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   FG Rheinland-Pfalz, 30.07.2019 - 5 K 2332/17   

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FG Rheinland-Pfalz, 30.07.2019 - 5 K 2332/17 (https://dejure.org/2019,26575)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.07.2019 - 5 K 2332/17 (https://dejure.org/2019,26575)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. Juli 2019 - 5 K 2332/17 (https://dejure.org/2019,26575)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 10 Abs 1 Nr 1a EStG 2002, § 323 ZPO, EStG VZ 2007
    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, allerdings ohne Kostenübernahme für ein Alten- oder Pflegeheim

  • IWW

    § 10 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG, § 323 ZPO
    ZPO, EStG

  • Betriebs-Berater

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, allerdings ohne Kostenübernahme für ein Alten- oder Pflegeheim

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EstG § 10 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a); ZPO § 323
    Abänderbarkeit der Geldleistung; dauernde Last; Ertragsanteil; Hofübergabevertrag; Leibrente; Sonderausgabenabzug; wesentliche Einschränkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, allerdings ohne Kostenübernahme für ein Alten- oder Pflegeheim

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Lebensunterhalt für Eltern keine Sonderausgabe bei Steuer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, allerdings ohne Kostenübernahme ...

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, ohne Kostenübernahme für ein Alten- oder Pflegeheim

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, allerdings ohne Kostenübernahme für ein Alten- oder Pflegeheim

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abzugsfähigkeit von Barzahlungen wegen Übernahme des elterlichen landwirtschaftlichen Betriebs

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ohne Kostenübernahme für Pflegeheim

  • datev.de (Kurzinformation)

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, allerdings ohne Kostenübernahme für ein Alten- oder Pflegeheim

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Wesentliche Einschränkung der Anpassungsmöglichkeit nach § 323 ZPO im Hofübergabevertrag durch Ausschluss der Anpassung bei Verlassen der bisherigen Wohnung durch die Übergeber

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Besteuerung von Versorgungsleistungen
    Versorgungsleistungen aus unentgeltlichen Vermögensübergaben
    Allgemeiner Überblick

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 23.11.2016 - X R 8/14

    Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 30.07.2019 - 5 K 2332/17
    Mit Beschluss vom 18. März 2014 war das Verfahren im Hinblick auf die zum damaligen Zeitpunkt anhängigen Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) X R 8/14 und X R 9/14 im Einverständnis mit den Beteiligten zum Ruhen gebracht worden.

    Nach Ergehen der Urteile vom 23. November 2016 zu X R 8/14 und vom 3. Mai 2017 zu X R 9/14 wurde das Verfahren fortgeführt.

    Hierzu haben der Große Senat des BFH im Beschluss vom 15. Juli 1991 GrS 1/90 (BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78) und im Anschluss daran die Rechtsprechung des X. Senats für die Einordnung von Versorgungsleistungen als Leibrente oder dauernde Last folgende Grundsätze aufgestellt (dazu BFH, Urteil vom 23. November 2016 - X R 8/14 -, BFHE 256, 415, BStBl II 2017, 512, m.w.N.):.

    Diese Regelung spricht - insoweit gleichlaufend zu den Urteilen des BFH vom 23. November 2016, X R 8/14 (a.a.O.) und vom 3. Mai 2017, X R 9/14 (BFH/NV 2017, 1164 ff.) - für die Absicht der Vertragsparteien, eine gleichbleibende Barleistung im Sinne einer Leibrente zu vereinbaren.

  • BFH, 03.05.2017 - X R 9/14

    Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 30.07.2019 - 5 K 2332/17
    Mit Beschluss vom 18. März 2014 war das Verfahren im Hinblick auf die zum damaligen Zeitpunkt anhängigen Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) X R 8/14 und X R 9/14 im Einverständnis mit den Beteiligten zum Ruhen gebracht worden.

    Nach Ergehen der Urteile vom 23. November 2016 zu X R 8/14 und vom 3. Mai 2017 zu X R 9/14 wurde das Verfahren fortgeführt.

    Diese Regelung spricht - insoweit gleichlaufend zu den Urteilen des BFH vom 23. November 2016, X R 8/14 (a.a.O.) und vom 3. Mai 2017, X R 9/14 (BFH/NV 2017, 1164 ff.) - für die Absicht der Vertragsparteien, eine gleichbleibende Barleistung im Sinne einer Leibrente zu vereinbaren.

  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 30.07.2019 - 5 K 2332/17
    Hierzu haben der Große Senat des BFH im Beschluss vom 15. Juli 1991 GrS 1/90 (BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78) und im Anschluss daran die Rechtsprechung des X. Senats für die Einordnung von Versorgungsleistungen als Leibrente oder dauernde Last folgende Grundsätze aufgestellt (dazu BFH, Urteil vom 23. November 2016 - X R 8/14 -, BFHE 256, 415, BStBl II 2017, 512, m.w.N.):.
  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 30.07.2019 - 5 K 2332/17
    Werden wiederkehrende Leistungen in sachlichem Zusammenhang mit der Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zugesagt (private Versorgungsrente), stellen diese weder Veräußerungsentgelt des Übergebers noch Anschaffungskosten des Übernehmers dar, sondern sind spezialgesetzlich den Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG) und den wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 Satz 1 EStG) zugeordnet (grundlegend BFH, Beschluss vom 5. Juli 1990 - GrS 4-6/89 -, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847 sowie BFH, Urteil vom 27. August 1997 - X R 54/94 -, BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813 m.w.N.).
  • BFH, 19.01.2005 - X R 23/04

