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   VG Trier, 29.01.2020 - 5 K 3500/19.TR   

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https://dejure.org/2020,3527
VG Trier, 29.01.2020 - 5 K 3500/19.TR (https://dejure.org/2020,3527)
VG Trier, Entscheidung vom 29.01.2020 - 5 K 3500/19.TR (https://dejure.org/2020,3527)
VG Trier, Entscheidung vom 29. Januar 2020 - 5 K 3500/19.TR (https://dejure.org/2020,3527)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 66 Abs 5 S 2 BauO RP, § 66 Abs 5 S 5 BauO RP, § 13 Abs 1 DSchPflG RP, § 13 Abs 2 DSchPflG RP, § 13a Abs 4 DSchPflG RP
    Feststellung des Eintritts der denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsfiktion

  • denkmalrechtbayern.de PDF

    Feststellung des Eintritts der denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsfiktion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Trier: Kein fünftes Vollgeschoss am Pferdemarkt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ein fünftes Vollgeschoss - und der Denkmalschutz

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Neustadt, 24.09.2012 - 4 K 398/12

    Feststellungsklage bezüglich denkmalschutzrechtlicher Genehmigung; Eintritt einer

    Auszug aus VG Trier, 29.01.2020 - 5 K 3500/19
    Da § 65 Abs. 5 LBauO - anders als § 66 Abs. 5 Satz 6 LBauO - nicht anordnet, dass die Bauaufsichtsbehörde dem Bauherrn auf Verlangen die Genehmigungsfiktion schriftlich zu bestätigen hat, eröffnet § 65 Abs. 5 LBauO neben der Möglichkeit, nach § 42a Abs. 3 VwVfG eine Bescheinigung über den Fiktionseintritt auch im Klagewege einzufordern, dem Bauherrn die weitergehende Option, unmittelbar vom Verwaltungsgericht die Feststellung zu begehren, dass die Genehmigung als erteilt gilt (vgl. hierzu VG Neustadt, Urteil vom 24. September 2012, - 4 K 398/12 -, juris).

    Demnach wäre die Bestimmung des § 13a Abs. 4 DSchG nur innerhalb des isolierten denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens anwendbar (vgl. Jeromin, a.a.O., § 65 Rn. 27a mit Verweis auf die Rechtsprechung des VG Neustadt, Urteil vom 24. September 2012, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.07.2007 - 8 A 10587/07

    Baugenehmigungserteilung; Schlusspunkttheorie; Denkmalschutzrechtliche

    Auszug aus VG Trier, 29.01.2020 - 5 K 3500/19
    Zwar wäre nach der in Rheinland-Pfalz geltenden Schlusspunkttheorie, nach der die Baugenehmigung den Schlusspunkt einer umfassenden Prüfungsphase darstellt, mit der Erteilung der Baugenehmigung auch die Feststellung verbunden, dass alle öffentliche-rechtlichen Anforderungen - so auch die erforderliche denkmalschutzrechtliche Genehmigung - vorliegen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 25. Juli 2007, - 8 A 10587/07 -, juris).

    Dies hat zur Folge, dass es trotz Bündelung der parallelen Genehmigungen bei der Baugenehmigungsbehörde auch bei jeweils selbstständig anfechtbaren Verwaltungsakten der unterschiedlichen Behörden verbleibt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 25. Juli 2007, a.a.O., m.w.N.).

  • OVG Hamburg, 22.10.2013 - 2 Bs 283/13

    Vorübergehende Anbringung einer Werbeanlage in der Nähe eines denkmalgeschützten

    Auszug aus VG Trier, 29.01.2020 - 5 K 3500/19
    Als wesentliche Beeinträchtigung ist insoweit nicht bereits eine Situation anzusehen, in der ein hässlicher, das ästhetische Empfinden des Betrachters verletzender Zustand hervorgerufen wird, sondern es gilt vielmehr zu gewährleisten, dass die jeweilige besondere Wirkung, die ein Denkmal als Zeugnis der Geschichte, als Kunstwerk, als wissenschaftliches Objekt oder als charakteristisches städtebauliches Element hat, nicht geschmälert wird (vgl. HambOVG, Beschluss vom 22. Oktober 2013, - 2 Bs 283/13 -, juris).
  • VG Neustadt, 24.03.2011 - 4 K 1119/10

    Speyer: Solarkollektoren auf denkmalgeschütztem Gebäude zulässig

    Auszug aus VG Trier, 29.01.2020 - 5 K 3500/19
    Insoweit ist auch maßgeblich, dass, wenn die Gründe für die Denkmalschutzwürdigkeit eines Gebäudes weniger in seiner architektonischkünstlerischen Gestaltung als in seiner historisch-wissenschaftlichen Bedeutung liegen, seine Empfindlichkeit gegenüber optischen Einwirkungen grundsätzlich geringer ausgeprägt ist, als wenn gerade sein Erscheinungsbild für die Erhaltungsbedürftigkeit maßgeblich ist (vgl. VG Neustadt, Urteil vom 24. März 2011, - 4 K 1119/10 -, juris).
  • BSG, 26.02.2019 - B 1 KR 18/18 R

    Krankenversicherung - fingierte Genehmigung einer Leistung (hier: Liposuktion,

    Auszug aus VG Trier, 29.01.2020 - 5 K 3500/19
    Der Verweis der Klägerin auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 26. Februar 2019 - B 1 KR 18/18 R -) verfängt nicht, da dort eine mit dem vorliegenden Verfahren nicht vergleichbare Sach- und Rechtslage zur Entscheidung stand.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2008 - 8 A 10942/08

    Vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Prüfungsprogramm; Sachbescheidungsinteresse;

    Auszug aus VG Trier, 29.01.2020 - 5 K 3500/19
    Nach dem eindeutigen Wortlaut der Regelung ist auch gerade nicht ausreichend, dass die Behörde nach § 65 Abs. 2 Satz 1 LBauO grundsätzlich verpflichtet gewesen wäre, die Vollständigkeit des Bauantrages "binnen zehn Werktagen" festzustellen (vgl. hierzu OVG RP, Urteil vom 22. Oktober 2008, - 8 A 10942/08 -, juris).
  • VG Neustadt, 06.05.2020 - 5 L 371/20

    Sofort vollziehbare Baueinstellungsverfügung aus Gründen des Denkmalschutzrechts;

    Als wesentliche Beeinträchtigung ist insoweit nicht bereits eine Situation anzusehen, in der ein hässlicher, das ästhetische Empfinden des Betrachters verletzender Zustand hervorgerufen wird, sondern es gilt vielmehr zu gewährleisten, dass die jeweilige besondere Wirkung, die ein Denkmal als Zeugnis der Geschichte, als Kunstwerk, als wissenschaftliches Objekt oder als charakteristisches städtebauliches Element hat, nicht geschmälert wird (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 2 Bs 283/13 -, juris; VG Trier, Urteil vom 29. Januar 2020 - 5 K 3500/19.TR -, juris).

    Zwar gehören vorliegend beide Behörden demselben Rechtsträger an, dieser Umstand ändert jedoch nichts daran, dass diese nach dem funktionalen Behördenbegriff in § 2 LVwVfG selbstständige Behörden darstellen, d.h. organisatorisch selbstständige Stellen, die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeiten ausüben (VG Trier, Urteil vom 29. Januar 2020 - 5 K 3500/19.TR -, juris).

    Dies gilt bereits deswegen, weil die Bestimmung des § 13a Abs. 4 DSchG nur innerhalb des isolierten denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens anwendbar ist (s. VG Neustadt, Wstr., Urteil vom 24. September 2012 - 4 K 398/12.NW -, juris; vgl. auch Jeromin, in: Jeromin, a.a.O., § 65 Rn. 27a; offengelassen von VG Trier, Urteil vom 29. Januar 2020 - 5 K 3500/19.TR -, juris).

  • VG Berlin, 27.01.2022 - 4 L 111.22

    Bundeswirtschaftsministerium lässt Frist verstreichen: Globalwafers darf

    Daneben - und deshalb nicht als subsidiär nach § 43 Abs. 2 VwGO ausgeschlossen - besteht im Fall eines Streits der Beteiligten über die Frage des Eintritts einer Fiktionswirkung (im Hauptsacheverfahren) die Möglichkeit einer Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 4. Juli 2007 - 8 A 10160/07 - NVwZ-RR 2007, 743; VGH Kassel, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - 9 UE 1572/06 - juris, Rn. 35; VG Neustadt a. d. Weinstraße, Urteil vom 24. September 2012 - 4 K 398/12 - juris; VG Trier, Urteil vom 29. Januar 2020 - 5 K 3500/19.TR - juris, Rn. 30).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.07.2023 - 8 A 11061/22

    Baurechtliche Verpflichtung, ausreichend Stellplätze zu errichten;

    Diesen Antrag lehnte die Beklagte ab; die daraufhin erhobene Verpflichtungsklage auf Erteilung der Genehmigung wies das Verwaltungsgericht Trier mit rechtskräftigem Urteil vom 29. Januar 2020 - Az. 5 K 3500/19.TR - ab.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Schriftsätze der Beteiligten sowie die Verwaltungsakten und die Gerichtsakte zum Verfahren 5 K 3500/19.TR vor dem Verwaltungsgericht Trier Bezug genommen, deren Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

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