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   VG Sigmaringen, 27.07.2011 - 5 K 2547/09   

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https://dejure.org/2011,8405
VG Sigmaringen, 27.07.2011 - 5 K 2547/09 (https://dejure.org/2011,8405)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 27.07.2011 - 5 K 2547/09 (https://dejure.org/2011,8405)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 27. Juli 2011 - 5 K 2547/09 (https://dejure.org/2011,8405)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Drohende Obdachlosigkeit; fristlos gekündigte Erntehelfer; unmittelbare Ausführung; Kostenersatz für Rücktransport

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Leistungsbescheids einer Gemeinde betreffend Kostenersatz für den Heimtransport von Erntehelfern nach Kroatien; Gefahr der Obdachlosigkeit von Erntehelfern als Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    PolG § 8 Abs. 2 S. 1, PolG § 6, PolG § 7, PolG § 68 Abs. 1
    Kostenerstattung, Arbeitgeberhaftung, Leistungsbescheid, Gefahrenabwehr, Rückkehr, Reisekosten, Kündigung, Störer, Verhältnismäßigkeit, Ermessen, Mitverschulden

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rücktransport ehemaliger Erntehelfer

  • VG Sigmaringen (Pressemitteilung)

    Landwirt muss bei drohender Obdachlosigkeit die Kosten für die Heimfahrt von Erntehelfern der Ortspolizei erstatten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1994 - A 14 S 2162/93

    Zur Gefahr politischer Verfolgung für einen Kosovo-Albaner, der als Mitglied der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.07.2011 - 5 K 2547/09
    Hiernach kommt es darauf an, ob das Verhalten einer Person oder der Zustand einer Sache die polizeiliche Gefahrenschwelle überschritten hat, so dass dadurch die - verschuldensunabhängige - polizeirechtliche Störerhaftung gerechtfertigt erscheint (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 26.08.1993 - 9 K 582/93 -, VBlBW 1994, 212).
  • VG Freiburg, 26.08.1993 - 9 K 582/93

    Zustandsstörer; Polizeikosten; Straßenverkehr

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.07.2011 - 5 K 2547/09
    Hiernach kommt es darauf an, ob das Verhalten einer Person oder der Zustand einer Sache die polizeiliche Gefahrenschwelle überschritten hat, so dass dadurch die - verschuldensunabhängige - polizeirechtliche Störerhaftung gerechtfertigt erscheint (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 26.08.1993 - 9 K 582/93 -, VBlBW 1994, 212).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.1996 - 1 S 470/96

    Beseitigung von Obdachlosigkeit/Einweisung eines Obdachlosen bei unfreiwilliger

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.07.2011 - 5 K 2547/09
    Eine (unfreiwillige) Obdachlosigkeit liegt vor, wenn eine Person nicht über eine Unterkunft verfügt, die Schutz vor den Unbilden des Wetters bietet, Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse lässt und insgesamt den Anforderungen an eine menschenwürdige Unterkunft entspricht (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.03.1996 - 1 S 470/96 -, NVwZ-RR 1996, 439).
  • VGH Hessen, 30.05.1994 - 11 UE 1684/92

    ABSCHLEPPKOSTEN; ERSATZVORNAHME; HALTVERBOT; UNMITTELBARE AUSFÜHRUNG

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.07.2011 - 5 K 2547/09
    Es entspricht allerdings dem Zweck der Ermächtigung und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, in der Regel die entstandenen Kosten vom Störer zu erheben (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.09.1990 - 1 S 2805/98 -, NJW 1991, 1698 sowie auch Hess. VGH, Urteil vom 30.05.1994 - 11 OE 1684/92 -, NVwZ-RR 1995, 29).
  • OVG Bremen, 01.10.1993 - 1 B 120/93

    Unfreiwillige Obdachlosigkeit; Gefahr für öffentliche Sicherheit; Einweisung in

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.07.2011 - 5 K 2547/09
    Die Ortspolizeibehörde war demnach verpflichtet, die Obdachlosigkeit der Erntehelfer als Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu verhindern bzw. zu beseitigen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 01.10.1993 - 1 B 120/93 -, InfAuslR 1994, 65), wobei sie diese Aufgabe unter Berücksichtigung aller Umstände nach pflichtgemäßem Ermessen zu erfüllen hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.02.1993 - 1 S 279/93 -, VBlBW 1993, 304).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.1990 - 1 S 2805/89

    Abschleppkosten bei kurzfristiger Aufstellung von Halteverbotsschildern

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.07.2011 - 5 K 2547/09
    Es entspricht allerdings dem Zweck der Ermächtigung und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, in der Regel die entstandenen Kosten vom Störer zu erheben (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.09.1990 - 1 S 2805/98 -, NJW 1991, 1698 sowie auch Hess. VGH, Urteil vom 30.05.1994 - 11 OE 1684/92 -, NVwZ-RR 1995, 29).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1993 - 1 S 279/93

    Zum Anspruch eines Obdachlosen auf Unterkunft - ganztägige Unterbringung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.07.2011 - 5 K 2547/09
    Die Ortspolizeibehörde war demnach verpflichtet, die Obdachlosigkeit der Erntehelfer als Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu verhindern bzw. zu beseitigen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 01.10.1993 - 1 B 120/93 -, InfAuslR 1994, 65), wobei sie diese Aufgabe unter Berücksichtigung aller Umstände nach pflichtgemäßem Ermessen zu erfüllen hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.02.1993 - 1 S 279/93 -, VBlBW 1993, 304).
  • VG Oldenburg, 05.09.2013 - 7 B 5845/13

    Anspruch auf Unterbringung bzw. Einweisung in einer Obdachlosenunterkunft zur

    Die Kosten für einen Personenrücktransport, beispielsweise auch ins Ausland per Bus, können bei Einverständnis des Betroffenen allerdings übernommen werden (vgl. auch zur Kostenerstattung durch den Arbeitgeber, der Unterkunft zunächst gewährt hatte, sodann aber die 33 angestellten Erntehelfer in die Obdachlosigkeit entließ: Urteil des VG Sigmaringen vom 27. Juli 2011 - 5 K 2547/09 -, juris).
  • VG Freiburg, 16.02.2017 - 6 K 58/17

    Anordnung der Räumung einer Obdachlosenunterkunft - eigenes Einkommen des

    10 Sie hat nämlich zu Recht darauf verwiesen, dass ihre Gefahrenabwehrpflicht nur bezüglich der Abwehr einer "unfreiwilligen" Obdachlosigkeit gilt, die nur dann vorliegt, wenn eine Person nicht über eine Unterkunft verfügt, die einen Minimalschutz vor der Witterung und zur Sicherung der notwendigsten Lebensbedürfnisse bietet (vgl. VGH Bad.-Württ., B. v. 5.3.1996 - 1 S 470/96 -, NVwZ-RR 1996, 439 = juris), die aber - wegen der Subsidiarität des Obdachlosenrechts - nicht vorliegt, wenn der Betroffene selbst - wirtschaftlich, finanziell und nach den gesamten tatsächlichen Verhältnissen des Wohnungsmarktes - dazu in der Lage ist, die drohende Obdachlosigkeit abzuwenden (dies etwa für den Fall durch fristlose Kündigung von einem Tag auf den anderen auf die Straße gesetzter rumänischer Erntehelfer verneinend, denen noch nicht einmal der Lohn ausgezahlt worden war, so dass sie sich noch nicht einmal selbst mit Nahrungsmitteln versorgen konnten VG Sigmaringen, U. v. 27.7.2011 - 5 K 2547/09 -, juris, Rn. 24 - 26).
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