Weitere Entscheidung unten: FG Niedersachsen, 15.12.2011

Rechtsprechung
   FG Sachsen-Anhalt, 11.11.2014 - 5 K 180/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,43536
FG Sachsen-Anhalt, 11.11.2014 - 5 K 180/11 (https://dejure.org/2014,43536)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.11.2014 - 5 K 180/11 (https://dejure.org/2014,43536)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. November 2014 - 5 K 180/11 (https://dejure.org/2014,43536)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,43536) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 129 AO, § 10d Abs 4 S 1 EStG 2002, § 181 Abs 1 S 1 AO, § 170 Abs 2 S 1 Nr 1 AO, § 181 Abs 2 S 1 AO
    Feststellungsfrist für die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages ohne Abgabe einer entsprechenden Feststellungserklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer aus Gewerbebetrieb bzgl. Berichtigung von Unrichtigkeiten in der Steuererklärung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten nur innerhalb der Festsetzungs-/Feststellungsfrist Abgabe einer zutreffenden Einkommensteuererklärung beendet die Anlaufhemmung auch hinsichtlich der Verlustfeststellung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten nur innerhalb der Festsetzungs-/Feststellungsfrist - Abgabe einer zutreffenden Einkommensteuererklärung beendet die Anlaufhemmung auch hinsichtlich der Verlustfeststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 434
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 29.06.2011 - IX R 38/10

    Keine gesonderte Feststellung eines Verlustvortrags nach Ablauf der

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 11.11.2014 - 5 K 180/11
    In diesem Fall genügen Angaben in der Einkommensteuererklärung [BFH, Urteil vom 29. Juni 2011 - IX R 38/10 - BStBl. II 2011, S. 963 (964), RdNr. 14; Heuermann , in: Kirchhof/Söhn, EStG, Stand: August 2014, § 10d RdNr. D 72].

    Nachdem der Bundesfinanzhof durch sein bereits zitiertes Urteil vom 29. Juni 2011 [Aktenzeichen: IX R 38/10, abgedruckt in: BStBl. II 2011, S. 963] höchstrichterlich eine Klärung der Frage herbeigeführt hat, ob eine Feststellungserklärung abgegeben werden muss, wenn sich die für den Feststellungsbescheid erforderlichen Angaben bereits (vollständig) aus einer vorliegenden Steuererklärung ergeben, ist nach Auffassung des Senates ein Revisionsgrund im Sinne des § 115 Abs. 2 FGO nicht (mehr) gegeben.

  • BFH, 11.01.1995 - II R 125/91

    1. Hinweis nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO muß auf die eingeschränkte Wirkung des

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 11.11.2014 - 5 K 180/11
    Fehlt aber dieser Hinweis, ist der Feststellungsbescheid rechtswidrig und auf Anfechtung hin aufzuheben [BFH, Urteil vom 14. Juni 2007 - XI R 37/05 - BFH/NV 2007, S. 2227, Urteil vom 11. Januar 1995 - II R 125/91 - BStBl. II 1995, S. 302].
  • BFH, 14.06.2007 - XI R 37/05

    Feststellungsbescheid; Hinweis nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 11.11.2014 - 5 K 180/11
    Fehlt aber dieser Hinweis, ist der Feststellungsbescheid rechtswidrig und auf Anfechtung hin aufzuheben [BFH, Urteil vom 14. Juni 2007 - XI R 37/05 - BFH/NV 2007, S. 2227, Urteil vom 11. Januar 1995 - II R 125/91 - BStBl. II 1995, S. 302].
  • BFH, 22.05.2006 - VI R 15/05

    Nach Erlass eines Einkommensteuerbescheids ist für die (weitere) Durchführung des

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 11.11.2014 - 5 K 180/11
    Dies sei aber für den Lauf der Verjährungsfrist unerheblich, denn nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (Urteil vom 22. Mai 2006, Aktenzeichen: VI R 15/05) sei ein Feststellungsantrag entbehrlich, wenn das Finanzamt das Veranlagungsverfahren bereits durchgeführt habe.
  • BFH, 09.05.2001 - XI R 25/99

    Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 11.11.2014 - 5 K 180/11
    Dies gilt umso mehr, als hierzu kein Antrag erforderlich war, weil die Verlustfeststellung nach § 10d Abs. 4 Satz 1 EStG auch dann - von Amts wegen - vorzunehmen ist, wenn keine Feststellungserklärung abgegeben wird [BFH, Urteil vom 09. Mai 2001 - XI R 25/99 - BStBl. 2002, S. 817 (818); Hallerbach , in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, Stand: Juni 2014, § 10d EStG RdNr. 121].
  • FG Sachsen-Anhalt, 20.12.2011 - 5 V 1335/11

    Aussetzung der Vollziehung: Anlaufhemmung für Feststellung des verbleibenden

    Die Vollziehung des Bescheides des Antragsgegners über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zur Einkommensteuer zum 31. Dezember 2003 vom 16. Juni 2010 in der Gestalt, die dieser durch die Einspruchsentscheidung des Antragsgegners vom 14. Januar 2011 gefunden hat, wird bis zum Ablauf eines Monates nach Beendigung des bei dem Senat anhängigen Rechtsstreites in der Hauptsache (Aktenzeichen: 5 K 180/11) ausgesetzt.

    Der Antragsteller hat am 16. Februar 2011 Klage erhoben (Aktenzeichen: 5 K 180/11), über die noch nicht entschieden ist.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2015 - 9 N 16.15

    Beginn der Festsetzungsfrist bei Schmutzwassergebühren

    Das Kalenderjahr läuft am 31. Dezember um 24.00 Uhr ab (vgl. FG Sa-An, Urteil vom 11. November 2014 - 5 K 180/11 -, juris, Rdnr. 21; FG SN, Urteil vom 28. September 2011 - 8 K 1287 -, juris, Rdnr. 30), mit der Folge, dass der darauf folgende 1. Januar bereits der erste Tag der Festsetzungsfrist ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 15.12.2011 - 5 K 180/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15354
FG Niedersachsen, 15.12.2011 - 5 K 180/11 (https://dejure.org/2011,15354)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.12.2011 - 5 K 180/11 (https://dejure.org/2011,15354)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Dezember 2011 - 5 K 180/11 (https://dejure.org/2011,15354)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,15354) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 9a S. 1 Nr. 1, S. 2 UStG; § 15 Abs. 1b UStG
    Ansetzung von unentgeltlichen Wertabgaben für die nichtunternehmerische Nutzung eines am 03.05.1999 angeschafften Kfz

  • datenbank.nwb.de

    Unentgeltliche Wertabgabe: Nichtunternehmerische Nutzung eines am 3.5.1999 angeschafften Kfz; Erwerb mit 50 %-igem Vorsteuerabzug

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ansetzung von unentgeltlichen Wertabgaben für die nichtunternehmerische Nutzung eines am 03.05.1999 angeschafften Kfz

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 563
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.04.2007 - V R 48/05

    Zur Versteuerung eines sowohl betrieblich als auch privat genutzten PKW

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.12.2011 - 5 K 180/11
    Der Wortlaut der Übergangsregelung des § 27 Abs. 5 Satz 1 UStG ist insoweit eindeutig (ebenso Nieskens in Rau/Dürrwächter UStG § 27 Stand 10/2010 Rn. 30 und UStR 2004, 105, 120; Gilz in DStR 2004, 624; Zugmaier in Inf 2004, 222; FG München 9. Juni 2005 14 K 5374/04, EFG 2005, EFG 2005, 1570 [FG München 09.06.2005 - 14 K 5374/04] ; vgl. auch BFH-Urteil vom 19.04.2007 V R 48/05 , BFHE 217, 83, BStBl II 2007, 801 unter II 1 d).

    In einem solche Fall wäre einer unentgeltlichen Wertabgabe gem. § 3 Abs. 9a Satz 1 Nr. 1 UStG entgegen § 27 Abs. 5 Satz 1 UStG gerechtfertigt (so auch der BFH in seinem Urteil vom 19.04.2007 V R 48/05 , BFHE 217, 83, BStBl II 2007, 801, für den Fall, dass der Steuerpflichtige den gem. § 15 Abs. 1b UStG beschränkten Vorsteuerabzug für ein 2000 angeschafftes Fahrzeug im Jahr 2003 gem. § 15a UStG teilweise nachholt).

