Rechtsprechung
VG Neustadt, 21.06.2005 - 5 K 2510/04.NW |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Untersagung des Anbietens von apothekenpflichtigen Tierarzneimitteln im Rahmen einer Internet-Versandapotheke; Zweck des Versandverbots für apothekenpflichtige Tierarzneimittel; Verletzung gegen das Wilkürverbot durch das Arzneimittelgesetz
Kurzfassungen/Presse (4)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Versand von Tierarzneimitteln
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Versand von Tierarzneimitteln
- juraforum.de (Kurzinformation)
Versand von Arzneimitteln für Tiere darf verboten werden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Versand von Arzneimitteln für Tiere darf verboten werden
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 21.06.2005 - 5 K 2510/04.NW
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2006 - 6 A 11097/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
Auszug aus VG Neustadt, 21.06.2005 - 5 K 2510/04
Als Berufsausübungsregelung im Sinne der erstmals durch das Bundesverfassungsgericht im sog. Apothekenurteil vom 11. Juni 1958 - BVerfGE 7, 377 ff. - getroffenen Unterscheidung ist dies jedoch zulässig, soweit vernünftige Erwägungen die Einschränkung der Freiheit der Berufsausübung zweckmäßig erscheinen lassen.Der Grundrechtsschutz beschränkt sich insoweit auf die Abwehr verfassungswidriger, weil etwa übermäßig belastender und nicht zumutbarer gesetzlicher Auflagen (BVerfG, Urteil vom 11. Juni 1958, a.a.O. Seite 406).
- BVerfG, 11.02.2003 - 1 BvR 1972/00
Impfstoffversand- und Werbeverbot verfassungswidrig
Auszug aus VG Neustadt, 21.06.2005 - 5 K 2510/04
Soweit sich der Kläger auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Februar 2003 - 1 BvR 1972/00, 1 BvR 70/01 -, BVerfGE 107, S. 186 ff., beruft, kann er daraus zu seinen Gunsten nichts herleiten.
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2006 - 6 A 11097/05
Tierarzneimittel dürfen nicht im Versandhandel angeboten werden
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt a.d.W. vom 21. Juni 2005 - 5 K 2510/04.NW - wird zurückgewiesen.