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   FG Münster, 16.12.2010 - 5 K 1462/09 U   

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https://dejure.org/2010,22346
FG Münster, 16.12.2010 - 5 K 1462/09 U (https://dejure.org/2010,22346)
FG Münster, Entscheidung vom 16.12.2010 - 5 K 1462/09 U (https://dejure.org/2010,22346)
FG Münster, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - 5 K 1462/09 U (https://dejure.org/2010,22346)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die Lieferung von Sondennahrung; Qualifizierung von Sondennahrung als Getränk i.S.d. Zolltarifs (EZT)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermäßigter Steuersatz auf Sondennahrung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer: - Ermäßigter Steuersatz auf Sondennahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1027
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 26.03.1981 - 114/80

    Ritter / Oberfinanzdirektion Hamburg

    Auszug aus FG Münster, 16.12.2010 - 5 K 1462/09
    Der EuGH habe in seiner Entscheidung vom 26. März 1981 (Rs. C-114/80, EuGHE 1981, 895 zur Bierhefe) keinerlei Veranlassung gehabt, die Sondennahrung in seine Erwägungen einzubeziehen, da sich der Entwicklungsstand seinerzeit erst im Anfangsstadium befunden habe.

    Unter "Getränken" im zolltariflichen Sinne hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seiner Entscheidung vom 26.3.1981 (C-114/80, EuGHE 1981, 895; "Bierhefe") alle zum menschlichen Genuss geeigneten und bestimmten Flüssigkeiten, unabhängig von der Art und Weise, wie sie eingenommen werden, vom Zweck der Einnahme (z. B. Löschung des Durstes; Förderung der Gesundheit) und von den verwendeten Ausgangsstoffen verstanden, soweit sie nicht von einer anderen spezifischen Einteilung erfasst werden.

    Im Zeitpunkt des Urteils des EuGH vom 26. März 1981 (a. a. O.) war - wie die Klägerseite zu Recht vorträgt - der Entwicklungsstand der Sondennahrung erst im Anfangsstadium, und diese Art der Nahrungszufuhr war allenfalls ausnahmsweise üblich (Friedrich, ZfZ 2003, 110, 111), weshalb der EuGH keinen Anlass hatte, sich mit dieser besonderen Form der Nahrung eingehend im Rahmen seiner Entscheidung auseinanderzusetzen.

  • BFH, 30.03.2010 - VII R 35/09

    Umsatzsteuertarif - Einreihung trinkbarer Nahrungsergänzungsmittel als Getränke

    Auszug aus FG Münster, 16.12.2010 - 5 K 1462/09
    Der BFH habe in seiner Entscheidung vom 30. März 2010 (VII R 35/09, BFHE 229, 399, BFH/NV 2010, 1390) ein Erzeugnis dann nicht als trinkbar angesehen, wenn es dem Durchschnittsverbraucher unmöglich sei - aus gesundheitlichen oder geschmacklichen Gründen - das Erzeugnis unmittelbar, ohne Verdünnung oder sonstige Beigabe zu trinken.

    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH, der sich der BFH angeschlossen hat (zuletzt Urteil vom 30. März 2010 VII R 35/09, BFHE 229, 399, BFH/NV 2010, 1390), ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur (KN) und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. Allgemeine Vorschriften für die Auslegung der KN --AV-- 1 und 6).

    Zwar hat der BFH in seinem Urteil vom 30. März 2010 (a. a. O.) entschieden, dass wenn aufgrund der objektiven Beschaffenheit der Ware ein Getränk vorliegt, die Ware zolltariflich somit jedenfalls in Pos.

  • BFH, 05.10.1999 - VII R 42/98

    Arzneimittel - Arzneiwaren - Vitamintabletten - Vitaminmangelzustand

    Auszug aus FG Münster, 16.12.2010 - 5 K 1462/09
    Auf den sich aus den objektiven Merkmalen und Eigenschaften ergebenden Verwendungszweck einer Ware darf nur dann abgestellt werden, wenn im Wortlaut der Bestimmungen oder in den Erläuterungen dazu ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird (vgl. EuGH-Urteil vom 18. April 1991 C-219/89 - WeserGold -, Slg. 1991, I-1895 Rz. 9, und BFH-Urteil vom 5. Oktober 1999 VII R 42/98, BFHE 190, 501, m. w. N.).
  • BFH, 17.11.1998 - VII R 50/97

    Tarifierung von Nachtkerzenölkapseln

    Auszug aus FG Münster, 16.12.2010 - 5 K 1462/09
    Dazu gibt es nach dem Übereinkommen zum Harmonisierten System Erläuterungen und Einreihungsavise (Tarifavise), die ebenso wie die Erläuterungen zur KN ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (vgl. zuletzt: EuGH-Urteil vom 27. November 2008 C-403/07 - Metherma -, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 2009, 15 und BFH-Urteil vom 17. November 1998 VII R 50/97, BFH/NV 1999, 688).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 02.08.2007 - L 5 KNK 1/06

    Krankenversicherung - Hilfsmittelvertrag - ermäßigter Steuersatz bei der

    Auszug aus FG Münster, 16.12.2010 - 5 K 1462/09
    Unter Verweis auf die Entscheidung des LSG Rheinland-Pfalz (L 5 KNK 1/06, RDG 2008, 9) vertrat er die Auffassung, dass auf die Lieferung von Sondennahrung der ermäßigte Steuersatz Anwendung finde.
  • EuGH, 18.04.1991 - C-219/89

    WeserGold / Oberfinanzdirektion München

    Auszug aus FG Münster, 16.12.2010 - 5 K 1462/09
    Auf den sich aus den objektiven Merkmalen und Eigenschaften ergebenden Verwendungszweck einer Ware darf nur dann abgestellt werden, wenn im Wortlaut der Bestimmungen oder in den Erläuterungen dazu ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird (vgl. EuGH-Urteil vom 18. April 1991 C-219/89 - WeserGold -, Slg. 1991, I-1895 Rz. 9, und BFH-Urteil vom 5. Oktober 1999 VII R 42/98, BFHE 190, 501, m. w. N.).
  • EuGH, 27.11.2008 - C-403/07

    Metherma - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung -

    Auszug aus FG Münster, 16.12.2010 - 5 K 1462/09
    Dazu gibt es nach dem Übereinkommen zum Harmonisierten System Erläuterungen und Einreihungsavise (Tarifavise), die ebenso wie die Erläuterungen zur KN ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (vgl. zuletzt: EuGH-Urteil vom 27. November 2008 C-403/07 - Metherma -, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 2009, 15 und BFH-Urteil vom 17. November 1998 VII R 50/97, BFH/NV 1999, 688).
  • BFH, 24.09.2014 - VII R 54/11

    Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Lieferung sog. Sondennahrung

    Soweit das FG Münster den Produkten des Streitfalls offenbar entsprechende, als Sondennahrung bezeichnete Waren als solche des Kapitels 21 KN angesehen hat (Urteile vom 16. Dezember 2010  5 K 1461/09 U, Sammlung lebensmittelrechtlicher Entscheidungen 62, 141, und 5 K 1462/09 U, Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1027), ist dieser Tarifauffassung aus den vorstehend genannten Gründen nicht zu folgen.
  • FG Münster, 05.03.2015 - 5 K 3876/11

    Frage der Anwendung d. ermäßigten Steuersatzes bei der Lieferung von

    Der Kläger meint unter Bezugnahme auf das Urteil des erkennenden Senats vom 16.12.2010, 5 K 1462/09 U, die Sondennahrung sei als Lebensmittelzubereitung ermäßigt zu besteuern.

    Es wurde die Gerichtsakte 5 K 1462/09 U beigezogen.

    Selbst wenn die streitbefangene Sondennahrung - wie der Kläger meint und der erkennende Senat mit Urteil vom 16.12.2010 5 K 1462/09 U, EFG 2011, 1027 (Revision des Beklagten wurde als unzulässig verworfen, VII R 11/11 n.v.) auch entschieden hat - (auch) unter den Wortlaut der Position 2106 KN fällt, kann die Sondennahrung nicht als "Lebensmittelzubereitungen" eingeordnet werden.

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