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   VG Darmstadt, 01.12.2015 - 5 K 1261/15.DA   

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VG Darmstadt, 01.12.2015 - 5 K 1261/15.DA (https://dejure.org/2015,38809)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 01.12.2015 - 5 K 1261/15.DA (https://dejure.org/2015,38809)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 01. Dezember 2015 - 5 K 1261/15.DA (https://dejure.org/2015,38809)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    ARB 1/80 Art 13, § 33 AufenthG, § 4 Abs. 5 AufenthG, § 81 Abs. 2 Satz 2 AufenthG, § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AuslG
    Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    ARB 1/80 Art. 13, AufnthG § 33 S. 3
    Türkische Staatsangehörige, Türkischer Arbeitnehmer, Aufenthaltserlaubnisfreiheit, Kinder, Stillhalteklausel, Stand-Still-Klausel, rechtmäßiger Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnispflicht, öffentliches Interesse, zwingender Grund, Kind, in Deutschland ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 07.11.2013 - C-225/12

    Demir - Vorabentscheidungsersuchen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 13

    Auszug aus VG Darmstadt, 01.12.2015 - 5 K 1261/15
    Was den Begriff "ordnungsgemäß" im Sinne von Artikel 13 ARB 1/80 betrifft, so hat der Gerichtshof in der Rechtssache Demir Folgendes ausgeführt (EuGH, Urteil vom 07.11.2013 - C-225/12 - Demir, ECLI:EU:C:2013:725, Randnummer 35):.

    Denn insoweit hat der EuGH in der Rechtssache Demir bereits festgestellt, dass eine "ordnungsgemäße Beschäftigung" eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position auf dem Arbeitsmarkt dieses Mitgliedstaats und damit ein nicht bestrittenes Aufenthaltsrecht voraussetzt (EuGH, Urteil vom 07.11.2013 - C-225/12 - Demir, ECLI:EU:C:2013:725, Randnummer 46).

    So kann die Ausübung einer Beschäftigung durch einen türkischen Arbeitnehmer im Rahmen einer Erlaubnis zum vorläufigen Aufenthalt, die nur bis zur endgültigen Entscheidung über sein Aufenthaltsrecht gilt, nicht als "ordnungsgemäß" eingestuft werden (EuGH, Urteil vom 07.11.2013 - C-225/12 - Demir, ECLI:EU:C:2013:725, Randnummer 47).

    Eine Rechtfertigung der Maßnahme durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses muss daher zugleich verhältnismäßig sein (vgl. EuGH, Urteil vom 10.07.2014 - C-138/13 - Dogan, ECLI:EU:C:2014:2066, Randnummer 37 zu Artikel 41 ZP unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 07.11.2013 - C-225/12 - Demir, ECLI: EU:C:2013:725, Randnummer 40 zu Artikel 13 ARB 1/80).

  • EuGH, 17.09.2009 - C-242/06

    Sahin - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VG Darmstadt, 01.12.2015 - 5 K 1261/15
    Artikel 13 ARB 1/80 verbietet damit die Einführung neuer innerstaatlicher Maßnahmen, die bezwecken oder bewirken, dass die Ausübung der Arbeitnehmerfreizügigkeit durch einen türkischen Staatsangehörigen in einem Mitgliedstaat strengeren Voraussetzungen als denjenigen unterworfen wird, die für ihn zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bestimmung in dem betreffenden Mitgliedstaat galten (EuGH, Urteil vom 17.09.2009 - C-242/06 - Sahin, ECLI:EU:C: 2009:554, Randnummer 63).

    So kann beispielsweise die Einführung von Gebühren für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis eine verbotene Beschränkung im Sinne des Artikels 13 ARB 1/80 darstellen (EuGH, Urteil vom 17.09.2009 - C-242/06 - Sahin, ECLI:EU:C:2009:554, LS).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 17.09.2009 - C-242/06 - Sahin, ECLI:EU:C:2009:554, Randnummer 65; Urteil vom 21.10.2003 - C-317/01, C-369/01 - Abatay u. a., E-CLI:EU:C:2003:572, Randnummer 86 und Urteil vom 11.05.2000 - C-37/98 - Savas, ECLI:EU:C:2000:224, Randnummer 50) sind Artikel 41 des Zusatzprotokolls und Artikel 13 ARB 1/80 gleichartig und verfolgen - ungeachtet des unterschiedlichen Wortlauts - dasselbe Ziel.

