Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 04.09.2008 - 5 K 15/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Aufsichtsratsvergütungen nicht nach § 4 Nr. 26 UStG von der Umsatzsteuer befreit
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 26 Umsatzsteuergesetz (UStG) für Vergütungen der Aufsichtsratsmitglieder einer Volksbank; Begriff der ehrenamtlichen Tätigkeit
- Judicialis
UStG § 4 Nr. 26
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG § 4 Nr. 26b
Vergütung; Aufsichtsratsmitglieder; Volksbank - Keine Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 26 UStG für Vergütungen der Aufsichtsratsmitglieder einer Volksbank - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 26 UStG für Vergütungen der Aufsichtsratsmitglieder einer Volksbank
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 26 Umsatzsteuergesetz (UStG) für Vergütungen der Aufsichtsratsmitglieder einer Volksbank; Begriff der ehrenamtlichen Tätigkeit
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Vergütungen der Volksbank-Aufsichtsratmitglieder sind nicht umsatzsteuerfrei
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 04.09.2008 - 5 K 15/04
- BFH, 20.08.2009 - V R 32/08
Papierfundstellen
- EFG 2008, 2004
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 27.07.1972 - V R 33/72
Aufsichtsratstätigkeit bei Genossenschaften als ehrenamtliche Tätigkeit
Auszug aus FG Niedersachsen, 04.09.2008 - 5 K 15/04
So habe der BFH in einem Urteil vom 27.07.1992 (V R 33/72, BStBl II 1972, 844) entschieden, dass die Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitgliedes einer Genossenschaft als ehrenamtliche Tätigkeit im Sinne der genannten Vorschrift angesehen werden könne.3 Danach kann auch die Tätigkeit eines Mitgliedes im Aufsichtsrat einer Genossenschaft (BFH-Urteil vom 27.7. 1972, V R 33/72, BStBl II S. 844) oder die Tätigkeit eines Ratsmitgliedes im Aufsichtsrat einer kommunalen Eigengesellschaft (BFH-Urteil vom 4.5. 1994, XI R 86/92, BStBl II S. 773) eine ehrenamtliche Tätigkeit im Sinne der Befreiungsvorschrift sein.
Danach kann also im Grundsatz auch die Tätigkeit eines Mitglieds im Aufsichtsrat oder im Vorstand einer Genossenschaft den Begriff der ehrenamtlichen Tätigkeit ausfüllen (BFH-Urteil vom 27.07.1972, V R 33/72, BStBl II 1972, 844).
- BFH, 04.05.1994 - XI R 86/92
Tätigkeit im Aufsichtsrat einer kommunalen Eigengesellschaft durch ein …
Auszug aus FG Niedersachsen, 04.09.2008 - 5 K 15/04
3 Danach kann auch die Tätigkeit eines Mitgliedes im Aufsichtsrat einer Genossenschaft (BFH-Urteil vom 27.7. 1972, V R 33/72, BStBl II S. 844) oder die Tätigkeit eines Ratsmitgliedes im Aufsichtsrat einer kommunalen Eigengesellschaft (BFH-Urteil vom 4.5. 1994, XI R 86/92, BStBl II S. 773) eine ehrenamtliche Tätigkeit im Sinne der Befreiungsvorschrift sein.Nach der Rechtsprechung des BFH gilt dies jedoch nicht bei reinen Erwerbsgesellschaften (vgl. BFH-Urteil vom 04.05.1994 - XI R 86/92, BStBl II 1994, 773).
- BFH, 16.12.1987 - X R 7/82
1. Ehrenamtliche Tätigkeit der Schätzer der Oldenburgischen Landesbrandkasse. 2. …
Auszug aus FG Niedersachsen, 04.09.2008 - 5 K 15/04
Unter ehrenamtlicher Tätigkeit ist die Mitwirkung natürlicher Personen bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu verstehen, die auf Grund behördlicher Bestellung außerhalb eines haupt- oder nebenamtlichen Dienstverhältnisses stattfindet und für die lediglich eine Entschädigung besonderer Art gezahlt wird (vgl. BFH-Urteil vom 16.12.1987, X R 7/82, BStBl 1988 II S. 384).