Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 01.04.2014 - 5 K 1989/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 33 Abs 1 EStG 2009, EStG VZ 2011, § 33 Abs 2 S 1 EStG 2009
Berücksichtigung von "Erpressungsgeldern" als außergewöhnliche Belastung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Zwangsläufigkeit von Erpressungsgeldern gem. § 33 EStG bei strafbarer oder sozialwidrige Herbeiführung der Erpressung durch den Steuerpflichtigen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 33 Abs. 1; EStG § 33 Abs. 2
Gezahltes Erpressungsgeld nicht in jedem Fall als außergewöhnliche Belastung absetzbar - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Gezahltes Erpressungsgeld nicht in jedem Fall als außergewöhnliche Belastung absetzbar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (15)
- Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Schweigegeld keine außergewöhnliche Belastung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Erpressungsgelder als außergewöhnliche Belastungen
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Erpressung aus dem Ausland: Der unverzollte Teppich
- lto.de (Kurzinformation)
Einkommensteuer - Schweigegeld in der Regel nicht abzugsfähig
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Schweigegeld nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
FG Rheinland-Pfalz:Schweigegeld keine außergewöhnliche Belastung
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Erpressungsgelder als außergewöhnliche Belastung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Vom Teppichverkäufer erpresst - Können die Erpressten den überwiesenen Betrag von der Steuer absetzen?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Schweigegeld ist keine außergewöhnliche Belastung
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Schweigegeld keine außergewöhnliche Belastung
- wohlleben-partner.de (Kurzinformation)
Erpressung ist nicht steuerlich absetzbar
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
Schweigegeld kann steuerlich absetzbar sein
- anwaltauskunft.de (Kurzinformation)
Steuererklärung: Erpressergelder keine außergewöhnliche Belastung
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Schweigegeld keine außergewöhnliche Belastung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Erpressung nach Teppich-Kauf im Ausland - Waren beim Zoll angeben
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Außergewöhnliche Belastungen
- Die einzelnen Anwendungsfälle - ABC-Aufzählung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 09.05.1996 - III R 224/94
Die Übernahme eines Prozeßkostenrisikos kann unter engen Voraussetzungen als …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 01.04.2014 - 5 K 1989/12
Maßgeblich ist vielmehr, ob die in § 33 Abs. 2 EStG genannten Gründe der Zwangsläufigkeit von außen derart auf die Entschließung einwirken, dass er ihnen nach einem objektiven Maßstab nicht ausweichen kann (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteil vom 9. Mai 1996, III R 224/94, BStBl II 1996, 596). - BFH, 26.06.2003 - III R 36/01
Steuerabzug bei Naturkatastrophen und Brand
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 01.04.2014 - 5 K 1989/12
Im Gegensatz zu Krankheitskosten, die ohne Prüfung der Verursachung als zwangsläufig anerkannt werden (BFH-Urteil vom 26. Juni 2003, III R 36/01, BStBl II 2004, 47 m. w. N.), kann im Fall von Erpressungen nicht auf eine Ursachenaufklärung verzichtet werden.