  • EuGH, 10.07.2014 - C-138/13

    Dass Deutschland Ehegatten von rechtmäßig im Inland wohnenden türkischen

    Auszug aus VG Darmstadt, 01.12.2015 - 5 K 1261/15
    Eine Rechtfertigung der Maßnahme durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses muss daher zugleich verhältnismäßig sein (vgl. EuGH, Urteil vom 10.07.2014 - C-138/13 - Dogan, ECLI:EU:C:2014:2066, Randnummer 37 zu Artikel 41 ZP unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 07.11.2013 - C-225/12 - Demir, ECLI: EU:C:2013:725, Randnummer 40 zu Artikel 13 ARB 1/80).

    In der jüngsten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 10.07.2014 - C-138/13 - Dogan, ECLI:EU:C:2014:2066, Randnummer 33 ff.) wird bezüglich der in Artikel 41 Absatz 1 des Zusatzprotokolls enthaltenen Stillhalteklausel klargestellt, dass diese nicht nur auf Regelungen anwendbar ist, die unmittelbar die Bedingungen für die Ausübung der Niederlassungsfreiheit durch einen türkischen Staatsangehörigen behandeln, sondern auch auf solche, die Rechte von Familienangehörigen auf dem Gebiet der Familienzusammenführung betreffen.

  • BVerwG, 06.11.2014 - 1 C 4.14

    Assoziationsrecht EWG-Türkei; Arbeitnehmerfreizügigkeit; Familiennachzug; neue

    Auszug aus VG Darmstadt, 01.12.2015 - 5 K 1261/15
    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 06.11.2014 - 1 C 4.14 - BVerwGE 150, 276 [281/282], Randnummer 19) zutreffend Folgendes ausgeführt:.

    Hierzu hat es in seiner Entscheidung vom 06.11.2014 - 1 C 4.14 - BVerwGE 150, 276 [282], Randnummer 22 ff., ausgeführt:.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2011 - 2 O 161/11

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 33 Satz 1

    Auszug aus VG Darmstadt, 01.12.2015 - 5 K 1261/15
    Mit dem Richtlinienumsetzungsgesetz vom 19.08.2007 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1970) wurde die Norm als Reaktion auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 25.10.2005 - 2 BvR 524/01 - BVerfGE 114, 357 ff.) dahingehend geändert, dass nicht mehr darauf abgestellt wird, ob zum Zeitpunkt der Geburt die Mutter einen Aufenthaltstitel besitzt, sondern darauf, ob dies nur bei einem Elternteil (dann kann dem Kind abweichend von den §§ 5 und 29 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz von Amts wegen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden) oder ob dies bei beiden Elternteilen bzw. ggf. dem allein personensorgeberechtigten Elternteil (dann wird dem Kind von Amts wegen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt) der Fall ist (ausführlich zur Entstehungsgeschichte Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.10.2011 - 2 O 161/11 - juris, Randnummer 8).
  • EuGH, 21.10.2003 - C-317/01

    WIRD VON TÜRKISCHEN FAHRERN IN DEUTSCHLAND ZUGELASSENER LKWS, DIE DIE STRECKE

    Auszug aus VG Darmstadt, 01.12.2015 - 5 K 1261/15
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 17.09.2009 - C-242/06 - Sahin, ECLI:EU:C:2009:554, Randnummer 65; Urteil vom 21.10.2003 - C-317/01, C-369/01 - Abatay u. a., E-CLI:EU:C:2003:572, Randnummer 86 und Urteil vom 11.05.2000 - C-37/98 - Savas, ECLI:EU:C:2000:224, Randnummer 50) sind Artikel 41 des Zusatzprotokolls und Artikel 13 ARB 1/80 gleichartig und verfolgen - ungeachtet des unterschiedlichen Wortlauts - dasselbe Ziel.
  • BVerwG, 16.07.2002 - 1 C 8.02

    Aufenthaltserlaubnis; Versagung der Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsbeendigung;

    Auszug aus VG Darmstadt, 01.12.2015 - 5 K 1261/15
    Schon bei der Vorgängervorschrift des § 33 Aufenthaltsgesetz, dem § 21 Absatz 1 Ausländergesetz vom 09.07.1990 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1354), der seinem Wortlaut nach keine wesentlichen Unterschiede zu dem entscheidungserheblichen Inhalt des § 33 Aufenthaltsgesetz aufweist, wurde davon ausgegangen, dass durch die Vorschrift der besonderen Schutzbedürftigkeit im Bundesgebiet geborener und aufgewachsener Ausländer Rechnung getragen werden sollte (so ausdrücklich Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16.07.2002 - 1 C 8.02 - BVerwGE 116, 378, 383, Randnummer 22).
  • EuGH, 11.05.2000 - C-37/98

    Savas

    Auszug aus VG Darmstadt, 01.12.2015 - 5 K 1261/15
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 17.09.2009 - C-242/06 - Sahin, ECLI:EU:C:2009:554, Randnummer 65; Urteil vom 21.10.2003 - C-317/01, C-369/01 - Abatay u. a., E-CLI:EU:C:2003:572, Randnummer 86 und Urteil vom 11.05.2000 - C-37/98 - Savas, ECLI:EU:C:2000:224, Randnummer 50) sind Artikel 41 des Zusatzprotokolls und Artikel 13 ARB 1/80 gleichartig und verfolgen - ungeachtet des unterschiedlichen Wortlauts - dasselbe Ziel.
  • BVerfG, 25.10.2005 - 2 BvR 524/01

    Unterschiedliche Behandlung von Vater und Mutter bei der Erteilung einer

    Auszug aus VG Darmstadt, 01.12.2015 - 5 K 1261/15
    Mit dem Richtlinienumsetzungsgesetz vom 19.08.2007 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1970) wurde die Norm als Reaktion auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 25.10.2005 - 2 BvR 524/01 - BVerfGE 114, 357 ff.) dahingehend geändert, dass nicht mehr darauf abgestellt wird, ob zum Zeitpunkt der Geburt die Mutter einen Aufenthaltstitel besitzt, sondern darauf, ob dies nur bei einem Elternteil (dann kann dem Kind abweichend von den §§ 5 und 29 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz von Amts wegen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden) oder ob dies bei beiden Elternteilen bzw. ggf. dem allein personensorgeberechtigten Elternteil (dann wird dem Kind von Amts wegen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt) der Fall ist (ausführlich zur Entstehungsgeschichte Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.10.2011 - 2 O 161/11 - juris, Randnummer 8).
  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 45.90

    Staatenlose - Aufenthalt - Palästinenser - Kinder - Jugendliche - Dauernder

    Auszug aus VG Darmstadt, 01.12.2015 - 5 K 1261/15
    "Durch den Befreiungstatbestand des § 2 Absatz 2 Nummer 1 AuslG 1965 erhielten jugendliche Ausländer ein (dauerndes) Aufenthaltsrecht und waren damit den Ausländern gleichgestellt, die eine Aufenthaltserlaubnis besaßen (Urteil vom 23. Februar 1993 - BVerwG 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116 = Buchholz 133 AG-StlMindÜbk Nummer 1 Seite 6).
  • EuGH, 19.02.2009 - C-228/06

    Soysal und Savatli - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freier

  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.2015 - 11 S 1711/15

    Ehegattennachzug zu türkischem Arbeitnehmer ohne Einholung eines nationalen

  • EuGH, 09.12.2010 - C-300/09

    Toprak - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

  • BVerwG, 19.03.2013 - 1 C 12.12

    Niederlassungserlaubnis; Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG; Rechtsschutzbedürfnis;

  • EuGH, 09.12.2010 - C-301/09

    Oguz

  • BVerfG, 20.02.2017 - 2 BvR 63/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die unterbliebene Vorlage an den

    Zwar sprach Einiges dafür, den Europäischen Gerichtshof zur Präzisierung des Begriffs der "zwingenden Gründe des Allgemeininteresses" anzurufen (vgl. Vorlagebeschluss des VG Darmstadt vom 1. Dezember 2015 - 5 K 1261/15.DA -, juris, Rn. 64 ff. und Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 16. September 2015 - 11 S 1711/15 -, juris, Rn. 8).
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