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ArbG Stuttgart, 26.06.2000 - 5 Ca 643/00 |
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Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 26.06.2000 - 5 Ca 643/00
- LAG Baden-Württemberg, 23.11.2000 - 4 Sa 81/00
Wird zitiert von ...
- LAG Baden-Württemberg, 23.11.2000 - 4 Sa 81/00
Arbeitsverweigerung wegen Überschreitung der Höchstarbeitszeit
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 26. Juni 2000 - 5 Ca 643/00 - wird auf Kosten des Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Worte "zu unveränderten Arbeitsbedingungen" unter Ziffer 2. des Tenors des angefochtenen Urteils ersatzlos entfallen.Das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 27.06.2000, Az: 5 Ca 643/00 - wird abgeändert: .