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   FG Düsseldorf, 06.10.2010 - 5 K 1818/08 U   

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FG Düsseldorf, 06.10.2010 - 5 K 1818/08 U (https://dejure.org/2010,5596)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.10.2010 - 5 K 1818/08 U (https://dejure.org/2010,5596)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Oktober 2010 - 5 K 1818/08 U (https://dejure.org/2010,5596)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerbarkeit der Abgabe von Schecks über vergünstigte Hotelleistungen; Abgrenzung einer Lieferung von einer sonstigen Leistung mit Blick auf den Charakter des Umsatzes aus der Sicht eines Durchschnittsverbrauchers; Bloße Leistungsbereitschaft als Inhalt einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerbarkeit der Abgabe von Hotelschecks mit Preisvergünstigung; Hotelschecks; Preisvergünstigung; Leistungsgegenstand; Leistungsaustausch; Verpflichtung zur Leistungsbereitschaft; Vermittlungsleistung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerbarkeit der Abgabe von Hotelschecks mit Preisvergünstigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hotelschecks

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur umsatzsteuerlichen Behandlung von sog. Hotelschecks

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 486
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • BFH, 27.08.1970 - V R 159/66

    Vergütung - Kündigung - Vertragliche Auflösung - Werklieferungsvertrag - Entgelt

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.10.2010 - 5 K 1818/08
    In der Rechtsprechung ist unstreitig, dass grundsätzlich auch die Leistungsbereitschaft als solche bereits Inhalt einer umsatzsteuerlichen Leistungsbeziehung sein kann (siehe u.a. Urteile BFH vom 01.10.1981 V R 34/76, UR 1982, 32 - "Kurtaxe", vom 09.05.1974 V R 128/71, BFHE 112, 430, BStBl II 1974, 530 - "Mitgliedsbeiträge an Lohnsteuerhilfeverein", und vom 27.08.1970 V R 159/66, BFHE 100, 259, BStBl II 1971, 6 - "Annahmeverzug bei Dienstverhältnissen" -, Urteil des FG München vom 25.06.2009 15 K 95/06, EFG EFG 2009, 2053; siehe auch Nieskens in Rau/Dürrwächter UStG - Kommentar § 3 Anm. 430 - Stichwort: "Leistungsbereitschaft - Annahmeverzug").

    Mit dem Begriff "Leistungsbereitschaft" ist in diesen Fällen nichts anderes als der generelle Vertragswillen des Unternehmers bezeichnet, also lediglich dessen Vorhaben, die bestellte Leistung auszuführen (siehe Urteil des BFH vom 27.08.1970 V R 159/66, BFHE 100, 259, BStBl II 1971, 6).

    Bei diesen Sachverhalten soll nach Ansicht des BFH die Leistungsbereitschaft bereits eine umsatzsteuerliche Leistung darstellen, auch wenn die Dienste nicht mehr erbracht (§ 615 BGB) oder die Waren - etwa wegen nachträglichen Untergangs (§ 324 Abs. 2 BGB) - nicht mehr geliefert, die Entgelte aber gleichwohl bezahlt werden müssen (Urteil des BFH vom 27.08.1970 V R 159/66, BFHE 100, 259, BStBl II 1971, 6).

    Auch für diesen Fall der fortbestehenden Entgeltsverpflichtung bei Annahmeverzug hat der BFH die Leistungsbereitschaft selbst als steuerbaren Umsatz beurteilt (Urteil des BFH vom 27.08.1970 V R 159/66, BFHE 100, 259, BStBl II 1971, 6; siehe auch Urteil des OLG Düsseldorf vom 26.11.1987 18 U 97/87 , Fundstelle: JURIS; kritisch Nieskens in in Rau/Dürrwächter UStG - Kommentar § 3 Anm. 430 - Stichwort: "Leistungsbereitschaft").

