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   FG Rheinland-Pfalz, 28.01.2014 - 5 K 2131/12   

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https://dejure.org/2014,5049
FG Rheinland-Pfalz, 28.01.2014 - 5 K 2131/12 (https://dejure.org/2014,5049)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.01.2014 - 5 K 2131/12 (https://dejure.org/2014,5049)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Januar 2014 - 5 K 2131/12 (https://dejure.org/2014,5049)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 32 Abs 4 S 2 EStG 2009 vom 01.11.2011, § 32 Abs 4 S 3 EStG 2009 vom 01.11.2011, Art 6 Abs 1 GG, EStG VZ 2012
    Der Kindergeldanspruch entfällt, wenn das Kind nach einer Erstausbildung und neben einer Erwerbstätigkeit von regelmäßig 40 Wochenstunden ein Teilzeitstudium absolviert

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kindergeldberechtigung im Falle einer Tätigkeit von 40 Stunden seitens des Kindes; Zulässigkeit der Änderung der Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld ab Januar 2012

  • steuerrechtsiegen.de

    Kindergeldanspruch - Entfall nach einer Erstausbildung und Teilzeitstudium

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 S. 2 u. 3
    Kindergeldanspruch nach abgeschlossener Erstausbildung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeldanspruch nach abgeschlossener Erstausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Kein Kindergeld mehr für berufstätige Kinder

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Vollzeittätigkeit eines Kindes und das Kindergeld

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Vollzeit erwerbstätig und berufsbegleitendes Studium - Kein Kindergeld

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kindergeld - Wer arbeitet und studiert, geht leer aus

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kindergeld für berufstätige Kinder bei berufsbegleitendem Studium?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Kindergeld mehr für berufstätige Kinder

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Kindergeld bei regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit von 40 Stunden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Kindergeld mehr für berufstätige Kinder

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Kindergeld mehr für berufstätige Kinder

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch für berufstätige Kinder

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Kindergeld auch für Berufstätige?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anspruchsvoraussetzungen bei Kindergeld für berufstätige Kinder seit 2012 verschärft

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kein Kindergeld mehr für berufstätige Kinder

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch mehr bei voller Berufstätigkeit des Kindes

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 930
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • Drs-Bund, 22.01.2010 - BT-Drs 17/512
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.01.2014 - 5 K 2131/12
    Ein Studium stellt dann ein erstmaliges Studium dar, wenn es sich um eine Erstausbildung handelt (BT-Drucks 17/512, S.41).

    Ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis seien ebenfalls unschädlich (BT-Drucks 17/512, S.41).

  • BFH, 16.05.1975 - VI R 143/73

    Da Studium keine Erwerbstätigkeit i. S. von § 33a Abs. 3 Ziff. 2a EStG, keine

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.01.2014 - 5 K 2131/12
    Unter einer Erwerbstätigkeit im Sinne des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG ist eine auf die Erzielung von Einkünften gerichtete Beschäftigung zu verstehen, die den Einsatz der persönlichen Arbeitskraft erfordert (BFH-Urteil vom 16. Mai 1975, VI R 143/73, BStBl II 1975, 537).
  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.01.2014 - 5 K 2131/12
    Danach bleibt auch für die Würdigung der Kindergeldregelungen in ihrer sozialrechtlichen Funktion verfassungsrechtlich von Gewicht, dass der Gesetzgeber diese Regelungen in ein abgestimmtes System von Steuerentlastung und Sozialleistung eingefügt hat und dass es in jedem Fall auch um die Erfüllung und Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Schutzauftrags des Art. 6 Abs. 1 GG mit der Zielsetzung geht, die im Vergleich mit Kinderlosen verminderte finanzielle Leistungsfähigkeit der Familie teilweise auszugleichen (vgl. Beschluss des BVerfG vom 11. Januar 2005, 2 BvR 167/02, BVerfGE 112, 164 ff. m. w. N., juris-Ausdruck Rn. 34).
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