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   FG Schleswig-Holstein, 11.05.2017 - 5 K 207/13   

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FG Schleswig-Holstein, 11.05.2017 - 5 K 207/13 (https://dejure.org/2017,37919)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.05.2017 - 5 K 207/13 (https://dejure.org/2017,37919)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. Mai 2017 - 5 K 207/13 (https://dejure.org/2017,37919)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ablösung; Vorbehaltsnießbrauch

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufgabe eines Nießbrauchrechts eines land- und forstwirtschaftliche Betriebs gegen Zahlung einer Entschädigung als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft | Entschädigungsleistung für einen Nießbrauchverzicht als Einkünfte aus L&F

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Aufgabe eines Nießbrauchrechts gegen Entschädigung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Die Entschädigungsleistung für einen Nießbrauchverzicht, der zur Beendigung der durch den Nießbrauch bedingten Erzielung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft führt, stellt Einkünfte aus Land- und Forstwirtscha

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Auch der Verkauf eines Nießbrauchs ist steuerpflichtig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 1643
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 30.03.2006 - IV R 31/03

    Betriebsaufspaltung im Anschluss an die steuerbegünstigte Aufgabe eines

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 11.05.2017 - 5 K 207/13
    Soweit das FG Münster auf das BFH-Urteil vom 30. März 2006 ( IV R 31/03, BStBl II 2006, 652 ) hinweist, nach welchem die Beendigung der gewerblichen Tätigkeit bei der Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe als selbständiges Merkmal der Tatbestandsverwirklichung und losgelöst von dem Merkmal der Übertragung wesentlicher Betriebsgrundlagen zu sehen sei, betrifft das BFH-Urteil eine vom zu entscheidenden Fall abweichende Fallkonstellation und führt zu keiner anderen rechtlichen Auffassung des Senats.

    In dem Urteil vom 30. März 2006 a.a.O. hatte der BFH zu entscheiden, ob eine Betriebsaufgabe - und damit eine ermäßigte Besteuerung des Gewinns - auch dann in Betracht kommt, wenn im Anschluss an die Beendigung der bisherigen landwirtschaftlichen Betätigung Wirtschaftsgüter dieses Betriebs an eine vom landwirtschaftlichen Betriebsinhaber gegründete GmbH, die einen Blumenhandel betreibt, vermietet werden und dies zu einer Betriebsaufspaltung führt.

  • BFH, 15.10.1987 - IV R 66/86

    Betriebsaufgabe eines verpachteten land- und forstwirtschafltlichen Betriebes

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 11.05.2017 - 5 K 207/13
    Die Bestellung des Nießbrauchs hat bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben grundsätzlich zur Folge, dass zwei Betriebe entstehen, nämlich ein ruhender in der Hand des neuen Eigentümers (des Nießbrauchverpflichteten) und ein wirtschaftender in der Hand des Nießbrauchberechtigten und Hofübergebers (vgl. BFH-Urteile vom 26. Februar 1987 IV R 325/84, BStBl. II 1987, 772; vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BStBl II 1988, 260 ; Schmidt-Kulosa, EStG , a.a.O., Rz. 154; Leingärtner-Wendt, Besteuerung der Landwirte, 41. Nießbrauch an Grundstücken und am Betrieb, Rz. 38; anders mit wenig überzeugenden Argumenten Märkle/Hiller, Die Einkommensteuer bei Land- und Forstwirten, 11. Aufl., Rz. 329, 329a, wonach die Betriebsübertragung erst durch die rechtswirksame Beendigung des Vorbehaltsnießbrauchs bewirkt wird und der Vorbehaltsnießbraucher wirtschaftlicher Eigentümer ist).

    Solange der Verpächter die Aufgabe nicht erklärt hat, bleiben die verpachteten Wirtschaftsgüter betriebsvermögensverhaftet mit der Folge, dass die erzielten Einkünfte den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen sind (BFH-Urteil vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BStBl II 1988, 260 ; Felsmann, a.a.O., A Rz. 528).

  • BFH, 10.02.1981 - VII R 55/77
    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 11.05.2017 - 5 K 207/13
    Ist der land- und forstwirtschaftliche Betrieb im Rahmen eines Nießbrauchrechts bewirtschaftet worden und beendet der Berechtigte diese Tätigkeit durch Aufgabe dieses Nießbrauchrechts gegen Zahlung einer Entschädigung, erhält also der Nießbrauchberechtigte eine Entschädigung für die Aufgabe des Nießbrauchs, so ist die Entschädigung in voller Höhe im Rahmen des § 14 EStG steuerlich zu erfassen (BFH-Urteil vom 4. November 1980 VII R 55/77, BStBl. II 1981, 396; Felsmann a.a.O., D Rz. 19; Altehoefer/Bauer/Eisele/Fichtelmann/Walter, Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft, 7. Aufl., Rz. 788; Leingärtner-Wendt, a.a.O., Rz. 76; im Ergebnis so auch Märkle/Hiller, a.a.O., Rz. 329c).
  • FG Münster, 18.09.2014 - 13 K 724/11

    Unentgeltliche Betriebsübertragung, Betriebsaufgabe, Nießbrauchsvorbehalt an

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 11.05.2017 - 5 K 207/13
    Zu einer anderen Auffassung gelangt der Senat auch unter Berücksichtigung des Urteils des FG Münster vom 18. September 2014 ( 13 K 724/11 E, EFG 2014, 2133 ) und der in diesem Urteil zitierten BFH-Rechtsprechung nicht.
  • BFH, 04.11.1980 - VIII R 55/77

    Nießbrauchsrecht - Erbe - Erfüllung eines Vermächtnisses - Entschädigung -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 11.05.2017 - 5 K 207/13
    Ist der land- und forstwirtschaftliche Betrieb im Rahmen eines Nießbrauchrechts bewirtschaftet worden und beendet der Berechtigte diese Tätigkeit durch Aufgabe dieses Nießbrauchrechts gegen Zahlung einer Entschädigung, erhält also der Nießbrauchberechtigte eine Entschädigung für die Aufgabe des Nießbrauchs, so ist die Entschädigung in voller Höhe im Rahmen des § 14 EStG steuerlich zu erfassen (BFH-Urteil vom 4. November 1980 VII R 55/77, BStBl. II 1981, 396; Felsmann a.a.O., D Rz. 19; Altehoefer/Bauer/Eisele/Fichtelmann/Walter, Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft, 7. Aufl., Rz. 788; Leingärtner-Wendt, a.a.O., Rz. 76; im Ergebnis so auch Märkle/Hiller, a.a.O., Rz. 329c).
  • BFH, 26.02.1987 - IV R 325/84

    Gewinn aus der Veräußerung eines unter Vorbehaltsnießbrauch erworbenen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 11.05.2017 - 5 K 207/13
    Die Bestellung des Nießbrauchs hat bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben grundsätzlich zur Folge, dass zwei Betriebe entstehen, nämlich ein ruhender in der Hand des neuen Eigentümers (des Nießbrauchverpflichteten) und ein wirtschaftender in der Hand des Nießbrauchberechtigten und Hofübergebers (vgl. BFH-Urteile vom 26. Februar 1987 IV R 325/84, BStBl. II 1987, 772; vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BStBl II 1988, 260 ; Schmidt-Kulosa, EStG , a.a.O., Rz. 154; Leingärtner-Wendt, Besteuerung der Landwirte, 41. Nießbrauch an Grundstücken und am Betrieb, Rz. 38; anders mit wenig überzeugenden Argumenten Märkle/Hiller, Die Einkommensteuer bei Land- und Forstwirten, 11. Aufl., Rz. 329, 329a, wonach die Betriebsübertragung erst durch die rechtswirksame Beendigung des Vorbehaltsnießbrauchs bewirkt wird und der Vorbehaltsnießbraucher wirtschaftlicher Eigentümer ist).
  • BFH, 08.05.2019 - VI R 26/17

    Vorbehaltsnießbrauch bei unentgeltlicher Übertragung eines verpachteten land- und

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 11. Mai 2016  5 K 207/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) wies die hiergegen nach erfolglosem Vorverfahren erhobene Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 1643 veröffentlichten Gründen ab.

  • FG Münster, 29.11.2018 - 3 K 3014/16

    Nießbrauchsrecht an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb ist kein

    Danach sei die unentgeltliche Übertragung des Betriebs des Erblassers auf seinen Sohn und auf seine Veranlassung bestehende Verpflichtung, zu seinen Gunsten und unter der aufschiebenden Bedingung seines Todes der Klägerin einen Nießbrauch an dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zu bestellen, beim Eintritt der aufschiebenden Bedingung - Erwerb des Nießbrauchs durch die Klägerin - nicht bei der Festsetzung der Erbschaftsteuer anzusetzen, wenn die Erwerberin durch das eingeräumte Nießbrauchsrechts Unternehmerin geworden sei, sie erziele damit Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und das Nießbrauchsrecht sei notwendiges Betriebsvermögen der Klägerin (FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.05.2016 5 K 207/13, EFG 2017, 1643).

    Das FG Schleswig-Holstein (Urteil vom 11.05.2016 5 K 207/13) ist zur Frage der Behandlung der Aufgabe eines Nießbrauchsrechts eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs gegen Zahlung einer Entschädigung als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ergangen und damit für den Streitfall nicht einschlägig.

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