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   FG Niedersachsen, 12.07.2012 - 5 K 200/10   

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https://dejure.org/2012,21640
FG Niedersachsen, 12.07.2012 - 5 K 200/10 (https://dejure.org/2012,21640)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.07.2012 - 5 K 200/10 (https://dejure.org/2012,21640)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Juli 2012 - 5 K 200/10 (https://dejure.org/2012,21640)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Disquotale verdeckte Einlagen in eine Kapitalgesellschaft als nachträgliche Anschaffungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 17
    Nachträgliche AK auf wesentliche Beteiligung - Disquotale verdeckte Einlage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nachträgliche AK auf wesentliche Beteiligung - Disquotale verdeckte Einlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachträgliche Anschaffungskosten auf eine wesentliche Beteiligung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Disquotale verdeckte Einlagen in eine Kapitalgesellschaft als nachträgliche Anschaffungskosten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Disquotale verdeckte Einlage als nachträgliche AK

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 62/93

    Verdeckte Einlage nach vGA bei Darlehen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.07.2012 - 5 K 200/10
    Es genüge, wenn diese durch eine ihm nahe stehende Person erbracht werde und in der Zuwendung eines Vermögensvorteils an die Gesellschaft zugleich eine Zuwendung an die Gesellschafter zu sehen sei (vgl. BFH-Urteil vom 12.12.2000 VIII 62/93, BStBl II 2001, 234).

    Als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung sind insbesondere solche Aufwendungen des Gesellschafters anzusetzen, die auf der Ebene der Kapitalgesellschaft als verdeckte Einlagen zu werten sind (BFH-Urteil vom 12.12.2000 VIII R 62/92, BFHE 194, 130, BStBl II 2001, 234).

    Bestehen verwandtschaftliche Beziehungen zwischen dem leistenden Dritten und den Gesellschaftern, kann es sich insbesondere um eine unentgeltliche Zuwendung an die Gesellschafter der Kapitalgesellschaft handeln (BFH-Urteil vom 12.12.2000 VIII R 62/92 BFHE 194, 130, BStBl II 2001, 234).

  • BFH, 29.03.1994 - VIII R 62/92

    Finanzierung eines Grundstückskaufpreises durch Veräußerer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.07.2012 - 5 K 200/10
    Als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung sind insbesondere solche Aufwendungen des Gesellschafters anzusetzen, die auf der Ebene der Kapitalgesellschaft als verdeckte Einlagen zu werten sind (BFH-Urteil vom 12.12.2000 VIII R 62/92, BFHE 194, 130, BStBl II 2001, 234).

    Bestehen verwandtschaftliche Beziehungen zwischen dem leistenden Dritten und den Gesellschaftern, kann es sich insbesondere um eine unentgeltliche Zuwendung an die Gesellschafter der Kapitalgesellschaft handeln (BFH-Urteil vom 12.12.2000 VIII R 62/92 BFHE 194, 130, BStBl II 2001, 234).

  • BFH, 09.06.1997 - GrS 1/94

    Personengesellschaften - Verzicht des Gesellschafters auf Forderungen gegenüber

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.07.2012 - 5 K 200/10
    Maßgebend seien im Streitfall die Grundsatzentscheidungen des Großen Senats des BFH zum sog. Drittaufwand (GrS 2/97, BStBl II 1999, 782) und zur verdeckten Einlage bei Forderungsverzicht (GrS 1/94, BStBl II 1998, 307).

    Es genügt, wenn diese durch eine ihm nahestehende Person erbracht wird und in der Zuwendung eines Vermögensvorteils an die Gesellschaft zugleich eine --entgeltliche oder unentgeltliche-- Zuwendung an den oder die Gesellschafter zu sehen ist (BFH-Beschluss vom 09.06.1997 GrS 1/94, BFHE 183, 187, BStBl II 1998, 307, unter C. III. der Gründe).

  • BFH, 16.06.2004 - X R 34/03

    Aufdeckung stiller Reserven bei Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.07.2012 - 5 K 200/10
    Der so empfangene Anteil werde dann von den nahen Angehörigen in die Gesellschaft eingelegt (vgl. BFH-Urteil vom 16.06.2004 X R 34/03, BStBl II 2005, 378).

    Die vom Beklagten in Bezug genommene Rechtsprechung (u. a. BFH-Urteil vom 16.06.2004 X R 34/03, BStBl II 2005, 378) betreffe aber die Beurteilung der Entnahme von Wirtschaftsgütern aus Einzelunternehmen- bzw. Besitzunternehmen sowie die korrespondiere Einlage in Betriebskapitalgesellschaften und sei daher nicht anwendbar.

  • BFH, 24.03.1987 - I R 202/83

    Verdeckte Einlage eines Firmen- oder Geschäftswerts, der bei Veräußerung eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.07.2012 - 5 K 200/10
    Der Beklagte hat --von den Klägern unbeanstandet-- unter Berufung auf § 16 Abs. 3 Sätze 1 und 3 EStG und unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 24.03.1987 - I R 202/83 (BFHE 149, 542, BStBl. II 1987, 705) den Teilwert der Besteuerung des Veräußerungsgewinns zugrunde gelegt, den so ermittelten Veräußerungsgewinn gegenüber den Gesellschaftern der KG einheitlich und gesondert festgestellt und den Klägern entsprechend ihrer Beteiligungen an der KG die auf sie entfallenden Anteile des Veräußerungsgewinns zugerechnet.
  • BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86

    Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.07.2012 - 5 K 200/10
    Dabei kann Gegenstand der verdeckten Einlage jedes bilanzierbare Wirtschaftsgut sein, das in der Bilanz der Kapitalgesellschaft zu einer Vermögensmehrung führt, sei es durch die Entstehung oder Vermehrung eines Aktivpostens, sei es durch Wegfall oder Minderung eines Passivpostens (BFH-Beschluss vom 26.10.1987 GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348).
  • BFH, 10.11.1998 - VIII R 6/96

    Krisenbestimmtes Darlehen eines GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.07.2012 - 5 K 200/10
    Der Begriff der Anschaffungskosten ist in § 17 Abs. 2 EStG mit Rücksicht auf das die Einkommensbesteuerung bestimmende Nettoprinzip weit auszulegen (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 10.11.1998 VIII R 6/96, BFHE 187, 480, BStBl II 1999, 348; vom 12.10.1999 VIII R 46/98, BFH/NV 2000, 561).
  • BFH, 23.08.1999 - GrS 2/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.07.2012 - 5 K 200/10
    Maßgebend seien im Streitfall die Grundsatzentscheidungen des Großen Senats des BFH zum sog. Drittaufwand (GrS 2/97, BStBl II 1999, 782) und zur verdeckten Einlage bei Forderungsverzicht (GrS 1/94, BStBl II 1998, 307).
  • BFH, 12.10.1999 - VIII R 46/98

    Berücksichtigung von Zahlungen nach Auflösung der GmbH

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.07.2012 - 5 K 200/10
    Der Begriff der Anschaffungskosten ist in § 17 Abs. 2 EStG mit Rücksicht auf das die Einkommensbesteuerung bestimmende Nettoprinzip weit auszulegen (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 10.11.1998 VIII R 6/96, BFHE 187, 480, BStBl II 1999, 348; vom 12.10.1999 VIII R 46/98, BFH/NV 2000, 561).
  • BFH, 26.06.2002 - IV R 3/01

    Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.07.2012 - 5 K 200/10
    Das BFH-Urteil vom 26.06.2007 - IV R 3/01 (BStBl II 2003, 112) stehe dieser Betrachtungsweise nicht entgegen.
  • BFH, 09.12.2009 - II R 28/08

    Disquotale Einlage von Vermögen in eine GmbH durch Gesellschafter keine

  • BFH, 08.09.2010 - II R 28/09

    Sanierungsverpflichtung als Gegenleistung für eine Erbbaurechtsbestellung -

  • BFH, 09.11.2010 - IX R 24/09

    Steuerliche Konsequenzen einer nicht verhältniswahrenden Verschmelzung auf

  • FG Schleswig-Holstein, 26.03.2019 - 4 K 83/16

    Aufgabegewinn; Buchwertübertragung; Firmenwert; Geschäftswert; Zur

    Der Empfänger habe die (verdeckte) Einlage mit dem Teilwert nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG zu aktivieren (BFH-Urteil vom 24. März 1987, I R 202/83, BStBl. II 1987, 705; vgl. auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 12. Juli 2012, 5 K 200/10, EFG 2012, 1927 ; zum Übergang eines Geschäftswerts in Form der Einlage und zur Aktivierung/Abschreibung durch den Empfänger s.a. BFH-Urteil vom 16. Juni 2004, X R 34/03, BStBl. 2005, 378; vom 25. Oktober 1995, I R 104/94, BFHE 179, 265 ).
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