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   VG Dresden, 05.11.2008 - 5 K 1837/05   

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VG Dresden, 05.11.2008 - 5 K 1837/05 (https://dejure.org/2008,10073)
VG Dresden, Entscheidung vom 05.11.2008 - 5 K 1837/05 (https://dejure.org/2008,10073)
VG Dresden, Entscheidung vom 05. November 2008 - 5 K 1837/05 (https://dejure.org/2008,10073)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit einer Anfechtungsklage gegen die Mitteilung über die Einleitung des Eintragungsverfahrens nach dem Kulturgutschutzgesetz (KultgSchG); Anspruch auf Unterlassung der Eintragung einer Musikbibliothek in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes nach ...

  • bibliotheksurteile.de

    Musikbibliothek unter Kulturgüterschutz | Kommunale Bibliothek, Spezialbibliothek

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht billigt Ausfuhrverbot für Originalhandschriften von Bach und Mendelssohn-Bartholdy

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausfuhrverbot für Originalhandschriften von Bach und Mendelssohn-Bartholdy

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Berlin, 29.11.2006 - 1 A 162.05

    Teilerfolg der Kläger im Streit um die Musiksammlung Peters

    Auszug aus VG Dresden, 05.11.2008 - 5 K 1837/05
    Die Musikbibliothek P. ist eine wissenschaftliche Spezialbibliothek, zu der neben musikwissenschaftlichen Standardwerken, Fachzeitschriften aus mehreren Jahrhunderten, wissenschaftlich-kritischen Editionen älterer Musik, Gesamtausgaben und Sondersammlungen insbesondere seltene Handschriften und Erstausgaben bedeutender Komponisten und Musiker, Briefe bedeutender musikalischer Persönlichkeiten und Notenausgaben mit handschriftlichen Eintragungen großer Meister gehören (vgl. VG Berlin, Urt. v. 29.11.2006, 1 A 162.05).

    Die Stadt Leipzig vertrat sodann im Jahr 2000 gegenüber der Klägerin zu 1 die Rechtsauffassung, dass die Musikbibliothek P. nicht zu den mit Bescheid vom 1.9.1993 rückübertragenen Vermögenswerten gehöre (vgl. dazu auch VG Berlin, Urt. v. 29.11.2006, 1 A 162.05, S. 3, 10, 11; vgl. a. Übergabeprotokoll vom 1.8.1963 zwischen der E. P. Leipzig und dem Rat der Stadt Leipzig, wonach die Musikbibliothek P. im Jahre 1954 dem Rat der Stadt Leipzig "als Eigentum" übergeben worden sein soll: Akte des Liegenschaftsamtes der Stadt Leipzig).

    Die Klägerin zu 1 ließ diese in einer gesonderten Liste einzeln aufgeführten Stücke zur deutschen Abteilung von Christie´s nach Berlin verbringen (vgl. a. VG Berlin, Urt. 29.11.2006, 1 A 162.05, S. 4).

    Das Verwaltungsgericht Berlin hat die vorgenannte Eintragung im Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes durch Urteil vom 29.11.2006 (Az.: 1 A 162.05, juris; Seiten 1369 - 1387 der Gerichtsakte: AS 1369 - 1387; ALeipz IV) aus formellen Gründen aufgehoben.

    In Folge der familieninternen Übereinstimmung der Abkömmlinge des H. H. in Bezug auf die in Abweichung vom Restitutionsbescheid vom 1.9.1993 vorzunehmende Korrektur der Eigentümerstellung an der Musikbibliothek P. (vgl. bereits den Hinweis auf ein Familienabkommen im vermögensrechtlichen Anmeldeschreiben vom 23.12.1992, LARoV IIF1, 28 - 30) übertrug die Fa. E. P. GmbH Leipzig im September 2005 im Wege der vertraglichen Abtretung der Herausgabeansprüche gegen die jeweiligen Besitzer (AS 243 - 253; vgl. a. VG Berlin, Urt. v. 29.11.2009, 1 A 162.05, S. 5, 10, 11) das Eigentum an der "Musikbibliothek P. mit all ihren Bestandteilen, wie sie sich zur Zeit im wesentlichen in der Stadtbibliothek Leipzig befinden und zu einem geringeren Teil im Lager der Kunstspedition Hasenkamp in Berlin", unter Bezugnahme auf den sogenannten Zettelkatalog, den die Stadt Leipzig anhand ihrer Bestandskarteikarten erstellt hat und der die Einzelstücke spezifiziert", einschließlich sämtlicher Rechte im weitesten Sinne, z. B. Herausgabeansprüche und sonstige Ansprüche "gegenüber der Stadt Leipzig, dem Bach-Archiv Leipzig, der Kunstspedition Hasenkamp, dem britischen Kunstauktionshaus Christie´s, dem ein Teil der Stücke zur Bewertung ausgehändigt worden war", und gegenüber sonstigen Dritten auf die nachfolgenden, als "H. -Erben" bezeichneten Personen: C. H. (United Kingdom), M. H. (USA), H. H. (USA), H. Stanton (USA), E. B. (Canada) und E. C. S. (United Kingdom).

    Dass mit der Einleitung des Eintragungsverfahrens zur Sicherung des Schutzzwecks einer möglicherweise nachfolgenden Eintragung gemäß § 4 Abs. 1 KultgSchG ein vorläufiges und gemäß § 16 Abs. 1 Buchst. b KultgSchG strafbewehrtes Ausfuhrverbot mit absoluter Wirkung verbunden ist, ändert hieran nichts, weil dies unmittelbar aus dem Gesetz folgt und nicht Gegenstand einer behördlichen Entscheidung (z. B. Beschlagnahme) ist (VG Berlin, Urt. v. 29.11.2006, 1 A 162.05, juris; VGH München, Beschl. v. 5.2.1998, 5 CE 87.03573, NVwZ 1988, 742, 743).

    Obwohl sich aus dem in der Akte des Liegenschaftsamtes Leipzig enthaltenen Übergabeprotokoll vom 1.8.1963 zwischen der E. P. Leipzig und der Stadt Leipzig Anhaltspunkte für ein Ausscheiden der Musikbibliothek P. aus dem enteigneten Unternehmen ergeben (vgl. a. VG Berlin, Urt. v. 29.11.2006, 1 A 162.05, S. 3, 10 u. 11), wurde in den Gründen des Bescheides vom 1.9.1993 nicht festgestellt, dass die Musikbibliothek P. zum Zeitpunkt der Rückgabe nicht mehr zum Unternehmensverband des enteigneten und rückübertragenen Unternehmens im Sinne von § 1 Abs. 1 URüV i. V. m. § 6 Abs. 9 VermG gehörte.

    Die Klagebefugnis der Kläger zu 2 - 4 folgt aus der Beeinträchtigung ihres eigenen Miteigentumsanteils an der Musikbibliothek P. durch die Einschränkung der Verfügungsfreiheit in Folge von Maßnahmen nach dem Kulturgutschutzgesetz, ohne dass es der Mitwirkung der übrigen Miteigentümer bedarf (VG Berlin, Urt. v. 29.11.2006, 1 A 162.05, S. 9 - 12).

    Die Miteigentümerstellung der Kläger zu 2 - 4, die zu den H. -Erben gehören, wäre selbst dann gegeben, wenn die E. P. GmbH i. L., Leipzig als Nichtberechtigte über das Eigentum an der Musikbibliothek P. zugunsten der H. -Erben verfügt hätte, weil die H. -Erben in diesem Fall das Eigentum an der Musikbibliothek P. im Wege des gutgläubigen Erwerbs durch die im September 2005 wirksam gewordene Abtretung der Herausgabeansprüche gegen die jeweiligen Besitzer gemäß § 931, § 934 BGB erlangt hätten (vgl. VG Berlin, Urt. v. 29.11.2006, 1 A 162.05, S. 11).

    § 44 a Satz 2 VwGO ist hier hinsichtlich der möglichen Verletzung in eigenen Rechten durch die bloße Einleitung des Eintragungsverfahrens nach dem Kulturgutschutzgesetz aufgrund der verfassungsrechtlichen Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) analog anwendbar (vgl. VG Berlin, Urt. v. 29.11.2006, 1 A 162.05, S. 11, 12), da mit der Einleitung des Eintragungsverfahrens für dessen Dauer kraft Gesetzes (§ 4 Abs. 1 KultgSchG) ein absolutes Ausfuhrverbot entsteht, das die über das betroffene Kulturgut (hier: die gesamte Musikbibliothek P. ) Verfügungsberechtigten stärker belastet als die Wirkung der Eintragung selbst (Ausfuhrverbot mit Genehmigungsvorbehalt gemäß § 1 Abs. 4 Satz 1 KultgSchG).

    Es schützt die Öffentlichkeit allein vor Abwanderung national wertvoller Kulturgüter aus dem deutschen Kulturbesitz, und zwar losgelöst von der Person des jeweiligen Eigentümers und ungeachtet der konkreten Eigentumsverhältnisse (VG Berlin, Urt. v. 29.11.2006, 1 A 162.05, S. 12).

    Insbesondere lässt die Eintragung restituierten Kulturgutes die Wiedergutmachung nicht ins Leere gehen (VG Berlin, Urt. v. 29.11.2006, 1 A 162.05, juris).

    Die Washingtoner Erklärung vom 3.12.1998 ist kein völkerrechtlich bindender Vertrag, sondern eine rechtlich nicht bindende politische Absichtserklärung (vgl. ausführlich VG Berlin, Urt. v. 29.11.2006, 1 A 162.05, juris).

    Ein Verstoß der Ausfuhrbeschränkungen des Kulturgutschutzgesetzes gegen Gemeinschaftsrecht liegt gemäß Art. 30 EGV, der Ausfuhrbeschränkungen zum Schutz national wertvollen Kulturgutes zulässt, nicht vor (vgl. dazu im Einzelnen BVerwG, Urt. v. 27.5.1993, 7 C 33.92, juris ; VG Berlin, Urt. v. 29.11.2006, 1 A 162.05, juris).

    Hoheitlich bewirkte Minderungen des Marktwertes eines Eigentumsguts berühren daher in der Regel nicht das Eigentumsgrundrecht (VG Berlin, Urt. v. 29.11.2006, 1 A 162.05, juris, unter Hinweis auf BVerfG, Beschl. v. 5.2.2002, 2 BvR 305, 348/93, juris, BVerfGE 105, 17 ff, 30).

    Die vom Sachverständigenausschuss für Kulturgut des Freistaates Sachsen empfohlene Eintragung der im Zettelkatalog bezeichneten Musiksammlung P. als Gesamtheit ist etwas anderes als die vom Verwaltungsgericht Berlin aufgehobene Eintragung von Einzelstücken (vgl. a. §§ 9 u. 17 KultgSchG; vgl. VG Berlin, Urt. v. 29.11.2006, 1 A 162.05, S. 18).

    Es erscheint daher auch möglich, dass sich die Eintragung in das beim Freistaat Sachsen geführte - bzw. erstmalig einzurichtende (vgl. VG Berlin, Urt. v. 29.11.2006, 1 A 162.05, juris) - Verzeichnis national wertvollen Kulturguts auf die gesamte Musikbibliothek P. erstreckt.

  • BVerwG, 27.05.1993 - 7 C 33.92

    Kulturgüter - Eintragung - Ausfuhr - Sozialbindung des Eigentums

    Auszug aus VG Dresden, 05.11.2008 - 5 K 1837/05
    Ein Verstoß der Ausfuhrbeschränkungen des Kulturgutschutzgesetzes gegen Gemeinschaftsrecht liegt gemäß Art. 30 EGV, der Ausfuhrbeschränkungen zum Schutz national wertvollen Kulturgutes zulässt, nicht vor (vgl. dazu im Einzelnen BVerwG, Urt. v. 27.5.1993, 7 C 33.92, juris ; VG Berlin, Urt. v. 29.11.2006, 1 A 162.05, juris).

    Die mit der Unterschutzstellung verbundenen Einschränkungen der Verfügungsbefugnis für den Eigentümer des Kulturgutes stellen Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG dar und sind als solche nicht zu beanstanden (BVerwG, Urt. v. 27.5.1993, 7 C 33.92, juris; VGH Mannheim, Urt. v. 14.3.1986, 5 S 1804/85, juris, NJW 1987, 1440, 1441; OVG Lüneburg, Urt. v. 19.5.1992, 10 L 5248/91, juris; Urt. v. 19.5.1993, 10 L 5248/01, juris).

  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 15.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

    Auszug aus VG Dresden, 05.11.2008 - 5 K 1837/05
    Die Grundsätze des Rückerstattungsrechts wurden durch die Verweisung in § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG hinreichend in das Vermögensgesetz eingeführt (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.2.1999, 8 C 15/98, juris).
  • OVG Niedersachsen, 19.05.1992 - 10 L 5248/91

    Eintragung; Kulturgut; Verzeichnis national wertvollen Kuturguts; Deutsches

    Auszug aus VG Dresden, 05.11.2008 - 5 K 1837/05
    Die mit der Unterschutzstellung verbundenen Einschränkungen der Verfügungsbefugnis für den Eigentümer des Kulturgutes stellen Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG dar und sind als solche nicht zu beanstanden (BVerwG, Urt. v. 27.5.1993, 7 C 33.92, juris; VGH Mannheim, Urt. v. 14.3.1986, 5 S 1804/85, juris, NJW 1987, 1440, 1441; OVG Lüneburg, Urt. v. 19.5.1992, 10 L 5248/91, juris; Urt. v. 19.5.1993, 10 L 5248/01, juris).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 19.94

    Restitutionsauschluß bei NS-Enteignung

    Auszug aus VG Dresden, 05.11.2008 - 5 K 1837/05
    Dass das Vermögensgesetz im Falle der Restitution nach § 1 Abs. 6 VermG Rückübertragungsausschlusstatbestände enthält, führt nicht zu einem Verstoß gegen höherrangiges Recht (BVerwG, Urt. v. 18.5.1995, 7 C 19794, juris, BVerwGE 98, 261 ff; VG Berlin, Urt. v. 29.11.2006, 1 a 162.05, juris), zumal in diesen Fällen eine Entschädigung nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz erfolgt.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.1986 - 5 S 1804/85

    Schutz national wertvollen Kulturgutes

    Auszug aus VG Dresden, 05.11.2008 - 5 K 1837/05
    Die mit der Unterschutzstellung verbundenen Einschränkungen der Verfügungsbefugnis für den Eigentümer des Kulturgutes stellen Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG dar und sind als solche nicht zu beanstanden (BVerwG, Urt. v. 27.5.1993, 7 C 33.92, juris; VGH Mannheim, Urt. v. 14.3.1986, 5 S 1804/85, juris, NJW 1987, 1440, 1441; OVG Lüneburg, Urt. v. 19.5.1992, 10 L 5248/91, juris; Urt. v. 19.5.1993, 10 L 5248/01, juris).
  • OVG Thüringen, 22.11.2007 - 1 ZKO 1000/06

    Wissenschaft und Kunst; Löschung von Silbermöbeln aus dem Verzeichnis national

    Auszug aus VG Dresden, 05.11.2008 - 5 K 1837/05
    Bei Anwendung dieser Rechtsgrundsätze stellt die Mitteilung über die Einleitung des Eintragungsverfahrens nach dem Kulturgutschutzgesetz keinen Verwaltungsakt dar, da erst die in § 2 Abs. 1 i. v. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 KultgSchG vorgesehene Entscheidung der obersten Landesbehörde über die Eintragung des Kulturgutes (hier Musikbibliothek P. ) in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eine Regelungswirkung im Hinblick auf die Regelung eines Einzelfalles mit unmittelbarer Rechtswirkung nach außen entfaltet, die auf einer Entscheidung einer Behörde beruht (OVG Weimar, Beschl. v. 22.11.2007, 1 ZKO 1000/06, juris).
  • BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93

    Sozialpfandbriefe

    Auszug aus VG Dresden, 05.11.2008 - 5 K 1837/05
    Hoheitlich bewirkte Minderungen des Marktwertes eines Eigentumsguts berühren daher in der Regel nicht das Eigentumsgrundrecht (VG Berlin, Urt. v. 29.11.2006, 1 A 162.05, juris, unter Hinweis auf BVerfG, Beschl. v. 5.2.2002, 2 BvR 305, 348/93, juris, BVerfGE 105, 17 ff, 30).
  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 53.96

    "Arisierung" eines Unternehmens - Entzug von Anteilen jüdischer Gesellschafter -

    Auszug aus VG Dresden, 05.11.2008 - 5 K 1837/05
    Soweit sich aus der Vereinbarung vom 27./28.9.1990 zusätzlich auch eine Verpflichtung zur Einführung einer die Grundsätze des alliierten Rückerstattungsrechts beinhaltenden Regelung ergibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.6.1997, 7 C 53.96, juris, VIZ 1997, 687; Beschl. v. 20.5.1998, 7 B 440.97, juris), bezieht sich diese Rückerstattung hinsichtlich der Rechtsfolgen auf die am 27./28.9.1990 aufgrund der gemeinsamen Erklärung der Regierungen beider deutscher Staaten vom 15.6.1990 bereits bekannten vermögensrechtlichen Grundsätze.
  • BVerwG, 27.05.1997 - 7 C 67.96

    Schädigung während der NS-Zeit - NS-Zeit - Zwangsverkauf - Vermutung -

    Auszug aus VG Dresden, 05.11.2008 - 5 K 1837/05
    Die Vorschrift verfolgt den Zweck, die jüdischen Geschädigten hinsichtlich der grundsätzlichen Rechtsfolge (Rückübertragung vor Entschädigung) mit den zu DDR-Zeiten Enteigneten gleichzustellen und darüber hinaus gesetzliche Erleichterungen vorzusehen, die der Durchsetzung der Eigentumsverschaffungsansprüche nach dem Vermögensgesetz dienen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.5.1997, 7 C 67.96, juris).
  • BVerwG, 20.05.1998 - 7 B 440.97

    Keine Restitution ehemaligen Putbus-Vermögens

  • VGH Bayern, 05.02.1988 - 5 CE 87.03573
  • VG Berlin, 22.01.2015 - 1 K 228.11

    "Brilliantenschieber im Café Kaiserhof" von George Grosz ist national wertvolles

    Die Voraussetzungen für die Verfahrenseinleitung lagen damit vor und die Behörde war zum Tätigwerden verpflichtet (vgl. VG Dresden, Urteil vom 5. November 2008 - 5 K 1837/05 -, juris, Rn. 81).

    Die Streitwertbestimmung orientiert sich nach § 52 Abs. 1 GKG an der Bedeutung der Sache für die Kläger, wobei im Falle einer Eintragung nach dem KultgSchG die Hälfte des Verkehrswertes der streitgegenständlichen Kunstwerke anzusetzen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg vom 14. Februar 2012 - OVG 10 L 84.11 - VG Berlin, Beschlüsse vom 9. Dezember 2011 - VG 1 K 77.11 - und 20. Juni 2014 - VG 1 K 88.14 - VG Dresden, Urteil vom 5. November 2008 - 5 K 1837/05 -, juris).

  • VG Düsseldorf, 09.05.2012 - 1 K 2321/10

    Aufnahme von Kunstwerken Oskar Schlemmers in das Verzeichnis national wertvollen

    Neben dem somit deutlich für eine Zuständigkeitsregelung sprechenden Wortlaut von § 1 Abs. 1 Satz 1 KuSchG, vgl. VG Dresden, Urteil vom 5.11.2008 - 5 K 1837/05 -, spricht zudem ein Vergleich mit weiteren Vorschriften des Kulturschutzgesetzes gegen die Auffassung des beklagten Landes.

    vgl. VG Dresden, Urteil vom 5.11.2008 - 5 K 1837/05 -, wonach für den dort entschiedenen Fall der Schutzzweck des Kulturschutzgesetzes ausdrücklich die Einhaltung des Wortlauts der Zuständigkeitsregelung des § 1 Abs. 1 KuSchG erfordere.

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Rechtsprechung
   VG Dresden, 12.01.2009 - 5 K 1837/05   

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https://dejure.org/2009,36943
VG Dresden, 12.01.2009 - 5 K 1837/05 (https://dejure.org/2009,36943)
VG Dresden, Entscheidung vom 12.01.2009 - 5 K 1837/05 (https://dejure.org/2009,36943)
VG Dresden, Entscheidung vom 12. Januar 2009 - 5 K 1837/05 (https://dejure.org/2009,36943)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Streitwertbestimmung im Zusammenhang mit der Versteigerung einer Musikbibliothek

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 20.02.1992 - 10 O 5533/91

    Eintragung in das Verzeichnis national wertvoller Kulturgüter; Kulturgut

    Auszug aus VG Dresden, 12.01.2009 - 5 K 1837/05
    Maßgebend ist - entgegen der Auffassung der Prozessbevollmächtigten der Kläger, die für einen niedrigeren Streitwert eingetreten sind (vgl. AS 523, 525) - die Betroffenheit der Kläger in den geltend gemachten Eigentumsrechten an der Musikbibliothek P. durch die Einleitung des Eintragungsverfahrens nach dem Kulturgutschutzgesetz (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.2.1992, 10 O 5533/91).
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