    Anforderungen an die Vertragsdurchführung bei Vermögensübergabe gegen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 30.07.2019 - 5 K 2332/17
    Unstreitig ist auch, dass damit die Anwendung des für Unterhaltsleistungen geltenden Abzugsverbots des § 12 Nrn. 1 und 2 EStG durch das Sonderrecht der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen spezialgesetzlich ausgeschlossen ist (vgl. BFH, Urteil vom 19. Januar 2005, X R 23/04, BFHE 209, 91, BStBl II 2005, 434).
  • BFH, 28.01.1986 - IX R 5/80

    Außerbetriebliche Natur von wiederkehrenden Leistungen der Kinder an ihre Eltern

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 30.07.2019 - 5 K 2332/17
    Insbesondere wurden auch die zugrundeliegenden Rechtsgrundsätze durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht erst im Nachhinein geprägt, sondern bereits in den Urteilen vom 28. Januar 1986, IX R 12/80 (BFHE 146, 68, BStBl II 1986, 348) und IX R 5/80 (BFH/NV 1986, 526) hat der IX. Senat des BFH erkannt, eine Verpflichtung zu wiederkehrenden Barleistungen in einem Vermögensübergabevertrag sei als Leibrente zu beurteilen, wenn die Vertragsparteien eine Abänderbarkeit der Höhe der Rentenleistungen materiell-rechtlich von Voraussetzungen abhängig gemacht hätten, die einer Wertsicherungsklausel entsprächen, selbst wenn sie in diesem Zusammenhang auf § 323 ZPO Bezug nähmen.
  • BFH, 14.02.1996 - X R 106/91

    Gibt der Vorbehaltsnießbrauch sein Nutzungsrecht an einem Mietwohngrundstück auf,

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 30.07.2019 - 5 K 2332/17
    Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze über die steuerlich privilegierte private Versorgungsrente ist, dass eine ertragbringende Wirtschaftseinheit, die schon bisher vom Übergeber bewirtschaftet war und durch ihre Erträge ganz oder teilweise dessen Existenz sicherte, zur Weiterführung durch den Übernehmer überlassen wird (BFH, Urteile vom 14. Februar 1996 - X R 106/91 -, BFHE 180, 87, BStBl II 1996, 687 und vom 24. Juli 1996 - X R 167/95 -, BFHE 181, 72, BStBl II 1997, 315).
  • BFH, 27.08.1997 - X R 54/94

    Übertragung eines ertraglosen Grundstücks

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 30.07.2019 - 5 K 2332/17
    Werden wiederkehrende Leistungen in sachlichem Zusammenhang mit der Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zugesagt (private Versorgungsrente), stellen diese weder Veräußerungsentgelt des Übergebers noch Anschaffungskosten des Übernehmers dar, sondern sind spezialgesetzlich den Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG) und den wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 Satz 1 EStG) zugeordnet (grundlegend BFH, Beschluss vom 5. Juli 1990 - GrS 4-6/89 -, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847 sowie BFH, Urteil vom 27. August 1997 - X R 54/94 -, BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813 m.w.N.).
  • BFH, 16.07.1964 - IV 449/61
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 30.07.2019 - 5 K 2332/17
    Denn der Beklagte ist aufgrund des Grundsatzes der Abschnittsbesteuerung verpflichtet, eine als falsch erkannte Rechtsauffassung im Rahmen der steuerprozessualen Möglichkeiten - somit im ersten noch offenen Veranlagungszeitraum - aufzugeben und entsprechend zu korrigieren (BFH, Urteil vom 16. Juli 1964 - IV 449/61 -, HFR 1964, 440-441).
  • BFH, 24.07.1996 - X R 167/95

    Unterhaltszahlungen an den Übergeber eines Einfamilienhauses, das der Übernehmer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 30.07.2019 - 5 K 2332/17
    Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze über die steuerlich privilegierte private Versorgungsrente ist, dass eine ertragbringende Wirtschaftseinheit, die schon bisher vom Übergeber bewirtschaftet war und durch ihre Erträge ganz oder teilweise dessen Existenz sicherte, zur Weiterführung durch den Übernehmer überlassen wird (BFH, Urteile vom 14. Februar 1996 - X R 106/91 -, BFHE 180, 87, BStBl II 1996, 687 und vom 24. Juli 1996 - X R 167/95 -, BFHE 181, 72, BStBl II 1997, 315).
  • BFH, 28.01.1986 - IX R 12/80

    Wiederkehrende Barleistung - Vermögensübertragungsvertrag - Leibrente -

  • BFH, 16.06.2021 - X R 29/19

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16.06.2021 X R 31/20 -

    Auf die Revision der Kläger werden das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 30.07.2019 - 5 K 2332/17 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 21.03.2012 aufgehoben.
  • FG Rheinland-Pfalz, 28.07.2020 - 3 K 1959/18

    Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende

    Zudem weicht der Senat insoweit von dem Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 30. Juli 2019  5 K 2332/17 (EFG 2019, 1540) ab, so dass auch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) eine Entscheidung des BFH erfordert.
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