Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 16.12.2019

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 17.03.2020 - 5 E 108/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,12029
OVG Sachsen, 17.03.2020 - 5 E 108/19 (https://dejure.org/2020,12029)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17.03.2020 - 5 E 108/19 (https://dejure.org/2020,12029)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17. März 2020 - 5 E 108/19 (https://dejure.org/2020,12029)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 55a VwGO § 126 Abs. 1 Satz 1 VwVfG § 3a Abs. 1 BGB § 130 De-Mail-Gesetz § 7 Abs. 3 Satz 1
    De-Mail; Zugangseröffnung; formlose Bekanntgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2020, 974
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.01.1994 - 6 C 2.92

    Revision - Beschwerde - Rechtskraft - Wiederaufnahme - Ausschlußfrist -

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.03.2020 - 5 E 108/19
    Ob für den Eintritt der formellen Rechtskraft schon die innere Wirksamkeit des Beschlusses genügt, mithin die gerichtsinterne Herausgabe des Beschlusses aus dem Gericht an die Post (so für § 133 Abs. 5 Satz 3 VwGO: BVerwG, Urt. v. 26. Januar 1994 - 6 C 2.92 -, juris Rn. 15; krit. dazu: Clausing und Rennert, a. a. O.), kann dahinstehen, ebenso, ob dies auch dann gelten würde, wenn das Gericht statt der Übergabe an die Post (die nach Aktenlage hier erst am 17. Dezember 2019, d. h. nach Eingang der Rücknahmeerklärung erfolgt ist) einen unzulässigen Übermittlungsweg wählt, wie der Kläger rügt.
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2011 - 24 U 186/10

    Rechte des Mieters bei geringer Feuchtigkeit oder nicht erheblicher Vorenthaltung

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.03.2020 - 5 E 108/19
    Hatte der Kläger somit bei Bekanntgabe des Beschlusses vom 16. Dezember 2019 einen Zugang für De-Mails eröffnet, gehen ihm De-Mails zu, sobald sie in seinem De- Mail-Postfach abrufbereit gespeichert sind und mit ihrer Kenntnisnahme zu rechnen ist, was nur zur Unzeit (z. B. nachts) nicht der Fall ist (vgl. zu E-Mails: W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 57 Rn. 6; OLG Düsseldorf, Urt. v. 19. Juli 2011 - I-24 U 186/10 -, juris Rn. 32 ff., m. w. N.).
  • BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 12.15

    Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.03.2020 - 5 E 108/19
    9 Eine Zugangseröffnung i. S. v. § 3a Abs. 1 VwVfG setzt voraus, dass beim Empfänger eine technische Kommunikationseinrichtung für den gewählten elektronischen Übermittlungsweg objektiv vorhanden und von ihm dafür subjektiv - nach der Verkehrsanschauung - ausdrücklich oder konkludent gewidmet ist (BVerwG, Urt. v. 7. Dezember 2016 - 6 C 12.15 -, juris Rn. 19, unter Verweis auf BT-Drs. 14/9000 S. 30 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2014 - 2 B 1111/14

    Kann eine Baugenehmigung auch per E-Mail bekannt gegeben werden?

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.03.2020 - 5 E 108/19
    Während für Behörden, geschäftliche Nutzer und Rechtsanwälte eine solche Widmung regelmäßig schon dann anzunehmen ist, wenn sich elektronische Kontaktadressen auf ihren Briefköpfen oder ihrer Homepage im Internet finden, müssen Privatpersonen den elektronischen Zugang entweder ausdrücklich eröffnen oder im jeweiligen Verfahren selbst auf diesem Wege in einer Weise kommunizieren, die dies hinreichend sicher zum Ausdruck bringt, etwa indem sie auf diesem Wege das Verfahren einleiten oder rechtsverbindliche Anträge stellen oder sonst fortgesetzt im Verfahren derart korrespondieren (vgl. zu einfachen E-Mails: OVG NRW, Beschl. v. 13. November 2014 - 2 B 1111/14 -, juris Rn. 11; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 70 Rn. 6c; Tegethoff, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 20. Aufl. 2019, § 3a Rn. 9 ff.; Schulz, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl. 2019, § 3a Rn. 72; Schmitz, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 3a Rn. 12; Kastner, in: Fehling/Kastner/Störmer, VwVfG, 4. Aufl. 2016; § 3a Rn. 11/12; Roßnagel, Beck'scher Komm. zum Recht der Telemediendienste, 1. Aufl. 2013, § 3a VwVfG, Rn. 28).
  • OVG Sachsen, 17.12.2010 - 2 E 137/10

    Rücknahme der Beschwerde, Rechtskraft, Aussetzung des Verfahrens,

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.03.2020 - 5 E 108/19
    4 Eine Beschwerde kann entsprechend § 126 Abs. 1 Satz 1 VwGO nur bis zur formellen Rechtskraft der Entscheidung zurückgenommen werden, die bei gemäß § 152 Abs. 1 VwGO unanfechtbaren Beschlüssen spätestens mit deren formloser Bekanntgabe an die Beteiligten, d. h. mit deren äußerer Wirksamkeit, eintritt (so SächsOVG, Beschl. v. 17. Dezember 2010 - 2 E 137/10 -, juris Rn. 2; Clausing, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 37. EL Juli 2019, § 121 Rn. 7; Rennert, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 121 Rn. 2 a. E.; Kilian/Hissnauer, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 121 Rn. 26).
  • BGH, 26.05.2011 - V ZB 248/10

    Tod einer Partei im Nachbarschaftsstreit: Eintritt der Aussetzungswirkung durch

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.03.2020 - 5 E 108/19
    6 Letzteres ist hier nicht der Fall, da unanfechtbare Beschlüsse, wie derjenige vom 16. Dezember 2019 (§ 152 Abs. 1 VwGO), nicht zustellungsbedürftig sind (§ 56 Abs. 1 VwGO) und daher formlos bekanntgegeben werden (§ 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 329 Abs. 2 Satz 1 ZPO), wofür sogar die nur fernmündliche Mitteilung des Beschlussinhalts genügen würde (so zu § 329 Abs. 2 Satz 1 ZPO: BGH, Beschl. v. 26. Mai 2011 - V ZB 248/10 -, juris Rn. 15, m. w. N.).
  • SG Berlin, 13.08.2020 - S 37 AS 4462/19

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Widerspruchsfrist - keine unrichtige bzw

    M.a.W.: das Gericht schreibt der Behörde vor, den Zugang zu eröffnen, um daraus dann die Unvollständigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung herzuleiten, eine klassische petitio principii, die überdies verkennt, dass sich die Rechtsbehelfsbelehrung nicht an geschäftliche Nutzer und Rechtsanwälte richtet, sondern an die Bescheidadressaten, für die die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs noch nicht gleichermaßen selbstverständlich ist wie der Postweg (s. dazu OVG Sachsen vom 17.3.2020 - 5 E 108/19).
  • VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 5-IV-21
    Danach gehen formlos mitzuteilende, elektronisch übermittelte Entscheidungen zu, sobald sie im elektronischen Postfach abrufbereit gespeichert sind und mit ihrer Kenntnisnahme zu rechnen ist (zu De-Mails: SächsOVG, Beschluss vom 17. März 2020 - 5 E 108/19 - juris Rn. 13; zu E-Mails: Schenke in: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl., § 57 Rn. 6; vgl. zum beA auch BVerfG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1532/20 - juris Rn. 6, 26).
  • BVerwG, 22.12.2022 - 2 WDB 7.22

    Erfolgloser Antrag auf Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens

    Aus ihm folgt (vgl. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl. 2021, § 55a Rn. 18; OVG Bautzen, Beschluss vom 17. März 2020 - 5 E 108/19 - LKV 2020, 558), dass es im Ermessen der Verwaltungsgerichte (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 17. März 2020 - 5 E 108/19 - LKV 2020, 558 ) und - wegen der Verweisungsnorm des § 91 Abs. 1 Satz 1 WDO - somit auch der Wehrdienstgerichte steht, Mitteilungen an Rechtsanwälte in deren besonderes elektronisches Anwaltspostfach zu übermitteln.
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 16.12.2019 - 5 E 108/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,59492
OVG Sachsen, 16.12.2019 - 5 E 108/19 (https://dejure.org/2019,59492)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16.12.2019 - 5 E 108/19 (https://dejure.org/2019,59492)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16. Dezember 2019 - 5 E 108/19 (https://dejure.org/2019,59492)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 3 Abs. 1 GG Art. 17 GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG Art. 103 Abs. 1 SächsVerf Art. 35 VwGO § 146 VwGO § 166 ZPO § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO § 122 Abs. 1
    Reisekostenvorschuss; mündliche Verhandlung; Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussichten; notwendige Reisekosten; rechtliches Gehör; Gleichstellung mit Nichtbedürftigen; Verwaltungsvorschrift

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Sachsen, 27.09.2000 - 1 E 104/00
    Auszug aus OVG Sachsen, 16.12.2019 - 5 E 108/19
    5 Einer Vorlage an den Großen Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (§§ 11, 12 VwGO) bedarf es nicht, weil der 1. Senat diese Frage in einer Folgeentscheidung wieder offen gelassen hat (SächsOVG, Beschl. v. 27. September 2000 - 1 E 104/00 -, juris Rn. 6).

    Der Streit um einen solchen Anspruch würde Kosten und Auslagen i. S. v. § 146 Abs. 3 VwGO betreffen, so dass die Beschwerde nur bei einem Wert des Beschwerdegegenstands von über 200,00 EUR statthaft wäre (vgl. SächsOVG, Beschlüsse v. 17. März 1999 a. a. O. und v. 27. September 2000, a. a. O., juris Rn. 3).

    14 Aufgrund dessen kann dahinstehen, ob unbemittelten Beteiligten ein Reisekostenvorschuss gemäß § 166 VwGO i. V. m. § 122 Abs. 1 ZPO analog im Einzelfall auch unabhängig von den Erfolgsaussichten ihrer Rechtsverfolgung oder - verteidigung (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO) gewährt werden kann, um dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG und dem Gebot effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gerecht zu werden (so OVG NRW, Beschl. v. 25. Januar 2018 - 9 E 69/18 -, juris Rn. 15; BayVGH, Beschl. v. 7. März 2006 - 25 ZB 05.31119 -, juris Rn. 4; ähnlich SächsOVG, Beschl. v. 27. September 2000 - 1 E 104/00 -, juris Rn. 8).

  • OVG Sachsen, 17.03.1999 - 1 S 8/99

    Einordnung von Reisekosten eines Beteiligten zum Termin im Rahmen der

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.12.2019 - 5 E 108/19
    4 Der erkennende Senat folgt damit nicht der Entscheidung des 1. Senats des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 17. März 1999 - 1 S 8/99 - (NVwZ-RR 1999, 814), wonach solche Reisekostenbeihilfen nicht im Rahmen der Prozesskostenhilfe gewährt werden, sondern nur aufgrund der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Gewährung von Reiseentschädigungen an mittellose Personen und Vorschusszahlungen an Zeugen und Sachverständige vom 19. Dezember 1991, verlängert durch Verwaltungsvorschrift vom 3. Dezember 1996 (SächsJMBl S. 142), die inzwischen durch die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa über die Gewährung von Reiseentschädigungen vom 16. Mai 2006 (SächsJMBl. S. 58), zuletzt geändert durch die Verwaltungsvorschrift vom 17. Oktober 2014 (SächsJMBl. S. 93) und zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2017 (SächsABl. SDr. S. S 366), abgelöst wurde.

    Der Streit um einen solchen Anspruch würde Kosten und Auslagen i. S. v. § 146 Abs. 3 VwGO betreffen, so dass die Beschwerde nur bei einem Wert des Beschwerdegegenstands von über 200,00 EUR statthaft wäre (vgl. SächsOVG, Beschlüsse v. 17. März 1999 a. a. O. und v. 27. September 2000, a. a. O., juris Rn. 3).

  • BVerwG, 18.07.2019 - 9 PKH 7.19

    Rechtmäßige Durchführung der mündlichen Verhandlung in Abwesenheit des Klägers;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.12.2019 - 5 E 108/19
    3 a) Zutreffend hat das Verwaltungsgericht angenommen, dass einem mittellosen Beteiligten Reisekosten für die Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung gemäß § 166 VwGO i. V. m. § 122 Abs. 1 ZPO in analoger Anwendung bewilligt werden können, weil für die gerichtliche Entscheidung über einen solchen Antrag in erster Linie die Vorschriften über die Prozesskostenhilfebewilligung maßgebend sind, die auch eine teilweise Bewilligung von Prozesskostenhilfe in Form eines Reisekostenvorschusses für die Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung analog § 122 Abs. 1 ZPO zulassen (BVerwG, Beschlüsse v. 18. Juli 2019 - 9 PKH 7.19 -, juris Rn. 4, v. 28. Februar 2017 - 6 C 28.16 -, juris Rn. 2, und v. 19. Februar 1997 - 3 PKH 1.97 -, juris Rn. 5, im Anschluss an: BGH, Beschl. v. 19. März 1975 - IV ARZ (VZ) 29/74 -, juris Rn. 5 ff.; vgl. Schultzky, in: Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 122 Rn. 8, m. w. N.).

