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   FG Niedersachsen, 05.12.2007 - 5 K 312/02   

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https://dejure.org/2007,8743
FG Niedersachsen, 05.12.2007 - 5 K 312/02 (https://dejure.org/2007,8743)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.12.2007 - 5 K 312/02 (https://dejure.org/2007,8743)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. Dezember 2007 - 5 K 312/02 (https://dejure.org/2007,8743)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Keine Mehrmütterorganschaft im Umsatzsteuerrecht - keine Bindungswirkung eines Bestätigungsschreibens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 S. 1 UStG; § ... 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UStG; § 4 Nr. 16, 18 UStG; § 12 Abs. 1 UStG; § 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG; Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 RL 2006/112/EG ; Art. 11 Abs. 1 RL 2006/112/EG ; § 57 Abs. 1 AO; § 205 Abs. 1 AO
    Bestehen einer Mehrmütterorganschaft oder einer rückwirkenden Organschaft im Umsatzsteuerrecht; Möglichkeit der Behandlung von Organgesellschaft und Organträger "als ein Steuerpflichtiger"; Dienstleistungen für gemeinnützige Organisationen erbringende GmbH als ...

  • Judicialis

    UStG § 2 Abs. 1 S. 1; ; UStG § ... 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; ; UStG § 4 Nr. 16; ; UStG § 4 Nr. 18; ; UStG § 12 Abs. 1; ; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 8a; ; 6. EG-Richtlinie Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2; ; RL 2006/112/EG; ; AO § 57 Abs. 1; ; AO § 205 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mehrmütterorganschaft; Gemeinnützigkeit - Mehrmütterorganschaft und rückwirkende Organschaft umsatzsteuerrechtlich nicht möglich

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Mehrmütterorganschaft und rückwirkende Organschaft umsatzsteuerrechtlich nicht möglich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    GmbH als Dachverband?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestehen einer Mehrmütterorganschaft oder einer rückwirkenden Organschaft im Umsatzsteuerrecht; Möglichkeit der Behandlung von Organgesellschaft und Organträger "als ein Steuerpflichtiger"; Dienstleistungen für gemeinnützige Organisationen erbringende GmbH als ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 415
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 09.06.1999 - I R 43/97

    Gewerbesteuerliche Mehrmütterorganschaft

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.12.2007 - 5 K 312/02
    Die Klägerin verwies auf Urteile des BFH vom 09.06.1999 (I R 43/97, BStBl. II 2000, 695) und26.04.2001 (IV R 75/99, BFHE 194, 421), wonach ein Organschaftsverhältnis bei einer Mehrmütterorganschaft ertragsteuerrechtlich nicht nur durch eine zwischengeschaltete Innengesellschaft, sondern unmittelbar gegenüber den jeweiligen Gesellschaftern als Organträgern bestehe.

    Die im Ertragsteuerrecht erfolgte Änderung der Rechtsprechung, die ertragsteuerrechtlich für die Rechtslage im Streitjahr 1995 zu einer Anerkennung mehrerer Muttergesellschaften als Organträger einer Organschaft geführt hat (vgl. die von der Klägerin zitierten Urteile des BFH vom 09.06.1999 I R 43/97, BStBl. II 2000, 695 und26.04.2001 IV R 75/99, BFHE 194, 421), ist nach Auffassung des Senats nicht auf das Umsatzsteuerrecht übertragbar (ebenso Stadie in Rau/Dürrwächter, § 2 UStG Rn. 672; Birkenfeld, Umsatzsteuer-Handbuch, § 37 Rn. 60; Klenk in Sölch/Ringleb, § 2 UStG Rn. 99; a.A. Walter/Groschupp, UR 2000, 449; Menner/Broer, UStB 2000, 241).

    Allerdings hat die neuere BFH-Rechtsprechung für den vergleichbaren Wortlaut des § 2 GewStG a.F. entschieden, dass der Gesetzeswortlaut die Möglichkeit, dass mehre Muttergesellschaften Organträger sind, nicht ausschließe, da der Zweck des Gesetzes - in Einklang mit der entsprechenden Auslegung konzernrechtlicher Bestimmungen - gegen eine Beschränkung auf einzelne Unternehmen als Organträger spreche und die Benutzung des Singulars lediglich gesetzestechnischen Charakter habe (BFH-Urteil vom 09.06.1999 I R 43/97, BStBl. II 2000, 695; ebenso Menner/Broer, UStB 2000, 241, 244 zu § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG).

    Ertragsteuerrechtlich war schon vor der von der Klägerin zitierten Änderung der BFH-Rechtsprechung in langjähriger Rechtsprechung und Verwaltungspraxis eine Mehrmütterorganschaft als Rechtsinstiut "zumindest gewohnheitsrechtlich anerkannt" worden (so BFH-Urteil vom 09.06.1999 I R 43/97, BStBl. II 2000, 695).

    Die Änderung der Rechtsprechung bezog sich lediglich darauf, dass nach der früheren Rechtsauffassung nur eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Innengesellschaft, zu der sich die Gesellschafter der Organgesellschaft mit dem Zweck einer einheitlichen Willensbildung zusammengeschlossen hatten, als Organträger angesehen wurde, während nach der Änderung der BFH-Rechtsprechung die Muttergesellschaften selbst unmittelbar Organträger sein können (BFH-Urteile vom 09.06.1999 I R 43/97, BStBl. II 2000, 695 undvom 26.04.2001 IV R 75/99, BFHE 194, 421).

  • BFH, 07.11.1996 - V R 34/96

    Leistungen einer Einrichtung der Wohlfahrtspflege, die nicht unmittelbar

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.12.2007 - 5 K 312/02
    Die Unterstützung der steuerbegünstigten Tätigkeit eines anderen Steuerpflichtigen fördert nur mittelbar den steuerbegünstigten Zweck und fällt deshalb nicht in den Anwendungsbereich des § 57 Abs. 1 AO (Fischer, a.a.O.; Tipke in Tipke/Kruse, § 57 AO Rn. 1; Sauer in Beermann/Gosch, § 57 AO Rn. 4; vgl. auch BFH-Urteil vom 7.11.1996 V R 34/96, BStBl. II 1997, 366).

    Vorbehaltlich der Sondervorschrift des § 57 Abs. 2 AO können nur Einrichtungen, deren Tätigkeit darauf gerichtet ist, unmittelbar den in §§ 53, 66 AO genannten Personen gemeinnützig sein, nicht jedoch Einrichtungen, deren Zweck darin besteht, andere gemeinnützige Einrichtungen zu unterstützen (vgl. BFH-Urteil vom 7.11.1996 V R 34/96, BStBl. II 1997, 366).

    § 4 Nr. 18 UStG bezweckt nicht die Förderung mehrstufiger Wohlfahrtsorganisationen, sondern die Entlastung der in §§ 53, 66 AO genannten Mitmenschen (BFH-Urteil vom 7.11.1996 V R 34/96, BStBl. II 1997, 366).

  • BFH, 26.04.2001 - IV R 75/99

    Gewerbesteuer - Mehrmütterorganschaft - Anteilsveräußerung - Veräußerungsgewinn -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.12.2007 - 5 K 312/02
    Die Klägerin verwies auf Urteile des BFH vom 09.06.1999 (I R 43/97, BStBl. II 2000, 695) und26.04.2001 (IV R 75/99, BFHE 194, 421), wonach ein Organschaftsverhältnis bei einer Mehrmütterorganschaft ertragsteuerrechtlich nicht nur durch eine zwischengeschaltete Innengesellschaft, sondern unmittelbar gegenüber den jeweiligen Gesellschaftern als Organträgern bestehe.

    Die im Ertragsteuerrecht erfolgte Änderung der Rechtsprechung, die ertragsteuerrechtlich für die Rechtslage im Streitjahr 1995 zu einer Anerkennung mehrerer Muttergesellschaften als Organträger einer Organschaft geführt hat (vgl. die von der Klägerin zitierten Urteile des BFH vom 09.06.1999 I R 43/97, BStBl. II 2000, 695 und26.04.2001 IV R 75/99, BFHE 194, 421), ist nach Auffassung des Senats nicht auf das Umsatzsteuerrecht übertragbar (ebenso Stadie in Rau/Dürrwächter, § 2 UStG Rn. 672; Birkenfeld, Umsatzsteuer-Handbuch, § 37 Rn. 60; Klenk in Sölch/Ringleb, § 2 UStG Rn. 99; a.A. Walter/Groschupp, UR 2000, 449; Menner/Broer, UStB 2000, 241).

    Die Änderung der Rechtsprechung bezog sich lediglich darauf, dass nach der früheren Rechtsauffassung nur eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Innengesellschaft, zu der sich die Gesellschafter der Organgesellschaft mit dem Zweck einer einheitlichen Willensbildung zusammengeschlossen hatten, als Organträger angesehen wurde, während nach der Änderung der BFH-Rechtsprechung die Muttergesellschaften selbst unmittelbar Organträger sein können (BFH-Urteile vom 09.06.1999 I R 43/97, BStBl. II 2000, 695 undvom 26.04.2001 IV R 75/99, BFHE 194, 421).

  • BFH, 13.12.1989 - X R 208/87

    Eine außerhalb der Außenprüfung gegebene Auskunft des FA ist nach Treu und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.12.2007 - 5 K 312/02
    Auch nach der 1977 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelung der verbindlichen Zusage in §§ 204 ff. AO ist nach der Rechtsprechung des BFH weiterhin eine verbindliche Auskunft außerhalb der Außenprüfung möglich, die gesetzlich nicht geregelt ist und deren Bindungswirkung auf Treu und Glauben beruht (vgl. etwa BFH-Urteile v. 13.12.1989 X R 208/87, BStBl. II 1990, 274;v. 26.11.1997 III R 109/93, BFH/NV 1998, 808 m.w.N.).

    Nur für andere Zusicherungen in bezug auf einen noch nicht entstandenen Steueranspruch wendet der BFH weiterhin die frühere Rechtsprechung an, die im Einzelfall eine Bindungswirkung derartiger Zusicherungen aus den Grundsätzen von Treu und Glauben hergeleitet hat (BFH v. 13.12.1989 X R 208/87, BStBl. II 1990, 274).

  • BFH, 02.08.1979 - V R 111/77

    Keine Organschaft bei mittelbarer Beteiligung über stille Gesellschafter

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.12.2007 - 5 K 312/02
    Im Umsatzsteuerrecht kann nur ein einzelner Unternehmer Organträger sein, nicht jedoch eine Mehrzahl von Personen oder Gesellschaftern (so schon BFH-Urteil vom 02.08.1979 V R 111/77, BStBl. II 1980, 20).

    Ob eine vergleichbare Organschaft mit einer Innengesellschaft als Organträger umsatzsteuerrechtlich möglich ist, erscheint dagegen fraglich, da eine Innengesellschaft umsatzsteuerrechtlich zumindest grundsätzlich nicht Organträgerin sein kann, weil sie nicht Unternehmerin ist (vgl. einerseits BFH-Urteil vom 02.08.1979 V R 111/77, BStBl. II 1980, 20, wonach eine Innengesellschaft nicht Organträgerin sein kann und andererseits die Nachweise zum umsatzsteuerrechtlichen Streitstand hinsichtlich der möglichen Eignung einer Innengesellschaft als Organträgerin einer umsatzsteuerlichen Mehrmütterorganschaft vor Änderung der ertragsteuerlichen Rechtsprechung bei Menner/Broer, UStB 2000, 241, 242 u. 244 f.).

  • BFH, 30.11.1961 - V 218/59 U

    Berücksichtigung von Treu und Glauben hinsichtlich Voraussetzungen einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.12.2007 - 5 K 312/02
    Zwar hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einer älteren Entscheidung das Schweigen auf das Bestätigungsschreiben eines Steuerpflichtigen über den Inhalt einer Besprechung als eine nach Treu und Glauben verbindliche Zusage des Finanzamtes gewertet (so BFH-Urteil vom 30.11.1961 V 218/59 U, BStBl. III 1962, 94).
  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 25/85

    Klagebefugnis - Personengesellschaft - Übergang auf Rechtsnachfolger -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.12.2007 - 5 K 312/02
    Entsprechendes gilt auch, wenn für längere Zeit keine Steuerfestsetzungen erfolgt sind (st. Rspr. vgl. etwa BFH v. 19.11.1985 VIII R 25/85, BStBl. II 1986, 520;v. 28.01.1997 IX R 88/94, BStBl. II 1997, 605;v. 14.02.2006 III B 143/05, BFH/NV 2006, 1058).
  • BFH, 14.02.2006 - III B 143/05

    Bindung des FA an frühere Verwaltungspraxis

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.12.2007 - 5 K 312/02
    Entsprechendes gilt auch, wenn für längere Zeit keine Steuerfestsetzungen erfolgt sind (st. Rspr. vgl. etwa BFH v. 19.11.1985 VIII R 25/85, BStBl. II 1986, 520;v. 28.01.1997 IX R 88/94, BStBl. II 1997, 605;v. 14.02.2006 III B 143/05, BFH/NV 2006, 1058).
  • BFH, 28.01.1997 - IX R 88/94

    Die Aufteilung der Nutzungslassung in einen entgeltlichen und einen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.12.2007 - 5 K 312/02
    Entsprechendes gilt auch, wenn für längere Zeit keine Steuerfestsetzungen erfolgt sind (st. Rspr. vgl. etwa BFH v. 19.11.1985 VIII R 25/85, BStBl. II 1986, 520;v. 28.01.1997 IX R 88/94, BStBl. II 1997, 605;v. 14.02.2006 III B 143/05, BFH/NV 2006, 1058).
  • BFH, 26.11.1997 - III R 109/93

    Bindungswirkung einer telefonischen Auskunft des Finanzamts

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.12.2007 - 5 K 312/02
    Auch nach der 1977 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelung der verbindlichen Zusage in §§ 204 ff. AO ist nach der Rechtsprechung des BFH weiterhin eine verbindliche Auskunft außerhalb der Außenprüfung möglich, die gesetzlich nicht geregelt ist und deren Bindungswirkung auf Treu und Glauben beruht (vgl. etwa BFH-Urteile v. 13.12.1989 X R 208/87, BStBl. II 1990, 274;v. 26.11.1997 III R 109/93, BFH/NV 1998, 808 m.w.N.).
  • BFH, 22.11.2001 - V R 50/00

    Änderung eines Kindergeldablehnungsbescheides

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