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   FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2005 - 5 K 1575/01   

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https://dejure.org/2005,10466
FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2005 - 5 K 1575/01 (https://dejure.org/2005,10466)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.06.2005 - 5 K 1575/01 (https://dejure.org/2005,10466)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. Juni 2005 - 5 K 1575/01 (https://dejure.org/2005,10466)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 12 Nr. 1 Satz 2; ; EStG § 4 Abs. 4; ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reisekosten eines Steuerberaters bei Begleitung seines Mandanten; Aufteilungsverbot bei gemischt veranlasster Auslandsreise?

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufteilungsverbot bei gemischt veranlasster Auslandsreise?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abziehbarkeit von Reisekosten als Betriebsausgaben; Möglichkeit der schätzungsweisen Aufteilung der beruflichen und privaten Aufenthaltstage; Nichtabziehbarkeit der Ausgaben für Aufwendungen für die Lebensführung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 95
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2005 - 5 K 1575/01
    Nach bisheriger - allerdings im Schrifttum nahezu einhellig abgelehnter (vgl. insoweit Schmidt/Drenseck, EStG, 24. Aufl., § 12 Rdnr. 14) - Rechtsprechung verbietet diese Vorschrift zur Wahrung der steuerlichen Gerechtigkeit die Aufteilung und damit den Abzug von Aufwendungen, die sowohl der Lebensführung dienten als auch den Beruf fördern (allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot; vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BStBl II 1971, 17 und vom 19. Oktober 1970 GrS 3/70, BStBl II 1971, 21; BFH-Urteil vom 12. September 1996 IV 36/96, BFH/NV 1997, 219).
  • BFH, 19.10.1970 - GrS 3/70

    Gesamtaufwendungen eines Steuerpflichtigen - Lebensführung - Vermögensgegenstand

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2005 - 5 K 1575/01
    Nach bisheriger - allerdings im Schrifttum nahezu einhellig abgelehnter (vgl. insoweit Schmidt/Drenseck, EStG, 24. Aufl., § 12 Rdnr. 14) - Rechtsprechung verbietet diese Vorschrift zur Wahrung der steuerlichen Gerechtigkeit die Aufteilung und damit den Abzug von Aufwendungen, die sowohl der Lebensführung dienten als auch den Beruf fördern (allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot; vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BStBl II 1971, 17 und vom 19. Oktober 1970 GrS 3/70, BStBl II 1971, 21; BFH-Urteil vom 12. September 1996 IV 36/96, BFH/NV 1997, 219).
  • BFH, 20.07.2006 - VI R 94/01

    Aufteilung der Aufwendungen für die Hinreise und Rückreise bei gemischt

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2005 - 5 K 1575/01
    Die Revision ist nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO zugelassen worden, weil der Senat - wie in den Urteilsgründen dargelegt ist - von der bisherigen Rechtsprechung des BFH abweicht und das Revisionsverfahren VI R 94/01 zu einer ähnlichen Rechtsfrage im Bereich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit noch nicht abgeschlossen ist .
  • BFH, 12.09.1996 - IV R 36/96

    Fortbildungstagungen an beliebten Erholungsorten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2005 - 5 K 1575/01
    Nach bisheriger - allerdings im Schrifttum nahezu einhellig abgelehnter (vgl. insoweit Schmidt/Drenseck, EStG, 24. Aufl., § 12 Rdnr. 14) - Rechtsprechung verbietet diese Vorschrift zur Wahrung der steuerlichen Gerechtigkeit die Aufteilung und damit den Abzug von Aufwendungen, die sowohl der Lebensführung dienten als auch den Beruf fördern (allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot; vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BStBl II 1971, 17 und vom 19. Oktober 1970 GrS 3/70, BStBl II 1971, 21; BFH-Urteil vom 12. September 1996 IV 36/96, BFH/NV 1997, 219).
  • FG Köln, 21.06.2001 - 10 K 6288/96

    Keine Geltung des Aufteilungsverbots (§ 12 Nr. 1 S. 2 EStG ) für Reisekosten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2005 - 5 K 1575/01
    Gleichwohl ist der Senat im Hinblick auf die gewichtigen, in der Literatur vorgetragenen Bedenken gegen die strikte Anwendung des Aufteilungsverbotes in solchen Fällen durch die Rechtsprechung (vgl. Offerhaus, De­u­tsc­h­es Steuerrecht 2005, 446 m.w.N.) und mit Rücksicht auf die vom Senat für zutreffend gehaltenen Ausführungen des Finanzgerichts Köln im Urteil vom 21. Juni 2001 10 K 6288/96 (EFG 2001, 1186) der Ansicht, dass eine schätzungsweise Aufteilung der geltend gemachten Aufenthaltskosten im Hotel sowie der Flugkosten zu erfolgen hat.
  • BFH, 21.10.1996 - VI R 39/96

    Auslandsstudienreisen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2005 - 5 K 1575/01
    Andernfalls sollen die gesamten Reisekosten nicht abziehbar sein, soweit sich nicht ein durch den Beruf veranlasster Teil nach objektiven Maßstäben sicher und leicht abgrenzen lässt, wie z.B. Tagungsgebühren oder ähnliches (BFH-Urteil vom 14. Juli 1988 IV 57/87, BStBl II 1989, 19 und vom 21. Oktober 1996 VI R 39/96, BFH/NV 1997, 469).
  • BFH, 23.01.1997 - IV R 39/96

    Eigener Vortrag bei Auslandskongreß

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2005 - 5 K 1575/01
    Deren Bedeutung trete dann in den Hintergrund, wenn die Verfolgung privater Interessen nicht einen Schwerpunkt der Reise bildet (vgl. auch BFH-Urteil vom 23. Januar 1997 IV 39/96, BStBl II 1997, 357).
  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2005 - 5 K 1575/01
    Gleichwohl bejaht der Bundesfinanzhof wegen des genannten Aufteilungsverbotes die Abziehbarkeit von Reisekosten als Betriebsausgaben (bzw. Werbungskosten) nur dann, wenn die Reisen ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend im beruflichen Interesse unternommen werden und die Verfolgung privater Interessen im Sinne des § 12 Nr. 1 EStG wie z.B. die Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises nach dem Anlass der Reise, dem vorgesehenen Programm und tatsächlichen Durchführung nahezu ausgeschlossen ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. November 1978, GrS 8/77, BStBl II 1979, 213; BFH-Urteil vom 31. Januar 1997 VI R 72/95, BFH/NV 1997, 476).
  • BFH, 14.07.1988 - IV R 57/87

    Zur betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen für ein Steuerberater-Symposium

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2005 - 5 K 1575/01
    Andernfalls sollen die gesamten Reisekosten nicht abziehbar sein, soweit sich nicht ein durch den Beruf veranlasster Teil nach objektiven Maßstäben sicher und leicht abgrenzen lässt, wie z.B. Tagungsgebühren oder ähnliches (BFH-Urteil vom 14. Juli 1988 IV 57/87, BStBl II 1989, 19 und vom 21. Oktober 1996 VI R 39/96, BFH/NV 1997, 469).
  • BFH, 14.08.1996 - VI B 104/96

    Aufwendungen für Auslandsreisen als Werbungskosten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2005 - 5 K 1575/01
    Eine Qualifizierung als Betriebsausgaben scheidet bereits dann aus, wenn das Hineinspielen der Lebensführung ins Gewicht fällt und nicht nur von ganz untergeordneter Bedeutung ist (BFH-Beschluss vom 14. August 1996 VI B 104/96); ein bloßes Überwiegen der beruflichen Veranlassung gegenüber den privaten Elementen reicht nicht aus.
  • BFH, 31.01.1997 - VI R 72/95

    Aktuelle BFH-Rechtsprechung zu Auslandsstudienreisen

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.03.2013 - 5 K 1875/10

    Beim Kreditkartengeschäft wird mit der Unterschrift des Belastungsbelegs die

    Mit Urteil vom 1. Juni 2010 hat der BFH auf die Revision des Beklagten das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz 5 K 1575/01 - im Folgenden: FG - vom 1. Juni 2010 aufgehoben und die Sache an dieses zurückverwiesen.
  • FG Sachsen, 19.09.2006 - 1 K 1349/02

    Aufwendungen einer Geographielehrerin für eine von einer Akademie für

    Ferner verweisen die Kläger auf die Urteile des Bundesfinanzhofs vom 13. Juni 2002 VI R 168/00 (BStBl. II 2003, 765) und des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 27. Juni 2005 5 K 1575/01 (EFG 2006, 95 ) sowie auf das gegen letzteres Urteil anhängige Revisionsverfahren IV R 52/05 beim Bundesfinanzhof.

    Anderenfalls sind solche Reisen der privaten Lebensführung zuzuordnen und entgegen dem von den Klägern zitierten Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz in EFG 2006, 95 nicht dem Grunde nach wertneutral.

    Anders als etwa in dem vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz in EFG 2006, 95 entschiedenen Fall gab es bei der hier zu beurteilenden Südafrikarundreise keine einzelnen Aufenthaltstage oder andere quantifizierbare Zeiteinheiten, die durch objektiv ausschließlich berufliche Tätigkeiten im Wesentlichen ausgefüllt waren.

  • FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2008 - 4 K 2076/05

    Fahrtkosten zu sportlichen Wettkämpfen als berufsbedingte Werbungskosten

    d) Gleichwohl ist das erkennende Gericht in Übereinstimmung mit einer Entscheidung des 5. Senats des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 27. Juni 2005 (Az.: 5 K 1575/01, EFG 2006, 695) und der im Vorlagebeschluss an den Großen Senat des Bundesfinanzhofs -BFH- (BFH-Beschluss vom 20. Juli 2006 VI R 94/01, BStBl II 2007, 121 , Az. des BFH GrS 1/06) vertretenen Ansicht des 6. Senats des BFH der Auffassung, dass sich vorliegend Kostenteile feststellen lassen, die sich nach objektiven Maßstäben sicher und leicht als ausschließlich beruflich veranlasst abgrenzen lassen.

    e) Hinsichtlich der in moderater Höhe angesetzten Tagessätze für den Verpflegungsmehraufwand und der ebenfalls recht bescheiden angesetzten Übernachtungskosten ist der erkennende Senat im Hinblick auf die gewichtigen, in der Literatur vorgetragenen Bedenken gegen die strikte Anwendung des Aufteilungsverbotes in solchen Fällen durch die Rechtsprechung (vgl. Offerhaus, Deutsches Steuerrecht 2005, 446 m.w.N.) und mit Rücksicht auf die vom Senat für zutreffend gehaltenen Ausführungen des Finanzgerichts Köln im Urteil vom 21. Juni 2001 10 K 6288/96 (EFG 2001, 1186 ) und des 5. Senats des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 27. Juni 2005 (Az.: 5 K 1575/01, a.a.O.) der Ansicht, dass eine schätzungsweise Aufteilung der geltend gemachten Aufenthaltskosten erfolgen kann.

  • BFH, 01.06.2010 - VIII R 80/05

    Auslandsreise eines Steuerberaters - Ermittlungspflicht des Finanzgerichts

    Das Finanzgericht (FG) hat der Klage teilweise stattgegeben und die geltend gemachten Aufwendungen zur Hälfte zum Abzug zugelassen (Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 95).
  • FG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 3 K 255/07

    Steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für die Teilnahme an einer Gruppenreise

    Der Senat weicht mit seiner Auffassung deshalb auch nicht von dem Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 27. Juni 2005 5 K 1575/01 (EFG 2006, 95; Az. des BFH: VIII R 80/05) ab.
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