Weitere Entscheidung unten: FG Rheinland-Pfalz, 02.08.2022

Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 23.01.2017 - 5 K 1463/14   

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FG Rheinland-Pfalz, 23.01.2017 - 5 K 1463/14 (https://dejure.org/2017,20103)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.01.2017 - 5 K 1463/14 (https://dejure.org/2017,20103)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Januar 2017 - 5 K 1463/14 (https://dejure.org/2017,20103)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 3c EStG 2009, § 10 Abs 2 Nr 1 EStG 2009, § 10 Abs 1 Nr 2 EStG 2009, § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa EStG, Art 15a DBA CHE
    Beiträge an die inländische Rentenversicherung als Sonderausgaben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 1078
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 18.04.2012 - X R 62/09

    Steuerrechtliche Berücksichtigung von ausländischen Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.01.2017 - 5 K 1463/14
    Das von dem Beklagten herangezogene Urteil des BFH vom 18.04.2012 (X R 62/09) beziehe sich auf genau den gegenteiligen Sachverhalt und sei nicht einschlägig.

    Die mit der Verausgabung der Pflichtbeiträge verbundene Minderung der Leistungsfähigkeit wird bereits durch den Bezug der steuerfreien Einnahmen aufgefangen (BFH-Urteil vom 29.04.1992 I R 102/91, BStBl II 1993, 149; Urteil vom 18.04.2012 X R 62/09, BStBl II 2012, 721).

    Diese Grundsätze gelten nach der Rechtsprechung des BFH, der der erkennende Senat folgt, ebenfalls für die Rechtslage nach Inkrafttreten des AltEinkG (vgl. BFH-Urteil vom 18.04.2012 X R 62/09, BStBl II 2012, 721; Söhn in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 10 Rz M 13 ff.).

    26 d) Der Einwand des Klägers, die Grundsätze aus dem BFH-Urteil vom 18.04.2012 (X R 62/09, a.a.O.) seien mit dem Streitfall nicht vergleichbar, weil der dortige Kläger seine Beiträge an die schweizerische Alters- und Hinterlassenenversicherung in der Schweiz im Rahmen der Ermittlung der gewerblichen Einkünfte steuermindernd berücksichtigen konnte, überzeugt nicht.

  • BFH, 18.07.1980 - VI R 97/77

    Arbeitnehmeranteil - Sozialversicherung - Sonderausgaben - Arbeitslohn -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.01.2017 - 5 K 1463/14
    Ebenso wie dieser gesetzlichen Regelung liegt § 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG die Überlegung zugrunde, dass dem Steuerpflichtigen kein doppelter Vorteil dadurch zugute kommen soll, dass er, obwohl die Einnahmen in Deutschland nicht steuerpflichtig sind, gleichwohl steuermindernd Sonderausgaben geltend machen kann (vgl. BFH-Urteil vom 18.07.1980 VI R 97/77, BStBl II 1981, 16; Kulosa in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, § 10 EStG Rz.305).

    Ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang ist vielmehr schon dann gegeben, wenn sich eine klar abgrenzbare Beziehung der Vorsorgeaufwendungen zu den steuerfreien Einnahmen eindeutig feststellen lässt (BFH-Urteil vom 18.07.1980 VI R 97/77, BStBl II 1981, 16).

    Ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Einnahmen und Aufwendungen ist dann anzunehmen, wenn die Einnahmen und die Aufwendungen durch dasselbe Ereignis veranlasst sind (BFH-Urteile vom 18.07.1980 VI R 97/77, BStBl II 1981, 16 zum steuerfreien Arbeitslohn aufgrund des Montage-Erlasses; vom 27.03.1981 VI R 207/78, BStBl II 1981, 530 zum gemäß § 3 Nr. 63 EStG 1975 steuerfreien Arbeitslohn für eine Tätigkeit in der Deutschen Demokratischen Republik und vom 29.04.1992 I R 102/91, BStBl II 1993, 149 zu den aufgrund eines DBA steuerfreien Einkünften).

  • BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvR 1066/10

    Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.01.2017 - 5 K 1463/14
    Beispielhaft werde auf das Verfahren 2 BvR 1066/10 hingewiesen.

    e) Soweit die Kläger schließlich das Verfahren 2 BvR 1066/10 anführen, ist darauf hinzuweisen, dass das Bundesverfassungsgericht in diesem Verfahren die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des BFH vom 04.02.2010 (X R 52/08) zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Altersrenten nicht zur Entscheidung angenommen hat.

  • BFH, 29.04.1992 - I R 102/91

    Abzugsverbot gem. § 10 Abs. 2 Nr. 2 EStG

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.01.2017 - 5 K 1463/14
    Ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Einnahmen und Aufwendungen ist dann anzunehmen, wenn die Einnahmen und die Aufwendungen durch dasselbe Ereignis veranlasst sind (BFH-Urteile vom 18.07.1980 VI R 97/77, BStBl II 1981, 16 zum steuerfreien Arbeitslohn aufgrund des Montage-Erlasses; vom 27.03.1981 VI R 207/78, BStBl II 1981, 530 zum gemäß § 3 Nr. 63 EStG 1975 steuerfreien Arbeitslohn für eine Tätigkeit in der Deutschen Demokratischen Republik und vom 29.04.1992 I R 102/91, BStBl II 1993, 149 zu den aufgrund eines DBA steuerfreien Einkünften).

    Die mit der Verausgabung der Pflichtbeiträge verbundene Minderung der Leistungsfähigkeit wird bereits durch den Bezug der steuerfreien Einnahmen aufgefangen (BFH-Urteil vom 29.04.1992 I R 102/91, BStBl II 1993, 149; Urteil vom 18.04.2012 X R 62/09, BStBl II 2012, 721).

  • BFH, 27.03.1981 - VI R 207/78

    Steuerfreiheit von Einkünften eines Arbeitnehmers aus einer in der DDR ausgeübten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.01.2017 - 5 K 1463/14
    Ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Einnahmen und Aufwendungen ist dann anzunehmen, wenn die Einnahmen und die Aufwendungen durch dasselbe Ereignis veranlasst sind (BFH-Urteile vom 18.07.1980 VI R 97/77, BStBl II 1981, 16 zum steuerfreien Arbeitslohn aufgrund des Montage-Erlasses; vom 27.03.1981 VI R 207/78, BStBl II 1981, 530 zum gemäß § 3 Nr. 63 EStG 1975 steuerfreien Arbeitslohn für eine Tätigkeit in der Deutschen Demokratischen Republik und vom 29.04.1992 I R 102/91, BStBl II 1993, 149 zu den aufgrund eines DBA steuerfreien Einkünften).
  • BFH, 24.06.2009 - X R 57/06

    Beschränkung des Sonderausgabenabzugs bei Grenzgängern verstößt nicht gegen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.01.2017 - 5 K 1463/14
    In diesem Fall  - so der BFH unter Verweis auf das Urteil des X. BFH-Senats vom 24.06.2009 X R 57/06, BStBl II 2009, 1000 - seien im Ausland geleistete Sozialversicherungsbeiträge in dem durch § 10 Abs. 3 EStG vorgegebenen Rahmen im Inland abziehbar, obwohl sie zu künftigen nach dem DBA steuerfreien Alterseinkünften führten, da die Beiträge aus im Inland steuerpflichtigen Einkünften stammten.
  • BFH, 04.02.2010 - X R 52/08

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Altersrenten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.01.2017 - 5 K 1463/14
    e) Soweit die Kläger schließlich das Verfahren 2 BvR 1066/10 anführen, ist darauf hinzuweisen, dass das Bundesverfassungsgericht in diesem Verfahren die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des BFH vom 04.02.2010 (X R 52/08) zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Altersrenten nicht zur Entscheidung angenommen hat.
  • BFH, 18.12.1991 - X B 126/91

    Abziehbarkeit von Arbeitnehmeranteilen zur gesetzlichen Sozialversicherung als

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.01.2017 - 5 K 1463/14
    Soweit der Kläger mit diesem Einwand sowie mit dem Hinweis auf die in jenem Urteil aufgeführten und im Beschluss des BFH vom 18.12.1991 - X B 126/91 - (BFH/NV 1992, 382) geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine entsprechende Auslegung des § 10 Abs. 2 EStG für den Fall, dass ein Steuerpflichtiger weder im Tätigkeitsstaat noch im Inland seine Vorsorgeaufwendungen geltend machen kann, einen Verstoß gegen das subjektive Nettoprinzip geltend machen möchte, vermag der erkennende Senat dem nicht zu folgen.
  • BFH, 05.11.2019 - X R 23/17

    Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen bei steuerfreiem Arbeitslohn

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 23.01.2017 - 5 K 1463/14 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 1078 veröffentlichtem Urteil ab.

  • FG Düsseldorf, 10.07.2018 - 10 K 1964/17

    Bescheidänderung aufgrund Arbeitgeberbescheinigung über tatsächlich abgeführte

    Eine gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG fehlende Berücksichtigung der Altersvorsorgeaufwendungen über die Steuerfreistellung der zugrunde liegenden Einkünfte hinaus stelle, so der BFH, generell keinen Verstoß gegen das subjektive Nettoprinzip dar (so im Ergebnis auch Urteil des Finanzgerichts - FG - Rheinland-Pfalz vom 23. Januar 2017 5 K 1463/14, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2017, 1078, Revision anhängig, BFH X R 23/17).
  • FG Nürnberg, 13.02.2019 - 5 K 887/18

    Steuerrechtliche Einordnung von Beiträgen zu einem ausländischen Versorgungswerk

    In diesem Fall geht die Steuerbefreiung dem Sonderausgabenabzug logisch vor (Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 23.01.2017 5 K 1463/14, EFG 2017, 1080).
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Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 02.08.2022 - 5 K 1463/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,24882
FG Rheinland-Pfalz, 02.08.2022 - 5 K 1463/14 (https://dejure.org/2022,24882)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.08.2022 - 5 K 1463/14 (https://dejure.org/2022,24882)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. August 2022 - 5 K 1463/14 (https://dejure.org/2022,24882)
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Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kein Sonderausgabenabzug für im Inland gezahlte Altersvorsorgeaufwendungen bei steuerfreiem Arbeitslohn aus der Schweiz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • FG Baden-Württemberg, 23.11.2022 - 12 K 623/22

    Grenzgänger nach Art. 15a DBA CHE: Anwendbarkeit und Auslegung der seit

    Um solche handelt es sich, wenn Einnahmen und Aufwendungen "durch dasselbe Ereignis veranlasst sind" (vgl. BFH-Urteil vom 5. November 2019 - X R 23/17, BStBl. II 2020, 634; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. August 2022 - 5 K 1463/14, juris; jeweils zu Altersvorsorgeaufwendungen bei steuerfreiem Arbeitslohn aus der Schweiz).
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