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   VG Neustadt, 17.08.2021 - 5 K 125/21.NW   

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VG Neustadt, 17.08.2021 - 5 K 125/21.NW (https://dejure.org/2021,33378)
VG Neustadt, Entscheidung vom 17.08.2021 - 5 K 125/21.NW (https://dejure.org/2021,33378)
VG Neustadt, Entscheidung vom 17. August 2021 - 5 K 125/21.NW (https://dejure.org/2021,33378)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 3 CoronaVV RP 24, § 6 Abs 5 CoronaVV RP 24, § 3 ArbSchG, § 618 BGB, § 106 GewO
    Infektionsschutzrechtliche Anordnung gegenüber dem Inhaber einer Arztpraxis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Landkreis verlangt zu Recht Einhaltung von Corona-Regeln in Arztpraxis

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Ärzte müssen Maskenpflicht und Abstandsgebot in Praxisräumen beachten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Landkreis verlangt zu Recht Einhaltung von Corona-Regeln in Arztpraxis

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Arztpraxis muss für Einhaltung von Corona-Regeln sorgen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Landkreis verlangt zu Recht Einhaltung von Corona-Regeln in Arztpraxis - Betreiber einer Gesundheitseinrichtung dürfen keine Plakate mit dem Inhalt „keine Maskenpflicht“ aufhängen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • ArbG Siegburg, 16.12.2020 - 4 Ga 18/20

    Keine Beschäftigung ohne Maske

    Auszug aus VG Neustadt, 17.08.2021 - 5 K 125/21
    Unabhängig von § 1 Abs. 3 Satz 1 der 24. CoBeLVO , nach dem in der Praxis der Klägerin eine grundsätzliche Maskenpflicht auch für deren Mitarbeiter besteht (s.o.) und § 2 Abs. 2 der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 25. Juni 2021 - Corona-ArbSchV -, der die Bereitstellung von medizinischer Gesichtsmasken durch den Arbeitgeber vorsieht, ist die Anordnung zum Tragen der Maske grundsätzlich vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gegenüber den Mitarbeitern umfasst (vgl. § 106 Abs. 1 Gewerbeordnung - GewO - s. auch ArbG Siegburg, Urteil vom 16. Dezember 2020 - 4 Ga 18/20 -, juris Rn. 26 und Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12. April 2021 - 2 SaGa 1/21 -, juris Rn. 28).

    Der Arbeitgeber kann und muss die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Betrieb daher mittels seines Direktionsrechts umsetzen (ArbG Siegburg, Urteil vom 16. Dezember 2020 - 4 Ga 18/20 -, juris Rn. 28).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2020 - 6 B 10669/20

    Maskenpflicht zur Corona-Bekämpfung rechtmäßig

    Auszug aus VG Neustadt, 17.08.2021 - 5 K 125/21
    Die allgemein in § 1 Abs. 3 Satz 1 der 24. CoBeLVO in geschlossenen Räumen, die u.a. im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, und speziell in § 6 Abs. 5 Satz 2 und 3 der 24. CoBeLVO in Einrichtungen des Gesundheitswesens angeordnete Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung steht zum einen in Einklang mit der Berufsfreiheit der Praxeninhaber aus Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz - GG - und zum anderen mit der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgenden staatlichen Schutzpflicht für Leben und Gesundheit (s. ausführlich OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06. Juli 2020 - 6 B 10669/20 -, juris und Beschluss vom 30. November 2020 - 6 B 11424/20.OVG -).

    Auf der anderen Seite leistet sie einen Beitrag zur Abwehr erheblich ins Gewicht fallender Gefahren für Leben und Gesundheit Aller sowie der Funktionsweise staatlicher und gesellschaftlicher Einrichtungen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30. November 2020 - 6 B 11424/20.OVG - zur Anordnung der Maskenpflicht durch infektionsschutzrechtlichen Allgemeinverfügung; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06. Juli 2020 - 6 B 10669/20 -, juris zur Maskenpflicht in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Juli 2021 - 13 B 1041/21.NE -, juris zur Maskenpflicht für vollständig geimpfte Personen).

  • BVerwG, 05.01.2012 - 8 B 62.11

    Unerlaubtes Glücksspiel; Untersagung; Untersagungsverfügung; Dauerverwaltungsakt;

    Auszug aus VG Neustadt, 17.08.2021 - 5 K 125/21
    Er kann deshalb nicht nur für einen bestimmten Zeitpunkt, sondern auch für den gesamten Zeitraum seiner Wirksamkeit oder auch nur für Teile dieses Zeitraums angefochten werden (BVerwG, Beschluss vom 05. Januar 2012 - 8 B 62/11 -, NVwZ 2012, 510 und juris Rn. 13 m.w.N.).

    Mit einer Klage, die einen Dauerverwaltungsakt zum Gegenstand hat, kann daher zugleich dessen Aufhebung (in Ansehung von Gegenwart und Zukunft) als auch - bei weggefallener Beschwer - die Feststellung seiner Rechtswidrigkeit (in Ansehung der Vergangenheit) begehrt werden (BVerwG, Beschluss vom 05. Januar 2012 - 8 B 62/11 -, NVwZ 2012, 510 und juris Rn. 14).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.2020 - 6 B 11424/20

    Maskenpflicht in Trier Innenstadt nicht unverhältnismäßig

    Auszug aus VG Neustadt, 17.08.2021 - 5 K 125/21
    Die allgemein in § 1 Abs. 3 Satz 1 der 24. CoBeLVO in geschlossenen Räumen, die u.a. im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, und speziell in § 6 Abs. 5 Satz 2 und 3 der 24. CoBeLVO in Einrichtungen des Gesundheitswesens angeordnete Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung steht zum einen in Einklang mit der Berufsfreiheit der Praxeninhaber aus Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz - GG - und zum anderen mit der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgenden staatlichen Schutzpflicht für Leben und Gesundheit (s. ausführlich OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06. Juli 2020 - 6 B 10669/20 -, juris und Beschluss vom 30. November 2020 - 6 B 11424/20.OVG -).

    Auf der anderen Seite leistet sie einen Beitrag zur Abwehr erheblich ins Gewicht fallender Gefahren für Leben und Gesundheit Aller sowie der Funktionsweise staatlicher und gesellschaftlicher Einrichtungen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30. November 2020 - 6 B 11424/20.OVG - zur Anordnung der Maskenpflicht durch infektionsschutzrechtlichen Allgemeinverfügung; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06. Juli 2020 - 6 B 10669/20 -, juris zur Maskenpflicht in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Juli 2021 - 13 B 1041/21.NE -, juris zur Maskenpflicht für vollständig geimpfte Personen).

  • AG Bremen, 26.03.2021 - 9 C 493/20

    Trotz Attests: Maskenverweigerer muss draußen bleiben!

    Auszug aus VG Neustadt, 17.08.2021 - 5 K 125/21
    Auch wenn der Klägerin in ihrer Praxis als Privatperson keine Hoheitsrechte vergleichbar einem Beliehenen zustehen, kann sie in ihren Praxisräumen von einem Patienten das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung einfordern (vgl. AG Bremen, Urteil vom 26. März 2021 - 9 C 493/20 -, juris zum Recht eines Supermarktbetreibers, von einem Kunden das Tragen einer Maske zu verlangen).
  • OVG Thüringen, 25.03.2021 - 3 EN 175/21

    Corona-Pandemie ("3. Welle"): eingeschränkte Öffnung von Baumärkten

    Auszug aus VG Neustadt, 17.08.2021 - 5 K 125/21
    Insgesamt sind dem Ermessen damit durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Grenzen gesetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16.11 -, juris; Thüringer OVG, Beschluss vom 25. März 2021 - 3 EN 175/21 -, juris).
  • BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus VG Neustadt, 17.08.2021 - 5 K 125/21
    Auch wenn der Nutzen von Masken fachwissenschaftlich nicht abschließend geklärt ist, lässt die vom rheinland-pfälzischen Verordnungsgeber getroffene Entscheidung nicht erkennen, dass er den ihm insoweit zustehenden weiten - auch tatsächlichen - Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, NVwZ 2020, 876) überschritten hätte.
  • VG München, 09.10.2020 - M 7 S 20.4171

