Rechtsprechung
FG Münster, 03.04.2014 - 5 K 2386/11 U |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistungen durch Abmahnung von Wettbewerbern wegen nicht ordnungsgemäßer allgemeiner Geschäftsbedingungen
- Betriebs-Berater
Aufwendungsersatzansprüche gegen abgemahnte Wettbewerber unterliegen nicht der Umsatzsteuer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Leistungsaustausch bei Abmahnung von Wettbewerbern; Schadensersatz
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Umsatzsteuer - Leistungsaustausch bei Abmahnung von Wettbewerbern; Schadensersatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Von Abgemahnten geleisteter Aufwendungsersatz nicht umsatzsteuerpflichtig
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Aufwendungsersatzansprüche gegen abgemahnte Wettbewerber unterliegen nicht der Umsatzsteuer
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Aufwendungsersatzansprüche gegen abgemahnte Wettbewerber unterliegen nicht der Umsatzsteuer
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Aufwendungsersatzansprüche gegen abgemahnte Wettbewerber unterliegen nicht der Umsatzsteuer
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Abmahngebühren - steuerbares Entgelt oder Schadensersatz?
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Aufwendungsersatzansprüche gegen abgemahnte Wettbewerber unterliegen nicht der USt
- medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)
Aufwendungsersatzansprüche gegen abgemahnte Wettbewerber unterliegen nicht der Umsatzsteuer
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Aufwendungsersatzansprüche gegen abgemahnte Wettbewerber unterliegen nicht der Umsatzsteuer - Aufwendungsersatz der Abmahnkosten ist echter Schadensersatz und nicht umsatzsteuerpflichtig
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Schadensersatz
- Umsatzsteuerrechtliche Behandlung
- Falltypen des Schadensersatzes
- Aufwendungsersatzzahlungen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie wegen Verletzung von Urheberrechten nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG)
Verfahrensgang
- FG Münster, 03.04.2014 - 5 K 2386/11 U
- FG Münster, 03.04.2014 - 5 K 2386/11 U - FS:
- BFH, 21.12.2016 - XI R 27/14
Papierfundstellen
- BB 2014, 1814
- BB 2014, 2914
- K&R 2014, 547
- EFG 2014, 1334
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 21.12.2016 - XI R 27/14
Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Abmahnungen durch einen Mitbewerber
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 3. April 2014 5 K 2386/11 U aufgehoben.Das FG-Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 1334 veröffentlicht.
- FG Berlin-Brandenburg, 30.11.2016 - 7 K 7078/15
Aufwendungsersatzansprüche gegen abgemahnte Urheberrechtsverletzter sind nicht …
Wenn es nunmehr Aufwendungen zur Beseitigung dieser erlittenen Schädigung tätigt, kann hierin nicht eine umsatzsteuerbare Leistung an den Schädiger erblickt werden (Finanzgericht - FG - Münster , Urteil vom 03.04.2014 5 K 2386/11 U, Mehrwertsteuerrecht - MwStR - 2014, 665; zust. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.04.2016 2 K 2064/11, n. v.; a. A. Wüst, Anmerkung zum Urteil vom 03.04.2014 in MwStR 2014, 668; Theler/Humbert, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 2007, 798).Dem Abmahnungsempfänger wird lediglich die Wahl zwischen einem kleineren Übel (Annahme des angebotenen Vergleichs und Entrichtung der Vergleichssumme) und einem größeren Übel (Führung eines Klageverfahrens und im Unterliegensfall Entrichtung der höheren Gerichtskosten) eingeräumt (…mit diesem Argument ganz grundlegend gegen die Argumentation des BFH im Urteil vom 16.01.2003 V R 92/01, a. a. O.; FG Münster, Urteil vom 03.04.2014 5 K 2386/11 U, MwStR 2014, 665).).
- FG Sachsen-Anhalt, 08.01.2020 - 3 V 799/19
Aussetzung der Vollziehung: Zur Steuerbarkeit von Aufwendungsersatzansprüchen bei …
Im Übrigen sei aus den hiernach ergangenen Urteilen der Finanzgerichtsbarkeit (FG Münster, Urteil vom 3. April 2014, 5 K 2386/11 U; Sächsisches FG Beschluss vom 9. Oktober 2014, 8 V 1346/13; FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 30. November 2016, 7 K 7078/15) ersichtlich, dass die finanzgerichtliche Rechtsprechung bis zu dem Urteil des BFH vom 21. Dezember 2016 davon ausgegangen sei, dass es sich bei Aufwendungsersatzansprüchen gegenüber einem Wettbewerber um nichtsteuerbaren Schadenersatz und nicht um ein Entgelt für eine steuerbare Leistung i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG handele.Zudem wurde in dem Urteil des FG Münster vom 3. April 2014 (5 K 2386/11 U) die Revision zugelassen und eingelegt, worauf mit dem BFH-Urteil vom 21. Dezember 2016 (XI R 27/14) die Klage abgewiesen wurde.