Rechtsprechung
   VG Trier, 23.05.2012 - 5 K 1511/11.TR   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,12806
VG Trier, 23.05.2012 - 5 K 1511/11.TR (https://dejure.org/2012,12806)
VG Trier, Entscheidung vom 23.05.2012 - 5 K 1511/11.TR (https://dejure.org/2012,12806)
VG Trier, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - 5 K 1511/11.TR (https://dejure.org/2012,12806)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,12806) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf einen Bauvorbescheid bzgl. einer großflächigen Freiflächen-Photovoltaikanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Photovoltaikanlage im Außenbereich unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Keine Freiflächen-Photovoltaikanlage im Außenbereich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Genehmigung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Im Außenbereich keine Freiflächen-Photovoltaikanlage

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Freiflächen-Photovoltaikanlage im Außenbereich unzulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Freiflächen-Photovoltaikanlage im Außenbereich unzulässig - Gesonderte gesetzgeberische Privilegierung für Photovoltaikanlagen nicht gegeben

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Keine Freiflächen-Photovoltaikanlage im Außenbereich // Kein privilegiertes Vorhaben

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Freiland-Photovoltaikanlage im Außenbereich unzulässig! (IBR 2013, 1087)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62

    Außenbereich

    Auszug aus VG Trier, 23.05.2012 - 5 K 1511/11
    Neben den in § 35 Abs. 3 BauGB aufgeführten öffentlichen Belangen sind auch andere öffentliche Belange erheblich, sofern sie in einer konkreten Beziehung zur städtebaulichen Ordnung stehen (BVerwG, Urteil vom 29.04.1964, Az. I C 30.62).

    Insofern könne auch die bei der Bauleitplanung zu beachtenden Belange des § 1 Abs. 6 BauGB hinzugezogen werden (BVerwG, Urteil vom 29.4.1964, Az. 1 C 30.62).

    Die Wirkungen des Flächennutzungsplans gegenüber sonstigen Vorhaben entsprechen jenen, die ein Bebauungsplan hat (BVerwG, Urteil vom 29.04.1964, Az. I C 30.62).

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Auszug aus VG Trier, 23.05.2012 - 5 K 1511/11
    Im Allgemeinen kann zwar davon ausgegangen werden, dass eine Verwendung von Energie nach energiewirtschaftsrechtlichen Vorschriften das Merkmal der öffentlichen Versorgung erfüllt, auch wenn Elektrizität von Privatpersonen erzeugt und verteilt wird; die Standortgebundenheit ist aber Voraussetzung für alle Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB (BVerwG, Urteil vom 16.6.1994, Az. 4 C 20.93).

    Somit ist § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB ein Auffangtatbestand für Vorhaben, die nach den Grundsätzen städtebaulicher Ordnung, wenn überhaupt, sinnvoll nur im Außenbereich ausgeführt werden können, weil sie zur Erreichung des mit ihnen verfolgten Zwecks auf einen Standort außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile angewiesen sind (BVerwG, Urteil vom 16.06.1994, Az. 4 C 20.93).

  • BVerwG, 29.04.1968 - IV B 77.67

    Zulässigkeit eines Bienenhauses im Außenbereich

    Auszug aus VG Trier, 23.05.2012 - 5 K 1511/11
    Weicht ein Außenbereichsvorhaben krass vom herkömmlichen Baustil ab, kann es die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigen (BVerwG, DVBl. 1969, 261).
  • BVerwG, 20.01.1966 - I C 24.63
    Auszug aus VG Trier, 23.05.2012 - 5 K 1511/11
    Dadurch ist ein etwaiger Mangel insoweit geheilt (BVerwG, Urteil vom 20.01.1966, Az. I C 24.63).
  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 86.66

    Fehlende Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von

    Auszug aus VG Trier, 23.05.2012 - 5 K 1511/11
    Ob eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vorliegt, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab und ist bei der vorzunehmenden Abwägung zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 25.10.1967, Az. IV C 86.66).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus VG Trier, 23.05.2012 - 5 K 1511/11
    Der Außenbereich ist nicht unbedingt identisch mit der freien Landschaft, vielmehr umfasst der Außenbereich den gesamten nicht beplanten Bereich, der nicht im Zusammenhang bebaut ist, d. h., wo die vorhandene Bebauung nicht als Ordnungs- und Regelungsfaktor für die Bebauung bisher nicht bebauter Grundstücke in Betracht kommt (BVerwG, Urteil vom 01.12.1972, Az. IV C 6.71).
  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81

    Privilegiertes Vorhaben - Öffentliche Belange - Außenwirkung - Standortbezogen -

    Auszug aus VG Trier, 23.05.2012 - 5 K 1511/11
    Der Flächennutzungsplan kann ein Bauvorhaben nur dann verhindern, wenn seine Darstellungen den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen (BVerwG, Urteil vom 20.01.1984, Az. 4 C 43/81).
  • BVerwG, 08.02.1991 - 4 B 10.91

    Bauplanungsrecht - Windkraftanlagen im Außenbereich

    Auszug aus VG Trier, 23.05.2012 - 5 K 1511/11
    Ein Widerspruch des Bauvorhabens zum Flächennutzungsplan stellt regelmäßig eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange dar, weil im Flächennutzungsplan die Planungskonzeption der Gemeinden zum Ausdruck kommt (BVerwG, Urteil vom 08.02.1991, Az. 4 B 10/91).
  • BVerwG, 18.08.2005 - 4 C 13.04

    Flächennutzungsplan, Grundzüge; Nutzungsbeschränkung; Grenzwerte;

    Auszug aus VG Trier, 23.05.2012 - 5 K 1511/11
    (BVerwG, Urteil vom 18.8.2005, Az. 4 C 13.04).
  • BVerwG, 01.04.1997 - 4 B 11.97

    Bauplanungsrecht - Abgrenzung zwischen unbeplantem Innen- und Außenbereich,

    Auszug aus VG Trier, 23.05.2012 - 5 K 1511/11
    Er kann sich einem Vorhaben gegenüber nur auswirken, wenn die örtlichen Gegebenheiten wie z.B. die natürliche Beschaffenheit des Geländes seiner Verwirklichung nicht von Vornherein entgegenstehen (BVerwG, NVwZ 1997, 899).
  • BVerwG, 14.03.1975 - IV C 41.73

    Zulässigkeit von Camping- oder Zeltplätzen im Außenbereich

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht