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   VG Bremen, 17.03.2020 - 5 K 2875/18   

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VG Bremen, 17.03.2020 - 5 K 2875/18 (https://dejure.org/2020,6976)
VG Bremen, Entscheidung vom 17.03.2020 - 5 K 2875/18 (https://dejure.org/2020,6976)
VG Bremen, Entscheidung vom 17. März 2020 - 5 K 2875/18 (https://dejure.org/2020,6976)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verwaltungsgericht Bremen

    AEUV Art 46; AEUV Art ... 56; BremSpielhG § 11 Abs 3a; BremSpielhG § 11 Abs 4; BremSpielhG § 2 Abs 1; BremSpielhG § 2 Abs 2; BremSpielhG § 2 Abs 2 Nr 1; BremSpielhG § 2 Abs 2 Nr 4; GewO § 153; GewO § 153 Abs 6; GG Art 12 Abs 1; GG Art 14
    Glücksspielrecht - Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle (Zuverlässigkeit, Auflösung einer Abstandskollision) - Abstandskollison; Auswahlentscheidung; Auswahlentscheidung bei Abstandskollision; Darlegungspflicht für Härtefall; Ermessensausfall; Gebühren; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mindestabstand von Spielhallen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erlaubnis für Spielhalle nur bei Einhaltung des Mindestabstandes

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (72)

  • OVG Hamburg, 09.07.2018 - 4 Bs 12/18

    Abstandsgebot für Spielhallenstandorte - Befreiung wegen unbilliger Härte

    Auszug aus VG Bremen, 17.03.2020 - 5 K 2875/18
    Es dient mit dem Spielerschutz und insbesondere der Suchtbekämpfung legitimen Zielen, die in kohärenter Weise verfolgt werden (siehe im Einzelnen: OVG NRW, Beschl. v. 16.08.2019 - 4 B 659/18 -, juris Rn. 9 ff.; OVG SL, Beschl. v. 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, juris Rn. 22 ff.; OVG SL, Beschl. v. 13.12.2018 - 3 B 128/18 -, juris Rn. 49 ff.; NdsOVG, Urt. v. 12.07.2018 - 11 LC 400/17 -, juris Rn. 48 ff.; HmbOVG, Beschl. v. 09.07.2018 - 4 Bs 12/18 -, juris Rn. 48 ff.; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, juris Rn. 83 f.).

    Zudem ist nicht ersichtlich, dass dies im hiesigen Fall zu einem anderen Ergebnis führen und somit eine Verletzung der Rechte des Klägers begründen könnte (vgl. HmbOVG, Beschl. v. 09.07.2018 - 4 Bs 12/18 -, juris Rn. 110).

    (2) Das Auswahlkriterium ist am Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu messen, wobei auch die Betroffenheit des Art. 12 GG zu würdigen ist (vgl. HmbOVG, Beschl. v. 09.07.2018 - 4 Bs 12/18 -, juris Rn. 81; vgl. auch HessVGH, Beschl. v. 27.09.2018 - 8 B 432/18 -, juris Rn. 27).

    Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder anderweitig einleuchtender Grund für die vom Gesetzgeber vorgenommene Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (HmbOVG, Beschl. v. 09.07.2018 - 4 Bs 12/18 -, juris Rn. 82).

    Für die Frage, ob die aus § 11 Abs. 3a BremSpielhG folgende Ungleichbehandlung von Spielhallen mit einer gewissen Standortbetriebsdauer sowie Dauer derselben Betriebsinhaberschaft, sachlich gerechtfertigt ist, kommt es nicht (allein) auf die Erwägungen des Gesetzgebers an, sondern auf die objektive Unangemessenheit der Norm im Verhältnis zu der tatsächlichen Situation, die sie regeln soll (HmbOVG, Beschl. v. 09.07.2018 - 4 Bs 12/18 -, juris Rn. 84 m.w.N.).

    Insbesondere fehlt es nicht an einer Konnexität zwischen dem GlüStV bzw. dem BremSpielhG und dem Auswahlkriterium (vgl. HmbOVG, Beschl. v. 09.07.2018 - 4 Bs 12/18 -, juris Rn. 85 f.).

    Insofern ist jeder zeitbezogenen Grenze ein gewisses Maß an Zufälligkeit immanent, das allein deshalb nicht zur Sachwidrigkeit führt (HmbOVG, Beschl. v. 09.07.2018 - 4 Bs 12/18 -, juris Rn. 109).

    Zum einen würden damit Kriterien angewandt, die zwischen Betreibern differenzieren, die je für sich gesehen die Anforderungen an eine Erlaubnis erfüllen und damit rechtlich "auf gleicher Stufe" stehen (HmbOVG, Beschl. v. 09.07.2018 - 4 Bs 12/18 -, juris Rn. 106; vgl. auch HessVGH, Beschl. v. 27.09.2018 - 8 B 432/18 -, juris Rn. 41; BVerwG, Urt. v. 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris Rn. 55; SächsOVG, Beschl. v. 22.12.2017 - 3 B 320/17 -, juris Rn. 18).

    Zum anderen dürften solche Kriterien in vielen Fällen zu lediglich marginalen Unterschieden zwischen konkurrierenden Betrieben führen und in viel stärkerem Maße klärungsbedürftig und streitbefangen sein (HmbOVG, Beschl. v. 09.07.2018 - 4 Bs 12/18 -, juris Rn. 105).

    Standortbetriebsdauer und Inhaberkontinuität konkurrierender Spielhallen hätten sich die Betreiber, denen das Auswahlkriterium bereits seit Einführung des § 11 Abs. 3a BremSpielhG im Jahr 2014 bekannt sein konnte, an die Beklagte wenden können (vgl. HmbOVG, Beschl. v. 09.07.2018 - 4 Bs 12/18 -, juris Rn. 101 f. VG Cottbus, Beschl. v. 05.04.2019 - 3 L 214/18 -, juris Rn. 19).

    Zum anderen wäre eine Anknüpfung an eine größere finanzielle Leistungsfähigkeit geeignet, eine strukturelle Benachteiligung lediglich regional tätiger kleinerer, wirtschaftlich eher schwächerer Spielhallenunternehmen herbeizuführen (vgl. HmbOVG, Beschl. v. 09.07.2018 - 4 Bs 12/18 -, juris Rn. 73, 104).

    Wirtschaftliche Einbußen und der Verlust von Einnahmemöglichkeiten sowie sonstige Belastungen, die mit der Schließung von Spielhallen verbunden sind, können allein regelmäßig keine Härte begründen (vgl. HmbOVG, Beschl. v. 09.07.2018 - 4 Bs 12/18 -, juris Rn. 118; NdsOVG, Beschl. v. 04.09.2017 - 11 ME 206/17 -, juris Rn. 38; OVG SL, Beschl. v. 22.08.2017 - 3 B 189/17 -, juris Rn. 16; VG Köln, Urt. v. 16.11.2018 - 9 K 16288/17 -, juris Rn. 521).

    Das gilt auch dann, wenn dies geschah, weil er (unberechtigt) auf den Fortbestand der bisherigen Rechtslage vertraut hat (vgl. OVG SL, Beschl. v. 15.01.2019 - 3 B 369/18 -, juris Rn. 24 und v. 08.08.2018 - 3 B 351/17 -, juris Rn. 17; NdsOVG, Urt. v. 12.07.2018 - 11 LC 400/17 -, juris Rn. 70; HmbOVG, Beschl. v. 09.07.2018 - 4 Bs 12/18 -, juris Rn. 118 f.; ThürOVG, Beschl. v. 23.03.2018 - 3 EO 640/17 -, juris Rn. 38).

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus VG Bremen, 17.03.2020 - 5 K 2875/18
    Das "Recht der Spielhallen" umfasst alle Aspekte der Erlaubnis und des Betriebes von Spielhallen und damit sowohl standortbezogene Aspekte als auch gerade solche, die vormals durch § 33i GewO geregelt waren (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, juris Rn. 19 ff., 21, 27; BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris Rn. 101).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die rechtliche Bewertung des Bestehens eines Anspruchs auf Erlaubniserteilung ist der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris Rn. 206; HessVGH, Beschl. v. 19.06.2019 - 8 A 999/15.Z -, juris Rn. 16).

    Weder besteht eine Begrenzung des Rechts der Spielhallen auf den Regelungsgehalt des § 33i GewO oder auf Regelungen für einen einzelnen Spielhallenstandort, noch entfaltet das auch das Bauplanungsrecht umfassende Bodenrecht nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG eine Sperrwirkung gegenüber den glücksspielrechtlichen Vorschriften der Länder zu den Abstandsgeboten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris Rn. 97 ff.).

    Es kann dahinstehen, ob es sich angesichts der Möglichkeit des Ausweichens auf einen anderen Standort um eine objektive Berufszulassungsregelung handelt, denn der Eingriff ist durch die Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher Gefahren für hinreichend gewichtige Gemeinschaftsgüter gerechtfertigt (siehe BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris Rn. 132 ff.).

    Zudem wird die Schwere des Eingriffs vorliegend in mehrfacher Hinsicht verringert (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris Rn. 158 f., 183; VG Cottbus, Beschl. v. 02.10.2017 - 3 L 424/17 -, juris Rn. 14, 24 und Beschl. v. 05.04.2019 - 3 L 214/18 -, juris Rn. 15): Der bremische Gesetzgeber hat zunächst eine Übergangsfrist in § 11 Abs. 3 Satz 1 BremSpielhG von fünf Jahren seit Inkrafttreten des GlüStV am 01.07.2012 vorgesehen.

    Die Eigentumsfreiheit des Art. 14 Abs. 1 GG führt - soweit ihr Schutzbereich hier überhaupt eröffnet ist - hinsichtlich einer beruflichen Nutzung des Eigentums jedenfalls nicht zu einem weitergehenden Schutz der Spielhallenbetreiber als die Berufsfreiheit, weshalb das Abstandsgebot auch insoweit verfassungsgemäß ist (BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris Rn. 169).

    Verbleibende Ungewissheiten dürfen nicht so weit gehen, dass die Vorhersehbarkeit und Justiziabilität des Handelns der durch die Normen ermächtigten staatlichen Stellen gefährdet sind (BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris Rn. 125 m.w.N.).

    Es ist auch nichts dafür ersichtlich, dass das Auswahlkriterium einer gewissen Betriebsdauer und damit letztlich des Alters einer Spielhalle als Differenzierungsmerkmal gegen Art. 12 Abs. 1 GG verstößt, weil es dem verfassungsrechtlichen Anspruch der Spielhallenbetreiber auf die bestmögliche Ausschöpfung der bei Beachtung der Mindestabstände verbleibenden Standortkapazität widerspricht (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris Rn. 185).

    Die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes sind durch die Auswahlregelung nicht beeinträchtigt, da sich daraus kein uneingeschränktes Recht auf Amortisierung getätigter Investitionen ableiten lässt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris Rn. 189).

  • VG Potsdam, 05.09.2019 - 3 K 2260/16

    Gewerbeuntersagung

    Auszug aus VG Bremen, 17.03.2020 - 5 K 2875/18
    Vor diesem Hintergrund ist die Regelung eines Mindestabstands auch ohne sonstige Ausnahmemöglichkeit angemessen (VG Potsdam, Urt. v. 05.09.2019 - 3 K 2260/16 -, juris Rn. 26).

    Eine Verpflichtung, andere oder weitere Kriterien bei der Auswahlentscheidung zu berücksichtigen, bestand nicht (vgl. HmbOVG, Beschl. v. 02.07.2018 - 4 Bs 50/18 -, juris Rn. 105 ff.; VG Potsdam, Urt. v. 05.09.2019 - 3 K 2260/16 -, juris Rn. 33; VG Cottbus, Beschl. v. 05.04.2019 - 3 L 214/18 -, juris Rn. 20).

    Vielmehr knüpft auch § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV hinsichtlich einer Härtefallentscheidung über die Erteilung der neuen Erlaubnis an die Dauer der bisherigen Erlaubnis und damit an Vertrauensschutzgesichtspunkte an (vgl. VG Potsdam, Urt. v. 05.09.2019 - 3 K 2260/16 -, juris Rn. 33).

    Der Gesetzgeber ist nicht gehindert, aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität im Rahmen seines Gestaltungsspielraums ein Auswahlkriterium vorzusehen, das der Verwaltung die Bewältigung von schwierigen Konkurrenzsituationen möglichst effektiv, zeitnah und anwendungssicher ermöglicht (VG Potsdam, Urt. v. 05.09.2019 - 3 K 2260/16 -, juris Rn. 33; VG Osnabrück, Urt. v. 17.05.2017 - 1 A 294/16 -, juris Rn. 36).

    Die Landesgesetzgeber sind nicht auf Regelungen beschränkt, die Spielhallenbetreibern in jedem Einzelfall eine verlustfreie Abwicklung ihrer zu schließenden Spielhallen ermöglichen (vgl. ebd., Rn. 193; VG Potsdam, Urt. v. 05.09.2019 - 3 K 2260/16 -, juris Rn. 30).

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 11 ME 206/17

    Abstandsgebot; Bundestreue; Dienstleistungsfreiheit; Geldspielgerät;

    Auszug aus VG Bremen, 17.03.2020 - 5 K 2875/18
    Nach diesem müssen gesetzliche Regelungen auf objektiven, nichtdiskriminierenden und im Voraus bekannten Kriterien beruhen, damit der Ausübung des Ermessens durch die Behörden hinreichend Grenzen gesetzt werden, die seine missbräuchliche Ausübung verhindern (EuGH, Urt. v. 22.01.2015 - C-463/13 -, Rn. 38, juris; NdsOVG, Beschl. v. 04.09.2017 - 11 ME 206/17 -, juris Rn. 31).

    Ob ein "begründeter Einzelfall" i.S.v. § 11 Abs. 4 Satz 1 BremSpielhG vorliegt, unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollständigen gerichtlichen Überprüfung (vgl. zum Begriff der "unbilligen Härte": ThürOVG, Beschl. v. 23.03.2018 - 3 EO 640/17 -, juris Rn. 36; NdsOVG, Beschl. v. 04.09.2017 - 11 ME 206/17 -, juris Rn. 36; OVG SL, Beschl. v. 22.08.2017 - 3 B 189/17 -, juris Rn. 14).

    Wirtschaftliche Einbußen und der Verlust von Einnahmemöglichkeiten sowie sonstige Belastungen, die mit der Schließung von Spielhallen verbunden sind, können allein regelmäßig keine Härte begründen (vgl. HmbOVG, Beschl. v. 09.07.2018 - 4 Bs 12/18 -, juris Rn. 118; NdsOVG, Beschl. v. 04.09.2017 - 11 ME 206/17 -, juris Rn. 38; OVG SL, Beschl. v. 22.08.2017 - 3 B 189/17 -, juris Rn. 16; VG Köln, Urt. v. 16.11.2018 - 9 K 16288/17 -, juris Rn. 521).

  • OVG Thüringen, 23.03.2018 - 3 EO 640/17

    Einstweiliger Rechtsschutz; Anspruch auf vorläufigen Weiterbetrieb einer

    Auszug aus VG Bremen, 17.03.2020 - 5 K 2875/18
    Ob ein "begründeter Einzelfall" i.S.v. § 11 Abs. 4 Satz 1 BremSpielhG vorliegt, unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollständigen gerichtlichen Überprüfung (vgl. zum Begriff der "unbilligen Härte": ThürOVG, Beschl. v. 23.03.2018 - 3 EO 640/17 -, juris Rn. 36; NdsOVG, Beschl. v. 04.09.2017 - 11 ME 206/17 -, juris Rn. 36; OVG SL, Beschl. v. 22.08.2017 - 3 B 189/17 -, juris Rn. 14).

    Insgesamt gelten für das Vorliegen eines die Durchbrechung des allgemeinen Verbots rechtfertigenden Härtefalls strenge Maßstäbe (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 28.02.2017 - 1 BvR 1103/15 -, juris Rn. 12; ThürOVG, Beschl. v. 23.03.2018 - 3 EO 640/17 -, juris Rn. 36).

    Das gilt auch dann, wenn dies geschah, weil er (unberechtigt) auf den Fortbestand der bisherigen Rechtslage vertraut hat (vgl. OVG SL, Beschl. v. 15.01.2019 - 3 B 369/18 -, juris Rn. 24 und v. 08.08.2018 - 3 B 351/17 -, juris Rn. 17; NdsOVG, Urt. v. 12.07.2018 - 11 LC 400/17 -, juris Rn. 70; HmbOVG, Beschl. v. 09.07.2018 - 4 Bs 12/18 -, juris Rn. 118 f.; ThürOVG, Beschl. v. 23.03.2018 - 3 EO 640/17 -, juris Rn. 38).

  • VG Cottbus, 05.04.2019 - 3 L 214/18

    Einstellung des Betriebes von Spielhallen

    Auszug aus VG Bremen, 17.03.2020 - 5 K 2875/18
    Zudem wird die Schwere des Eingriffs vorliegend in mehrfacher Hinsicht verringert (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris Rn. 158 f., 183; VG Cottbus, Beschl. v. 02.10.2017 - 3 L 424/17 -, juris Rn. 14, 24 und Beschl. v. 05.04.2019 - 3 L 214/18 -, juris Rn. 15): Der bremische Gesetzgeber hat zunächst eine Übergangsfrist in § 11 Abs. 3 Satz 1 BremSpielhG von fünf Jahren seit Inkrafttreten des GlüStV am 01.07.2012 vorgesehen.

    Eine Verpflichtung, andere oder weitere Kriterien bei der Auswahlentscheidung zu berücksichtigen, bestand nicht (vgl. HmbOVG, Beschl. v. 02.07.2018 - 4 Bs 50/18 -, juris Rn. 105 ff.; VG Potsdam, Urt. v. 05.09.2019 - 3 K 2260/16 -, juris Rn. 33; VG Cottbus, Beschl. v. 05.04.2019 - 3 L 214/18 -, juris Rn. 20).

    Standortbetriebsdauer und Inhaberkontinuität konkurrierender Spielhallen hätten sich die Betreiber, denen das Auswahlkriterium bereits seit Einführung des § 11 Abs. 3a BremSpielhG im Jahr 2014 bekannt sein konnte, an die Beklagte wenden können (vgl. HmbOVG, Beschl. v. 09.07.2018 - 4 Bs 12/18 -, juris Rn. 101 f. VG Cottbus, Beschl. v. 05.04.2019 - 3 L 214/18 -, juris Rn. 19).

  • VG Bremen, 15.11.2018 - 5 K 2030/17

    Befristete Betriebserlaubnis von zwei Spielhallen - Befristung;

    Auszug aus VG Bremen, 17.03.2020 - 5 K 2875/18
    Daraus sowie aus den landesgesetzlichen Vorgaben in § 4 Abs. 2 BremGebBeitrG und der Begründung im angegriffenen Bescheid lässt sich entnehmen, dass die Gebührenerhebung sowohl der Kostendeckung als auch dem Vorteilsausgleich dienen soll (VG Bremen, Urt. v. 15.11.2018 - 5 K 2030/17 -, juris Rn. 38 - 43; Urt. v. 21.12.2005 - 5 K 105/04 -, nicht veröffentlicht).

    durch die Einführung eines Mindestabstandsgebotes zwischen zwei Spielhallen weiter gestiegen sein (vgl. VG Bremen, Urt. v. 15.11.2018 - 5 K 2030/17 -, juris Rn. 41).

    Vor diesem Hintergrund ist auch das Abstellen auf die mögliche Anzahl der aufzustellenden Spielgeräte für die konkrete Gebührenfestsetzung rechtlich nicht zu beanstanden (siehe dazu VG Bremen, Urt. v. 15.11.2018 - 5 K 2030/17 -, juris Rn. 38 ff.; VG Arnsberg, Gerichtsbescheid v. 17.04.2007 - 11 K 3493/06 -, juris Rn. 16; VG Minden, Urt. v. 16.10.2019 - 3 K 1933/18 -, juris Rn. 71).

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2018 - 11 LC 400/17

    Versagung der Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für eine

    Auszug aus VG Bremen, 17.03.2020 - 5 K 2875/18
    Es dient mit dem Spielerschutz und insbesondere der Suchtbekämpfung legitimen Zielen, die in kohärenter Weise verfolgt werden (siehe im Einzelnen: OVG NRW, Beschl. v. 16.08.2019 - 4 B 659/18 -, juris Rn. 9 ff.; OVG SL, Beschl. v. 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, juris Rn. 22 ff.; OVG SL, Beschl. v. 13.12.2018 - 3 B 128/18 -, juris Rn. 49 ff.; NdsOVG, Urt. v. 12.07.2018 - 11 LC 400/17 -, juris Rn. 48 ff.; HmbOVG, Beschl. v. 09.07.2018 - 4 Bs 12/18 -, juris Rn. 48 ff.; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, juris Rn. 83 f.).

    Auch kommt eine Beeinträchtigung der Niederlassungsfreiheit aus Art. 46 AEUV in Betracht (vgl. NdsOVG, Urt. v. 12.07.2018 - 11 LC 400/17 -, juris Rn. 48).

    Das gilt auch dann, wenn dies geschah, weil er (unberechtigt) auf den Fortbestand der bisherigen Rechtslage vertraut hat (vgl. OVG SL, Beschl. v. 15.01.2019 - 3 B 369/18 -, juris Rn. 24 und v. 08.08.2018 - 3 B 351/17 -, juris Rn. 17; NdsOVG, Urt. v. 12.07.2018 - 11 LC 400/17 -, juris Rn. 70; HmbOVG, Beschl. v. 09.07.2018 - 4 Bs 12/18 -, juris Rn. 118 f.; ThürOVG, Beschl. v. 23.03.2018 - 3 EO 640/17 -, juris Rn. 38).

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Auszug aus VG Bremen, 17.03.2020 - 5 K 2875/18
    Das "Recht der Spielhallen" umfasst alle Aspekte der Erlaubnis und des Betriebes von Spielhallen und damit sowohl standortbezogene Aspekte als auch gerade solche, die vormals durch § 33i GewO geregelt waren (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, juris Rn. 19 ff., 21, 27; BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris Rn. 101).

    Es dient mit dem Spielerschutz und insbesondere der Suchtbekämpfung legitimen Zielen, die in kohärenter Weise verfolgt werden (siehe im Einzelnen: OVG NRW, Beschl. v. 16.08.2019 - 4 B 659/18 -, juris Rn. 9 ff.; OVG SL, Beschl. v. 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, juris Rn. 22 ff.; OVG SL, Beschl. v. 13.12.2018 - 3 B 128/18 -, juris Rn. 49 ff.; NdsOVG, Urt. v. 12.07.2018 - 11 LC 400/17 -, juris Rn. 48 ff.; HmbOVG, Beschl. v. 09.07.2018 - 4 Bs 12/18 -, juris Rn. 48 ff.; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, juris Rn. 83 f.).

    Zum einen würden damit Kriterien angewandt, die zwischen Betreibern differenzieren, die je für sich gesehen die Anforderungen an eine Erlaubnis erfüllen und damit rechtlich "auf gleicher Stufe" stehen (HmbOVG, Beschl. v. 09.07.2018 - 4 Bs 12/18 -, juris Rn. 106; vgl. auch HessVGH, Beschl. v. 27.09.2018 - 8 B 432/18 -, juris Rn. 41; BVerwG, Urt. v. 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris Rn. 55; SächsOVG, Beschl. v. 22.12.2017 - 3 B 320/17 -, juris Rn. 18).

  • VGH Hessen, 27.09.2018 - 8 B 432/18

    Echte Konkurrenz bei Spielhallen

    Auszug aus VG Bremen, 17.03.2020 - 5 K 2875/18
    (2) Das Auswahlkriterium ist am Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu messen, wobei auch die Betroffenheit des Art. 12 GG zu würdigen ist (vgl. HmbOVG, Beschl. v. 09.07.2018 - 4 Bs 12/18 -, juris Rn. 81; vgl. auch HessVGH, Beschl. v. 27.09.2018 - 8 B 432/18 -, juris Rn. 27).

    Zum einen würden damit Kriterien angewandt, die zwischen Betreibern differenzieren, die je für sich gesehen die Anforderungen an eine Erlaubnis erfüllen und damit rechtlich "auf gleicher Stufe" stehen (HmbOVG, Beschl. v. 09.07.2018 - 4 Bs 12/18 -, juris Rn. 106; vgl. auch HessVGH, Beschl. v. 27.09.2018 - 8 B 432/18 -, juris Rn. 41; BVerwG, Urt. v. 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris Rn. 55; SächsOVG, Beschl. v. 22.12.2017 - 3 B 320/17 -, juris Rn. 18).

  • VG Arnsberg, 17.04.2007 - 11 K 3493/06

    Rechtmäßigkeit einer Gebührenerhebung für die Entscheidung über eine Erlaubnis

  • OVG Sachsen, 22.08.2017 - 3 B 189/17

    Kohärenzgebiet; Verbundverbot; Abstandgebot; Erfolgsaussicht; unbillige Härte;

  • VG Cottbus, 02.10.2017 - 3 L 424/17

    Betreiben von Spielhallen ohne glücksspielrechtliche Konzession/Erlaubnis gemäß §

  • OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 248/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle über den 30.6.2017 hinaus;

  • VG Freiburg, 29.11.2017 - 1 K 2506/15

    Härtefall für einen Spielhallenbetreiber; Anwendbarkeit der Härtefallregelung bei

  • VG Minden, 16.10.2019 - 3 K 1933/18
  • OVG Sachsen, 15.01.2019 - 3 B 369/18

    Umnutzungsbemühungen; Bestimmtheitsgebot; Weiterbetrieb einer Spielhalle; Abstand

  • VG Berlin, 21.11.2019 - 4 L 84.19

    Vorläufiger Rechtsschutzes gegen die mit einer Schließungsverfügung verbundene

  • BVerwG, 09.08.2018 - 9 BN 3.18

    Erhebung der Vergnügungssteuer für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit nach der

  • VG Osnabrück, 17.05.2017 - 1 A 294/16

    Auswahlverfahren; Erlaubnis, glücksspielrechtliche; Losentscheid; Losverfahren;

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvL 2/14

    Rückmeldegebühren des Landes Brandenburg verfassungswidrig

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2017 - 9 B 189/17

    Erhebung von Gebühren für die Entscheidung über den Erlass eines

  • VG Göttingen, 17.04.2008 - 4 A 64/05

    (Keine) Ausnahme/Befreiung von einem landschaftsschutzrechtlichen Bauverbot für

  • BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 29.08

    Gebühren; Flugsicherungsgebühren; einheitlicher Gebührensatz; Sicherung des An-

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2019 - 4 A 1826/19

    Stadt Wuppertal muss neu über Anträge auf glücksspielrechtliche Erlaubnisse zum

  • BVerwG, 28.10.1983 - 8 C 91.82

    Vertriebene - Vertriebenenausweis - Entziehung - Voraussetzungen

  • BVerwG, 22.10.1991 - 1 C 1.91

    Gewerberecht: Regelungsumfang einer Geeignetheitsbestätigung nach § 33c Abs. 3

  • EuGH, 22.06.2017 - C-49/16

    Die ungarische Regelung über die Erlaubnis von Online-Glücksspielen ist nicht mit

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2009 - 12 LC 275/07

    Heranziehung zu Gebühren für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der

  • OVG Sachsen, 22.12.2017 - 3 B 320/17

    Auswahl; Vertrauensschutz; Bestimmtheitsgebot; Vorbehalt des Gesetzes, ;

  • OVG Hamburg, 02.07.2018 - 4 Bs 50/18

    Vorläufiger Betrieb von Spielhallen ohne behördliche Genehmigung nach neuer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.1986 - 12 B 58/86
  • VG Darmstadt, 17.07.2017 - 3 L 3491/17

    Duldung einer Spielhalle

  • OVG Saarland, 13.01.2016 - 1 A 367/14

    Untersagung der unerlaubten Vermittlung von Glücksspielen; Verwaltungsgebühr;

  • BVerwG, 24.04.2013 - 8 B 81.12

    Vermögensrechtliche Ausschlussfristen; Conference on Jewish Material Claims

  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti

  • BVerwG, 14.03.2018 - 10 C 3.17

    Siedlungsmülldeponie in Stralendorf ist der Landeshauptstadt Schwerin zuzuordnen

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

  • VG Köln, 16.11.2018 - 9 K 16288/17
  • OVG Hamburg, 09.12.2009 - 5 Bf 269/04

    Erhebung einer Verwaltungsgebühr für die Ablehnung einer

  • EuGH, 15.09.2011 - C-347/09

    Ein Monopol für Internet-Glücksspiele kann nur gerechtfertigt werden, wenn mit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2019 - 4 B 256/18

    Duldung des Fortbetriebs einer Spielhalle bis zu einer erneuten Bescheidung des

  • EuGH, 16.02.2012 - C-72/10

    Das Unionsrecht steht einer nationalen Regelung über Glücksspiele entgegen, die

  • OVG Sachsen, 06.12.2016 - 4 A 249/14

    Teilweise Erledigung; Kostenentscheidung unanfechtbar; Abfallablagerungen;

  • BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvL 21/11

    Ausschluss der Speisegaststätten von der Erlaubnis zur Einrichtung abgetrennter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2009 - 9 B 1788/08

    Verwaltungsgebühr für die Untersagung der Vermittlung unerlaubter Sportwetten zu

  • EuGH, 11.06.2015 - C-98/14

    Die ungarischen Rechtsvorschriften, die den Betrieb von Geldspielautomaten

  • BVerfG, 28.02.2017 - 1 BvR 1103/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Mindestbesteuerung des

  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 5.10

    Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis;

  • VG Düsseldorf, 12.03.2019 - 3 K 18544/17

    Streit um Spielhallen

  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2019 - 4 B 659/18

    Erlaubniserfordernis, Verbundverbot und Abstandsgebote für Spielhallen nach dem

  • BVerfG, 10.01.2000 - 1 BvR 1398/99

    Anmeldefrist des VermG § 30a Abs 1 S 1 für die Geltendmachung von

  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

  • EuGH, 22.01.2015 - C-463/13

    Das Unionsrecht steht der Durchführung einer neuen Ausschreibung in Italien, die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2018 - 4 B 179/18

    Vor der Schließung von Bestandsspielhallen, die nach einer Auswahlentscheidung

  • BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 4.02

    Gebühren für Rufnummernzuteilung; Äquivalenzprinzip; Kostendeckungsprinzip.

  • OVG Saarland, 27.04.2016 - 1 A 3/15

    Schließung einer Spielhalle - zur Verfassungsmäßigkeit des neuen

  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.1989 - 14 S 2193/87

    Polizeianordnung wegen Verstosses gegen das Gewerberecht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2017 - 4 B 307/17

    Betrieb von Bestandsspielhallen nach dem 1.7.2017 nur noch mit

  • OVG Sachsen, 08.08.2018 - 3 B 351/17

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Verbundverbot; Härtefall; Mietvertrag;

  • OVG Sachsen, 13.12.2018 - 3 B 128/18

    Glücksspiel; Spielhalle; Mindestabstand; Kohärenz; Transparenz; Werbung;

  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 28.95

    Offene Vermögensfragen: Rechtsnatur der Anmeldefrist des § 30a VermG,

  • VGH Hessen, 19.06.2019 - 8 A 999/15
  • VG Regensburg, 12.05.2016 - RN 5 K 15.804

    Gewerbeuntersagung bei Strohmannverhältnis

  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94

    Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung -

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2011 - 9 S 2769/10

    Beurteilungszeitpunkt für die Zuverlässigkeit eines Physiotherapeuten im Rahmen

  • VG Gießen, 31.01.2018 - 4 L 9843/17
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2018 - 4 B 537/18

    Anspruch auf Duldung des Betriebs einer Spielhalle bei Fehlen der nach §§ 24 Abs.

  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14

    Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz;

  • OVG Niedersachsen, 13.05.2003 - 7 LA 140/02

    Berufsverbot; Bindungswirkung; Gewerbe; Gewerbetreibender; Gewerbeuntersagung;

  • VG Chemnitz, 29.06.2006 - 4 K 1570/05

    Gewerberecht: Sofortvollzug einer Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit,

  • VG Bremen, 03.12.2020 - 5 K 420/19

    Erteilung einer Spielhallenerlaubnis, Urteil vom 03.12.2020 - Betreiberwechsel;

    mehreren Urteilen ausgeführt und darauf wird verwiesen (vgl. nur: VG Bremen, Urt. v. 17.03.2020 - 5 K 2875/18 -, juris Rn. 48 ff. und Urt. v. 03.09.2020 - 5 K 2670/18 -, juris Rn. 33 ff.).

    Erfüllt eine im Vergleich stehende einzelne Spielhalle die genannten Voraussetzungen nicht, kann die Antragstellerin oder der Antragsteller nur nach Maßgabe des § 11 Abs. 4 eine Erlaubnis erhalten (VG Bremen, Urt. v. 17.03.2020 - 5 K 2875/18 -, juris Rn. 55 ff.).

    Auch § 11 Abs. 3a BremSpielhG ist verfassungs- und unionsrechtlich nicht zu beanstanden (VG Bremen, Urt. v. 17.03.2020 - 5 K 2875/18 -, juris Rn. 65 ff. und Urt. v. 07.05.2020 - 5 K 204/19 -, juris Rn. 32 ff.).

    Unabhängig davon, dass maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei einer Klage auf Verpflichtung zur Erteilung einer Spielhallenerlaubnis der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ist (VG Bremen, Urt. v. 17.03.2020 - 5 K 2875/18 -, juris Rn. 32), kommt es für die Beurteilung der Frage, ob die Voraussetzungen des § 11 Abs. 3a Nr. 2 Satz 1 BremSpielhG vorliegen, auf den Zeitpunkt des 30.06.2017 an.

    Das Kriterium der 10-jährigen Betriebsinhaberschaft geht davon aus, dass bei langjährig durch den gleichen Inhaber betriebenen Spielhallen eine besondere Gewähr für eine auch in Zukunft zu erwartende zuverlässige Betriebsführung angenommen werden kann (VG Bremen, Urt. v. 17.03.2020 - 5 K 2875/18 -, juris Rn. 73).

  • VG Bremen, 14.12.2022 - 5 V 1894/22

    Weiterbetrieb einer Wettvermittlungsstelle - Abstandsgebot; Auswahlentscheidung

    Das mangels bereits erlaubt betriebener Wettvermittlungsstellen im vorliegenden Fall einschlägige Auswahlkriterium der Anzahl der beantragten Wettvermittlungsstellen eines Veranstalters im Stadtgebiet ist am Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu messen, wobei auch die Betroffenheit des Art. 12 GG bzw. Art. 56, 49 AEUV zu würdigen ist (vgl. zu Spielhallen: VG Bremen, Urt. v. 17.03.2020 - 5 K 2875/18 -, juris Rn. 69 unter Bezugnahme auf HmbOVG, Beschl. v. 09.07.2018 - 4 Bs 12/18 -, juris Rn. 81; HessVGH, Beschl. v. 27.09.2018 - 8 B 432/18 -, juris Rn. 27).

    Für die Frage, ob die sich aus § 5b Abs. 1 Satz 1 BremGlüG ergebende Ungleichbehandlung sachlich gerechtfertigt ist, kommt es nicht (allein) auf die Erwägungen des Gesetzgebers an, sondern auf die objektive Unangemessenheit der Norm im Verhältnis zu der tatsächlichen Situation, die sie regeln soll (VG Bremen, Urt. v. 17.03.2020 - 5 K 2875/18 -, juris Rn. 71; HmbOVG, Beschl. v. 09.07.2018 - 4 Bs 12/18 -, juris Rn. 84 m.w.N).

    Gerade angesichts dieser komplexen Gemengelage war das Abstellen auf ein einfach anzuwendendes Auswahlkriterium nicht "unterkomplex" und daher sachwidrig, sondern ein legitimes Mittel, um den zu treffenden Auswahlprozess handhabbar und - auch für die konkurrierenden Betriebe - vorhersehbar zu machen (vgl. VG Bremen, Urt. v. 17.03.2020 - 5 K 2875/18 -, juris Rn. 75, zu dem Auswahlkriterium lange Standortbetriebsdauer und Inhaberkontinuität bei Spielhallen).

    Zum anderen dürften solche Kriterien in vielen Fällen zu lediglich marginalen Unterschieden zwischen konkurrierenden Betrieben führen und in viel stärkerem Maße klärungsbedürftig und streitbefangen sein (vgl. zu Spielhallen: VG Bremen, Urt. v. 17.03.2020 - 5 K 2875/18 -, juris Rn. 74; HmbOVG, Beschl. v. 09.07.2018 - 4 Bs 12/18 -, juris Rn. 105).

  • VG Stuttgart, 12.05.2020 - 18 K 10575/18

    Verlängerung einer Spielhallenerlaubnis

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn diese aus der Einstellung des Spielhallenbetriebs selbst folgt (vgl. VG Bremen, Urt. v. 17.03.2020 - 5 K 2875/18 -, juris Rn. 87).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2023 - 6 S 1283/23

    Darlegungslast bei spielhallenrechtlicher Unzuverlässigkeit

    Dagegen spricht vielmehr entscheidend, dass das Landesglücksspielgesetz in der Formulierung der in § 41 Abs. 2 LGlüG für Spielhallen getroffenen spezielleren Regelung die Erlaubnisversagung ausdrücklich vom Nichtvorliegen der Zuverlässigkeitsanforderungen in § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 LGlüG abhängig macht und im Weiteren an die allgemeine gewerberechtliche Regelungstechnik der Erlaubnisversagung bei Unzuverlässigkeit - wie beispielsweise in § 33c Abs. 2 GewO und auch § 33i GewO - anknüpft (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.06.2023 - 6 S 2289/22 -, ZfWG 2023, 537 ; so im Ergebnis auch für das Bremische Landesrecht OVG Bremen, Beschluss vom 21.12.2021 - 1 LA 175/20 -, ZfWG 2022, 268 und VG Bremen, Urteil vom 17.03.2020 - 5 K 2875/18 -, juris Rn. 33 ff.; siehe ferner HessVGH, Beschluss vom 23.09.2019 - 8 B 1858/18 -, juris Rn. 28 ff.), weshalb es mit Blick auf die spielhallenrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit bei der allgemeinen gewerberechtlichen Beweislastverteilung bleibt und die Beweislast die Erlaubnisbehörde trifft (vgl. hierzu auch Ennuschat, in: Ennuschat/Wank/Winkler, Gewerbeordnung, 9. Aufl. 2020, § 35 Rn. 35).
  • VG Stuttgart, 14.07.2020 - 18 K 11422/18

    Glücksspielrechtliches Verbundverbot; Ermessensbetätigung bei der Festlegung

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn diese aus der Einstellung des Spielhallenbetriebs selbst folgt (vgl. VG Bremen, Urt. v. 17.03.2020 - 5 K 2875/18 -, juris Rn. 87).
  • VG Stuttgart, 14.09.2021 - 18 K 3812/21

    Befristung der Spielhallenerlaubnis

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn diese aus der Einstellung des Spielhallenbetriebs selbst folgt (vgl. VG Bremen, Urt. v. 17.03.2020 - 5 K 2875/18 -, juris Rn. 87).
  • VG Stuttgart, 22.10.2021 - 18 K 3337/21

    Verlängerung einer Spielhallenerlaubnis; Auswahlentscheidung der Erlaubnisbehörde

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn diese aus der Einstellung des Spielhallenbetriebs selbst folgt (vgl. VG Bremen, Urt. v. 17.03.2020 - 5 K 2875/18 -, juris Rn. 87).
  • VG Hamburg, 17.08.2022 - 14 E 4615/21

    Erfolgreicher Eilantrag gegen Bescheide über Verwaltungsgebühren für die

    Um den wirtschaftlichen Wert der erteilten Erlaubnis realistischer und differenzierter zu bestimmen, hätte die Antragsgegnerin weitere Kriterien berücksichtigen müssen, wie z.B. die Laufzeit der jeweiligen Erlaubnis und die Attraktivität des Standortes (vgl. VG Oldenburg, Urt. v. 20.3.2018, 7 A 23/17, juris Rn. 46; a.A. zu Spielgeräten in Spielhallen: VG Bremen, Urt. v. 17.3.2020, 5 K 2875/18, juris Rn. 100; VG Bremen, Urt. v. 17.3.2022, 5 K 287/20, juris Rn. 27).
  • VG Hamburg, 13.05.2022 - 14 K 3646/21

    Verfassungsmäßigkeit der für die gewerbliche Spielvermittlung geltende

    Ein Verbot der Kostenüberdeckung ist der Gebühr trotz ihres notwendigen Bezugs zu einer konkreten Maßnahme der Verwaltung (und dem damit verbundenen Aufwand) nicht immanent und kein Prinzip von Verfassungsrang (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 27.1.2021, 9 A 4631/19, juris Rn. 9, OVG Lüneburg, Urt. v. 27.9.2017, 12 LC 275/07, juris Rn. 24 m.w.N.; VG Bremen, Urt. v. 17.3.2020, 5 K 2875/18, juris Rn. 99).
  • VG Köln, 25.10.2022 - 22 K 5323/19
    vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 29.02.2016 - 4 A 809/15 -, juris Rn. 10; VG Köln, Urteil vom 27.11.2019 - 24 K 283/18 -, juris, Rn. 138 und Urteil vom 16.11.2018 - 9 K 16288/17 -, juris, Rn. 567 zu den wertbildenden Faktoren des Gebührenrahmens und Rn. 577 ff. zur Ermessensausübung im Einzelfall; so auch VG München, Urteil vom 13.10.2015 - M 16 K 14.4009 -, juris, Rn. 18 und VG Bremen Urteil vom 17.03.2020 - 5 K 2875/18 -, juris Rn. 95, 100 m.w.N.
  • VG Köln, 25.10.2022 - 22 K 5324/19
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