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ArbG Schwerin, 03.05.2018 - 5 Ca 954/17 |
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Verfahrensgang
- ArbG Schwerin, 03.05.2018 - 5 Ca 954/17
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.07.2019 - 5 Sa 82/18
Wird zitiert von ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.07.2019 - 5 Sa 82/18
Benachteiligung wegen Behinderung - Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch - …
Die Berufungen der Parteien gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Schwerin vom 03.05.2018 - 5 Ca 954/17 - werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Zinsen auf den erstinstanzlich ausgeurteilten Betrag seit dem 04.07.2017 (Rechtshängigkeit) zu zahlen sind.das beklagte Land unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Schwerin vom 03.05.2018 - 5 Ca 954/17 - zu verurteilen, über den erstinstanzlich zuerkannten Betrag hinaus an den Kläger eine weitere angemessene Entschädigung zu zahlen, mindestens jedoch weitere ? 3.000,-, nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.07.2017 sowie auf den erstinstanzlich ausgeurteilten Betrag Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 04.07.2017 (Rechtshängigkeit) zu zahlen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Schwerin vom 03.05.2018 - 5 Ca 954/17 - abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.