    Letzteres ist der Fall, wenn ein bemittelter, vernünftig haushaltender Beteiligter die Teilnahme an der Verhandlung unter Berücksichtigung seines verfassungsrechtlichen Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) und der Bedeutung der Sache zur verständigen Wahrnehmung seiner Rechte als erforderlich ansehen würde (vgl. BVerwG, Beschlüsse v. 18. Juli 2019 - 9 PKH 7.19 -, juris Rn. 5, und v. 28. Februar 2017 - 6 C 28.16 -, juris Rn. 3; BGH, Beschl. v. 19. März 1975 - IV ARZ (VZ) 29/74 -, juris Rn. 8).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 1 S 1682/09

    Reisekostenentschädigung zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung auf der

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.12.2019 - 5 E 108/19
    Auch danach könnten Reisekosten für mittellose Beteiligte allerdings nur dann gewährt werden, wenn bei Gesamtabwägung aller Umstände die Anreise zum Termin auch bei bemittelten Beteiligten zur verständigen Wahrnehmung ihrer Rechte notwendig erscheint (vgl. u. a. OLG Düsseldorf a. a. O., juris Rn. 13; OVG NRW, Beschl. v. 28. Oktober 2011 - 12 E 587/11 -, juris Rn. 11 ff.; VGH BW, Beschl. v. 29. September 2009 - 1 S 1682/09 -, juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2011 - 12 E 587/11

    Gewährung von Reiseentschädigungen an mittellose Personen; Unfähigkeit zum

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.12.2019 - 5 E 108/19
    Auch danach könnten Reisekosten für mittellose Beteiligte allerdings nur dann gewährt werden, wenn bei Gesamtabwägung aller Umstände die Anreise zum Termin auch bei bemittelten Beteiligten zur verständigen Wahrnehmung ihrer Rechte notwendig erscheint (vgl. u. a. OLG Düsseldorf a. a. O., juris Rn. 13; OVG NRW, Beschl. v. 28. Oktober 2011 - 12 E 587/11 -, juris Rn. 11 ff.; VGH BW, Beschl. v. 29. September 2009 - 1 S 1682/09 -, juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2006 - 1 O 169/06

    Gewährung von Reisekosten zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.12.2019 - 5 E 108/19
    7 Dahinstehen kann deshalb auch, ob die Entscheidung über einen solchen prozesskostenhilfeunabhängigen Anspruch nach der Verwaltungsvorschrift durch das Gericht als Akt der Rechtsprechung (so u. a. OLG Düsseldorf a. a. O., m. w. N.) oder der Gerichtsverwaltung ergehen würde (so OVG LSA, Beschl. v. 13. September 2006 - 1 O 169/06 -, juris Rn. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2018 - 9 E 69/18

    Gewährung einer Reiseentschädigung für die Teilnahme einer mittellosen Person an

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.12.2019 - 5 E 108/19
    14 Aufgrund dessen kann dahinstehen, ob unbemittelten Beteiligten ein Reisekostenvorschuss gemäß § 166 VwGO i. V. m. § 122 Abs. 1 ZPO analog im Einzelfall auch unabhängig von den Erfolgsaussichten ihrer Rechtsverfolgung oder - verteidigung (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO) gewährt werden kann, um dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG und dem Gebot effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gerecht zu werden (so OVG NRW, Beschl. v. 25. Januar 2018 - 9 E 69/18 -, juris Rn. 15; BayVGH, Beschl. v. 7. März 2006 - 25 ZB 05.31119 -, juris Rn. 4; ähnlich SächsOVG, Beschl. v. 27. September 2000 - 1 E 104/00 -, juris Rn. 8).
  • BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 367/15

    Hat eine mündliche Verhandlung von Gesetzes wegen stattzufinden, begründet der

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.12.2019 - 5 E 108/19
    Kostellationen wie die vorliegende, in denen es darum geht, finanziell Unbemittelte in den Chancen ihrer Rechtsverfolgung den Bemittelten gleichzustellen, sind deshalb nicht mit den vom Kläger zitierten Fällen vergleichbar, in denen eine einfachgesetzlich zwingend gebotene mündliche Verhandlung unterblieben ist und so der Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör verletzt wurde (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25. Juni 2015 - 1 BvR 367/15 -, juris Rn. 7 f.).
  • BVerwG, 28.02.2017 - 6 C 28.16

    Mittellose Partei; Verhandlung; Naturalpartei; Notwendigkeit; Prozesskostenhilfe;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.12.2019 - 5 E 108/19
    3 a) Zutreffend hat das Verwaltungsgericht angenommen, dass einem mittellosen Beteiligten Reisekosten für die Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung gemäß § 166 VwGO i. V. m. § 122 Abs. 1 ZPO in analoger Anwendung bewilligt werden können, weil für die gerichtliche Entscheidung über einen solchen Antrag in erster Linie die Vorschriften über die Prozesskostenhilfebewilligung maßgebend sind, die auch eine teilweise Bewilligung von Prozesskostenhilfe in Form eines Reisekostenvorschusses für die Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung analog § 122 Abs. 1 ZPO zulassen (BVerwG, Beschlüsse v. 18. Juli 2019 - 9 PKH 7.19 -, juris Rn. 4, v. 28. Februar 2017 - 6 C 28.16 -, juris Rn. 2, und v. 19. Februar 1997 - 3 PKH 1.97 -, juris Rn. 5, im Anschluss an: BGH, Beschl. v. 19. März 1975 - IV ARZ (VZ) 29/74 -, juris Rn. 5 ff.; vgl. Schultzky, in: Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 122 Rn. 8, m. w. N.).
  • BVerfG, 15.05.1992 - 1 BvR 1553/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bescheidung einer Petition

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.12.2019 - 5 E 108/19
    Der Petitionsbescheid muss hingegen keine besondere, die inhaltlich entscheidenden Erwägungen wiedergebende Begründung enthalten; auch Art und Umfang der sachlichen Prüfung des Petitionsanliegens unterliegen nicht der gerichtlichen Kontrolle (BVerfG, Beschl. v. 15. Mai 1992 - 1 BvR 1553/90 -, juris Rn. 18 ff.).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

  • BVerwG, 27.06.2019 - 2 KSt 1.19

    Aufwendung; Bahnfahrkarte; Behördenvertreter; Deutsche Bahn; Einsparmöglichkeit;

  • VerfGH Sachsen, 25.09.2009 - 75-IV-09
  • BVerwG, 19.02.1997 - 3 PKH 1.97

    Voraussetzungen für die Prozesskostenhilfe - Mangelnde Gewährung von

  • OVG Sachsen, 18.03.2019 - 5 D 47/18
  • VGH Bayern, 07.03.2006 - 25 ZB 05.31119

    Berufungszulassungsantrag, rechtliches Gehör, Verfahrensmangel,

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2017 - 2 Ws 455/17

    Gewährung einer Reiseentschädigung für den an der Hauptverhandlung teilnehmenden

  • OVG Hamburg, 26.08.2022 - 5 Bf 149/22

    Bewilligung von Fahrtkosten zum mündlichen Verhandlungstermin

    Denn für die Entscheidung, ob einem Beteiligten die Fahrtkosten zum Verhandlungstermin bewilligt werden, sind die entsprechend heranzuziehenden Vorschriften über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe maßgebend und kommt es darauf an, ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.7.2019, 9 PKH 7/19, juris Rn. 4; Beschl. v. 28.2.2017, 6 C 28.16, NJW 2017, 1497, juris Rn. 2; Beschl. v. 19.2.1997, 3 PKH 1/97, Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 37, juris Rn. 5; OVG Bautzen, Beschl. v. 16.12.2019, 5 E 108/19, juris Rn. 8, 14; OVG Hamburg, Beschl. v. 8.3.2010, 3 So 190/08, juris Rn. 4; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11.8.2008, 3 M 52/08, NJW 2009, 388, juris Rn. 4; BGH, Beschl. v. 4.3.2005, AnwZ (B) 53/03, juris Rn. 12), so dass für eine Bewilligung eines Fahrtkostenvorschusses kein Raum ist, wenn - wie vorliegend - der Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt worden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.7.2019, a.a.O., juris Rn. 4; VGH Mannheim, Beschl. v. 29.9.2009, 1 S 1682/09, juris Rn. 9 m.w.N.).

    Fehlt es an den hinreichenden Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung, steht finanziell Unbemittelten nach der Konzeption der §§ 114 ff. ZPO unter Umständen überhaupt kein Rechtsschutz zur Verfügung, mithin auch keine Möglichkeit, ihren Anspruch auf rechtliches Gehör zu verwirklichen (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 16.12.2019, 5 E 108/19, juris Rn. 14).

    Ein derartiger bemittelter Prozessbeteiligter würde aber in aller Regel davon Abstand nehmen, zu einer mündlichen Verhandlung trotz der dadurch entstehenden - in vielen Fällen und so auch hier sogar recht erheblichen - Kosten anzureisen, wenn seine Rechtsverfolgung keine hinreichenden Erfolgsaussichten aufweist (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 16.12.2019, 5 E 108/19, juris Rn. 8, 14; OVG Hamburg, Beschl. v. 19.4.2010, 3 Bf 84/10, n.v.; Beschl. v. 8.3.2010, 3 SO 190/08, juris Rn 4; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11.8.2008, NJW 2009, 388; OVG Münster, Beschl. v. 26.11.2008, NJW 2009, 871, 872).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2021 - 13 S 3017/21

    Bewilligung von Reisekosten zum Verhandlungstermin

    aa) Einem bedürftigen Beteiligten können in analoger Anwendung von § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i. V. m. § 122 Abs. 1 ZPO Reisekosten bewilligt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.02.2017 - 6 C 28.16 - juris Rn. 2; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.09.2009 - 1 S 1682/09 - VBlBW 2010, 45, 46; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.09.2019 - 12 A 3552/18 - juris Rn. 9 ff.; OVG Sachsen, Beschluss vom 16.12.2019 - 5 E 108/19 - juris Rn. 3; W.-R. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl., § 166 Rn. 13b; Riese in Schoch/Schneider, VwGO, § 166 Rn. 21; siehe auch schon BGH, Beschluss vom 19.03.1975 - IV ARZ (VZ) 29/74 - BGHZ 64, 139 = juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 27.11.2020 - 5 D 59/20

    Prozesskostenhilfe; Rechtsweg; Dienstaufsichtsbeschwerde; Petition; Bescheidung;

    Der Petitionsbescheid muss hingegen keine besondere, die inhaltlich entscheidenden Erwägungen wiedergebende Begründung enthalten; auch Art und Umfang der sachlichen Prüfung des Petitionsanliegens unterliegen nicht der gerichtlichen Kontrolle (BVerfG, Beschl. v. 15. Mai 1992 - 1 BvR 1553/90 -, juris Rn. 18 ff.; zum Ganzen auch SächsOVG, Beschl. v. 16. Dezember 2019 - 5 E 108/19 -, juris Rn. 10).
  • VG München, 25.05.2021 - M 30 K 21.988

    Verwaltungsrechtsweg für Rechtsstreit betreffend die Behandlung von Petitionen im

    Der Petitionsbescheid muss hingegen keine besondere, die inhaltlich entscheidenden Erwägungen wiedergebende Begründung enthalten; auch Art und Umfang der sachlichen Prüfung des Petitionsanliegens unterliegen nicht der gerichtlichen Kontrolle (BVerfG, B.v. 15.5.1992 - 1 BvR 1553/90 - juris Rn. 18 ff.; zum Ganzen auch SächsOVG, B.v. 16.12.2019 - 5 E 108/19 - juris Rn. 10).
  • VG München, 30.04.2021 - M 30 K 19.3066

    Rechtsweg für den Anspruch auf Beantwortung einer Gegenvorstellung

    Der Petitionsbescheid muss hingegen keine besondere, die inhaltlich entscheidenden Erwägungen wiedergebende Begründung enthalten; auch Art und Umfang der sachlichen Prüfung des Petitionsanliegens unterliegen nicht der gerichtlichen Kontrolle (BVerfG, B.v. 15.5.1992 - 1 BvR 1553/90 - juris Rn. 18 ff.; zum Ganzen auch SächsOVG, B.v. 16.12.2019 - 5 E 108/19 - juris Rn. 10).
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