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   FG Münster, 16.06.2011 - 5 K 3437/10 U   

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FG Münster, 16.06.2011 - 5 K 3437/10 U (https://dejure.org/2011,8786)
FG Münster, Entscheidung vom 16.06.2011 - 5 K 3437/10 U (https://dejure.org/2011,8786)
FG Münster, Entscheidung vom 16. Juni 2011 - 5 K 3437/10 U (https://dejure.org/2011,8786)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsätze aus einer Tätigkeit als Berufsbetreuer sind nicht steuerfrei; Steuerfreiheit von Umsätzen aus einer Tätigkeit als Berufsbetreuer

  • Betriebs-Berater

    Tätigkeit eines Berufsbetreuers unterliegt Umsatzsteuer

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer, Berufsbetreuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStDV § 23; VBVG § 4 Abs 1; UStG § 4 Nr 18 Satz 1
    Frage der Steuerbefreiung der Umsätze eines Berufsbetreuers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer - Frage der Steuerbefreiung der Umsätze eines Berufsbetreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nrw.de PDF, S. 1 (Pressemitteilung)

    Tätigkeit des Berufsbetreuers unterliegt der Umsatzsteuer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Berufsbetreuer unterliegt der Umsatzsteuer

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Tätigkeit eines Berufsbetreuers unterliegt Umsatzsteuer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Umsätze eines Berufsbetreuers sind steuerpflichtig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Tätigkeit des Berufsbetreuers unterliegt der Umsatzsteuer - Selbständige Tätigkeit weder nach nationalen Umsatzsteuerrecht noch nach EU-Recht von der Umsatzsteuer befreit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1339
  • EFG 2011, 2202
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 18.08.2005 - V R 71/03

    Umsätze einer vom Jugendamt beauftragten Legasthenie-Therapeutin von Umsatzsteuer

    Auszug aus FG Münster, 16.06.2011 - 5 K 3437/10
    Die Frage der Anerkennung als Einrichtung mit sozialem Charakter könne nach dem BFH-Urteil vom 18. August 2005 (V R 71/03) auch aus der Übernahme der Kosten der Leistungen durch Krankenkassen oder andere Einrichtungen der sozialen Sicherheit abgeleitet werden.

    Die o. g. Richtlinienregelungen sind auch durch den deutschen Gesetzgeber nicht hinreichend umgesetzt worden (vgl. BFH-Urteil vom 18. August 2005 V R 71/03, BStBl II 2006, 143).

    Der Begriff der "Einrichtung" erfasst auch private Einheiten mit Gewinnerzielungsabsicht (BFH-Urteil vom 18. August 2005 V R 71/03, BStBl II 2006, 143 m. w. N.).

    Auch kommt dem Umstand rechtserhebliche Bedeutung zu, ob und welche Kosten zum großen Teil von durch Gesetz errichteten Krankenkassen oder von Einrichtungen der sozialen Sicherheit übernommen werden, zu denen die privaten Wirtschaftsteilnehmer vertragliche Beziehungen unterhalten (EuGH-Urteil vom 10. September 2002, C-141/00, Kügler, Slg. 2002, I-6833, Rn. 58 und BFH-Urteil vom 18. August 2005 V R 71/03, BStBl II 2006, 143).

  • FG Düsseldorf, 26.11.2010 - 1 K 1914/10

    Umsatzsteuerbefreiung einer Berufsbetreuerin; Umsatzsteuerbefreiung;

    Auszug aus FG Münster, 16.06.2011 - 5 K 3437/10
    Die Richtlinienformulierung ("einschließlich derjenigen") ist diesbezüglich ungenau (dazu näher FG Düsseldorf, Urteil vom 26. November 2010 1 K 1914/10 U, StE 2011, 181, Volltext abrufbar über Juris).

    Die in § 4 Nr. 18 Satz 1 Buchst. a) UStG enthaltene Voraussetzung, wonach nur solche Unternehmer in den Genuss der Steuerbefreiung kommen sollen, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie die in § 23 UStDV enthaltene Aufzählung bestimmter Vereine deuten eher darauf hin, dass der nationale Gesetzgeber Betreuungsvereine im Hinblick auf die Steuerbefreiung gegenüber Berufsbetreuern bevorzugt behandeln wollte (so auch FG Düsseldorf, Urteil vom 26. November 2010 1 K 1914/10 U, StE 2011, 181, Volltext abrufbar über Juris).

    Aus den Gesetzgebungsmaterialien zum VBVG ergibt sich, dass insoweit ein Vorteil für Betreuungsvereine gewollt war, um diese gezielt zu fördern (Bundestagsdrucksache 15/4874, S. 31; so auch FG Düsseldorf, Urteil vom 26. November 2010 1 K 1914/10 U, StE 2011, 181, Volltext abrufbar über Juris).

    Der Senat vertritt die Ansicht, dass nur solche Leistungen erfasst sein sollen, die bereits dem Grunde nach von Sozialleistungsträgern übernommen werden (so im Ergebnis auch Niedersächsisches FG, Beschluss vom 26. November 2010 5 V 366/10, BB 2011, 214 und FG Düsseldorf, Urteil vom 26. November 2010 1 K 1914/10 U, StE 2011, 181, Volltext abrufbar über Juris).

  • EuGH, 10.09.2002 - C-141/00

    Kügler

    Auszug aus FG Münster, 16.06.2011 - 5 K 3437/10
    Zwar kann sich ein Einzelner in Ermangelung fristgemäß erlassener Umsetzungsmaßnahmen auf Bestimmungen einer Richtlinie, die inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, gegenüber allen nicht richtlinienkonformen innerstaatlichen Vorschriften berufen (EuGH-Urteil vom 10. September .2002 C-141/00 - Kügler -, Slg. 2002, I-6833).

    Vielmehr ist es Sache der nationalen Behörden, nach dem Gemeinschaftsrecht und unter der Kontrolle der nationalen Gerichte, insbesondere unter Berücksichtigung der Praxis der zuständigen Verwaltung in ähnlichen Fällen zu bestimmen, welche Einrichtungen als Einrichtungen mit sozialem Charakter anzuerkennen sind (EuGH-Urteil vom 10. September 2002, C-141/00, Kügler, Slg. 2002, I-6833, Rdnrn. 54, 55 und 57; BFH-Urteil vom 22. April 2004 V R 1/98, BFHE 205, 514, BStBl II 2004, 849).

    Auch kommt dem Umstand rechtserhebliche Bedeutung zu, ob und welche Kosten zum großen Teil von durch Gesetz errichteten Krankenkassen oder von Einrichtungen der sozialen Sicherheit übernommen werden, zu denen die privaten Wirtschaftsteilnehmer vertragliche Beziehungen unterhalten (EuGH-Urteil vom 10. September 2002, C-141/00, Kügler, Slg. 2002, I-6833, Rn. 58 und BFH-Urteil vom 18. August 2005 V R 71/03, BStBl II 2006, 143).

  • BFH, 11.03.2009 - XI R 68/06

    Umsatzsteuerfreiheit von Betreuungsleistungen - Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des

    Auszug aus FG Münster, 16.06.2011 - 5 K 3437/10
    Betreuungsleistungen sind Dienstleistungen, die unmittelbar Ausdruck der in den Richtlinienbestimmungen genannten Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit sind (BFH-Urteile vom 17. Februar 2009 XI R 67/06, BFHE 224, 183, BFH/NV 2009, 869 und vom 11. März 2009 XI R 68/06, HFR 2009, 1229, BFH/NV 2009, 1464).

    Da sich danach jedenfalls Betreuungsvereine unmittelbar auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g) MwStSystRL bzw. Art. 13 Abs. 1 Buchst. g) 6. EG-RL berufen können (BFH-Urteile vom 17. Februar 2009 XI R 67/06, BFHE 224, 183, BFH/NV 2009, 869 und vom 11. März 2009 XI R 68/06, HFR 2009, 1229, BFH/NV 2009, 1464), ist eine Steuerbefreiung für Betreuungsleistungen grundsätzlich anerkannt.

  • BFH, 17.02.2009 - XI R 67/06

    Umsatzsteuerfreiheit von Betreuungsleistungen durch Vereinsbetreuer gegenüber

    Auszug aus FG Münster, 16.06.2011 - 5 K 3437/10
    Betreuungsleistungen sind Dienstleistungen, die unmittelbar Ausdruck der in den Richtlinienbestimmungen genannten Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit sind (BFH-Urteile vom 17. Februar 2009 XI R 67/06, BFHE 224, 183, BFH/NV 2009, 869 und vom 11. März 2009 XI R 68/06, HFR 2009, 1229, BFH/NV 2009, 1464).

    Da sich danach jedenfalls Betreuungsvereine unmittelbar auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g) MwStSystRL bzw. Art. 13 Abs. 1 Buchst. g) 6. EG-RL berufen können (BFH-Urteile vom 17. Februar 2009 XI R 67/06, BFHE 224, 183, BFH/NV 2009, 869 und vom 11. März 2009 XI R 68/06, HFR 2009, 1229, BFH/NV 2009, 1464), ist eine Steuerbefreiung für Betreuungsleistungen grundsätzlich anerkannt.

  • BFH, 25.04.2013 - V R 7/11

    Steuerfreiheit für Berufsbetreuer - Unmittelbare Berufung auf das Unionsrecht

    Auszug aus FG Münster, 16.06.2011 - 5 K 3437/10
    Zu der Frage, ob sich Berufsbetreuer auf eine Umsatzsteuerbefreiung berufen können, ist bereits ein Revisionsverfahren (Az. V R 7/11) beim BFH anhängig.
  • FG Niedersachsen, 26.11.2010 - 5 V 366/10

    Anspruch eines Berufsbetreuers auf Befreiung der Umsätze aus Betreuungsleistungen

    Auszug aus FG Münster, 16.06.2011 - 5 K 3437/10
    Der Senat vertritt die Ansicht, dass nur solche Leistungen erfasst sein sollen, die bereits dem Grunde nach von Sozialleistungsträgern übernommen werden (so im Ergebnis auch Niedersächsisches FG, Beschluss vom 26. November 2010 5 V 366/10, BB 2011, 214 und FG Düsseldorf, Urteil vom 26. November 2010 1 K 1914/10 U, StE 2011, 181, Volltext abrufbar über Juris).
  • BFH, 22.04.2004 - V R 1/98

    Steuerbefreiung der Umsätze einer GmbH aus Behandlungspflege, Grundpflege und

    Auszug aus FG Münster, 16.06.2011 - 5 K 3437/10
    Vielmehr ist es Sache der nationalen Behörden, nach dem Gemeinschaftsrecht und unter der Kontrolle der nationalen Gerichte, insbesondere unter Berücksichtigung der Praxis der zuständigen Verwaltung in ähnlichen Fällen zu bestimmen, welche Einrichtungen als Einrichtungen mit sozialem Charakter anzuerkennen sind (EuGH-Urteil vom 10. September 2002, C-141/00, Kügler, Slg. 2002, I-6833, Rdnrn. 54, 55 und 57; BFH-Urteil vom 22. April 2004 V R 1/98, BFHE 205, 514, BStBl II 2004, 849).
  • FG Münster, 13.12.2011 - 15 K 1041/08

    Umsatzsteuer: Befreiung oder ermäßigter Steuersatz für Schwimm- und

    Die Anerkennung eines Unternehmers als Einrichtung mit sozialem Charakter kann nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 08.06.2011, XI R 22/09, BFH/NV 2011, 1804; vgl. auch FG Münster Urteil vom 16.06.2011, 5 K 3437/10 U, juris) aus der Übernahme der Kosten für seine Leistungen durch eine für die Gewährleistung der sozialen Sicherheit zuständige Einrichtung, d.h. einen Sozialversicherungsträger, wie auch aus der Anerkennung als soziale Einrichtung in einer entsprechenden Bescheinigung der nationalen Behörden abgeleitet werden.
  • BFH, 16.10.2013 - XI R 19/11

    Umsatzsteuerfreiheit der Leistungen eines Berufsbetreuers

    Das FG-Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 2202 veröffentlicht.
  • FG Köln, 27.06.2012 - 15 K 1581/09

    Frage der Steuerbefreiung von Supervisionsleistungen in der

    Die Anerkennung eines Unternehmers als Einrichtung mit sozialem Charakter kann nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 08.06.2011 XI R 22/09, BFH/NV 2011, 1804; vgl. auch FG Münster Urteil vom 16.06.2011 5 K 3437/10 U, juris) aus der Übernahme der Kosten für seine Leistungen durch eine für die Gewährleistung der sozialen Sicherheit zuständige Einrichtung, d.h. einen Sozialversicherungsträger (FG Münster, Urteil vom 13.12.2011 15 K 1041/08 U, EFG 2012, 985) oder einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (FG Köln, Urteil vom 29.1.2007 7 K 6072/04 EFG 2007, 800; vgl. Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26.03.2007 2 V 126/06, DStRE 2007, 1391) wie auch aus der Anerkennung als soziale Einrichtung in einer entsprechenden Bescheinigung der nationalen Behörden abgeleitet werden.
  • FG Köln, 27.06.2012 - 15 K 1583/09

    Frage der Steuerbefreiung von Supervisionsleistungen

    Die Anerkennung eines Unternehmers als Einrichtung mit sozialem Charakter kann nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 08.06.2011 XI R 22/09, BFH/NV 2011, 1804; vgl. auch FG Münster Urteil vom 16.06.2011 5 K 3437/10 U, juris) aus der Übernahme der Kosten für seine Leistungen durch eine für die Gewährleistung der sozialen Sicherheit zuständige Einrichtung, d.h. einen Sozialversicherungsträger (FG Münster, Urteil vom 13.12.2011 15 K 1041/08 U, EFG 2012, 985) oder einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (FG Köln, Urteil vom 29.1.2007 7 K 6072/04 EFG 2007, 800; vgl. Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26.03.2007 2 V 126/06, DStRE 2007, 1391) wie auch aus der Anerkennung als soziale Einrichtung in einer entsprechenden Bescheinigung der nationalen Behörden abgeleitet werden.
  • FG Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 K 338/09

    Umsatzsteuerfreiheit der Umsätze des Betreuers eines Jugendlichen bei

    Zur Steuerbefreiung für Umsätze gewerblicher Betreuer sind beim BFH zudem bereits mehrere Revisionsverfahren anhängig (Az. V R 52/10 gegen das Urteil des FG Münster in EFG 2011, 594, und Az. V R 7/11 gegen das Urteil des FG Düsseldorf vom 26. November 2010 - 1 K 1914/10 U, EFG 2011, 1115; siehe auch Urteil des FG Münster vom 16. Juni 2011 - 5 K 3437/10 U, bislang nicht veröffentlicht).
  • LG Halle, 21.11.2014 - 3 O 210/14

    Steuerberaterhaftung: Pflichtlektüre des Steuerberaters

    Vorliegend gingen die untergerichtlichen Finanzgerichte noch bis in das Jahr 2011 davon aus, dass die Umsätze steuerpflichtig seien und Berufsbetreuer keine "staatlich anerkannte Einrichtung" seien (FG Düsseldorf, Urteil vom 26.11.2010, 1 K 1914/10 U, FG Münster, Urteil vom 16. Juni 2011 5 K 3437/10 U , juris mit weiteren Nachweisen).
  • LG Magdeburg, 09.06.2015 - 11 O 258/15

    Steuerberaterhaftung: Analyse der Rechtsprechungsentwicklung;

    Es ist auch zutreffend, wenn der Beklagte darauf hinweist, dass die Finanzgerichte sowohl im Jahre 2010 (FG Düsseldorf 1 K 19814/10) als auch noch im Jahr 2011 (etwa FG Münster EFG 2011, 2202 bei juris) von der Umsatzsteuerpflicht des Berufsbetreuers ausgegangen sind.
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