    Hausverbot für behördliche Einrichtungen bei Verstoß gegen Hygieneregeln

    Auszug aus VG Neustadt, 17.08.2021 - 5 K 125/21
    Hält sich ein Patient, der über keine plausible Befreiung von der Maskenpflicht verfügt, im Wartezimmer nicht an die Hygieneregeln und weigert sich, eine Mund- Nasen- Bedeckung zu tragen, so kann die Klägerin jedenfalls im Regelfall unter Berufung auf ihr Hausrecht ein befristetes Hausverbot gegen den Patienten aussprechen (vgl. VG München, Beschluss vom 09. Oktober 2020 - M 7 S 20.4171 -, juris zu einem Hausverbot in einem städtisches Bildungslokal).
  • VGH Bayern, 08.06.2021 - 4 CE 21.1599

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Anordnung zum Tragen einer FFP2-Maske für

    Auszug aus VG Neustadt, 17.08.2021 - 5 K 125/21
    Dieses Gebot, das für die Betroffenen in der Regel eine nur geringfügige und demnach ohne weiteres zumutbare Belastung darstellt (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 08. Juni 2021 - 4 CE 21.1599 -, juris Rn. 16 zum Tragen einer FFP2-Maske für Gemeinderatsmitglieder in Gemeinderatssitzungen), ist zwar unmittelbar an die wartenden Patienten gerichtet.
  • LAG Köln, 12.04.2021 - 2 SaGa 1/21

    Kein Beschäftigungsanspruch bei ärztlich attestierter Unfähigkeit, eine Maske zu

    Auszug aus VG Neustadt, 17.08.2021 - 5 K 125/21
    Unabhängig von § 1 Abs. 3 Satz 1 der 24. CoBeLVO , nach dem in der Praxis der Klägerin eine grundsätzliche Maskenpflicht auch für deren Mitarbeiter besteht (s.o.) und § 2 Abs. 2 der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 25. Juni 2021 - Corona-ArbSchV -, der die Bereitstellung von medizinischer Gesichtsmasken durch den Arbeitgeber vorsieht, ist die Anordnung zum Tragen der Maske grundsätzlich vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gegenüber den Mitarbeitern umfasst (vgl. § 106 Abs. 1 Gewerbeordnung - GewO - s. auch ArbG Siegburg, Urteil vom 16. Dezember 2020 - 4 Ga 18/20 -, juris Rn. 26 und Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12. April 2021 - 2 SaGa 1/21 -, juris Rn. 28).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

  • VG Neustadt, 28.12.2020 - 5 L 1143/20

    Infektionsschutzrecht, Verwaltungsprozessrecht

  • VGH Bayern, 15.07.2021 - 25 NE 21.1811

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung der Kontaktdatenerfassung und Vorlage von

  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 60.67

    Maßnahmen der Gefahrenabwehr

  • OVG Sachsen, 07.04.2021 - 3 B 68/21

    Corona-Pandemie; Unzulässigkeit der stundenweisen Vermietung einer SPA-Anlage;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2021 - 13 B 1041/21

    Coronapandemie: Kein Anspruch auf Maskenbefreiung trotz zweifacher Impfung

  • VG Neustadt, 10.12.2020 - 5 L 1066/20

    Zur "Zimmervermietung" umgestaltete Prostitutionsstätte in Speyer zu Recht

  • OVG Niedersachsen, 07.04.2021 - 13 ME 166/21

    Ausgangsbeschränkung; Ausgangssperre; Aussetzung der Vollziehung; Beschwerde;

  • BVerwG, 03.01.2018 - 3 B 58.16

    Straßenverkehrsbehördliche Ausweisung der Bundesstraße 50 (B 50) im Bereich

  • VG Koblenz, 28.10.2021 - 4 K 407/21

    Corona-Testpflicht an Schulen (u. a. mit "Lollytests") war rechtmäßig

    Jedenfalls für die Regelung einer solchen Testpflicht, wie sie in dem hier maßgeblichen § 14 Abs. 1 Satz 3 26. CoBeLVO für die Teilnahme am Präsenzunterricht in den Schulen in Rheinland-Pfalz vorgesehen ist, besteht damit eine in hinreichend bestimmter Weise normierte Verordnungsermächtigung des parlamentarischen Gesetzgebers (vgl. zur Maskenpflicht im Ergebnis ebenso VG Neustadt a.d.W., Urteil vom 17. August 2021 - 5 K 125/21.NW -, juris, Rn. 47 f.).
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