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   FG Rheinland-Pfalz, 01.04.2014 - 5 K 1989/12   

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https://dejure.org/2014,12528
FG Rheinland-Pfalz, 01.04.2014 - 5 K 1989/12 (https://dejure.org/2014,12528)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01.04.2014 - 5 K 1989/12 (https://dejure.org/2014,12528)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01. April 2014 - 5 K 1989/12 (https://dejure.org/2014,12528)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 33 Abs 1 EStG 2009, EStG VZ 2011, § 33 Abs 2 S 1 EStG 2009
    Berücksichtigung von "Erpressungsgeldern" als außergewöhnliche Belastung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Zwangsläufigkeit von Erpressungsgeldern gem. § 33 EStG bei strafbarer oder sozialwidrige Herbeiführung der Erpressung durch den Steuerpflichtigen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33 Abs. 1; EStG § 33 Abs. 2
    Gezahltes Erpressungsgeld nicht in jedem Fall als außergewöhnliche Belastung absetzbar

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gezahltes Erpressungsgeld nicht in jedem Fall als außergewöhnliche Belastung absetzbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Schweigegeld keine außergewöhnliche Belastung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erpressungsgelder als außergewöhnliche Belastungen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Erpressung aus dem Ausland: Der unverzollte Teppich

  • lto.de (Kurzinformation)

    Einkommensteuer - Schweigegeld in der Regel nicht abzugsfähig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Schweigegeld nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    FG Rheinland-Pfalz:Schweigegeld keine außergewöhnliche Belastung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Erpressungsgelder als außergewöhnliche Belastung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vom Teppichverkäufer erpresst - Können die Erpressten den überwiesenen Betrag von der Steuer absetzen?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schweigegeld ist keine außergewöhnliche Belastung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Schweigegeld keine außergewöhnliche Belastung

  • wohlleben-partner.de (Kurzinformation)

    Erpressung ist nicht steuerlich absetzbar

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Schweigegeld kann steuerlich absetzbar sein

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Steuererklärung: Erpressergelder keine außergewöhnliche Belastung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Schweigegeld keine außergewöhnliche Belastung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Erpressung nach Teppich-Kauf im Ausland - Waren beim Zoll angeben

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Außergewöhnliche Belastungen
    Die einzelnen Anwendungsfälle - ABC-Aufzählung
    Erpressungsgelder
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 09.05.1996 - III R 224/94

    Die Übernahme eines Prozeßkostenrisikos kann unter engen Voraussetzungen als

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 01.04.2014 - 5 K 1989/12
    Maßgeblich ist vielmehr, ob die in § 33 Abs. 2 EStG genannten Gründe der Zwangsläufigkeit von außen derart auf die Entschließung einwirken, dass er ihnen nach einem objektiven Maßstab nicht ausweichen kann (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteil vom 9. Mai 1996, III R 224/94, BStBl II 1996, 596).
  • BFH, 26.06.2003 - III R 36/01

    Steuerabzug bei Naturkatastrophen und Brand

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 01.04.2014 - 5 K 1989/12
    Im Gegensatz zu Krankheitskosten, die ohne Prüfung der Verursachung als zwangsläufig anerkannt werden (BFH-Urteil vom 26. Juni 2003, III R 36/01, BStBl II 2004, 47 m. w. N.), kann im Fall von Erpressungen nicht auf eine Ursachenaufklärung verzichtet werden.
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