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   VG Trier, 25.11.2015 - 5 K 1466/15.TR   

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https://dejure.org/2015,35925
VG Trier, 25.11.2015 - 5 K 1466/15.TR (https://dejure.org/2015,35925)
VG Trier, Entscheidung vom 25.11.2015 - 5 K 1466/15.TR (https://dejure.org/2015,35925)
VG Trier, Entscheidung vom 25. November 2015 - 5 K 1466/15.TR (https://dejure.org/2015,35925)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Werbeanlage für Trierer Löwen-Apotheke

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 81 BauO RP, § 62 Abs 1 BauO RP 2001, § 52 Abs 1 BauO RP, § 59 Abs 1 BauO RP, Art 3 Abs 1 GG
    Bauaufsichtliche Beseitigungsanordnung gegen Werbeschild für Apotheke (rotes A)

Kurzfassungen/Presse (7)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Köln, 22.03.2011 - 7 K 8382/09

    Zulässigkeit des Führens der Bezeichnung "Tierärztliche Praxis für Kleintiere und

    Auszug aus VG Trier, 25.11.2015 - 5 K 1466/15
    Darüber hinaus habe das VG Köln in seinem Urteil vom 22. März 2011 - 7 K 8382/09 - im Falle einer Tierarztpraxis ausgeführt, dass Werbeverbote nur verfassungskonform seien, wenn sie lediglich berufswidrige Werbung untersagten.

    Auch die von der Klägerin angeführte Entscheidung des VG Köln vom 22. März 2011 - 7 K 8382/09 - führt zu keinem anderen Ergebnis.

  • BVerwG, 18.01.1991 - 4 B 194.90

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Revisionszulassungsgrund -

    Auszug aus VG Trier, 25.11.2015 - 5 K 1466/15
    So hat es das Bundesverwaltungsgericht beispielsweise als rechtmäßig anerkannt, wenn die Behörde einen geeigneten Fall als "Musterfall' auswählt, um erst nach einer gerichtlichen Bestätigung ihrer Rechtsauffassung gleichartige Fälle aufzugreifen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 1. September 2005, a.a.O., unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 1990 - 4 B 194/90 -).
  • VGH Hessen, 10.11.1994 - 4 TH 1864/94

    Bestandsschutz bei illegaler Nutzung - Duldungsverwaltungsakt - Nutzungsverbot -

    Auszug aus VG Trier, 25.11.2015 - 5 K 1466/15
    Insofern kann dahinstehen, ob die Klägerin sich erst auf materiell-rechtlichen Bestandsschutz hätte berufen können, wenn die Beklagte zuvor einen Duldungsverwaltungsakt erlassen hätte (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 10. November 1994 - 4 TH 1864/94 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.1996 - 11 B 1083/96

    Ungenehmigte Errichtung baulicher Anlagen

    Auszug aus VG Trier, 25.11.2015 - 5 K 1466/15
    Hinzukommen muss in diesem Fall aber eine von der Anlage ausgehende negative Vorbildwirkung, die für den Zeitraum bis zur Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit nicht hingenommen werden kann (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. September 1996 - 11 B 1083/96 -).
  • VGH Hessen, 06.06.2002 - 3 TG 1056/02

    Formelle Illegalität-sofort vollziehbare Beseitigungsverfügung

    Auszug aus VG Trier, 25.11.2015 - 5 K 1466/15
    Dies dient der Sicherung des Systems der präventiven Bau- und Nutzungskontrolle für genehmigungsbedürftige Werbeanlagen (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 6. Juni 2002 - 3 TG 1056/02 -).
  • BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.77

    Bestandschutz; Begründung von Bebauungsplänen; Heilung von Begründungsmängeln;

    Auszug aus VG Trier, 25.11.2015 - 5 K 1466/15
    Diese Anlage stand nicht über einen namhaften bzw. beachtlichen Zeitraum (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 26. Mai 1978 - 4 C 9.76 -, sowie vom 13. Juni 1980 - 4 C 98.77 -, juris) mit den für ihre Beurteilung maßgeblichen baulichen und öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Übereinstimmung.
  • VG Trier, 24.07.2014 - 5 L 1239/14

    Zum besonderen öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung einer

    Auszug aus VG Trier, 25.11.2015 - 5 K 1466/15
    Ein am 4. Juli 2014 gestellter Antrag der Klägerin auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die vorgenannte für sofort vollziehbar erklärte Beseitigungsanordnung hatte Erfolg; mit Beschluss vom 24. Juli 2014 - 5 L 1239/14.TR - stellte die erkennende Kammer die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Klägerin vom 4. Juli 2014 - eingegangen bei der Beklagten am 7. Juli 2014 - wieder her.
  • VG Trier, 25.10.2006 - 5 K 462/06

    Werbeanlage an der Stätte der Leistung

    Auszug aus VG Trier, 25.11.2015 - 5 K 1466/15
    Mit der Werbeanlage kann auch für Produkte geworben werden, die in einem nahe gelegenen Einkaufsmarkt zum Verkauf angeboten werden, sofern es sich erkennbar um eine eigene Leistung der Verkaufsstätte handelt (vgl. VG Trier, Urteil vom 25. Oktober 2006 - 5 K 462/06.TR -, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2010 - 8 C 11347/09

    Rechtmäßigkeit einer Gestaltungssatzung betreffend Werbeanlagen

    Auszug aus VG Trier, 25.11.2015 - 5 K 1466/15
    Bei Erlass des Widerspruchsbescheids als dem für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Werbeanlage maßgeblichen Zeitpunkt musste die Genehmigungsfähigkeit der Anlage anhand der WAS der Beklagten beurteilt werden, an deren Wirksamkeit keine Zweifel bestehen (vgl. zum Normenkontrollverfahren diesbezüglich: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Juni 2010 - 8 C 11347/09.OVG -).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.76

    Bekanntmachung - Bebauungsplan - Bezug - Bezeichnung nach Nummern - Unbeplante

    Auszug aus VG Trier, 25.11.2015 - 5 K 1466/15
    Diese Anlage stand nicht über einen namhaften bzw. beachtlichen Zeitraum (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 26. Mai 1978 - 4 C 9.76 -, sowie vom 13. Juni 1980 - 4 C 98.77 -, juris) mit den für ihre Beurteilung maßgeblichen baulichen und öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Übereinstimmung.
  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 62.66

    Wirkung von Widerruf einer Baugenehmigung und Anordnung der Beseitigung bei

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