Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 18.01.2019 - 5 K 328/18 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,59631
FG Düsseldorf, 18.01.2019 - 5 K 328/18 U (https://dejure.org/2019,59631)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.01.2019 - 5 K 328/18 U (https://dejure.org/2019,59631)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Januar 2019 - 5 K 328/18 U (https://dejure.org/2019,59631)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,59631) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Versagung des Vorsteuerabzugs wegen fehlender Identität von leistendem Unternehmer und Rechnungsaussteller: Abgrenzung zwischen Festsetzungs- und Billigkeitsverfahren - Vertrauensschutz in Bezug auf Vertretungsmacht

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 27.09.2007 - C-409/04

    Teleos u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28a Abs. 3 Unterabs. 1 und

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.01.2019 - 5 K 328/18
    Vorsteuerabzug unter Vertrauensschutzgesichtspunkten setzt beim (teilweisen) Fehlen der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs nach Auffassung des BFH (BFH, EuGH-Vorlage vom 06. April 2016 - V R 25/15 -, BFHE 254, 139) nach den Vorgaben der EuGH-Urteile Teleos vom 27. September 2007 C-409/04 (EU:C:2007:548, Rz 66) und Netto Supermarkt vom 21. Februar 2008 C-271/06 (EU:C:2008:105, Rz 24, 25 und 27); vgl. auch EuGH-Urteil Vlaamse Oliemaatschappij vom 21. Dezember 2011 C-499/10 (EU:C:2011:871, Leitsatz sowie Rz 26 zur gesamtschuldnerischen Haftung des Lagerinhabers und des steuerpflichtigen Eigentümers der Güter) voraus, dass der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer gutgläubig war und bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns außerstande war, das Fehlen der formellen Rechnungsanforderungen zu erkennen, weil er alle Maßnahmen ergriffen hat, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, um sich von der Richtigkeit der Angaben in der Rechnung zu überzeugen und seine Beteiligung an einem Betrug ausgeschlossen ist (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 1473, Rz 65).
  • BFH, 13.06.2018 - XI R 20/14

    Zum Rechnungsmerkmal "vollständige Anschrift" bei der Ausübung des Rechts auf

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.01.2019 - 5 K 328/18
    § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG sind nach aktueller Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 13. Juni 2018 - XI R 20/14 -, BFHE 262, 174, BStBl II 2018, 800) unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH, Urteil vom 15. November 2017 - C-374/16 und C-375/16 -, juris) richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass der Vorsteuerabzug nicht den Besitz einer Rechnung mit der Anschrift des leistenden Unternehmers voraussetzt, unter der er seine wirtschaftlichen Tätigkeiten ausübt.
  • BFH, 02.09.2010 - V R 55/09

    Versagung des Vorsteuerabzugs bei unzutreffender Angabe der Steuernummer -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.01.2019 - 5 K 328/18
    Fehlen die für den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG erforderlichen Rechnungsangaben oder sind sie - wie hier - unzutreffend, besteht für den Leistungsempfänger kein Anspruch auf Vorsteuerabzug (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. September 2010 V R 55/09, BFHE 231, 332, BStBl II 2011, 235, unter II.3.; vom 17. Dezember 2008 XI R 62/07, BFHE 223, 535, BStBl II 2009, 432).
  • BFH, 17.12.2008 - XI R 62/07

    Zwingende Angabe des Lieferzeitpunkts in einer Rechnung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.01.2019 - 5 K 328/18
    Fehlen die für den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG erforderlichen Rechnungsangaben oder sind sie - wie hier - unzutreffend, besteht für den Leistungsempfänger kein Anspruch auf Vorsteuerabzug (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. September 2010 V R 55/09, BFHE 231, 332, BStBl II 2011, 235, unter II.3.; vom 17. Dezember 2008 XI R 62/07, BFHE 223, 535, BStBl II 2009, 432).
  • BFH, 22.07.2015 - V R 23/14

    Kein Gutglaubensschutz an das Vorliegen der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.01.2019 - 5 K 328/18
    Sind Tatbestandsmerkmale des Vorsteuerabzugs - wie vorliegend - nicht erfüllt, kann dieser im Festsetzungsverfahren auch dann nicht gewährt werden, wenn der Leistungsempfänger hinsichtlich des Vorliegens dieser Merkmale gutgläubig war (BFH, Urteil vom 22. Juli 2015 - V R 23/14 -, BFHE 250, 559, BStBl II 2015, 914).
  • EuGH, 21.02.2008 - C-271/06

