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   VG Trier, 09.05.2012 - 5 K 1226/11.TR   

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https://dejure.org/2012,6106
VG Trier, 09.05.2012 - 5 K 1226/11.TR (https://dejure.org/2012,6106)
VG Trier, Entscheidung vom 09.05.2012 - 5 K 1226/11.TR (https://dejure.org/2012,6106)
VG Trier, Entscheidung vom 09. Mai 2012 - 5 K 1226/11.TR (https://dejure.org/2012,6106)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Baugenehmigung für Videowallanlage am Stadion ist rechtmäßig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Licht-Immission: architektonische Selbsthilfe

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Licht-Immissionen durch Videowallanlage im Fußballstadion für Nachbarn zumutbar - Baugenehmigung für Videowallanlage am Stadion ist rechtmäßig

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 01.07.2010 - 15 ZB 09.2465

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Nachbarklage gegen Baugenehmigung;

    Auszug aus VG Trier, 09.05.2012 - 5 K 1226/11
    Insbesondere haben die "Hinweise zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen" - Licht-Richtlinie - (Abgedruckt in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 55. Ergänzungslieferung 2009) keinen quasi-normativen Charakter, können jedoch als sachverständige Beurteilungshilfe herangezogen werden (OVG NW, Beschluss vom 27. Februar 2009 - 7 B 1647/08, NVwZ-RR 2009, 716, 718; Bayerischer VGH, Beschluss vom 1. Juli 1010 - 15 ZB 09.2465 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2009 - 7 B 1647/08

    Paragon-Arena kann vorläufig weiter genutzt werden

    Auszug aus VG Trier, 09.05.2012 - 5 K 1226/11
    Insbesondere haben die "Hinweise zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen" - Licht-Richtlinie - (Abgedruckt in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 55. Ergänzungslieferung 2009) keinen quasi-normativen Charakter, können jedoch als sachverständige Beurteilungshilfe herangezogen werden (OVG NW, Beschluss vom 27. Februar 2009 - 7 B 1647/08, NVwZ-RR 2009, 716, 718; Bayerischer VGH, Beschluss vom 1. Juli 1010 - 15 ZB 09.2465 - juris).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus VG Trier, 09.05.2012 - 5 K 1226/11
    (BVerwG, Urteil vom 27. August 1998 -4 C 5/98, NVwZ 1999, 523, 526).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Trier, 09.05.2012 - 5 K 1226/11
    (BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1977 - IV C 22.75, BVerwGE 52, 122, 127) Zur Beurteilung der Zumutbarkeit lassen sich die Begriffsbestimmungen des BImSchG heranziehen, in dem das Gebot der Rücksichtnahme eine spezielle gesetzliche Regelung gefunden hat.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.2007 - 8 A 10279/07

    Baurecht-Abwehransprüche des Mitglieds einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus VG Trier, 09.05.2012 - 5 K 1226/11
    Die WEG kann zwar insgesamt betroffen sein, sodass nur sie Nachbarin und somit klagebefugt ist (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Juli 2007 - 8 A 10279/07, NVwZ-RR 2008, S. 86), vorliegend ist jedoch nur die der Videowall zugewandte Gebäudeseite von den Lichteinwirkungen betroffen, sodass ein Vorrang des Miteigentums gegenüber dem Sondereigentum als ihr Anhängsel nicht in Betracht kommt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.10.2009 - 1 A 10898/07

    Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung

    Auszug aus VG Trier, 09.05.2012 - 5 K 1226/11
    (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, 07. Oktober 2009 - 1 A 10898/07, juris).
  • OVG Saarland, 23.05.2016 - 2 A 5/16

    Beseitigungsanordnung für sog. Videowall

    Gleiches gilt für die ebenfalls nicht seltene Beleuchtung der Werbefläche.(vgl. speziell zur baurechtlichen Beurteilung von Videowalls unter Nachbarschutzgesichtspunkten und der Bedeutung der sog. Licht-Richtlinie des Länderausschusses für Immissionsschutz in dem Zusammenhang VG Trier, Urteil vom 9.5.2012 - 5 K 1226/11.TR -, BImSchG Rspr § 3 Nr. 156) Auch derartige Anlagen sind nicht per se verkehrsgefährdend, sondern nach ihrem Aufstellungsort und der jeweiligen verkehrlichen Umgebungssituation einer genaueren Betrachtung zu unterziehen.
  • OVG Saarland, 13.05.2013 - 2 B 44/13

    Beseitigungsanordnung für Werbeanlage am Straßenrand; Sofortvollzug

    Die als solche zumindest in innerstädtischen Bereichen ohne weiteres übliche, entgegen der Beschwerdeerwiderung keine "Besonderheit" bildende Beleuchtung dieser "Standbilder" auf der Werbefläche erfolgt nach der Baubeschreibung der Antragstellerin durch über dem Metallrahmen an Bügeln angebrachte Leuchtstoffröhren und damit konstant und insbesondere ohne das etwa bei so genannten Videowalls typische, allerdings bei diesen wiederum durch Dimmung der LED in seiner Intensität beeinflussbare "Flimmern" oder dergleichen.(vgl. speziell zur baurechtlichen Beurteilung von Videowalls unter Nachbarschutzgesichtspunkten und der Bedeutung der sog. Licht-Richtlinie des Länderausschusses für Immissionsschutz in dem Zusammenhang VG Trier, Urteil vom 9.5.2012 - 5 K 1226/11.TR -, BImSchG Rspr § 3 Nr. 156) Wo hier bei herkömmlich illustrierten Werbeplakaten eine "besondere" Ablenkungswirkung für die Autofahrerinnen und Autofahrer in der Z-, der E-- oder der R-Straße liegen sollte, erschließt sich nicht.
  • VG Neustadt, 12.12.2019 - 5 K 701/19

    Von einer Straßenlaterne in Grundstücksnähe gehen für einen Grundstückseigentümer

    Sie können jedoch als sachverständige Beurteilungshilfe herangezogen werden (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. März 2012 - 3 S 2658/10 -, juris; VG Neustadt/Wstr., Urteil vom 17. Oktober 2012 - 4 K 481/12.NW -, juris; VG Trier, Urteil vom 9. Mai 2012 - 5 K 1226/11.TR -, juris).
  • VG Trier, 10.05.2017 - 5 K 1727/17

    Bauordnungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit einer LED-Reklametafel

    Jedoch können die "Hinweise zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen" - Licht-Richtlinie - (abgedruckt in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 81. Ergänzungslieferung September 2016) ungeachtet ihres fehlenden quasi-normativen Charakters als sachverständige Beurteilungshilfe herangezogen werden (vgl. das nachfolgend durch Abschluss eines Vergleichs im Berufungsverfahren gegenstandslos gewordene Urteil der erkennenden Kammer vom 9. Mai 2012 - 5 K 1226/11.TR - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Februar 2009 - 7 B 1647/08 - juris).

    Dabei werden insbesondere die Herkömmlichkeit, soziale Adäquanz und allgemeine Akzeptanz wertend berücksichtigt (vgl. Urteil der erkennenden Kammer vom 9. Mai 2012 a.a.O.).

  • VG Neustadt, 17.10.2012 - 4 K 481/12

    Blendwirkung eines das Sonnenlicht reflektierenden Ziegeldachs; Lichtimmission

    Sie können jedoch als sachverständige Beurteilungshilfe herangezogen werden (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. März 2012 - 3 S 2658/10 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ-RR 2009, 716, 718; VG Trier, Urteil vom 9. Mai 2012 - 5 K 1226/11.TR -, juris).
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