Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 28.10.2004 - 5 K 351/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Private Gebäudenutzung: Umsatzsteuerliche Verteilung der Gebäudeherstellungskosten auf 10 Jahre nicht mit EU-Recht vereinbar
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 10 Abs. 4 Nr. 2 UStG; § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG; § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG; § 7 Abs. 4 EStG; Art. 6 Abs. 2 Buchst. a 6. EG-Richtlinie ; Art. 6 Abs. 1 6. EG-Richtlinie
Zugrundelegung des Wertverzehrs eines Gebäudes von 50 Jahren bei Ansatz der Kosten für die private Nutzung eines dem Unternehmensvermögen zugeordneten Gebäudes; Teilweise Nutzung eines zum Unternehmensvermögen gehörenden Gebäudes für nichtunternehmerische Zwecke als ... - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2
Gemischte Gebäudenutzung; Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage; privater Nutzungsanteil; Gebäudenutzungsdauer; nichtunternehmerische Zwecke; Wertverzehr - Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage bei gemischter - datenbank.nwb.de
Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage bei gemischter Gebäudenutzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
Erfreuliches Urteil zu gemischt genutzten Gebäuden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zugrundelegung des Wertverzehrs eines Gebäudes von 50 Jahren bei Ansatz der Kosten für die private Nutzung eines dem Unternehmensvermögen zugeordneten Gebäudes; Teilweise Nutzung eines zum Unternehmensvermögen gehörenden Gebäudes für nichtunternehmerische Zwecke als ...
- ditges.de (Leitsatz)
Umsatzsteuer bei gemischter Gebäudenutzung
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Umsatzsteuer - Gemischte Gebäudenutzung im umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 28.10.2004 - 5 K 351/04
- BFH, 19.04.2007 - V R 56/04
Papierfundstellen
- EFG 2005, 72
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 08.05.2003 - C-269/00
Seeling
Auszug aus FG Niedersachsen, 28.10.2004 - 5 K 351/04
Dies entspricht der geltenden Rechtslage seit der Entscheidung des EuGH vom 8.5.2003 (Rs.C 269/00, Seeling ./. FA Starnberg, BStBl II 2004, 378; vgl. auch BFH-Urt. 24.07.2003, V R 39/99, BStBl II 2004, 371 - Nachfolgeentscheidung zum Urteil des EuGH; so auch BMF-Schreiben v. 13.04.2004 - IV B 7 - S 7300 - 26/04, BStBl I 2004, 469).Dies entspricht auch der Rechtsprechung des EuGH, der in der Entscheidung vom 08.05.2003 (C-269/00, Seeling ./. FA Starnberg, BStBl II 2004, 378, 383) zutreffend darauf verweist, dass die teilweise Nichtversteuerung des Letztverbrauches - und damit die Nichtbeachtung des Neutralitätsgebotes - die Folge einer bewussten Entscheidung des Gemeinschaftsgesetzgebers ist.
- EuGH, 06.07.1995 - C-62/93
BP Soupergaz / Griechischer Staat
Auszug aus FG Niedersachsen, 28.10.2004 - 5 K 351/04
Soweit die Vorschrift anstelle von "Ausgaben" von "Kosten" spricht, hält der Senat dies für unbeachtlich, zumal auch der EuGH hierin eine "begriffskongruente Umsetzung" gesehen hat (EuGH v. 6.7.1995 - Rs.C 62/93, UVR 1995, 301;… so auch Wagner, in Sölch/Ringleb, UStG, § 10 Rz. 372a;… Leonard, in Bunjes/Geist, UStG, § 10 Rz. 85). - BFH, 24.07.2003 - V R 39/99
Gebäudenutzung teilweise unternehmerisch, teilweise zu Wohnzwecken
Auszug aus FG Niedersachsen, 28.10.2004 - 5 K 351/04
Dies entspricht der geltenden Rechtslage seit der Entscheidung des EuGH vom 8.5.2003 (Rs.C 269/00, Seeling ./. FA Starnberg, BStBl II 2004, 378; vgl. auch BFH-Urt. 24.07.2003, V R 39/99, BStBl II 2004, 371 - Nachfolgeentscheidung zum Urteil des EuGH; so auch BMF-Schreiben v. 13.04.2004 - IV B 7 - S 7300 - 26/04, BStBl I 2004, 469).
- BFH, 19.04.2007 - V R 56/04
Vorsteuerabzug bei privater Nutzung einer Wohnung im Unternehmensgebäude - …
Nach erfolglosem Einspruchsverfahren gab das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 72 abgedruckten Urteil der Klage statt. - FG Nürnberg, 26.04.2005 - II 39/04
Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage der privaten Wohnungsverwendung in einem …
Dabei wird weiterhin in Anlehnung an die ertragsteuerliche Typisierung in § 7 Abs. 4 EStG von einer Gebäudenutzungsdauer von 50 Jahren ausgegangen, die auch für umsatzsteuerliche Zwecke als Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche Wertabgabe anzusetzen sei (vgl. FG Niedersachsen Urteil vom 28.10.2004, Az. 5 K 351/04, UR 2005, 162 und FG München Beschluss vom 26.10.2004, Az. 14 V 2943/04, UR 2005, 160).Zu berücksichtigen sei nach der Rechtsprechung des EuGH, dass trotz des Grundsatzes der Steuerneutralität bei der Besteuerung der Privatverwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gebäudes bei zeitanteiliger Kostenerfassung zumindest teilweise ein unversteuerter Letztverbrauch entstehen könne (…vgl. FG München Beschluss vom 26.10.2004 Az. 14 V 2943/04, a.a.O.; FG Niedersachsen Urteil vom 28.10.2004 Az. 5 K 351/04, a.a.O.;… EuGH-Urteil vom 08.05.2003 C-269/00, a.a.O.).
- FG München, 01.02.2005 - 14 K 2944/04
Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage der privaten Nutzung eines insgesamt dem …
Die Klägerin geht deshalb in Anlehnung an die ertragsteuerliche Absetzung für Abnutzung von Gebäuden von einem Wertverzehr des von ihr privat genutzten Gebäudeteils in Höhe von jährlich 2 v.H. der darauf entfallenden Herstellungskosten und damit in Konsequenz von einer regelmäßigen Verwendungsbesteuerung von 50 Jahren aus (so auch Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 28. Oktober 2004 - 5 K 351/04, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2005, 72).