    Netto Supermarkt - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 15 Nr. 2 -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.01.2019 - 5 K 328/18
    Vorsteuerabzug unter Vertrauensschutzgesichtspunkten setzt beim (teilweisen) Fehlen der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs nach Auffassung des BFH (BFH, EuGH-Vorlage vom 06. April 2016 - V R 25/15 -, BFHE 254, 139) nach den Vorgaben der EuGH-Urteile Teleos vom 27. September 2007 C-409/04 (EU:C:2007:548, Rz 66) und Netto Supermarkt vom 21. Februar 2008 C-271/06 (EU:C:2008:105, Rz 24, 25 und 27); vgl. auch EuGH-Urteil Vlaamse Oliemaatschappij vom 21. Dezember 2011 C-499/10 (EU:C:2011:871, Leitsatz sowie Rz 26 zur gesamtschuldnerischen Haftung des Lagerinhabers und des steuerpflichtigen Eigentümers der Güter) voraus, dass der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer gutgläubig war und bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns außerstande war, das Fehlen der formellen Rechnungsanforderungen zu erkennen, weil er alle Maßnahmen ergriffen hat, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, um sich von der Richtigkeit der Angaben in der Rechnung zu überzeugen und seine Beteiligung an einem Betrug ausgeschlossen ist (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 1473, Rz 65).
  • EuGH, 15.11.2017 - C-374/16

    Geissel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.01.2019 - 5 K 328/18
    § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG sind nach aktueller Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 13. Juni 2018 - XI R 20/14 -, BFHE 262, 174, BStBl II 2018, 800) unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH, Urteil vom 15. November 2017 - C-374/16 und C-375/16 -, juris) richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass der Vorsteuerabzug nicht den Besitz einer Rechnung mit der Anschrift des leistenden Unternehmers voraussetzt, unter der er seine wirtschaftlichen Tätigkeiten ausübt.
  • EuGH, 21.12.2011 - C-499/10

    Vlaamse Oliemaatschappij - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Steuerschuldner -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.01.2019 - 5 K 328/18
    Vorsteuerabzug unter Vertrauensschutzgesichtspunkten setzt beim (teilweisen) Fehlen der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs nach Auffassung des BFH (BFH, EuGH-Vorlage vom 06. April 2016 - V R 25/15 -, BFHE 254, 139) nach den Vorgaben der EuGH-Urteile Teleos vom 27. September 2007 C-409/04 (EU:C:2007:548, Rz 66) und Netto Supermarkt vom 21. Februar 2008 C-271/06 (EU:C:2008:105, Rz 24, 25 und 27); vgl. auch EuGH-Urteil Vlaamse Oliemaatschappij vom 21. Dezember 2011 C-499/10 (EU:C:2011:871, Leitsatz sowie Rz 26 zur gesamtschuldnerischen Haftung des Lagerinhabers und des steuerpflichtigen Eigentümers der Güter) voraus, dass der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer gutgläubig war und bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns außerstande war, das Fehlen der formellen Rechnungsanforderungen zu erkennen, weil er alle Maßnahmen ergriffen hat, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, um sich von der Richtigkeit der Angaben in der Rechnung zu überzeugen und seine Beteiligung an einem Betrug ausgeschlossen ist (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 1473, Rz 65).
  • BFH, 06.04.2016 - V R 25/15

    EuGH-Vorlage zu den Anforderungen an eine zum Vorsteuerabzug berechtigende

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.01.2019 - 5 K 328/18
    Vorsteuerabzug unter Vertrauensschutzgesichtspunkten setzt beim (teilweisen) Fehlen der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs nach Auffassung des BFH (BFH, EuGH-Vorlage vom 06. April 2016 - V R 25/15 -, BFHE 254, 139) nach den Vorgaben der EuGH-Urteile Teleos vom 27. September 2007 C-409/04 (EU:C:2007:548, Rz 66) und Netto Supermarkt vom 21. Februar 2008 C-271/06 (EU:C:2008:105, Rz 24, 25 und 27); vgl. auch EuGH-Urteil Vlaamse Oliemaatschappij vom 21. Dezember 2011 C-499/10 (EU:C:2011:871, Leitsatz sowie Rz 26 zur gesamtschuldnerischen Haftung des Lagerinhabers und des steuerpflichtigen Eigentümers der Güter) voraus, dass der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer gutgläubig war und bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns außerstande war, das Fehlen der formellen Rechnungsanforderungen zu erkennen, weil er alle Maßnahmen ergriffen hat, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, um sich von der Richtigkeit der Angaben in der Rechnung zu überzeugen und seine Beteiligung an einem Betrug ausgeschlossen ist (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 1473, Rz 65).
  • BFH, 15.07.2020 - V B 9/19

    Versagung des Vorsteuerabzugs bei fehlender Identität von Leistendem und

    Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 18.01.2019 - 5 K 328/18 U wird als unbegründet zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht