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   VG Meiningen, 14.07.2009 - 5 K 196/09 Me   

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https://dejure.org/2009,41615
VG Meiningen, 14.07.2009 - 5 K 196/09 Me (https://dejure.org/2009,41615)
VG Meiningen, Entscheidung vom 14.07.2009 - 5 K 196/09 Me (https://dejure.org/2009,41615)
VG Meiningen, Entscheidung vom 14. Juli 2009 - 5 K 196/09 Me (https://dejure.org/2009,41615)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung einer Ankaufsveranstaltung von Edelmetallen als Reisegewerbe i.S.v.§ 55 Abs. 1 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO); Tätigwerden "ohne vorherige Bestellung" bei Werben mit der Möglichkeit des Ankaufs nur für kurze Zeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Minden, 25.03.2009 - 3 K 224/09

    Goldankauf außerhalb eigener Geschäftsräume unzulässig

    Auszug aus VG Meiningen, 14.07.2009 - 5 K 196/09
    Dies allein reicht aber nicht aus, um einen zum dauernden Gebrauch eingerichteten Raum annehmen zu können (so auch VG Minden, Urteil vom 25.03.2009 - 3 K 224/09 - zitiert nach [...]).

    Fehlt es demnach bereits an einem zum dauernden Gebrauch eingerichteten Raum, kommt es auf die Frage, ob die Klägerin den Raum in Hinsicht auf die zeitliche Komponente zudem ständig bzw. in regelmäßiger Wiederkehr benutzt, also insbesondere angenommen werden kann, dass - ausgehend von der bisherigen Zahl der Ankaufsaktionen (11 seit Mitte 2006) - die Nutzung der Räume von gewisser Dauer und nicht zu unbestimmten Zeiten erfolgt, nicht mehr an (verneinend: VG Minden, Urteil vom 25.03.2009, a. a. O, m.w.N.).

  • OVG Hamburg, 17.10.2006 - 1 Bs 306/06

    Reisegewerbe: Ankauf von Luxuswaren in Hotels

    Auszug aus VG Meiningen, 14.07.2009 - 5 K 196/09
    Vielmehr unterscheidet sich ihre Tätigkeit hinsichtlich der gewerberechtlichen Einordnung nicht von der eines sonstigen Händlers, der seine temporäre An- oder Verkaufsstelle außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung öffentlich und allgemein bekannt macht (vgl. Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 17.10.2006 - 1 Bs 306/06 - NVwZ-RR 2007, 170; zitiert nach [...]).
  • VG München, 14.03.2011 - M 16 K 11.875

    Untersagung des An- und Verkaufs von Edelmetall von einer nur zeitweise

    Demnach ist jedenfalls in Fällen wie dem vorliegenden, in denen der (spätere) Kunde aufgrund entsprechender Werbeanzeigen oder Werbeaufstellern das Geschäftslokal des Gewerbetreibenden betritt, um sich nach den beworbenen Angeboten zu erkundigen, das Merkmal "ohne vorherige Bestellung" ohne weiteres erfüllt (so auch OLG Frankfurt v. 26.11.2010, Az. 25 U 65/09;VG Meiningen v. 14.7.2009, Az. 5 K 196/09 Me; VG Hannover v. 1.7.2010, Az. 11 B 5107/09; VG Minden v. 25.3.2009, Az. 3 K 224/09 alle Entscheidungen in juris ).

    Bei einem Handel mit Edelmetall müssen hierfür - auch außerhalb der Öffnungszeiten - insbesondere notwendige Gegenstände wie Waage, Prüfmaterialien und sonstige Werkzeuge vorgehalten werden (so auch VG Meiningen v. 14.7.2009, Az. 5 K 196/09 Me; OLG Celle v. 9.12.1987, Az. 13 U 70/87 beide juris ; Korte , a.a.O., § 55 Rn. 81).

  • OVG Niedersachsen, 13.08.2010 - 7 ME 60/10

    Untersagung des Ankaufs und des Angebots von Edelmetallen im Reisegewerbe

    Diese Gestaltung ist gewerberechtlich unzulässig, wie der Senat bereits mit Beschluss vom 31. Juli 2009 (7 ME 73/09) entschieden hat (ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17.3.2010, aaO; VG Berlin, Beschl. v. 6.11.2009 - 4 L 360.09 -, juris; VG Minden, Urt. v. 25.3.2009 - 3 K 224/09 -, juris; VG Oldenburg, Beschl. v. 23.6.2009 - 12 B 1586/09 -, Vnb; VG Meiningen, Urt. v. 14.7.2009 - 5 K 196/09 -, juris; VG Hannover, Beschl. v. 1.7.2010 - 11 B 5107/09 -, Rechtsprechungsdatenbank der Nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit; LG Düsseldorf, Urt. v. 19.6.2009 - 38 O 28/09, juris).
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