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   LG Nürnberg-Fürth, 20.09.2013 - 5 HK O 2105/13   

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https://dejure.org/2013,27481
LG Nürnberg-Fürth, 20.09.2013 - 5 HK O 2105/13 (https://dejure.org/2013,27481)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 20.09.2013 - 5 HK O 2105/13 (https://dejure.org/2013,27481)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 20. September 2013 - 5 HK O 2105/13 (https://dejure.org/2013,27481)
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  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Werklieferungsvertrag: Wann ist ein Aufrechnungsverbot in AGB zulässig?

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 07.04.2011 - VII ZR 209/07

    AGB eines Architektenvertrages: Klauselkontrolle der Einschränkung der

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 20.09.2013 - 5 HKO 2105/13
    Wie von der Beklagten zutreffenderweise vorgetragen, kommen Aufrechnungsverbote in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers dann nicht zur Geltung, wenn sie den Auftraggeber in einem Abrechnungsverhältnis zwängen, eine mangelhafte oder unfertige Werkleistung in vollem Umfang zu vergüten, obwohl ihm Gegenansprüche in Höhe der Mängelbeseitigungs- oder Fertigstellungskosten zustehen, da hierdurch in das vertragliche Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung in einer für den Besteller unzumutbaren Weise eingegriffen und das auf der synallagmatischen Verknüpfung der Werklohnforderung mit der Forderung auf mangelfreie Erfüllung des Vertrages beruhende Leistungsverweigerungsrecht des Bestellers aus § 320 BGB ausgehebelt würde (BGH NJW 2011, 1729, NJW 2005, 2771).

    Selbst wenn sich aus den Ausführungen des BGH (NJW 2011, 1729) ergeben sollte, dass es in Werkvertragsrecht nicht hinnehmbar ist, dass trotz des Bestehens einer aus dem Leistungsverweigerungsrecht erwachsenen, auf Zahlung gerichteten Gegenforderung der Werklohnanspruch durchsetzbar ist, hält der BGH eine solche Wirkung eines Aufrechnungsverbots grundsätzlich nur dann für nicht gerechtfertigt, wenn der Besteller gegenüber einer Werklohnforderung mit Ansprüchen aufrechnet, die dazu dienen, das durch den Vertrag geschaffene Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung herzustellen.

  • OLG Celle, 22.03.2012 - 2 U 127/11

    Wirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung eines Aufrechnungsverbots gegenüber

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 20.09.2013 - 5 HKO 2105/13
    Diese vom BGH für den Werkvertrag entwickelten Grundsätze sind prinzipiell auf Rechtsbeziehungen von Kaufleuten aufgrund eines Werklieferungsvertrags übertragbar, wenn durch ein Aufrechnungsverbot in das vertragliche Synallagma in einer nach § 307 Abs. 1 BGB unangemessenen Weise eingegriffen wird (LG Freiburg BauR -, 641), während ein Aufrechnungsverbot in Gewerberaummietverträgen zulasten des Mieters von der h.M. für wirksam erachtet wird (OLG Köln ZMR 2012, 946, OLG Celle MietRB 2012, 194).

    Ein an sich gem. § 309 Nr. 3 BGB wirksame Aufrechnungsverbot muss nach h.M jedoch nur dann bei konnexen Gegenforderungen im Sinne von §§ 320, 273 BGB gem. § 309 Nr. 2 BGB zurücktreten, wenn es sich um einen Gegenanspruch handelt, der aus einer zur Leistungsverweigerung berechtigenden Sachleistungspflicht hervorgegangen ist (OLG Celle MietRB 2012, 194, OLG Nürnberg BKR 2010, 458, Palandt BGB, 72. Aufl. § 309 Rdnr. 20, Staudinger §§ 305-310 BGB, -, § 309 Nr. 2 Rdnr. 4, Ulmer/Schäfer AGB-Recht 11. Aufl. § 309 Nr. 3 Rdnr. 6 f., MüKo § 309 Nr. 2 Rdnr. 4, Wolf/Lindacher/Pfeiffer AGB-Recht 4.Aufl. § 309 Nr. 2 Rdnr. 55), während bei von vornherein inhaltsgleichen, auf eine Geldleistung gerichteten Gegenforderungen, wie hier bei dem zur Aufrechnung gestellten Schadensersatzanspruch aufgrund eines behaupteten Mangelfolgeschadens, § 309 Nr. 3 BGB gegenüber § 309 Nr. 2 BGB als lex specialis vorrangig ist, auch wenn dies zur Folge hat, dass ein Gläubiger eines Sachleistungsanspruchs gegenüber dem eines originär auf Geldleistung gerichteten Anspruchs begünstigt ist.

  • OLG Nürnberg, 30.03.2009 - 14 U 297/07

    Darlehensvertrag mit der Sparkasse: Fristlose Kündigung wegen Verweigerung der

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 20.09.2013 - 5 HKO 2105/13
    Ein an sich gem. § 309 Nr. 3 BGB wirksame Aufrechnungsverbot muss nach h.M jedoch nur dann bei konnexen Gegenforderungen im Sinne von §§ 320, 273 BGB gem. § 309 Nr. 2 BGB zurücktreten, wenn es sich um einen Gegenanspruch handelt, der aus einer zur Leistungsverweigerung berechtigenden Sachleistungspflicht hervorgegangen ist (OLG Celle MietRB 2012, 194, OLG Nürnberg BKR 2010, 458, Palandt BGB, 72. Aufl. § 309 Rdnr. 20, Staudinger §§ 305-310 BGB, -, § 309 Nr. 2 Rdnr. 4, Ulmer/Schäfer AGB-Recht 11. Aufl. § 309 Nr. 3 Rdnr. 6 f., MüKo § 309 Nr. 2 Rdnr. 4, Wolf/Lindacher/Pfeiffer AGB-Recht 4.Aufl. § 309 Nr. 2 Rdnr. 55), während bei von vornherein inhaltsgleichen, auf eine Geldleistung gerichteten Gegenforderungen, wie hier bei dem zur Aufrechnung gestellten Schadensersatzanspruch aufgrund eines behaupteten Mangelfolgeschadens, § 309 Nr. 3 BGB gegenüber § 309 Nr. 2 BGB als lex specialis vorrangig ist, auch wenn dies zur Folge hat, dass ein Gläubiger eines Sachleistungsanspruchs gegenüber dem eines originär auf Geldleistung gerichteten Anspruchs begünstigt ist.

    In Fällen, in denen sich gleichartige Forderungen, nämlich Geldforderungen, gegenüberstehen, kann somit ein wirksam vereinbartes Aufrechnungsverbot nicht durch Ausübung des - nicht abdingbaren - Zurückbehaltungsrechts umgangen werden; hier gilt vielmehr nur § 309 Nr. 3 BGB (OLG Nürnberg BKR 2010, 458).

  • BGH, 23.06.2005 - VII ZR 197/03

    Aufrechenbarkeit gegenseitiger Ansprüche aus einem Werkvertrag; Aufrechnung mit

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 20.09.2013 - 5 HKO 2105/13
    Wie von der Beklagten zutreffenderweise vorgetragen, kommen Aufrechnungsverbote in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers dann nicht zur Geltung, wenn sie den Auftraggeber in einem Abrechnungsverhältnis zwängen, eine mangelhafte oder unfertige Werkleistung in vollem Umfang zu vergüten, obwohl ihm Gegenansprüche in Höhe der Mängelbeseitigungs- oder Fertigstellungskosten zustehen, da hierdurch in das vertragliche Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung in einer für den Besteller unzumutbaren Weise eingegriffen und das auf der synallagmatischen Verknüpfung der Werklohnforderung mit der Forderung auf mangelfreie Erfüllung des Vertrages beruhende Leistungsverweigerungsrecht des Bestellers aus § 320 BGB ausgehebelt würde (BGH NJW 2011, 1729, NJW 2005, 2771).
  • OLG Frankfurt, 16.11.2004 - 11 U 27/04

    Unzulässigkeit eines Teilurteils: Aufrechnungsforderungen zugleich Gegenstand der

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 20.09.2013 - 5 HKO 2105/13
    Ein Teilurteil darf jedoch nach der h.M. nur erlassen werden, wenn die Entscheidung unabhängig davon ist, wie das Schlussurteil über den noch anhängigen Teil des Rechtsstreits entscheidet, die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen im Teilurteil und im Schlussurteil also ausgeschlossen ist (OLGR Düsseldorf 2009, 360, BGH NJW 1990, 2669), wobei eine Relevanz von Vorfragen für beide voneinander abgrenzbare Teile am Erlass eines Teilurteils nicht hindert (BGH NJW 2004, 1662: "Einem Teilurteil über einen von mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüchen steht es nicht entgegen, dass die Entscheidung über den weiteren Anspruch von derselben Rechtsfrage abhängt."), sodass konsequenterweise auch die Möglichkeit von abweichenden Auffassungen der Instanzgerichte hinsichtlich rechtlicher Vorfragen der Zulässigkeit eines Teilurteils nicht entgegenstehen kann (a.A. OLG Frankfurt OLGR 2005, 509 ohne hinreichende Begründung).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2009 - 10 U 146/08

    Zulässigkeit eines Teilurteils im Mietprozess

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 20.09.2013 - 5 HKO 2105/13
    Ein Teilurteil darf jedoch nach der h.M. nur erlassen werden, wenn die Entscheidung unabhängig davon ist, wie das Schlussurteil über den noch anhängigen Teil des Rechtsstreits entscheidet, die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen im Teilurteil und im Schlussurteil also ausgeschlossen ist (OLGR Düsseldorf 2009, 360, BGH NJW 1990, 2669), wobei eine Relevanz von Vorfragen für beide voneinander abgrenzbare Teile am Erlass eines Teilurteils nicht hindert (BGH NJW 2004, 1662: "Einem Teilurteil über einen von mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüchen steht es nicht entgegen, dass die Entscheidung über den weiteren Anspruch von derselben Rechtsfrage abhängt."), sodass konsequenterweise auch die Möglichkeit von abweichenden Auffassungen der Instanzgerichte hinsichtlich rechtlicher Vorfragen der Zulässigkeit eines Teilurteils nicht entgegenstehen kann (a.A. OLG Frankfurt OLGR 2005, 509 ohne hinreichende Begründung).
  • OLG Karlsruhe, 27.02.1997 - 11 U 31/96

    Haftet der Unternehmer für fehlerhafte Betonlieferung?

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 20.09.2013 - 5 HKO 2105/13
    Der Erwerb von Fertigbeton ist nach h.M. nach kaufrechtlichen Regeln zu beurteilen (OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 1240, BGH NJW 1996, 836, NJW-RR 1989, 1043, Knychalla IBR 1996, 187).
  • OLG Brandenburg, 23.05.2007 - 7 U 167/06

    Zivilprozeßrecht: Zulässigkeitsvoraussetzung eines Teilurteils; Erlaß eines

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 20.09.2013 - 5 HKO 2105/13
    Es wird zwar vertreten, dass ein Teilurteil über die Klage, der gegenüber mit durch (Eventual-) Widerklage geltend gemachten Forderungen aufgerechnet wird, grundsätzlich unzulässig ist (Brandenburg. OLG Urteil vom 23.05.2007 Az 7 U 167/06: die zit. Entscheidungen BGH NJW-RR 94, 380 und OLG Düsseldorf NJW-RR 95, 575 betreffen den umgekehrten Fall eines Teilurteils über eine Widerklage trotz Hilfsaufrechnung).
  • BGH, 03.11.1994 - LwZB 5/94

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein nicht verkündetes Urteil

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 20.09.2013 - 5 HKO 2105/13
    Es wird zwar vertreten, dass ein Teilurteil über die Klage, der gegenüber mit durch (Eventual-) Widerklage geltend gemachten Forderungen aufgerechnet wird, grundsätzlich unzulässig ist (Brandenburg. OLG Urteil vom 23.05.2007 Az 7 U 167/06: die zit. Entscheidungen BGH NJW-RR 94, 380 und OLG Düsseldorf NJW-RR 95, 575 betreffen den umgekehrten Fall eines Teilurteils über eine Widerklage trotz Hilfsaufrechnung).
  • BGH, 13.12.1995 - VIII ZR 328/94

    Zusicherung einer Eigenschaft bei der Lieferung von Fertigbeton

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 20.09.2013 - 5 HKO 2105/13
    Der Erwerb von Fertigbeton ist nach h.M. nach kaufrechtlichen Regeln zu beurteilen (OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 1240, BGH NJW 1996, 836, NJW-RR 1989, 1043, Knychalla IBR 1996, 187).
  • BGH, 28.11.2003 - V ZR 123/03

    Erwerb eines Grundstücks durch einen Sozialversicherungsträger; Zulässigkeit

  • BGH, 16.08.2007 - IX ZR 63/06

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Anfechtungsklage; Rechtsfolgen der

  • BGH, 14.06.1989 - VIII ZR 132/88

    Schadensersatz für die Lieferung von fehlerhaftem Fertigbeton - Fehlen einer

  • OLG Köln, 09.07.2012 - 1 U 49/12

    Formularmäßige Vereinbarung eines Aufrechnungsverbots in einem

  • OLG Nürnberg, 20.08.2014 - 12 U 2119/13

    Vertrag über die Lieferung von Beton an einen Bauunternehmer: Inhaltskontrolle

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 20.09.2013, Az. 5 HK O 2105/13, aufgehoben.

    Das Teilurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 20.09.2013, AZ 5 HK O 2105/13, wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Gericht erster Instanz zurückverwiesen.

    die Berufung gegen das Teilurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 20.09.2013 - AZ: 5 HK O 2105/13 - zurückzuweisen.

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