Rechtsprechung
ArbG Ulm, 02.08.2016 - 5 Ca 86/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Benachteiligung - § 22 AGG - Indizwirkung - Suche nach einem Menschen mit Behinderung
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Bewerbungsverfahren - Benachteiligung - Behinderung - Indizwirkung - Suche nach einem Menschen mit Behinderung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund einer behaupteten Benachteiligung als Schwerbehinderter im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 22 AGG, § 82 S 2 SGB 9
Bewerbungsverfahren - Benachteiligung - Behinderung - Indizwirkung - Suche nach einem Menschen mit Behinderung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Bewerbungsverfahren - Benachteiligung wegen Behinderung
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Keine Diskriminierung eines schwerbehinderten Bewerbers trotz Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bei Stelle nur für Behinderte muss Kommune nicht alle einladen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Kommune muss bei Stellen für Behinderte nicht jeden Bewerber einladen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 28.07.2016 - C-423/15
Kratzer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - …
Auszug aus ArbG Ulm, 02.08.2016 - 5 Ca 86/16
Es kann mithin dahinstehen, ob die Forderung des Klägers, der gerichtsbekannt bundesweit in zahlreichen Fällen auf seine erfolglosen Bewerbungen hin Entschädigungsansprüche nach dem AGG geltend macht, auch wegen Rechtsmissbrauchs abzuweisen ist (vgl. EuGH 28.07.2016 - C-423/15). - LAG Schleswig-Holstein, 18.03.2015 - 3 Sa 371/14
Diskriminierung, Schadensersatz, Entschädigung, Schwerbehinderung, Ausschreibung, …
Auszug aus ArbG Ulm, 02.08.2016 - 5 Ca 86/16
Indizien für eine Benachteiligung wegen einer (Schwer-)Behinderung in diesem Sinne können in der vorliegenden Bewerbungssituation insbesondere die Verletzung von Verfahrens- und Förderpflichten nach dem SGB IX zu Gunsten schwerbehinderter Menschen sein, namentlich das Unterlassen der Einschaltung der Agentur für Arbeit gemäß § 81 Abs. 1 Satz 1, 82 Satz 1 SGB IX (BVerwG 03.03.2011 - 5 C 16/10, NZA 2011, 977) oder das Unterbleiben einer Einladung zu einem Vorstellungsgespräch entgegen § 82 Satz 2 SGB IX, sofern der Bewerber alle (zulässigen) Einstellungsvoraussetzungen erfüllt (BAG 16.02.2012 - 8 AZR 697/10, NZA 2012, 667; LAG Schl.-Holst. 18.03.2015 - 3 Sa 371/14, juris Rz. 38 ff.;… s. auch HWK/Rupp, 7. Aufl. 2016, § 22 AGG Rn. 4). - BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 580/09
Bewerbung - Benachteiligung - Schutz von einfach behinderten Menschen durch das …
Auszug aus ArbG Ulm, 02.08.2016 - 5 Ca 86/16
Nach der Rechtsprechung des BAG ist an die Vermutungsvoraussetzungen des § 22 AGG kein zu strenger Maßstab anzulegen; es genügt danach, wenn aus den vorgetragenen Tatsachen nach allgemeiner Lebenserfahrung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer Benachteiligung besteht (BAG 27.01.2011 - 8 AZR 580/09, NZA 2011, 737, 739). - BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10
Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche …
Auszug aus ArbG Ulm, 02.08.2016 - 5 Ca 86/16
Indizien für eine Benachteiligung wegen einer (Schwer-)Behinderung in diesem Sinne können in der vorliegenden Bewerbungssituation insbesondere die Verletzung von Verfahrens- und Förderpflichten nach dem SGB IX zu Gunsten schwerbehinderter Menschen sein, namentlich das Unterlassen der Einschaltung der Agentur für Arbeit gemäß § 81 Abs. 1 Satz 1, 82 Satz 1 SGB IX (BVerwG 03.03.2011 - 5 C 16/10, NZA 2011, 977) oder das Unterbleiben einer Einladung zu einem Vorstellungsgespräch entgegen § 82 Satz 2 SGB IX, sofern der Bewerber alle (zulässigen) Einstellungsvoraussetzungen erfüllt (BAG 16.02.2012 - 8 AZR 697/10, NZA 2012, 667;… LAG Schl.-Holst. 18.03.2015 - 3 Sa 371/14, juris Rz. 38 ff.;… s. auch HWK/Rupp, 7. Aufl. 2016, § 22 AGG Rn. 4). - BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10
Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher …
Auszug aus ArbG Ulm, 02.08.2016 - 5 Ca 86/16
Indizien für eine Benachteiligung wegen einer (Schwer-)Behinderung in diesem Sinne können in der vorliegenden Bewerbungssituation insbesondere die Verletzung von Verfahrens- und Förderpflichten nach dem SGB IX zu Gunsten schwerbehinderter Menschen sein, namentlich das Unterlassen der Einschaltung der Agentur für Arbeit gemäß § 81 Abs. 1 Satz 1, 82 Satz 1 SGB IX (BVerwG 03.03.2011 - 5 C 16/10, NZA 2011, 977) oder das Unterbleiben einer Einladung zu einem Vorstellungsgespräch entgegen § 82 Satz 2 SGB IX, sofern der Bewerber alle (zulässigen) Einstellungsvoraussetzungen erfüllt (BAG 16.02.2012 - 8 AZR 697/10, NZA 2012, 667;… LAG Schl.-Holst. 18.03.2015 - 3 Sa 371/14, juris Rz. 38 ff.;… s. auch HWK/Rupp, 7. Aufl. 2016, § 22 AGG Rn. 4).