  • BFH, 09.05.1974 - V R 128/71

    Beitragszahlungen an eine Interessenvereinigung von Lohnsteuerzahlern sind

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.10.2010 - 5 K 1818/08
    In der Rechtsprechung ist unstreitig, dass grundsätzlich auch die Leistungsbereitschaft als solche bereits Inhalt einer umsatzsteuerlichen Leistungsbeziehung sein kann (siehe u.a. Urteile BFH vom 01.10.1981 V R 34/76, UR 1982, 32 - "Kurtaxe", vom 09.05.1974 V R 128/71, BFHE 112, 430, BStBl II 1974, 530 - "Mitgliedsbeiträge an Lohnsteuerhilfeverein", und vom 27.08.1970 V R 159/66, BFHE 100, 259, BStBl II 1971, 6 - "Annahmeverzug bei Dienstverhältnissen" -, Urteil des FG München vom 25.06.2009 15 K 95/06, EFG EFG 2009, 2053; siehe auch Nieskens in Rau/Dürrwächter UStG - Kommentar § 3 Anm. 430 - Stichwort: "Leistungsbereitschaft - Annahmeverzug").

    Das ist in der Regel dann der Fall, wenn die Leistungsbereitschaft vereinbarungsgemäß unabhängig davon honoriert wird, ob und in welchem Umfang eine tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung erfolgt (Urteil des BFH vom 09.05.1974 V R 128/71, BFHE 112, 430, BStBl II 1974, 530 - "Mitgliedsbeiträge an Lohnsteuerhilfeverein"; Nieskens in Rau/Dürrwächter UStG - Kommentar § 3 Anm. 430 - Stichwort: "Leistungsbereitschaft").

    In diesem entscheidenden Punkt unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt nicht wesentlich von den vom BFH entschiedenen Fällen zur Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein (BFH-Urteil vom 09.05.1974 V R 128/71, BFHE 112, 430, BStBl II 1974, 530) und zur Umsatzsteuerpflicht einer "Kurtaxe" (BFH-Urteil vom 01.10.1981 V R 34/76, UR 1982, 32) bzw. von dem Fall, welcher der Entscheidung des EuGH in seiner Entscheidung vom 21.03.2002 C-174/00 "Kennemer Golf" (BFH/NV 2002, Beilage 3, 95, UR 2002, 320) zugrunde lag, also von anderen Sachverhalten, in denen die Entgeltsverpflichtung ebenfalls - unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme des Leistungsangebotes - bestehen blieb.

  • EuGH, 27.10.2005 - C-41/04

    Levob Verzekeringen und OV Bank - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2,

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.10.2010 - 5 K 1818/08
    28 ff., und vom 27. Oktober 2005 Rs. C-41/04 --Levob Verzekeringen und OV Bank--, Slg. 2005, I-9433, BFH/NV Beilage 2006, 38, Randnrn.

    Nach dem EuGH-Urteil in Slg. 2005, I-9433, BFH/NV Beilage 2006, 38 (Levob Verzekeringen und OV Bank) ist bei einem Umsatz, der ein Leistungsbündel darstellt, eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen, um zu bestimmen, ob zwei oder mehrere getrennte Leistungen vorliegen oder eine einheitliche Leistung und ob im letztgenannten Fall diese einheitliche Leistung als Dienstleistung einzustufen ist.".

  • EuGH, 21.03.2002 - C-174/00

    Kennemer Golf

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.10.2010 - 5 K 1818/08
    Auch der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 21.03.2002 C-174/00 "Kennemer Golf" (BFH/NV 2002, Beilage 3, 95, UR 2002, 320), nach der Jahresbeiträge der Mitglieder eines Sportvereins die Gegenleistung für die von diesem Verein erbrachten Dienstleistungen darstellen können, auch wenn diejenigen Mitglieder, die die Einrichtungen des Vereins nicht oder nicht regelmäßig nutzen, verpflichtet sind, ihren Jahresbeitrag zu zahlen, die Leistungsbereitschaft an sich bereits als steuerbaren Umsatz beurteilt.

    In diesem entscheidenden Punkt unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt nicht wesentlich von den vom BFH entschiedenen Fällen zur Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein (BFH-Urteil vom 09.05.1974 V R 128/71, BFHE 112, 430, BStBl II 1974, 530) und zur Umsatzsteuerpflicht einer "Kurtaxe" (BFH-Urteil vom 01.10.1981 V R 34/76, UR 1982, 32) bzw. von dem Fall, welcher der Entscheidung des EuGH in seiner Entscheidung vom 21.03.2002 C-174/00 "Kennemer Golf" (BFH/NV 2002, Beilage 3, 95, UR 2002, 320) zugrunde lag, also von anderen Sachverhalten, in denen die Entgeltsverpflichtung ebenfalls - unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme des Leistungsangebotes - bestehen blieb.

  • BFH, 09.06.2005 - V R 50/02

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 3 Abs. 4 Satz 1 UStG 1993 - kein ermäßigter

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.10.2010 - 5 K 1818/08
    Maßgebend ist dabei, welche Elemente überwiegen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Juni 2005 V R 50/02, BFHE 210, 182, BStBl II 2006, 98, m.w.N.).

    19 ff.; BFH-Urteile vom 9. Juni 2005 V R 50/02, BFHE 210, 182, BStBl II 2006, 98; vom 6. Dezember 2007 V R 66/05, BFHE 221, 60, BStBl II 2008, 638, und vom 24. Januar 2008 V R 12/05, BFHE 221, 310, BStBl II 2009, 60, m.w.N.): Zum einen ist jede Leistung in der Regel als eigene, selbständige Leistung zu betrachten, zum anderen darf eine wirtschaftlich einheitliche Leistung im Interesse eines funktionierenden Mehrwertsteuersystems nicht künstlich aufgespalten werden.

  • BFH, 01.10.1981 - V R 34/76
    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.10.2010 - 5 K 1818/08
    In der Rechtsprechung ist unstreitig, dass grundsätzlich auch die Leistungsbereitschaft als solche bereits Inhalt einer umsatzsteuerlichen Leistungsbeziehung sein kann (siehe u.a. Urteile BFH vom 01.10.1981 V R 34/76, UR 1982, 32 - "Kurtaxe", vom 09.05.1974 V R 128/71, BFHE 112, 430, BStBl II 1974, 530 - "Mitgliedsbeiträge an Lohnsteuerhilfeverein", und vom 27.08.1970 V R 159/66, BFHE 100, 259, BStBl II 1971, 6 - "Annahmeverzug bei Dienstverhältnissen" -, Urteil des FG München vom 25.06.2009 15 K 95/06, EFG EFG 2009, 2053; siehe auch Nieskens in Rau/Dürrwächter UStG - Kommentar § 3 Anm. 430 - Stichwort: "Leistungsbereitschaft - Annahmeverzug").

    In diesem entscheidenden Punkt unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt nicht wesentlich von den vom BFH entschiedenen Fällen zur Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein (BFH-Urteil vom 09.05.1974 V R 128/71, BFHE 112, 430, BStBl II 1974, 530) und zur Umsatzsteuerpflicht einer "Kurtaxe" (BFH-Urteil vom 01.10.1981 V R 34/76, UR 1982, 32) bzw. von dem Fall, welcher der Entscheidung des EuGH in seiner Entscheidung vom 21.03.2002 C-174/00 "Kennemer Golf" (BFH/NV 2002, Beilage 3, 95, UR 2002, 320) zugrunde lag, also von anderen Sachverhalten, in denen die Entgeltsverpflichtung ebenfalls - unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme des Leistungsangebotes - bestehen blieb.

  • EuGH, 25.02.1999 - C-349/96

    CPP

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.10.2010 - 5 K 1818/08
    "Für die Annahme einer einheitlichen Leistung sind im Wesentlichen die folgenden gemeinschaftsrechtlich geklärten Grundsätze zu berücksichtigen (vgl. z.B. Urteile des EuGH vom 25. Februar 1999 Rs. C-349/96 --CPP--, Slg. 1999, I-973, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1999, 254, Randnrn.
  • BFH, 15.10.2009 - XI R 52/06

    Umsätze aus sog. Mailingaktionen als einheitliche sonstige Leistungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.10.2010 - 5 K 1818/08
    Zum Vorliegen einer einheitlichen Leistung hat der BFH unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH in seinem Urteil vom 15.10.2009 XI R 52/06 (BFHE 227, 231, BFH/NV 2010, 370) folgende Ausführungen gemacht:.
  • BFH, 15.09.1994 - XI R 51/91

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer einheitlichen Leistung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.10.2010 - 5 K 1818/08
    Tragen mehrere, untereinander gleich zu wertende Faktoren zur Erreichung eines Zieles bei und gehören sie aus diesem Grunde zusammen, so ist die Annahme einer einheitlichen Leistung nur gerechtfertigt, wenn die einzelnen Faktoren so ineinander greifen, dass sie bei natürlicher Betrachtung hinter dem Ganzen zurücktreten (vgl. BFH-Urteil vom 15. September 1994 XI R 51/91, BFH/NV 1995, 553; BFH-Beschluss vom 18. Dezember 1980 V B 24/80, BFHE 132, 147, BStBl II 1981, 197).
  • FG Baden-Württemberg, 14.04.2010 - 1 K 126/07

    Zum Leistungsort der Umsätze als Untervermittler von innergemeinschaftlichen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.10.2010 - 5 K 1818/08
    Der typische Vermittler bereitet den Vertragsschluss vor und führt die Vertragsparteien zusammen, die dann den Vertrag schließen (Stadie in Rau/Dürrwächter, UStG - Kommentar, § 3a Anm. 147; ausführlich zur "Vermittlungsleistung" i.S. des § 3a Abs. 2 Nr. 4 UStG siehe Urteil des FG Baden-Württemberg vom 14.04.2010 1 K 126/07 m.w.N. , Fundstelle: JURIS).
  • BFH, 24.01.2008 - V R 12/05

    Überlassung von Standplätzen auf Wochenmärkten als umsatzsteuerfreie

  • BFH, 06.12.2007 - V R 66/05

    Umsatzsteuerfreiheit von Marketingleistungen und Werbeleistungen im Zusammenhang

  • BFH, 18.12.1980 - V B 24/80

    Ernstlich zweifelhaft, ob an der Rechtsprechung zur Behandlung von

  • OLG Düsseldorf, 26.11.1987 - 18 U 97/87
  • EuGH, 29.02.1996 - C-215/94

    Mohr / Finanzamt Bad Segeberg

  • FG Düsseldorf, 17.01.2007 - 5 K 3220/04

    Bestehen einer Unternehmereigenschaft eines Vereines bei Wahrnehmung ihrer

  • BFH, 03.06.2009 - XI R 34/08

    Der Zwischenhandel mit Eintrittskarten ist eine sonstige Leistung, die am Sitzort

  • BFH, 30.01.1997 - V R 133/93

    Brachlegung von Ackerflächen nach Fördergesetz (DDR) vom 6. Juli 1990 ist nicht

  • BFH, 25.11.1976 - V R 71/72

    Die Überlassung von Offsetfilmen zum Druck von Reklamematerial ist eine Lieferung

  • EuGH, 03.03.1994 - C-16/93

    Tolsma / Inspecteur der Omzetbelasting

  • BFH, 28.07.1994 - V R 19/92

    Forschungszuschüsse sind nur dann Entgelt, wenn sie Gegenleistung für eine

  • EuGH, 18.07.2007 - C-277/05

    'Société thermale d''Eugénie-Les-Bains' - Mehrwertsteuer - Geltungsbereich -

  • EuGH, 29.07.2010 - C-40/09

    Astra Zeneca UK - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2 Nr. 1 - Begriff

  • FG München, 25.06.2009 - 14 K 95/06

    Umsatzsteuerpflicht der Zahlungen für verfallene Flugtickets, sog. unflown

  • BFH, 08.09.2011 - V R 42/10

    Leistungsort für Anzahlungen bei grundstücksbezogenen Vermittlungsleistungen -

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des FG Düsseldorf vom 6. Oktober 2010  5 K 1818/08 U aufzuheben und den Umsatzsteuerbescheid 2007 vom 18. März 2009 auf ... EUR herabzusetzen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 10.07.2014 - 6 K 1782/13

    Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bei Einlösung eines Camping Schecks

    Das Finanzgericht nahm eine Leistung eigener Art des Scheckausstellers an, weil nur eine Leistungsbereitschaft entgolten werde (FG Düsseldorf, Urteil vom 6. Oktober 2010 5 K 1818/08 U, EFG 2011, 486).
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