Rechtsprechung
   ArbG Ulm, 02.08.2016 - 5 Ca 86/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,24310
ArbG Ulm, 02.08.2016 - 5 Ca 86/16 (https://dejure.org/2016,24310)
ArbG Ulm, Entscheidung vom 02.08.2016 - 5 Ca 86/16 (https://dejure.org/2016,24310)
ArbG Ulm, Entscheidung vom 02. August 2016 - 5 Ca 86/16 (https://dejure.org/2016,24310)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,24310) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Benachteiligung - § 22 AGG - Indizwirkung - Suche nach einem Menschen mit Behinderung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Bewerbungsverfahren - Benachteiligung - Behinderung - Indizwirkung - Suche nach einem Menschen mit Behinderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund einer behaupteten Benachteiligung als Schwerbehinderter im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 22 AGG, § 82 S 2 SGB 9
    Bewerbungsverfahren - Benachteiligung - Behinderung - Indizwirkung - Suche nach einem Menschen mit Behinderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bewerbungsverfahren - Benachteiligung wegen Behinderung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Diskriminierung eines schwerbehinderten Bewerbers trotz Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bei Stelle nur für Behinderte muss Kommune nicht alle einladen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kommune muss bei Stellen für Behinderte nicht jeden Bewerber einladen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 28.07.2016 - C-423/15

    Kratzer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    Auszug aus ArbG Ulm, 02.08.2016 - 5 Ca 86/16
    Es kann mithin dahinstehen, ob die Forderung des Klägers, der gerichtsbekannt bundesweit in zahlreichen Fällen auf seine erfolglosen Bewerbungen hin Entschädigungsansprüche nach dem AGG geltend macht, auch wegen Rechtsmissbrauchs abzuweisen ist (vgl. EuGH 28.07.2016 - C-423/15).
  • LAG Schleswig-Holstein, 18.03.2015 - 3 Sa 371/14

    Diskriminierung, Schadensersatz, Entschädigung, Schwerbehinderung, Ausschreibung,

    Auszug aus ArbG Ulm, 02.08.2016 - 5 Ca 86/16
    Indizien für eine Benachteiligung wegen einer (Schwer-)Behinderung in diesem Sinne können in der vorliegenden Bewerbungssituation insbesondere die Verletzung von Verfahrens- und Förderpflichten nach dem SGB IX zu Gunsten schwerbehinderter Menschen sein, namentlich das Unterlassen der Einschaltung der Agentur für Arbeit gemäß § 81 Abs. 1 Satz 1, 82 Satz 1 SGB IX (BVerwG 03.03.2011 - 5 C 16/10, NZA 2011, 977) oder das Unterbleiben einer Einladung zu einem Vorstellungsgespräch entgegen § 82 Satz 2 SGB IX, sofern der Bewerber alle (zulässigen) Einstellungsvoraussetzungen erfüllt (BAG 16.02.2012 - 8 AZR 697/10, NZA 2012, 667; LAG Schl.-Holst. 18.03.2015 - 3 Sa 371/14, juris Rz. 38 ff.; s. auch HWK/Rupp, 7. Aufl. 2016, § 22 AGG Rn. 4).
  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 580/09

    Bewerbung - Benachteiligung - Schutz von einfach behinderten Menschen durch das

    Auszug aus ArbG Ulm, 02.08.2016 - 5 Ca 86/16
    Nach der Rechtsprechung des BAG ist an die Vermutungsvoraussetzungen des § 22 AGG kein zu strenger Maßstab anzulegen; es genügt danach, wenn aus den vorgetragenen Tatsachen nach allgemeiner Lebenserfahrung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer Benachteiligung besteht (BAG 27.01.2011 - 8 AZR 580/09, NZA 2011, 737, 739).
  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10

    Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche

    Auszug aus ArbG Ulm, 02.08.2016 - 5 Ca 86/16
    Indizien für eine Benachteiligung wegen einer (Schwer-)Behinderung in diesem Sinne können in der vorliegenden Bewerbungssituation insbesondere die Verletzung von Verfahrens- und Förderpflichten nach dem SGB IX zu Gunsten schwerbehinderter Menschen sein, namentlich das Unterlassen der Einschaltung der Agentur für Arbeit gemäß § 81 Abs. 1 Satz 1, 82 Satz 1 SGB IX (BVerwG 03.03.2011 - 5 C 16/10, NZA 2011, 977) oder das Unterbleiben einer Einladung zu einem Vorstellungsgespräch entgegen § 82 Satz 2 SGB IX, sofern der Bewerber alle (zulässigen) Einstellungsvoraussetzungen erfüllt (BAG 16.02.2012 - 8 AZR 697/10, NZA 2012, 667; LAG Schl.-Holst. 18.03.2015 - 3 Sa 371/14, juris Rz. 38 ff.; s. auch HWK/Rupp, 7. Aufl. 2016, § 22 AGG Rn. 4).
  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher

    Auszug aus ArbG Ulm, 02.08.2016 - 5 Ca 86/16
    Indizien für eine Benachteiligung wegen einer (Schwer-)Behinderung in diesem Sinne können in der vorliegenden Bewerbungssituation insbesondere die Verletzung von Verfahrens- und Förderpflichten nach dem SGB IX zu Gunsten schwerbehinderter Menschen sein, namentlich das Unterlassen der Einschaltung der Agentur für Arbeit gemäß § 81 Abs. 1 Satz 1, 82 Satz 1 SGB IX (BVerwG 03.03.2011 - 5 C 16/10, NZA 2011, 977) oder das Unterbleiben einer Einladung zu einem Vorstellungsgespräch entgegen § 82 Satz 2 SGB IX, sofern der Bewerber alle (zulässigen) Einstellungsvoraussetzungen erfüllt (BAG 16.02.2012 - 8 AZR 697/10, NZA 2012, 667; LAG Schl.-Holst. 18.03.2015 - 3 Sa 371/14, juris Rz. 38 ff.; s. auch HWK/Rupp, 7. Aufl. 2016, § 22 AGG Rn. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht