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   FG Rheinland-Pfalz, 21.02.2011 - 5 K 2680/09   

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https://dejure.org/2011,6373
FG Rheinland-Pfalz, 21.02.2011 - 5 K 2680/09 (https://dejure.org/2011,6373)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.02.2011 - 5 K 2680/09 (https://dejure.org/2011,6373)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. Februar 2011 - 5 K 2680/09 (https://dejure.org/2011,6373)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Ohne elektronische Signatur übermittelte elektronische Einkommensteuererklärung kann trotz ihrer fehlenden Wirksamkeit von steuerlicher Bedeutung sein

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umdeutung einer innerhalb der Einspruchsfrist übermittelten elektronischen Steuererklärung ohne elektronische Signatur in einen Antrag auf schlichte Änderung

  • Betriebs-Berater

    Elektronische Einkommensteuererklärung ohne elektronische Signatur

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a
    Ohne die erforderliche Signatur elektronisch übermittelte Einkommensteuererklärung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Ohne elektronische Signatur übermittelte elektronische Einkommensteuererklärung kann trotz ihrer fehlenden Wirksamkeit von steuerlicher Bedeutung sein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Elektronisch übermittelte Steuererklärung - fristwahrend auch ohne Signatur

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fehlende elektronische Signatur bei der Steuererklärung schadet nicht

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ohne elektronische Signatur übermittelte elektronische Einkommensteuererklärung kann von steuerlicher Bedeutung sein

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Elektronische Einkommensteuererklärung

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Steuererklärung ohne Signatur darf nicht ignoriert werden

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Ohne elektronische Signatur übermittelte Einkommensteuererklärung

Papierfundstellen

  • MMR 2011, 492 (Ls.)
  • BB 2011, 915
  • EFG 2011, 1041
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 01.04.2009 - IX R 5/08

    Auslegung einer Willenserklärung als Antrag auf schlichte Änderung eines

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.02.2011 - 5 K 2680/09
    Ein Antrag auf schlichte Änderung ist eine Willensbekundung des Steuerpflichtigen, deren Auslegung sich nach den allgemeinen Regeln aus objektivierter Empfängersicht bestimmt (BFH-Urteil vom 1. April 2009 IX R 5/08, BFH/NV 2009, 1081 m.w.N.).

    Unerheblich ist, wie der/die betreffende Mitarbeiter/-in des Beklagten das Begehren tatsächlich aufgefasst hat und ob er/sie daraus die richtigen Schlüsse gezogen hat - insbesondere, ob er/sie den (mit der Übermittlung der Steuererklärungsdaten gestellten) schlichten Änderungsantrag überhaupt als solchen erkannt und dessen Rechtswirkungen richtig eingeschätzt hat (BFH-Urteil vom 1. April 2009 IX R 5/08 a.a.O.).

  • BFH, 27.10.1993 - XI R 17/93

    Ein Antrag auf schlichte Änderung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a AO i. d. F. des

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.02.2011 - 5 K 2680/09
    Insoweit ist die Ablehnung des Änderungsantrags der Klägerin rechtswidrig, wodurch die Klägerin in ihren Rechten verletzt ist (BFH-Urteil vom 27. Oktober 1993 XI R 17/93, BFHE 172, 493; BStBl II 1994, 439).
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