliegen leichter Fahrlässigkeit; Abwälzung des versicherten Risikos auf den Arbeitnehmer durch Belastung des Arbeitnehmers mit dem Betrag für eine Selbstbeteiligung einer ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01

    Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung

    Auszug aus ArbG Cottbus, 09.09.2009 - 5 Ca 1952/08
    Bei einem grob fahrlässigen Verhalten muss es sich um ein besonders großes auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, dass das gewöhnliche nach § 276 BGB bestimmte Maß erheblich übersteigt (vgl. hierzu BAG vom 18.04.2002, a. a. O.; BGH vom 29.01.2003, NJW 2003, 1118 bis 1119).

    In seiner Entscheidung vom 29.01.2003 (a. a. O.) verweist der Bundesgerichtshof darauf, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom äußeren Geschehensablauf und vom Ausmaß des objektiven Pflichtverstoßes auf innere Vorgänge und deren gesteigerte Vorwerfbarkeit geschlossen werden könne.

  • LAG Bremen, 26.07.1999 - 4 Sa 116/99

    Haftung des Arbeitnehmers: Haftungsquote bei mit mittlerer Fahrlässigkeit

    Auszug aus ArbG Cottbus, 09.09.2009 - 5 Ca 1952/08
    Das LAG Bremen verweist mit Urteil vom 26.07.1999 (Az.: 4 Sa 116/99 ­ juris) darauf, dass eine Beteiligung des Arbeitnehmers an dem Selbstbehalt, den der Arbeitgeber mit der Versicherungsgesellschaft abgeschlossen hat, nicht in Betracht kommt.
  • BAG, 13.12.2012 - 8 AZR 432/11

    Berufskraftfahrer - Selbstbehalt des Arbeitgebers bei der

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 9. September 2009 - 5 Ca 1952/08 - wird zurückgewiesen.
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ArbG Cottbus, Entscheidung vom 09.05.2009 - 5 Ca 1952/08 (https://dejure.org/2009,96085)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 09. Mai 2009 - 5 Ca 1952/08 (https://dejure.org/2009,96085)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.10.2010 - 23 Sa 466/10

    Arbeitnehmerhaftung: Arbeitgeberselbstbehalt bei der Kfz-Haftpflichtversicherung

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 09.05.2009 - 5 Ca 1952/08 - abgeändert.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 9.9.2009 - 5 Ca 1952/08 - abzuändern und den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 2.146,80 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

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