Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 29.05.2020 - 5 K 2634/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,13042
VG Stuttgart, 29.05.2020 - 5 K 2634/20 (https://dejure.org/2020,13042)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 29.05.2020 - 5 K 2634/20 (https://dejure.org/2020,13042)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Mai 2020 - 5 K 2634/20 (https://dejure.org/2020,13042)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,13042) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Corona-Demonstration in Stuttgart: Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 5.000 bestätigt ... - Corona-Virus

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen Begrenzung der Teilnehmerzahl für Versammlung in Stuttgart-Mitte am 31.05.2020 abgelehnt

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2020 - 1 S 1541/20

    Coronaverordnung: Versammlungsbehördliche Begrenzungen der Zahl der Teilnehmer an

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.05.2020 - 5 K 2634/20
    Eine das Versammlungsrecht beschränkende Verfügung darf nur ergehen, wenn bei verständiger Würdigung sämtlicher erkennbarer Umstände die Durchführung der Versammlung so wie geplant mit Wahrscheinlichkeit eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit verursacht (Nds. OVG, Urteil vom 29.05.2008 - 11 LC 138/06 -, juris) (zu dem Ganzen VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.05.2020 - 1 S 1541/20 -, juris Rn. 3).

    Versammlungsbehördliche Beschränkungen der Teilnehmerzahl sind daher nach einem strengen Maßstab so vorzunehmen, dass die Begrenzung bei gleichzeitiger Abwendung der Gefahr so gering wie irgend möglich ausfällt (zu dem Ganzen VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.05.2020 - 1 S 1541/20 -, juris Rn. 4).

    Auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in seinem Beschluss vom 16.05.2020 - 1 S 1541/20 - darauf hingewiesen, dass nach den umfangreichen Erfahrungen des Senats in versammlungsrechtlichen Fällen offenkundig ist, dass Versammlungen mit zunehmender Teilnehmerzahl immer unübersichtlicher werden und es auch für den Veranstalter immer schwieriger wird, bei Bedarf auf die Einhaltung von Auflagen hinzuwirken.

  • BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.05.2020 - 5 K 2634/20
    Soweit möglich ist die Rechtmäßigkeit der Maßnahme nicht nur summarisch zu prüfen, jedenfalls aber eine sorgfältige Folgenabwägung vorzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 -, juris).

    Als Freiheit zur kollektiven Meinungskundgabe, die auch und vor allem andersdenkenden Minderheiten zugutekommt, ist die Versammlungsfreiheit für eine freiheitlich demokratische Staatsordnung konstituierend (BVerfG, Beschluss vom 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - , juris).

  • BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94

    Verletzung von GG Art 8 Abs 1 iVm Art 19 Abs 4 durch Zurückweisung eines Antrags

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.05.2020 - 5 K 2634/20
    Eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit setzt eine konkrete Sachlage voraus, die bei ungehindertem Geschehensablauf mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für die der Versammlungsfreiheit entgegenstehenden Rechtsgüter führt (BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04 -, juris; Beschluss vom 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94 -, juris).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04

    Verletzung von Art 8 Abs 1 GG durch beschränkende Verfügungen iSv § 15 Abs 1

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.05.2020 - 5 K 2634/20
    Eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit setzt eine konkrete Sachlage voraus, die bei ungehindertem Geschehensablauf mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für die der Versammlungsfreiheit entgegenstehenden Rechtsgüter führt (BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04 -, juris; Beschluss vom 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 29.05.2008 - 11 LC 138/06

    Rechtmäßigkeit einer Beschränkung des Versammlungsrechts anlässlich eines

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.05.2020 - 5 K 2634/20
    Eine das Versammlungsrecht beschränkende Verfügung darf nur ergehen, wenn bei verständiger Würdigung sämtlicher erkennbarer Umstände die Durchführung der Versammlung so wie geplant mit Wahrscheinlichkeit eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit verursacht (Nds. OVG, Urteil vom 29.05.2008 - 11 LC 138/06 -, juris) (zu dem Ganzen VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.05.2020 - 1 S 1541/20 -, juris Rn. 3).
  • BVerfG, 16.05.2020 - 1 BvQ 55/20

    Eilantrag auf Ausnahme von der Obergrenze von 50 Teilnehmern für Versammlungen in

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.05.2020 - 5 K 2634/20
    Ein bestimmter "Beachtungserfolg" einer Versammlung ist verfassungsrechtlich jedoch nicht gewährleistet (vgl. Hettich, Versammlungsrecht in der Praxis, 2. Auflage, Rn. 190; BVerfG, Beschluss vom 16.05.2020 - 1 BvQ 55/20 -, juris Rn. 11).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.05.2020 - 5 K 2634/20
    Dabei umfasst der Begriff der öffentlichen Sicherheit den Schutz zentraler Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Eigentum und Vermögen des Einzelnen sowie die Unversehrtheit der Rechtsordnung und der staatlichen Einrichtungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.05.1985 - 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81 -, juris).
  • VGH Bayern, 09.04.2020 - 20 CE 20.755

    Ausnahmegenehmigung zur Versammlung und Auflagen zur Vermeidung einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.05.2020 - 5 K 2634/20
    Daher hat sie die Versammlung - anders als in dem Fall des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, Beschluss vom 09.04.2020 - 20 CE 20.755 -, juris - nicht generell verboten, sondern nur Auflagen erlassen.
  • BVerfG, 01.05.2020 - 1 BvR 1003/20

    Eilantrag gegen Verweigerung einer Ausnahme von dem Versammlungsverbot in der

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.05.2020 - 5 K 2634/20
    Gleichwohl sind versammlungsbehördliche Begrenzungen der Zahl der Teilnehmer einer Versammlung nicht von vornherein ausgeschlossen (BVerfG, Beschluss vom 01.05.2020 - 1 BvR 1003/20 -, juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2020 - 1 S 1651/20

    Kern der Versammlungsfreiheit; versammlungsbehördliche Begrenzungen der Zahl der

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 29. Mai 2020 - 5 K 2634/20 - wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht