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   ArbG Herne, 22.03.2016 - 5 Ca 2806/15   

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ArbG Herne, 22.03.2016 - 5 Ca 2806/15 (https://dejure.org/2016,21015)
ArbG Herne, Entscheidung vom 22.03.2016 - 5 Ca 2806/15 (https://dejure.org/2016,21015)
ArbG Herne, Entscheidung vom 22. März 2016 - 5 Ca 2806/15 (https://dejure.org/2016,21015)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • aufrecht.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Volksverhetzende Äußerungen im Internet als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung

  • hensche.de

    Kündigung: Fristlos, Kündigung: Rechtsradikalismus, Kündigung: Facebook, Facebook

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Außerordentliche Kündigung nach volksverhetzender Kommentierung auf Facebook

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung wegen volksverhetzender Facebook-Äußerungen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung nach volksverhetzender Kommentierung auf Facebook

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung wegen Äußerungen auf Facebook (Volksverhetzung)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung wegen volksverhetzender Facebook-Äußerungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsvertrag wegen Facebook-Kommentars fristlos gekündigt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Volksverhetzender Facebook-Kommentar berechtigt Unternehmen zur fristlosen Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Volksverhetzende Kommentierung auf Facebook kann zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Hetze auf Facebook als Kündigungsgrund?

Besprechungen u.ä. (2)

  • socialmediarecht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung wegen Äußerungen in Social Media

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung wegen Facebook-Kommentars

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 11
  • MMR 2017, 576
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 517/14

    Außerordentliche Kündigung - Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten

    Auszug aus ArbG Herne, 22.03.2016 - 5 Ca 2806/15
    Als dann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falles - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (z.B. BAG, Urteil vom 26. März 2015 - 2 AzR 517/14 - EZA § 626 BGB 2002 Nr. 49; Urteil vom 20. November 2014 - 2 AzR 651/13 - EZA 626 BGB 2002 Nr. 47).

    Als wichtiger Grund ist neben der Verletzung vertraglicher Hauptpflichten auch die schuldhafte Verletzung von Nebenpflichten "an sich" geeignet (BAG, Urteil vom 26. März 2015 - 2 AzR 517/14 - a.a.O.; Urteil vom 08. Mai 2014 - 2 AzR 449/13 - EZA § 626 BGB 2002 Nr. 45; Urteil vom 27. Januar 2011 - 2 AzR 825/09 - EZA § 626 BGB 2002 Verdacht strafbare Handlungen Nr. 10).

  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 257/08

    Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat

    Auszug aus ArbG Herne, 22.03.2016 - 5 Ca 2806/15
    Er ist auch außerhalb der Arbeitszeit verpflichtet, auf die berechtigten Interessen des Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen (BAG, Urteil vom 10. September 2009 - 2 AzR 257/08 - EZA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 77; Urteil vom 23. Oktober 2008 - 2 AzR 483/07 - Juris).

    Allerdings kann ein außerdienstliches Verhalten des Arbeitnehmers die berechtigten Interessen des Arbeitgebers oder anderer Arbeitnehmer grundsätzlich nur beeinträchtigen, wenn es einen Bezug zu dienstlichen Tätigkeit hat, wenn etwa der Arbeitnehmer die Straftat unter Nutzung von Betriebsmitteln oder betrieblichen Einrichtungen begeht (BAG, Urteil vom 10. September 2009 - 2 AzR 257/08 - a.a.O.).

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Auszug aus ArbG Herne, 22.03.2016 - 5 Ca 2806/15
    Selbst eine grob fahrlässige Unkenntnis setzt die Frist nicht in Gang (BAG, Urteil vom 16. Juli 2005 - 2 AzR 85/15 - Juris; Urteil vom 12. Februar 2005 - 6 AzR 815/13 EZA § 22 Berufsbildungsgesetz 2005 Nr. 1; Urteil vom 22. November 2012 - 2 AzR 732/11 - EZA § 626 BGB 2002 Ausschlussfrist Nr. 2).

    Sie darf im Allgemeinen nicht mehr als eine Woche betragen und nur bei Vorliegen besonderer Umstände werden (BAG, Urteil vom 16. Juli 2005 - 2 AzR 85/15 - a.a.O. Urteil vom 20. März 2014 - 2 AzR 1037/12 - EZA § 626 BGB 2002 Ausschlussfrist Nr. 6).

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus ArbG Herne, 22.03.2016 - 5 Ca 2806/15
    Als dann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falles - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (z.B. BAG, Urteil vom 26. März 2015 - 2 AzR 517/14 - EZA § 626 BGB 2002 Nr. 49; Urteil vom 20. November 2014 - 2 AzR 651/13 - EZA 626 BGB 2002 Nr. 47).

    Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des in § 314 Abs. 2 i.V.m. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwerwiegende Pflichtverletzung handelt, dass bereits deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AzR 651/13 - EZA § 626 BGB 2002 Nr. 47, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 2 AzR 495/11 - EZA § 626 BGB 2002 Nr. 41).

  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13

    Außerordentliche Kündigung - Drohung

    Auszug aus ArbG Herne, 22.03.2016 - 5 Ca 2806/15
    Zu berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkung der in Rede stehenden Pflichtverletzung, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (BAG, Urteil vom 08. Mai 2014 - 2 AzR 249/13 - a.a.O., Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AzR 541/09 - EZA § 626 BGB 2002 Nr. 32).

    Eine gegenüber der fristlosen Kündigung in diesem Sinne milderes Mittel sind unter anderem die ordentliche Kündigung oder der Ausspruch einer Abmahnung (BAG, Urteil vom 08. Mai 2014 - 2 AzR 249/13 - a.a.O.; Urteil vom 21. November 2013 - 2 AzR 797/11 a.a.O.).

  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 293/09

    Öffentlicher Dienst - Kündigung aus verhaltensbedingtem Grund - außer-

    Auszug aus ArbG Herne, 22.03.2016 - 5 Ca 2806/15
    Der Arbeitnehmer hat seine Arbeitspflichten so zu erfüllen und im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehende Interessen des Arbeitgebers so zu wahren, wie dies von ihm unter Berücksichtigung seiner Stellung und Tätigkeit im Betrieb, seiner eigenen Interessen und der Interessen der anderen Arbeitnehmer im Betrieb nach Treu und Glauben verlangt werden kann (BAG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 2 AzR 293/09 - EZA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 78).

    Ein solcher Bezug kann auch dadurch entstehen, dass der Arbeitgeber oder andere Arbeitnehmer in der Öffentlichkeit mit der Straftat in Verbindung gebracht werden (BAG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 2 AzR 293/09 - a.a.O., Urteil vom 27. November 2008 - 2 AzR 98/07 - EZA § 1 KSchG Verdachtskündigung Nr. 4).

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus ArbG Herne, 22.03.2016 - 5 Ca 2806/15
    Es hat eine Bewertung des Einzelfalles unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen (BAG, Urteil vom 08. Mai 2014 - 2 AZR 429/13 - EZA § 626 BGB 2002 Nr. 45; Urteil vom 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - EZA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5).

    Eine gegenüber der fristlosen Kündigung in diesem Sinne milderes Mittel sind unter anderem die ordentliche Kündigung oder der Ausspruch einer Abmahnung (BAG, Urteil vom 08. Mai 2014 - 2 AzR 249/13 - a.a.O.; Urteil vom 21. November 2013 - 2 AzR 797/11 a.a.O.).

  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92

    Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung

    Auszug aus ArbG Herne, 22.03.2016 - 5 Ca 2806/15
    Bei ihnen ist Fall bezogen zu beurteilen, ob sie hinreichend zügig betrieben wurden (BAG, Urteil vom 31. März 1993 - 2 AzR 492/92 - EZA § 626 BGB Ausschlussfristen Nr. 5).
  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen

    Auszug aus ArbG Herne, 22.03.2016 - 5 Ca 2806/15
    Er ist auch außerhalb der Arbeitszeit verpflichtet, auf die berechtigten Interessen des Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen (BAG, Urteil vom 10. September 2009 - 2 AzR 257/08 - EZA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 77; Urteil vom 23. Oktober 2008 - 2 AzR 483/07 - Juris).
  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus ArbG Herne, 22.03.2016 - 5 Ca 2806/15
    Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn es keinen angemessen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzten, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten unzumutbar sind (BAG, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 2 AzR 485/08 - EZA § 626 BGB 2002 Nr. 33).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 461/03

    Anhörung des Betriebsrats zu einer ordentlichen Kündigung

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis

  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 268/07

    Betriebsübergang - Wirksamkeit einer Kündigung - Zulässigkeit der Berufung

  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12

    Außerordentliche (Verdachts-) Kündigung - Kündigungserklärungsfrist

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 736/13

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 245/05

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungskräften wegen Verlagerung der

  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95

    Kündigung wegen ausländerfeindlicher Flugblätter

  • BAG, 13.11.1975 - 2 AZR 610/74

    Betriebsrat: Beteiligung an einer Kündigung, Anhörungsfrist

  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB -

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 732/11

    Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist

  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 98/07

    Verdachtskündigung - Beteiligung des Personalrats

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