Rechtsprechung
VG Berlin, 08.05.2014 - 5 K 50.12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 19 BGleiG, § 20 Abs 1 S 3 BGleiG, Art 3 Abs 1 GG
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beteiligung des Gleixhstellungsbeauftragten an der Entscheidung über die Auswahl des Pressesprechers eines Bundesministeriums
- archive.org
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- beck-blog (Kurzinformation)
Besetzungspraxis im Bundesfamilienministerium hat Rechte der Gleichstellungsbeauftragten verletzt
- lawblog.de (Kurzinformation)
Frauenvertreter ist kein Männerjob
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Bundesfrauenministerium und die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten
- lto.de (Kurzinformation)
Missachtung von Gleichstellungsgesetz gerügt - Stellenbesetzungen im Frauenministerium waren rechtswidrig
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Besetzungspraxis im Bundesfamilienministerium hat Rechte der Gleichstellungsbeauftragten verletzt
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ausgerechnet Frauenministerium verstößt gegen Gleichstellungsgesetz
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Ministerium missachtete Gesetz bei eigenen Stellenbesetzungen
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Ministerium übergeht Gleichstellungsbeauftragte
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Besetzungspraxis im Bundesfamilienministerium hat Rechte der Gleichstellungsbeauftragten verletzt - Bestehende Uneinigkeit zwischen den Beteiligten begründet Wiederholungsgefahr
- archive.org (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 29.04.2014)
Terminhinweis: Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten bei Beförderungen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 08.04.2010 - 6 C 3.09
Gleichstellungsbeauftragte; Dienststelle; Dienststellenleitung; Hauptzollamt; …
Auszug aus VG Berlin, 08.05.2014 - 5 K 50.12
Es handelt sich dabei um einen gesetzlich besonders ausgeformten Organstreit, dessen Gegenstand, wie sich aus dem systematischen Zusammenhang mit den Regelungen des anlassbezogenen Einspruchsrechts (§ 21 BGleiG) und des nachfolgenden außergerichtlichen Einigungsversuchs (§ 20 Abs. 1 Satz 1 BGleiG) erschließt, auf die Feststellung eines konkreten Rechtsverstoßes durch ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen der Dienststellenleitung beschränkt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. April 2010 - BVerwG 6 C 3.09 -, juris Rn. 12).Daraus erschließt sich zugleich, dass die für die Ausübung der Mitwirkung im Regelfall vorgesehene Form des schriftlichen Votums, mithin eines konkreten Entscheidungsvorschlages, dem die Dienststelle folgt oder nicht folgt (§ 20 Abs. 2 Satz 3 und 4 BGleiG), für die Teilnahme an dem durch vorläufige Überlegungen gekennzeichneten Vorbereitungsstadium kein adäquates Beteiligungsinstrument ist (vgl. zum Anspruch auf Teilnahme an Dienstbesprechungen: BVerwG, Urteil vom 8. April 2010 - BVerwG 6 C 3.09 -, juris Rn. 20 ff.).
- VG Berlin, 08.05.2014 - 5 K 141.12
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten
Auszug aus VG Berlin, 08.05.2014 - 5 K 50.12
Vielmehr sind Umfang und insbesondere Zeitpunkt der Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten bei Personalauswahlentscheidungen - wie das vorliegende Verfahren und die parallel entschiedenen Verfahren VG 5 K 141.12 und VG 5 K 412.12 zeigen - zwischen den Beteiligten streitig geblieben. - VG Berlin, 08.05.2014 - 5 K 412.12
Auszug aus VG Berlin, 08.05.2014 - 5 K 50.12
Vielmehr sind Umfang und insbesondere Zeitpunkt der Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten bei Personalauswahlentscheidungen - wie das vorliegende Verfahren und die parallel entschiedenen Verfahren VG 5 K 141.12 und VG 5 K 412.12 zeigen - zwischen den Beteiligten streitig geblieben.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2015 - 6 A 371/12
Berufung eines Kriminalhauptkommissars i.R.e. Klage gegen seine Versetzung in den …
vgl.BVerwG, Urteil vom 8. April 2010 - 6 C 3.09 -, BVerwGE 136, 263; VG Berlin, Urteil vom 8. Mai 2014 - 5 K 50.12 -, IÖD 2014, 163. - VG Berlin, 08.05.2014 - 5 K 412.12 Vielmehr bestehen zwischen den Beteiligten (immer wieder) die gleichen Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung des Gesetzes, insbesondere bei der Frage, zu welchem Zeitpunkt die Klägerin in Auswahlprozesse einzubeziehen ist (vgl. die parallel entschiedenen Verfahren VG 5 K 50.12 und VG 5 K 141.12), hier darüber hinaus, inwieweit die Klägerin bei der Ernennung von politischen Beamten überhaupt zu beteiligen ist.
Sie bestehen vielmehr schon in dem durch vorläufige Überlegungen gekennzeichneten Vorbereitungsstadium solcher Entscheidungen (vgl. dazu im Einzelnen die Urteile der Kammer vom heutigen Tage in den Verfahren VG 5 K 50.12 und VG 5 K 141.12).
- VG Potsdam, 27.01.2021 - 2 K 1448/18 VG Berlin, Urteil vom 8. Mai 2015, Az. 5 K 50.12, juris Rn. 30, 32.
- VG Potsdam, 24.02.2016 - 2 K 700/15
Recht des öffentlichen Dienstes
VG Berlin, Urteil vom 8. Mai 2015 - 5 K 50.12 -, juris Rn. 30, 32. - VG Berlin, 08.05.2014 - 5 K 141.12
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten
Vielmehr sind Umfang und insbesondere Zeitpunkt der Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten bei Personalauswahlentscheidungen - wie das vorliegende Verfahren und die parallel entschiedenen Verfahren VG 5 K 50.12 und VG 5 K 412.12 zeigen - zwischen den Beteiligten streitig geblieben.
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VG Berlin, 08.05.2014 - 5 K 141.12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 19 BGleiG, § 20 Abs 1 S 3 BGleiG, Art 3 Abs 1 GG
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten - archive.org
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
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Frauenvertreter ist kein Männerjob
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ausgerechnet Frauenministerium verstößt gegen Gleichstellungsgesetz
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Ministerium übergeht Gleichstellungsbeauftragte
- archive.org (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 29.04.2014)
Terminhinweis: Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten bei Beförderungen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 08.04.2010 - 6 C 3.09
Gleichstellungsbeauftragte; Dienststelle; Dienststellenleitung; Hauptzollamt; …
Auszug aus VG Berlin, 08.05.2014 - 5 K 141.12
Es handelt sich dabei um einen gesetzlich besonders ausgeformten Organstreit, dessen Gegenstand, wie sich aus dem systematischen Zusammenhang mit den Regelungen des anlassbezogenen Einspruchsrechts (§ 21 BGleiG) und des nachfolgenden außergerichtlichen Einigungsversuchs (§ 20 Abs. 1 Satz 1 BGleiG) erschließt, auf die Feststellung eines konkreten Rechtsverstoßes durch ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen der Dienststellenleitung beschränkt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. April 2010 - BVerwG 6 C 3.09 -, juris Rn. 12).Daraus erschließt sich zugleich, dass die für die Ausübung der Mitwirkung im Regelfall vorgesehene Form des schriftlichen Votums, mithin eines konkreten Entscheidungsvorschlages, dem die Dienststelle folgt oder nicht folgt (§ 20 Abs. 2 Satz 3 und 4 BGleiG), für die Teilnahme an dem durch vorläufige Überlegungen gekennzeichneten Vorbereitungsstadium kein adäquates Beteiligungsinstrument ist (vgl. zum Anspruch auf Teilnahme an Dienstbesprechungen: BVerwG, Urteil vom 8. April 2010 - BVerwG 6 C 3.09 -, juris Rn. 20 ff.).
- VG Berlin, 08.05.2014 - 5 K 50.12
Besetzungspraxis im Bundesfamilienministerium hat Rechte der …
Auszug aus VG Berlin, 08.05.2014 - 5 K 141.12
Vielmehr sind Umfang und insbesondere Zeitpunkt der Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten bei Personalauswahlentscheidungen - wie das vorliegende Verfahren und die parallel entschiedenen Verfahren VG 5 K 50.12 und VG 5 K 412.12 zeigen - zwischen den Beteiligten streitig geblieben.
- VG Berlin, 08.05.2014 - 5 K 50.12 Vielmehr sind Umfang und insbesondere Zeitpunkt der Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten bei Personalauswahlentscheidungen - wie das vorliegende Verfahren und die parallel entschiedenen Verfahren VG 5 K 141.12 und VG 5 K 412.12 zeigen - zwischen den Beteiligten streitig geblieben.