  • FG München, 09.06.2005 - 14 K 5374/04

    Keine Besteuerung der privaten Verwendung von sog. Vorsteuerkappungsfahrzeugen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.12.2011 - 5 K 180/11
    Der Wortlaut der Übergangsregelung des § 27 Abs. 5 Satz 1 UStG ist insoweit eindeutig (ebenso Nieskens in Rau/Dürrwächter UStG § 27 Stand 10/2010 Rn. 30 und UStR 2004, 105, 120; Gilz in DStR 2004, 624; Zugmaier in Inf 2004, 222; FG München 9. Juni 2005 14 K 5374/04, EFG 2005, EFG 2005, 1570 [FG München 09.06.2005 - 14 K 5374/04] ; vgl. auch BFH-Urteil vom 19.04.2007 V R 48/05 , BFHE 217, 83, BStBl II 2007, 801 unter II 1 d).
  • FG Sachsen, 28.02.2011 - 3 V 1195/10

    Auslegung der Übergangsvorschriften des § 27 Abs. 5 S. 2 UStG 2005 für die

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.12.2011 - 5 K 180/11
    Soweit die Finanzverwaltung ausweislich des BMF-Schreibens vom 27.08.2004 IV B 7 - S 7300 - 70/04 (BStBl. I 2004, 864) auf der Grundlage der Gesetzesbegründung die Auffassung vertritt, dass Fahrzeuge, die nach dem 31.03.1999 und vor dem 01.01.2004 angeschafft worden sind und für die der halbe Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1b UStG in Anspruch genommen wurde, ab 01.01.2004 nach § 3 Abs. 9a Satz 1 Nr. 1 UStG eine unentgeltliche Wertabgabe als Ausgleich für die nichtunternehmerische Nutzung des Fahrzeugs der Besteuerung unterliege (im Ergebnis ebenso Sächsisches FG, Beschluss vom 28.02.2011 3 V 1195/10 , in [...]) teilt der Senat diese Auffassung nicht.
  • BFH, 04.11.2008 - IX B 146/08

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung von Rechtssachen zur Eigenheimzulage

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.12.2011 - 5 K 180/11
    Ein Abweichen von dieser Regel wäre nur ausnahmsweise gerechtfertigt, wenn die aufgeworfenen Rechtsfragen sich noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin stellen könnten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 09.05.2007 IX B 7/07 , BFH/NV 2007, 1473; vom 04.11.2008 IX B 146/08 , BFH/NV 2009, 129).
  • BFH, 09.05.2007 - IX B 7/07

    NZB: Eigenheimzulage, auslaufendes Recht, grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.12.2011 - 5 K 180/11
    Ein Abweichen von dieser Regel wäre nur ausnahmsweise gerechtfertigt, wenn die aufgeworfenen Rechtsfragen sich noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin stellen könnten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 09.05.2007 IX B 7/07 , BFH/NV 2007, 1473; vom 04.11.2008 IX B 146/08 , BFH/NV 2009, 129).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-17/01

    Sudholz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.12.2011 - 5 K 180/11
    Mit Urteil vom 29.04.2004 habe der EuGH in der Rechtssache C-17/01 entschieden, dass § 15 Abs. 1b UStG a.F. für den Zeitraum vom 01.04.1999 bis zum 04.03.2000 einer unionsrechtlichen Grundlage entbehre.
  • BFH, 05.03.2014 - XI R 29/12

    Verwendung eines mit hälftigem Vorsteuerabzug erworbenen PKW für private Zwecke -

    aa) Entgegen dem rechtskräftigen Urteil des Niedersächsischen FG vom 15. Dezember 2011  5 K 180/11 (EFG 2012, 563, unter I.) und der Ansicht des Klägers liegt es bereits innerhalb des möglichen Wortsinns des § 27 Abs. 5 Satz 2 UStG, dass der Ausschluss der Versteuerung unentgeltlicher Wertabgaben über den 31. Dezember 2003 hinaus insoweit keine Anwendung findet, als in Besteuerungszeiträumen ab 2004 aus Eingangsleistungen für die Miete oder den Betrieb dieses Fahrzeugs der volle Vorsteuerabzug geltend gemacht wurde.
  • FG Sachsen, 05.06.2012 - 3 K 927/11

    Voller Vorsteuerabzug aus den laufenden Betriebskosten eines mit hälftigem

    c) Der Senat folgt damit nicht der gegenteiligen Auffassung des FG Niedersachsen vom 15. Dezember 2011 (5 K 180/11, EFG 2012, S. 63 mit Anm. Büchter-Hole), das den Wortlaut des § 27 Abs. 5 Satz 2 UStG für zwingend auf die Vorsteuerregelung begrenzt hält.

    Der Senat hat die Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO zugelassen, da er von der Entscheidung des FG Niedersachsen vom 15. Dezember 2011 (a.a.O.) abweicht.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht