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   VG Darmstadt, 30.04.2009 - 5 K 147/08.DA (3)   

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https://dejure.org/2009,32262
VG Darmstadt, 30.04.2009 - 5 K 147/08.DA (3) (https://dejure.org/2009,32262)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 30.04.2009 - 5 K 147/08.DA (3) (https://dejure.org/2009,32262)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 30. April 2009 - 5 K 147/08.DA (3) (https://dejure.org/2009,32262)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 19 Abs 1 WaffG 2002
    Erteilung eines Waffenscheins an gewerblichen Waffenhändler

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung eines Waffenscheins an gewerblichen Waffenhändler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Darmstadt, 21.05.2008 - 5 L 201/08

    Eilantrag eines Waffenhändlers auf Erteilung eines Waffenscheins

    Auszug aus VG Darmstadt, 30.04.2009 - 5 K 147/08
    Mit Beschluss vom 13.02.2008 wurde der mit Schriftsatz des Klägers vom 17.01.2008 gestellte Eilantrag zur gesonderten Verhandlung und Entscheidung abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 5 L 201/08.DA (3) fortgeführt.

    Mit Beschluss vom 21.05.2008 - Aktenzeichen: 5 L 201/08.DA (3) - lehnte das erkennende Gericht auch den Eilantrag vom 17.01.2008 ab.

    Es ist bisher nicht erkennbar, welche Anstrengungen der Kläger unternommen hat, den passiven Schutz herzustellen und ggf. zu verbessern, da der Kläger zu solchen Bemühungen keine Angaben gemacht hat, obwohl er schon im Beschluss vom 21.05.2008 - Aktenzeichen: 5 L 201/08.DA (3) - auf den Vorrang passiver Sicherungssysteme aufmerksam gemacht worden ist.

  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 148/57

    Bahnhofsapotheke Frankfurt

    Auszug aus VG Darmstadt, 30.04.2009 - 5 K 147/08
    Regelungen, die - wie das grundsätzliche Verbot des Schusswaffenführens - nicht in die Substanz des Betriebs eingreifen, sondern lediglich Auflagen für die Ausübung des Gewerbes machen, sind regelmäßig ähnlich wie Vorschriften, die die Nutzung des Eigentums betreffen, als Bestimmung des Inhalts und der Grenzen des Eigentums i. S. d. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG zu werten, die grundsätzlich dem Gesetzgeber anheimgegeben ist (BVerfG, Urt. v. 29.11.1961 - 1 BvR 148/57 - BVerfGE 13, 225 [229]).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus VG Darmstadt, 30.04.2009 - 5 K 147/08
    Ein solcher Eigentumsschutz bezieht sich jedoch nur auf den Gewerbebetrieb als Sach- und Rechtsgesamtheit, sodass nur ein Eingriff in die Substanz dieser Sach- und Rechtsgesamtheit Art. 14 GG verletzen könnte (BVerfG, Beschl. v. 08.06.1977 - 2 BvR 499/74 und 1042/75 - BVerfGE 45, 142 [173]).
  • BVerfG, 02.10.1973 - 1 BvR 459/72

    Verfassungswidrigkeit des § 3 Nr. 9 TierSchG

    Auszug aus VG Darmstadt, 30.04.2009 - 5 K 147/08
    Stellt ein Gesetz - wie hier - weder objektive noch subjektive Zulassungsvoraussetzungen für einen Beruf auf, so kann die Freiheit der Berufswahl i. S. von Art. 12 Abs. 1 GG nur beeinträchtigt sein, wenn ein die Berufsausübung beschränkendes Verbot - hier: das Verbot, eine geladene Waffe beim Transportieren von Waffen zu führen - wegen seiner Auswirkungen die sinnvolle Ausübung des Berufs faktisch unmöglich machen würde (BVerfG, Beschl. v. 02.10.1973 - 1 BvR 459/72, 477/72 - BVerfGE 36, 47 [58]; Urt. v. 03.11.1982 - 1 BvL 4/78 - BVerfGE 61, 291 [309]).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78

    Berufsfreiheit - Vogelschutz - Vereinbarkeit mit Verfassung - Tierpräparator -

    Auszug aus VG Darmstadt, 30.04.2009 - 5 K 147/08
    Stellt ein Gesetz - wie hier - weder objektive noch subjektive Zulassungsvoraussetzungen für einen Beruf auf, so kann die Freiheit der Berufswahl i. S. von Art. 12 Abs. 1 GG nur beeinträchtigt sein, wenn ein die Berufsausübung beschränkendes Verbot - hier: das Verbot, eine geladene Waffe beim Transportieren von Waffen zu führen - wegen seiner Auswirkungen die sinnvolle Ausübung des Berufs faktisch unmöglich machen würde (BVerfG, Beschl. v. 02.10.1973 - 1 BvR 459/72, 477/72 - BVerfGE 36, 47 [58]; Urt. v. 03.11.1982 - 1 BvL 4/78 - BVerfGE 61, 291 [309]).
  • BVerwG, 04.06.1991 - 1 C 42.88

    Genfer Flüchtlingskonvention, Palästinenser, Libanon, Flüchtlingseigenschaft,

    Auszug aus VG Darmstadt, 30.04.2009 - 5 K 147/08
    Aus diesen Regelungen folgt, dass eine nach drei Monaten erhobene Klage auch dann zulässig ist und zulässig bleibt, wenn das Gericht zwar einen zureichenden Grund für einen nach Ablauf der Dreimonatsfrist ergehenden Bescheid anerkennt, aber das Klageverfahren nicht zugleich aussetzt und eine Frist zur Bescheidung bestimmt (BVerwG, Urt. v. 13.01.1983 - 5 C 114.81 - BVerwGE 66, 342 ff. = NJW 1983, 2276 f.; Urt. v. 04.06.1991 - 1 C 42.88 - BVerwGE 88, 254 ff. = NVwZ 1992, 180 ff.).
  • BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 114.81

    Gehaltsabtretung wegen Mietschulden - § 75 VwGO, Untätigkeitsklage, Vorverfahren

    Auszug aus VG Darmstadt, 30.04.2009 - 5 K 147/08
    Aus diesen Regelungen folgt, dass eine nach drei Monaten erhobene Klage auch dann zulässig ist und zulässig bleibt, wenn das Gericht zwar einen zureichenden Grund für einen nach Ablauf der Dreimonatsfrist ergehenden Bescheid anerkennt, aber das Klageverfahren nicht zugleich aussetzt und eine Frist zur Bescheidung bestimmt (BVerwG, Urt. v. 13.01.1983 - 5 C 114.81 - BVerwGE 66, 342 ff. = NJW 1983, 2276 f.; Urt. v. 04.06.1991 - 1 C 42.88 - BVerwGE 88, 254 ff. = NVwZ 1992, 180 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2004 - 12 A 11775/03

    Kein Waffenschein für Bediensteten des Sozialamtes

    Auszug aus VG Darmstadt, 30.04.2009 - 5 K 147/08
    Daher sind von der Person zunächst Änderungen im eigenen Verhalten und die Durchführung zumutbarer Sicherheitsvorkehrungen zu verlangen (OVG Rheinl.-Pf., Urt. v. 25.03.2004 - 12 A 11775/03 - NVwZ-RR 2005, 326 [327]).
  • VG München, 11.11.2015 - M 7 K 15.1085

    Waffenschein für einen Waffenhändler

    Daraus folgt, dass zwar zu berücksichtigen ist, wenn eine bestimmte Berufsgruppe wie die Waffenhändler nach allgemeiner Lebenserfahrung in erhöhtem Maß der Gefahr von Überfällen ausgesetzt ist, dies allein aber nicht ausschlaggebend ist (vgl. OVG, U. v. 23. Februar 2010 - 11 LB 234/09 - juris Rn. 31; BVerwG, B. v. 18. Dezember 1997 - 1 B 195/97 - juris Rn. 6 m. w. N.; vgl. auch VG Düsseldorf, U. v 28. September 2000 - 18 K 6086/99 - juris zum Transportunternehmer von Waffen; zu Waffentransporten eines Waffenhändlers: VG Oldenburg, U. v. 8. Dezember 2010 - 11 A 3043/09 - juris Rn. 17 m. w. N. VG Darmstadt, U. v. 30 April 2009 - 5 K 147/08.DA (3) - juris Rn. 35; VG Ansbach, U. v. 6. Dezember 2006 - AN 15 K 06.01708 - juris Rn. 34).

    In der einschlägigen jüngeren Rechtsprechung der Obergerichte wird insoweit die Auffassung vertreten, dass in den in Betracht kommenden typischen Überfallszenarien kaum Zeit verbleiben dürfte, eine Schusswaffe effektiv zur Verteidigung einzusetzen (OVG NW, U. v. 23. April 2008 - 20 A 321/07 - juris Rn. 38; OVG RP, U. v. 25. März 2004 - 12 A 11775/03.OVG - juris Rn. 38 vgl. auch OVG Nds., U. v. 23. Februar 2010, - 11 LB 234/09 - juris Rn. 39 und OVG RP, U. v. 23. Mai 2007 - 7 A 11492/06 - juris Rn. 4 ff. wegen fehlender Kenntnisse und Fähigkeiten beim verteidigungsgemäßen Schusswaffengebrauch; VG Darmstadt, U. v. 30. Juni 2010 - 5 K 162/09.DA (3) - juris Rn. 23 ff. u. U. v. 30 April 2009 - 5 K 147/08.DA (3) - juris Rn. 37).

  • VG Oldenburg, 08.12.2010 - 11 A 3043/09

    Waffenschein; Waffenhändler; Waffe; Führen; Bedürfnis

    Einem Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 30. April 2009 (- 5 K 147/08.DA (3) - juris, Rn. 35) lässt sich entnehmen, dass nach einer amtlichen Auskunft des Bundeskriminalamtes vom 10. Februar 2009 in den vorausgegangenen fünf Jahren im Rahmen des Waffen- und Sprengstoffmeldedienstes nicht bekannt geworden ist, dass einem Waffenhändler oder einem Waffentransporteur Schusswaffen geraubt worden sind.

    Aus der neueren verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung sind dementsprechend nur Entscheidungen veröffentlicht worden, die ein Bedürfnis für Waffenhändler zum Führen von Waffen verneinen (vgl. OVG Koblenz, a.a.O.; VG Darmstadt, Urteil vom 30. Juni 2010 - 5 K 162.09.DA (3) - ; Urteil vom 30. April 2009 a.a.O.; Beschluss vom 21. Mai 2008 - 5 L 201/08.DA (3) - ; VG Ansbach, Urteil vom 6. Dezember 2006 - AN 15 K 06.01708 - ).

  • VG Schwerin, 27.07.2023 - 3 A 1559/22

    Erteilung eines Waffenscheins für einen Waffenhändler; besondere Gefährdung

    Es kann auch nicht angenommen werden, dass der Kläger ohne Hinzutreten weiterer Anhaltspunkte allein deshalb besonders gefährdet ist, weil er Waffentransporte durchführt (VG München, Urteil vom 11. November 2015 - M 7 K 15.1085 -, Rn. 29, juris; VG Oldenburg, Urteil vom 8. Dezember 2010 - 11 A 3043/09 -, Rn. 17, juris; VG Darmstadt, Urteil vom 30. Juni 2010 - 5 K 162/09.DA (3) -, Rn. 20, juris; Urteil vom 30. April 2009 - 5 K 147/08.DA (3) -, Rn. 35, juris; VG Ansbach, Urteil vom 6. Dezember 2006 - AN 15 K 06.01708 -, Rn. 38, juris; VG Minden, Urteil vom 25-04-1991 - 2 K 2014/90 -, NVwZ-RR 1991, 626; a. A. wohl Adolph, a. a. O., Rn. 21).

    Belastbare Statistiken hierzu sind, worauf der Beklagte hingewiesen hat, auch nicht ersichtlich (vgl. VG Darmstadt, Urteil vom 30. April 2009 - 5 K 147/08.DA (3) -, Rn. 35, juris; vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 8. Dezember 2010 - 11 A 3043/09 -, Rn. 17, juris).

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