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   VG Freiburg, 02.08.2012 - 5 K 1264/12   

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https://dejure.org/2012,42403
VG Freiburg, 02.08.2012 - 5 K 1264/12 (https://dejure.org/2012,42403)
VG Freiburg, Entscheidung vom 02.08.2012 - 5 K 1264/12 (https://dejure.org/2012,42403)
VG Freiburg, Entscheidung vom 02. August 2012 - 5 K 1264/12 (https://dejure.org/2012,42403)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Nutzungsänderung bei Aufteilung des Betriebsgeländes eines ehemaligen Sägewerks im Außenbereich nach Art eines Gewerbehofs auf verschiedene selbständige Teilnutzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBO § 65 S. 2; BauGB § 29 S. 1; BauGB § 35 Abs. 2
    Abbruchsanordnung; Nutzungsuntersagung; Außenbereich - Sägewerk; Schlosserei; Gewerbehof; Nutzungsänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umnutzung eines ehemaligen Sägewerks im Außenbereich

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 03.12.1990 - 4 B 145.90

    Anforderungen an die Beurteilung der Teilumnutzung im Außenbereich

    Auszug aus VG Freiburg, 02.08.2012 - 5 K 1264/12
    Dies gilt auch dann, wenn die neue Nutzung nur in einem Teil eines alten Betriebsgebäudes verwirklicht wird (BVerwG, Beschl. v. 03.12.1990 - 4 B 145.90 - NuR 1991, 334 = juris Rdnr. 2 m.w.N. zur Umwandlung einer Werkstatt mit Lager im Außenbereich in eine Verkaufsstätte).

    Dass der Gesetzgeber eine Umnutzung von Gewerbebetrieben im Außenbereich grundsätzlich nicht will, so dass sie, wenn durch sie, wie in der Regel, öffentliche Belange beeinträchtigt werden, nur im Wege eines Bebauungsplanverfahrens zugelassen werden können, ergibt sich aus § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB; auch hierzu BVerwG, Beschl. v. 03.12.1990 - 4 B 145.90 - Rdnr. 8 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2007 - 8 S 2606/06

    Vorläufige Nutzungsuntersagung; formelle Baurechtswidrigkeit; sofortige

    Auszug aus VG Freiburg, 02.08.2012 - 5 K 1264/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg darf eine ohne die erforderliche Baugenehmigung aufgenommene bauliche Nutzung, deren Zulässigkeit nicht ohne Weiteres beurteilt werden kann, allein wegen formeller Baurechtswidrigkeit bis zur endgültigen Klärung der Genehmigungsfähigkeit in einem Baugenehmigungsverfahren untersagt werden (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 01.02.2007 - 8 S 2606/06 - VBlBW 2007, 226 m.w.N.).

    Bei dieser Sach- und Rechtslage können die einschneidenden Folgen für den Antragsteller kein Grund dafür sein, von der sofortigen Vollziehbarkeit der Nutzungsuntersagung und der Zwangsgeldandrohung abzusehen; insoweit weist das Landratsamt zu Recht darauf hin, dass sich derjenige, der sich über das Genehmigungserfordernis hinwegsetzt, keine Vorteile soll verschaffen können (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 01.02.2007 - 8 S 2606/06 - a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 50.87

    Gesamtschau bezüglich Gebäude und beabsichtigter Nutzung bei Nutzungsänderung

    Auszug aus VG Freiburg, 02.08.2012 - 5 K 1264/12
    Dabei ist von einer Nutzungsänderung im bauplanungsrechtlichen Sinn auszugehen, wenn durch die Verwirklichung eines Vorhabens die jeder Nutzung eigene tatsächliche Variationsbreite verlassen wird und ferner durch die Aufnahme dieser veränderten Nutzung bodenrechtliche Belange neu berührt werden können, so dass sich die Genehmigungsfrage unter bodenrechtlichem Aspekt neu stellt (BVerwG, Urt. v. 11.11.1988 - 4 C 50.87 - NVwZ-RR 1989, 340 = juris Rdnr. 14 m.w.N.; Beschl. v. 14.04.2000 - 4 B 28.00 - NVwZ-RR 2000, 758; Beschl. v. 07.11.2002 - 4 B 64.02 -BRS 66 Nr. 70; Urt. v. 18.11.2010 - 4 C 10.09 - BVerwGE 138, 166 = NVwZ 2011, 748).
  • BVerwG, 14.04.2000 - 4 B 28.00

    Ende des Bestandsschutzes infolge einer Nutzungsänderung

    Auszug aus VG Freiburg, 02.08.2012 - 5 K 1264/12
    Dabei ist von einer Nutzungsänderung im bauplanungsrechtlichen Sinn auszugehen, wenn durch die Verwirklichung eines Vorhabens die jeder Nutzung eigene tatsächliche Variationsbreite verlassen wird und ferner durch die Aufnahme dieser veränderten Nutzung bodenrechtliche Belange neu berührt werden können, so dass sich die Genehmigungsfrage unter bodenrechtlichem Aspekt neu stellt (BVerwG, Urt. v. 11.11.1988 - 4 C 50.87 - NVwZ-RR 1989, 340 = juris Rdnr. 14 m.w.N.; Beschl. v. 14.04.2000 - 4 B 28.00 - NVwZ-RR 2000, 758; Beschl. v. 07.11.2002 - 4 B 64.02 -BRS 66 Nr. 70; Urt. v. 18.11.2010 - 4 C 10.09 - BVerwGE 138, 166 = NVwZ 2011, 748).
  • BVerwG, 07.11.2002 - 4 B 64.02

    Begriff der Nutzungsänderung i.S. von § 29 S. 1 BauGB; Baugenehmigungspflicht

    Auszug aus VG Freiburg, 02.08.2012 - 5 K 1264/12
    Dabei ist von einer Nutzungsänderung im bauplanungsrechtlichen Sinn auszugehen, wenn durch die Verwirklichung eines Vorhabens die jeder Nutzung eigene tatsächliche Variationsbreite verlassen wird und ferner durch die Aufnahme dieser veränderten Nutzung bodenrechtliche Belange neu berührt werden können, so dass sich die Genehmigungsfrage unter bodenrechtlichem Aspekt neu stellt (BVerwG, Urt. v. 11.11.1988 - 4 C 50.87 - NVwZ-RR 1989, 340 = juris Rdnr. 14 m.w.N.; Beschl. v. 14.04.2000 - 4 B 28.00 - NVwZ-RR 2000, 758; Beschl. v. 07.11.2002 - 4 B 64.02 -BRS 66 Nr. 70; Urt. v. 18.11.2010 - 4 C 10.09 - BVerwGE 138, 166 = NVwZ 2011, 748).
  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09

    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung;

    Auszug aus VG Freiburg, 02.08.2012 - 5 K 1264/12
    Dabei ist von einer Nutzungsänderung im bauplanungsrechtlichen Sinn auszugehen, wenn durch die Verwirklichung eines Vorhabens die jeder Nutzung eigene tatsächliche Variationsbreite verlassen wird und ferner durch die Aufnahme dieser veränderten Nutzung bodenrechtliche Belange neu berührt werden können, so dass sich die Genehmigungsfrage unter bodenrechtlichem Aspekt neu stellt (BVerwG, Urt. v. 11.11.1988 - 4 C 50.87 - NVwZ-RR 1989, 340 = juris Rdnr. 14 m.w.N.; Beschl. v. 14.04.2000 - 4 B 28.00 - NVwZ-RR 2000, 758; Beschl. v. 07.11.2002 - 4 B 64.02 -BRS 66 Nr. 70; Urt. v. 18.11.2010 - 4 C 10.09 - BVerwGE 138, 166 = NVwZ 2011, 748).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2009 - 3 S 1467/07

    Bebauungsplan; Bestandsschutz für Schweinemastbetrieb trotz

    Auszug aus VG Freiburg, 02.08.2012 - 5 K 1264/12
    Insoweit sind die Anforderungen für die Feststellung eines konkludenten Verzichtswillens nicht gering (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.10.2009 - 5 S 347/09 - VBlBW 2010, 111 m.w.N.; Urt. v. 04.03.2009 - 3 S 1467/07 - ESVGH 59, 199).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2009 - 5 S 347/09

    Legalisierungswirkung einer Baugenehmigung entfällt bei Verzicht oder erkennbaren

    Auszug aus VG Freiburg, 02.08.2012 - 5 K 1264/12
    Insoweit sind die Anforderungen für die Feststellung eines konkludenten Verzichtswillens nicht gering (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.10.2009 - 5 S 347/09 - VBlBW 2010, 111 m.w.N.; Urt. v. 04.03.2009 - 3 S 1467/07 - ESVGH 59, 199).
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