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   VG Koblenz, 26.02.2016 - 5 K 1019/15.KO   

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https://dejure.org/2016,4614
VG Koblenz, 26.02.2016 - 5 K 1019/15.KO (https://dejure.org/2016,4614)
VG Koblenz, Entscheidung vom 26.02.2016 - 5 K 1019/15.KO (https://dejure.org/2016,4614)
VG Koblenz, Entscheidung vom 26. Februar 2016 - 5 K 1019/15.KO (https://dejure.org/2016,4614)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 26 Abs 2 S 2 BhV RP, § 8 Abs 1 BhV RP, § 7 Abs 1 KHEntgG, § 9 Abs 1 KHEntgG, DRG-EKV 2012
    Beihilfefähigkeit der von einer Privatklinik ohne Versorgungsvertrag und ohne Zulassung im Sinne des SGB 5 in Rechnung gestellten Leistungen nach einer Wirbelsäulenoperation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • esovgrp.de

    BVO § 8,BVO § 8 Abs 1,BVO § 26,BVO § 26 Abs 2,BVO § 26 Abs 2 S 2,KHEntgG § 7,KHEntgG § 7 Abs 1,KHEntgG § 9,KHEntgG § 9 Abs 1
    Abgeltungsregelung, Behandlungskosten, Beihilfefähigkeit, Fallpauschale, Kosten, Krankenhaus, Krankenhausleistung, Kurzliegerabschlag, Mehrwertsteuer, Operation, Privatklinik, Spreizer, Wirbelsäule, Wirbelsäulenoperation, Zusatzentgelt, Zusatzleistung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 110 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Privatbehandlung/Private Krankenversicherung/Beihilfe | Beihilfe | Stationäre Behandlung | Mehrwertsteuer einer Privatklinik/Einsetzen eines interspinösen Spreizers

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.08.2009 - 2 B 19.09

    Beihilfe gem. § 6 Abs. 1 Nr. 6 S. 2 Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) für

    Auszug aus VG Koblenz, 26.02.2016 - 5 K 1019/15
    Dieser auch mit höherrangigem Recht zu vereinbarende Zweck der Kostenbegrenzung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 2009 - 2 B 19.09 -, juris, Rn. 7) kann aber nicht ohne sachlichen Grund für über dieses Ziel hinausgehende weitere Kostenbegrenzungen herangezogen werden.
  • BVerwG, 23.04.2015 - 5 C 2.14

    Allgemeine Krankenhausleistungen; ärztliche Leistungen; Basisfallwert; Beihilfe;

    Auszug aus VG Koblenz, 26.02.2016 - 5 K 1019/15
    Ansonsten könnte die Exekutive das durch die Besoldungs- und Versorgungsbestimmungen festgelegte Alimentationsniveau durch Streichungen und Kürzungen von Beihilfeleistungen eigenmächtig absenken (BVerwG, Urteil vom 23. April 2015 - 5 C 2.14 -, juris, Rn. 35).
  • VG Düsseldorf, 15.11.2011 - 26 K 444/11

    Beihilfe Teilbarkeit Widerspruch Teilverpflichtungswiderspruch

    Auszug aus VG Koblenz, 26.02.2016 - 5 K 1019/15
    Auch nach der von der Klägerin zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (Urteil vom 15. November 2011 - 26 K 444/11 -, juris) kann von einer solchen Teilbestandskraft vorliegend nicht ausgegangen werden.
  • BVerwG, 06.11.2014 - 5 C 7.14

    Beihilfefähigkeit; stationäre Behandlung; privates Krankenhaus; zugelassenes

    Auszug aus VG Koblenz, 26.02.2016 - 5 K 1019/15
    Die von einem privaten Krankenhaus in Rechnung gestellten Kosten sind als wirtschaftlich angemessen anzusehen, wenn und soweit sie nach Art und Höhe auch in zugelassenen Krankenhäusern angefallen wären (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. November 2014 - 5 C 7.14 -, juris, Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2012 - 2 S 874/12

    Beihilfeausschluss von Aufwendungen für Leistungen privater Krankenhäuser

    Auszug aus VG Koblenz, 26.02.2016 - 5 K 1019/15
    Diese Regelung ist hier anzuwenden, weil für die rechtliche Beurteilung beihilferechtlicher Streitigkeiten grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen maßgeblich ist, für die Beihilfe verlangt wird (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Dezember 2012 - 2 S 874/12 -, juris, Rn. 37 m. w. N.).
  • VG München, 27.10.2016 - M 17 K 15.4816

    Anspruch auf Beihilfe zur Rechnung für private Krankenhausbehandlung

    das Basiskostengewicht abzustellen (vgl. VG Regensburg, U. v. 11.11.2013 - RO 8 K 13.1251 - juris Rn. 21; hinsichtlich § 26 BVO RhPf: VG Koblenz, U. v. 26.2.2016 - 5 K 1019/15.KO - juris Rn. 30; a.A: wohl Mildenberger, Beihilferecht in Bund, Ländern und Kommunen, Komm., Stand 1. Juli 2016, Bd. II Anm. 5 zu § 28 BayBhV mit Verweis auf Bd. I Anm. 17 zu Abs. 2 (11) zu § 26 BBhV unter Bezugnahme auf Nr. 26.2.1 Satz 3 BhVVwV):.
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